Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung
Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.
Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.
Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.
Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.
Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.
Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.
Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.
Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.
Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
81 Antworten
Zitat:
@tomate67 schrieb am 21. Mai 2025 um 23:23:50 Uhr:
@Spi95Wie kommst du auf ein halbes Jahr?
Wann wurde der Schrott abgeschleppt, sprich die Leistung erbracht ? Vor über einem halben Jahr.
Seit dem wartet das Unternehmen auf die Bezahlung, für die DU als Auftraggeber verantwortlich bist und niemand sonst.
Absolute Basics im alltäglichen Umgang mit Verträgen.
Deine ewigen Ausreden und das m.E. vorgetäuschte Unverständnis von simpelsten Dingen wie z.B. einer Forderungsabtretung welche jeder Schüler in 5 Minuten per Google klärt sind völlig unglaubwürdig. Zumal dir das hier alles schon erklärt wurde.
Dafür das du im anderen Thread mit deinem Status als "Beamter im gehobenen Dienst" hausieren gegangen bist ist das was du hier versuchst darzustellen bzw. zu verkaufen irgendwas zwischen absurd und Comedy.
Dann bezahl umgehend die Rechnung vom Abschlepper, lass dir Deine Zahlung bestätigen und reiche die an dich gerichtete Rechnung und Deinen Zahlungsnachweis bei der Versicherung ein, von der du Leistungen erwartest.
Sollte die Abschlepprechnung tatsächlich mehrfach beglichen worden sein, kann immer noch Strafanzeige wegen Betruges erstattet werden. Aktuell ist es einfach nur Deine Vermutung, nicht mehr.
Übrigens, alle durch dich verursachten, aber vermeidbare Kosten werden nicht erstattet, insbesondere in diesem Fall die Inkassekosten
Danke @schwarzeBandit
@Spi95
ich helfe in vielen anderen Foren anderen Menschen bei technischen Fragen und Probleme mit oftmals zielführenden Antworten. Das ist, was man erwartet, mögen die Fragen aus der Perspektive eines besser Informierten auch noch so bescheuert sein.
Meine Erziehung verbietet es mir mich so abwertend gegenüber anderen zu verhalten, wie Du es hier, warum auch immer, zelebrierst. Ziel Deiner Antworten ist jedenfalls keine Hilfe, sondern.... das wirst Du selbst wissen, ich könnte höchstens vermuten.
Ich danke allen, die mir wirklich hilfreiche Antworten geliefert haben.
Ich denke hier in diesem Teil des Forums weitere Fragen zu stellen ist für mich nicht mehr sinnvoll und ich möchte auch nicht irgendwelchen Trollen eine Plattform bieten.
Ich ziehe mich dann erstmal zurück und werde nur noch den weiteren Verlauf posten, falls mal ein anderer User mit gleichen Problemen zu kämpfen hat. Ich wäre dankbar, wenn wir es dabei belassen(ich werde hier auch nicht mehr lesen), damit der threat nicht unnötig explodiert.
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Ich hatte versprochen das Ende auch zu posten. Nachdem ich meinen Anwalt aufgefordert habe der Versicherung alle geforderten Unterlagen zu schicken und mir einen Regulierungsvorschlag zu unterbreiten...... so etwas hatte er bislang noch nie gemacht..... bekam ich von dieser ein Angebot.
Dieses Angebot beläuft sich auf 1800€ abzüglich der Kosten für das Gutachten(Erstattung wurde wegen der Mängel verweigert) und des Abschleppdienstes. Mir werden unterm Strich ca 600€ bleiben. Die Anwaltskosten trägt die Versicherung.
Ich nehme dieses Angebot an, weil ich mit einem fehlerhaften Gutachten kaum Chancen bei einer Klage haben werde.
Mein Anwalt, der mir riet Anwaltskosten, Abschleppkosten und Gutachter für ca 2000€ zu bezahlen, war sehr erstaunt, dass so etwas möglich ist.
Danke und nochmal mit einem blauen Auge davongekommen .
Aber was für einen Anwalt hast Du da bloß erwischt…also auch dem Bereich kann man offensichtlich ganz schön in die Sch… langen.