Schaltproblem beim A3

Audi A3 8L

Hallo,

habe das Problem, das mein 2. Gang im kalten Zustand (besonders im Winter) sich schwer schalten lässt. Habe schon letzte Woche das Getrieböl gewechselt, ist aber nicht wirklich besser geworden. Besonders merkt man das, wenn ich beim abbiegen vom 1. in den 2. Gang schalten muss. Fahre nen A3 8L 1,9 tdi (131 PS) BJ 2002 mit 67000 km. Jemand schon mal das gleiche Problem gehabt, oder kann mir jemand sagen woran es liegen könnte???

Gruß

45 Antworten

hab nämlich letztes jahr ein auto verkauft das war 9 jahre alt.

danach hat mir der käufer angefangen zu schreiben was alles kaput geht, am anfang noch freundlich, danach wurd er unfreundlich.

hab dem jetzt aufgehört zu antworten.

der meint als das ich das gewusst hätt oder so.. was ich aber nicht wusste und auch immer verneint habe.

der droht mit anwalt. sollte ich mir sorgen machen?

hab nicht mal rechtsschutzversicherung

danke schon ma im voraus

Hatte mal einen ähnlichen Fall. Auto verkauft und dann hat sich der Käufer gemeldet, dass dies und jenes kaputt sei. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, dennoch kam dann auch Post vom Anwalt. Da ich zu diesem Zeitpunkt keine Rechtssschutzversicherung hatte, war das ein ziemliches Problem. Um einer Verhandlung aus dem Weg zu gehen, wurde dann ein Vergleich angestrengt.

Bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ichi gewohnen hätte. Konnte es aber wie gesagt nicht drauf ankommen lassen. Im Endeffekt muss dir nachgewiesen werden, dass du von den Mängeln wusstest. Wie auch immer. Es gibt z.B. Mängel, die kann man gar nicht ignorieren etc. Sollten die Mängel erst nach Übergabe entstanden sein, so bist du sowieso aus dem Schneider.

als privatperson gibst du dem käufer keinerlei garantie.wenn du nen wagen verkaufst,und 1 monat später kommt der käufer an und sagt das und das ist kaputt hatter pech.

Zitat:

Original geschrieben von fazanatas


als privatperson gibst du dem käufer keinerlei garantie.wenn du nen wagen verkaufst,und 1 monat später kommt der käufer an und sagt das und das ist kaputt hatter pech.

ja aber der kollege über dir meint was anderes..

ja und was hast du dann gemacht?

was für ein vergleich?

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Naja hab dann eine Einmalzahlung von ca. 30% des Verkaufswertes vorgeschlagen und dabei extra betont, dass dies dennoch kein Schuldeingeständnis ist. Und das wurde dann akzeptiert. Bist du beim ADAC? Oder hast du Rechtsschutz? Würde auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen falls da was kommt.

ne weder noch..

aber wenn was kommt dann gehe ich aufjeden fall zum anwalt und würde rechtsschutz einfach machen. kostet ja nun ja nicht die welt jährlich da.

weil 30 % wären ja über 1000 € in meinem fall... nene sowas würd ich garnicht eingehen, da ich ja wirklich von nichts wusste.

So Ihr Pappnasen, laut geltendem Recht sind auch Privatpersonen verpflichtet eine einjährige Gewährleistung zu geben, AUSSER im Kaufvertrag wird darauf hingewiesen, daß es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung, oder Rücknahme handelt. Hab Ihr sicher schon mal bei ebay gesehen.
Was "gekauft wie gesehen angeht", das ist so nicht richtig. Ihr müsst den Käufer nach besten Wissen und Gewissen über Mängel und Vorschäden informieren.Tut Ihr das nicht, liegt der Straftatbestand der arglistigen Täuschung vor.
Ich würde keinerlei Vergleich oder Kompromiss eingehen. Bedenkt wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung abschließt, daß die meist eine Anwartschaft von einem Monat oder mehr haben.

Hier mal als Beispiel wie eine solche Auktion aussieht >http://cgi.ebay.de/...emZ170303588767QQcmdZViewItemQQptZAutomobile?...

@a3cruiser1981

Genau so ists richtig und so hab ichs ja auch gesagt.

Desweiteren ist das Verkaufsdatum entscheidend. Da musst du versichert sein.

ja das weiß ich, bei mir im Vertrag steht ja ausschluss jeglicher gewährleistung oder so.

und ich habe ihn ja nicht getäuscht, ich hab dem gesagt was ich wusste, aber jetzt geht viel kaput. kann ja nicht in die zukunft sehen und dem sagen was bald kaputgeht und so.

das mim rechtsschutz verstehe ich nicht so. heist das ich hätte die RSV schon haben müssen bevor ich das auto verkauft hatte?

Zitat:

Original geschrieben von Andy.2709



das mim rechtsschutz verstehe ich nicht so. heist das ich hätte die RSV schon haben müssen bevor ich das auto verkauft hatte?

Soweit ich weiss, ja.

das ist ja voll scheisse...

Naja sonst würde sich ja jeder erst im nachhinein eine Versicherung holen.

warum soll er denn haften wenn jetzt naach 1 jahr was am auto kaputt geht? in was für einer welt lebt ihr? ich kann ja auch nicht nach nem jahr zu vw gehen und denen die karre da wieder hinklatschen. ja die reifen sind jezt abgenutzt,die bremsbeläge sind runter und der turbolader ist fratze. eigenes verschulden und pech. wenn im kaufvertrag doch festgehalten ist keinerlei garantie usw. und gekauft wie gesehn hafte ich doch nicht für folgeschäden.es besteht halt immer ein risiko beim gebrauchtwagenkauf.entweder man hat glück oder eben nicht. thats life

Wir leben in Deutschland und das Recht sieht das halt so vor. Auch wenn du anderer Meinung bist, gibt es nunmal Fälle, da könnte der Vorbesitzer belangt werden. Das ist halt einfach so.

nun gut das ist nen halben jahr her, also fast nen halben jahr.

das ist doch krass ey. ich werde nie wieder nen auto verkaufen und wenn dann nur dem schrottplatz ey!!!

das ist doch total bescheuert ey... woher soll ich den wissen was im nachhinein kaputt geht am auto, meine glaskugel funktioniert da leider nicht.!

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