Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung
Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.
Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.
Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.
Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.
Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.
Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.
Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.
Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.
Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
81 Antworten
Dir fehlt offensichtlich die Lesekompetenz um zu verstehen, was ich schreibe.
Ich habe einen Gutachter beauftragt bevor ich zum Anwalt gelaufen bin, in der Erwartung das mit seinem Ergebnis der Schaden geregelt wird. Ich habe darauf keinen Einfluss genommen. Als ich Mitte Januar Schreiben von der Versicherung bekam, die mir merkwürdig vorkamen, habe ich im Forum im anderen Threat nachgefragt. Von der Schadensumme habe ich das erste Mal im Dezember in einem Telefonat mit der Versicherung gehört. Den damaligen Rat von euch, einen Anwalt zu nehmen habe ich befolgt und mich anschließend an seine Anweisungen gehalten bzw ihm mir alle bekannten Infos gegeben, die er haben wollte.
Am 27.02 teilte er mir mit, dass Versicherung die Schadensregulierung abgelehnt hat. Auf einmal wollte er alles mögliche haben, alte HU Berichte, Reparaturauflistungen, Kopie der Papiere....
In einem späteren Telefonat fragte er mich nach einer Rechtschutzversicherung und riet mir Anwaltskosten, das Gutachten und die Abschleppkosten selbst zu tragen. Ich bat ihm daraufhin die Einträge in der HIS zu überprüfen. Er schickte mir Wochen später das Ergebnis.
Ich verstehe, dass ich als fachunkundiger was Rechtsfragen angeht dem Gutachter auf den Vorschaden hätte hinweisen müssen.... mein Fehler, ich ging im Dezember noch davon aus, dass das Gutachten zählt... ich mache das zum ersten Mal.
Das die Gutachtensumme in dieser Höhe liegt, habe ich nicht zu verantworten. Was ich erwartet habe, schrieb ich bereits. Das eigene Reparaturen nichts wert sind wusste ich damals nicht, deshalb habe ich im Forum und beim Anwalt nachgefragt. Mir zu unterstellen, dass ich eine Versicherung betrügen wollte ist eine Frechheit. Meine Fehler waren 1. falscher Gutachter und 2 falscher Anwalt und 3. das ich den Gutachter nicht auf reparierte Vorschäden hingewiesen habe. Ihr braucht das nicht 20x wiederholen, das ist doch schon seit vielen Posts klar.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei @berlin-paul , der mir zumindest einen Weg aufgezeichnet hat.
Statt meine Fragen.... suche ich jetzt ganz offen und transparent den Kontakt mit der Versicherung um eine Regulierung zu erreichen, auch mit dem Hinweis, dass ich mindestens Anwalt, Gutachter und Abschleppdienst im Zweifelsfall einklagen werde, was im Endeffekt teurer als eine gütliche Einigung wird....
kam das übliche Forenbashing in dem mir jedesmal unterstellt wurde, dass ich den Sachverhalt nicht verstehe, oder das ich einen Reibach mit einem Auto machen wollte, in das ich richtig viel Arbeit investiert habe..... was für ein absurder Gedanke.
Für die Zukunft, an wen wendet man sich bei versicherungsrechtlichen Problemen? Anwalt war keine gute Wahl und hier war auch bei weitem nicht jeder Tipp hilfreich.
Nochmal zur Ausgangsfrage.... was soll ich jetzt tun
P.S. Die Aufteilung auf zwei Threads hat den Hintergrund der verschiedenen Leitfragen:
"Vorschäden / His" dort bekam ich den für mich katastrophalen Rat einen Anwalt zu nehmen(es gibt bestimmt auch gute)
Und
"Versicherung lehnt Regulierung des Schadens ab, was tun"
auch wenn du hier jetzt noch 5 mal um "Tipps" bittest. Du hast hier schon die richtigen Informationen bekommen, dass Problem ist nur die Antworten schmecken dir nicht.
Im weiteren willst du nicht verstehen, dass du eine sehr großen Anteil an deinem Problem hast und hier vehement versuchst das hier alles auf andere (Anwalt und Sachverständiger) abzuwälzen.
Du pendelst hier hin und her zwischen "Oldtimer Experte" und "KFZ-Laie" ganz so wie es dir gerade in die Argumentation passt.
Das wird aber nicht funktionieren, dass musst du langsam mal realisieren.
Wenn du meinst, dass du mit dem Kopf durch die Wand musst, bleibt dir das natürlich freigestellt, aber dann beschwere dich hinterher nicht über die finanziellen Folgen.
Es ist natürlich richtig blöd für dich, dass dir nun einer die Karre so zerlegt hast, den hättest du sicher noch ein eine Weile fahren können. Da bist du jetzt natürlich richtig gekniffen, aber es ändert nichts.
Aber hier ist nun einmal von rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszugehen und wenn du in ein so altes Auto viel Geld und Zeit investierst, dann ist das nun einmal dein persönlich Risiko, das ersetzt dir keiner.
Man kann dir hier nur Glück wünschen und dir den Rat geben, die hier geschriebenen Tipps zu beachten und kluge Entscheidungen zu treffen.
Hierbei viel Glück.
PS: für die faule Tomate entschuldige ich mich bei dir, dass war unangemessen und natürlich auch nicht so gemeint. Ich hätte es ändern können, aber so halte ich das für den besseren Weg hier.
Für das "PS" einen grünen Daumen von mir.
Vielleicht sollte sich der ein oder andere User auch mal über seine Wortwahl (nicht nur in diesem Thread) Gedanken machen.
Nochmal zur Sache: Die Versicherung wird das Gutachten nicht erstatten da es falsch ist (u.a.) aufgrund der verschwiegenen Vorschäden.
Die Versicherung wird dbzgl. jeden Prozess gewinnen.
Wie man mit dem Gutachter und dessen Rechnung im Innenverhältnis klarkommt ist eine andere Baustelle.
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@remarque4711
Ich bin zwar im ACE und der übernimmt normalerweise die Bergung, so wie meine Haftpflicht auch die Bergung bei einem selbstverschuldeten Unfall übernehmen würde. Aber da hier ein Fremdverschulden vorliegt und eigendlich die gegnerische Haftpflicht eintreten müsste, werden die jegliche Zahlungen mit Sicherheit ablehnen, zumal ich beim ACE die Bergung in Auftrag hätte geben müssen.
Ich habe das mittlerweile alles verstanden und sehe durchaus meinen persönlichen Beitrag zu der Misere, der von meinen eigendlich fachkundigen "Beratern" nicht korrigiert, sondern befeuert wurde.
Ich bin auch kein Experte für Oldtimer, habe ich nie behauptet, und die Reparaturen sind auch keine Restaurationen, wie man sie bei einem T1 oder 190SL durchführen würde(das sind auch Kapitalanlagen und andere Preis).
Ich würde sie als bessere zeitwertgerechte Reparaturen bezeichnen, besser nicht, weil sie so wunderschön alles kaschieren, sondern weil ich extrem Wert auf Konservierung gelegt habe. Meinen Käfer habe ich mit einem ähnlichen Schaden vor 30 Jahren gekauft, repariert, konserviert und fertig. In den letzten 30 Jahren waren keine Schweißarbeiten mehr erforderlich, ich muss mich lediglich alle 2 Jahre um die Bremsen und einen Ölwechsel kümmern(beim 126er ist es anders, der war vollständig zerlegt, ich musste ihn nur zusammenbauen und konservieren und der Peugeot ist im ungeschweißten Originalzustand mit Gebrauchsspuren, also zwei Beulen).
Naja, sowas zählt zwar für potentielle Käufer(ich hätte ihn nie verkauft), aber offensichtlich weder für Gericht noch für Versicherungen.
Ich werde den Ansatz von @Berlin-Paul verfolgen und in Zusammenhang damit im Vorfeld versuchen eine Einigung mit der Versicherung zu erzielen.
Zudem überlege ich, ob es eine gerichtsbelastbare Möglichkeit gibt einen Minimalwert für das Fahrzeug zu finden. Mein Ansatz wäre das Gutachten vom Vorschaden als Grundlage zu nehmen. Der Verbau von neuen Scheinwerfern, Stoßstangen und Kühler lassen sich belegen genauso wie die Konservierungsarbeiten. Die ordnungsgemäße Instandsetzung der Schweller.... im letzten Gutachten nicht erwähnt... und des Schlossträgers nicht. Die Motorhaube wurde nur insoweit gerichtet, dass einer HU nichts im Wege stand.... es sind halt ein paar Dellen geblieben, die eine Wertminderung darstellen. Davon gibt es Bilder. Die neue HU sollte als Beleg für technisch in Ordnung reichen. Und dann habe ich noch den Kaufvertrag über 1200€.
Ich habe keine Ahnung, ob hier ein Gutachter mitliest, aber welchen Minimalwert würdet ihr sehen? Mir ist klar, dass das schwierig ist und sinnvoller niedrig anzusetzen.
@tomate67
Ich habe keine Ahnung, ob hier ein Gutachter mitliest.....
Ja, hier liest ein Gutachter mit.
Und das seit 19 Jahren.
Einer dessen täglich Brot es ist im Auftrag von Gerichten sich mit so etwas zu beschäftigen. Du darfst daher davon ausgehen, dass meine Beiträge hier schon eine gewisse fachliche Substanz beinhalten
um Full Quote zu vermeiden:
https://www.motor-talk.de/.../...en-mit-versicherung-t8242877.html?...
Das haben wir bereits alles durchgekaut. Deine Überlegungen in alle Ehren, diese führen hier zu nichts.
Das muss dir aber langsam nun mal klar werden.....
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Mai 2025 um 11:54:00 Uhr:
um Full Quote zu vermeiden:https://www.motor-talk.de/.../...en-mit-versicherung-t8242877.html?...
Das haben wir bereits alles durchgekaut. Deine Überlegungen in alle Ehren, diese führen hier zu nichts.
Das muss dir aber langsam nun mal klar werden.....
Ja, das ist mir klar. Deshalb hätte ich gerne eine Zahl oder Vorstellung mit welcher Zahl ich vor Gericht eventuell eine Chance hätte...
Ich will auch nicht vor Gericht, deshalb möchte ich der Versicherung jetzt alle Unterlagen schicken, damit sie selbst eine Schadenssumme festlegen kann. Ich rechne damit, dass sie dies verweigert und die Regulierung weiterhin vollständig ablehnt. Die eröffnet mir dann aber Möglichkeit auf jeden realistischen Minimalpreis zu klagen, und wenn es nur 1€ wäre. Deshalb meine Frage.
sinnvoll = --> Anwalt --> Nebenkosten --> Gericht --> Versicherung zahlt Nebenkosten
nicht sinnvoll = alles andere
du verschwendest hier dein kostbare Lebenszeit, mehr nicht.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Mai 2025 um 12:42:28 Uhr:
du verschwendest hier dein kostbare Lebenszeit, mehr nicht.
Wenn ich mal eine Wahl hätte.....
Der zweite Aspekt, jeder Erfolg der Versicherung wird dazu führen, dass die immer öfter so vorgehen. Sollten sie ein Verfahren um die Nebenkosten verlieren, wäre der Gewinn der Versicherung fast Null, der Aufwand aber groß. Vielleicht sorgt es in anderen Fällen für ein anderes Vorgehen. Die Versicherungen werden immer mehr klagen und Rechtschutzversicherungen immer teurer.
@berlin-paul Einschätzung habe ich, Verzicht auf die Autoübernahme, tut schon weh
@dellenzaehler siehst Du vielleicht noch einen anderen Minimalwert?
Natürlich hat dein Ford noch einen Wiederbeschaffungswert. Der wird hier irgendwo bei 1.500 € liegen.
Aber den musst du "Beweisen"
Dein Gutachten hier ist für die Tonne.
Die Versicherung wird dir hier nicht einmal mehr Antworten (hab ich schon geschrieben).
Und er wird hier nur reguliert wenn ein Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorliegt.
Du bekommst das Geld nicht außergerichtlich, bitte glaube das einfach mal.
Das Gutachten kostet zwischen 2.500 € und 3.500 €, hab ich dir auch schon geschrieben. Und das zahlst du vorher ein bei Gericht.
Die Versicherung wird nicht mit dir "verhandeln" du bekommst nicht einmal die Gelegenheit dazu mit jemanden bei denen darüber zu sprechen.
Wir drehen uns hier jetzt auch im Kreis....
Danke, diese Infos reichen mir doch. Mit einer realistischen Forderung hätte ich Chancen einen Prozess zu gewinnen, nur muss ich wissen auf was ich klage. Die komplett ablehnende Haltung der Versicherung würde meine Klage erst legitimieren.
Dann geht es natürlich erstmal ins Geld, Prozesskosten und ein Gutachter, den das Gericht bestellt und und und
Sollte man mit solch einer Klage gewinnen, dann muss der Unterlegene diese ja tragen.
Erstmal Danke an alle, ihr habt mir viel mehr geholfen als mein Anwalt.
Ich gehe jetzt erstmal in mich und denke darüber nach, wie ich weiter vorgehen werde.
Was passiert in so einem Fall eigentlich mit den anderen Kosten die angefallen sind?
Angenommen das Auto ist noch 1.500 € Wert.
Es sind aber noch weitere 2.000 € für das Abschleppen, die Stellkosten, Anwalt und Gutachter angefallen.
Wie werden die bezahlt?
Mittels Banküberweisung von Geld. 🙄