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Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung

Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.
Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.
Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.
Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.
Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.
Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.
Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.
Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.

Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.
Ich bin für jeden Rat dankbar.

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66 Antworten

…vom Konto des Auftraggebers.

Mir kommt beim Lesen des Threads ein Gedanke…
(Übrigens kam mir der Fall auch gleich sehr bekannt vor, auch die Bilder vom verbeulten Escort).
Ich hatte damals im Januar auch was geschrieben in dem anderen Thread.)
Ich wollte sagen: Es wird ja sonst immer zum Anwalt und eigenen ÖbuV Sachverständigen geraten bei unverschuldeten Unfällen. Finde ich auch richtig so.
Aber: wäre es in diesem speziellen Fall nicht sogar sehr viel besser gewesen, der TE hätte sich vollständig in die Hände des Schadenmanagements der gegnerischen Versicherung begeben?
Dann hätte er doch sicherlich keine Gutachterkosten am Hals, den diesen hätte dann ja die gegnerische Versicherung beauftragt und somit auch bezahlen müssen.
Und der hätte ihn dann doch sicherlich auch bezgl. Vorschäden unaufgefordert auf den Zahn gefühlt und ausgefragt, nicht wahr?
Anwaltskosten hätte er dann ebenso keine gehabt, Mangels beauftragtem Mandat für einen solchen.
Würdet Ihr mir da zustimmen, daß das im Endeffekt der viel , viel bessere Weg gewesen wäre?
Irgendwie seh ich das nun in einem ganz anderen Licht… oder meint Ihr, die Versicherung hätte ihn trotzdem besch….oder sonstwie übervorteilt ?

Die Schilderung des TE erweckte zunächstmal den Eindruck, dass der Erstschaden während seiner Halterschaft entstanden ist. Hätte er das vorher gesagt, dass er den mit dem Schaden gekauft hat und keine Ahnung davon hat, ob der Schaden bereits abgerechnet wurde, hätte man erstmal zur HIS-Abfrage und zur Beschaffung des ersten Schaddengutachtens geraten und zwar bevor man an die gegnerische HP herantritt. Ist nun eben dumm gelaufen.
Das Schadenmanagement hätte die Zahlung ohne einen Gutachterauftrag auszulösen abgelehnt, weil die den Vorschaden sehen und darüber tunlichst schweigen. Wäre also ebenso auf den aktuellen Zustand hinausgelaufen.

Danke Paul.
Man ist das fies von den Versicherungen wenn das wirklich so läuft… die wissen was Sache ist und lassen Dich damit dennoch im unklaren?
Wenn ich dran denke wie ich meine ersten beiden Unfälle abgerechnet habe….
Zum Schadenschnelldiemst der gegnerischen Versicherung (Allianz) und 14 Tage später war das Geld auf dem Konto (deren Gutachter gab mir sogar den Tipp , bei Gelegenheit eine Landpartie zu machen und den Schaden günstiger bei einer Werkstatt da draußen reparieren zu lassen) (ich hatte fiktiv abgerechnet.)
HIS Datei gab es damals auch noch nicht, für den „Vergessenen“ Nutzungsausfall bei einem anderen Unfall mit WTS genügte ein einfacher Anruf und satte 14 Tage wurden anstandslos überwiesen…
Das sind natürlich olle Kamellen heute, kaum zu glauben wie unkompliziert das ging und ich hatte sogar das gute Gefühl mit einem gewissen Plus rausgegangen zu sein aus der Misere.
Das war alles in den Neunziger Jahren, bzw.2002.

Die Versicherung hat sich von Anfang an merkwürdig verhalten, .... kein Wunder, es wurde eine EVB herausgegeben und noch kein Vertrag abgeschlossen. Das Fahrzeug des Unfallverursachers wurde zwei Wochen vorher angemeldet und hatte mit Monatswechsel keine gültige HU mehr.
Das war auch der Grund, warum ich einen amtlich anerkannten Sachverständigen der GTÜ beauftragt habe. Der November ist für mich ein Monat mit 50 Stunden Wochen. Ich hatte nicht viel Zeit und deshalb bei der Prüfstelle.... die Verwaltungskraft war am Telefon.... das Gutachten beauftragt. Was Verkehrsrecht angeht..... hatte ich Null Ahnung. Ich war so naiv zu glauben, dass auch selbst erbrachte Arbeiten zählen und man reparierte Vorschäden nicht nennen muss.... sie waren ja repariert.... falsch gedacht.
Der Gutachter fragte nicht nach und schickte sein Gutachten direkt zur Versicherung..... Ich bekam keine Ausfertigung.
Irgendwann bekam ich von der Versicherung merkwürdige Mails, bei denen schnell klar wurde, dass sie sich um eine Regulierung des Schadens drücken wollen(Vorschäden , Werkstattrechnungen, Kaufpreis....).
Das war der Moment, als ich im Forum nachgefragt habe und wo man mir zu einem Anwalt empfahl. Dem bin ich gefolgt, erzählte dem Anwalt von Vorschäden und fragte, ob ich alles der Versicherung offen legen muss. Er verneinte dies, erkundigte sich aber auch nicht nach Eintragungen in der HIS. Nach Erteilung des Mandates schickte er mehrfach die Androhung einer Klage an die Versicherung, sonst nichts....
Als im Februar die Übernahme abgelehnt wurde, war seine erste Frage, ob ich rechtschutzversichert bin. Weil ich es nicht bin, riet er mir die Bergungskosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten zu übernehmen, weil eine Klage mit hohen Risiken für mich verbunden ist.
Ehrlich, ich verstand die Welt nicht mehr.
Ich habe dann alles mögliche angefangen zu organisieren, ich wusste auf einmal, dass es einen versicherungstechnisch abgewickelten Vorschaden gab, ich konnte das Gutachten dazu organisieren(für jeden der an Brot und Butter Autos schraubt eine Kleinigkeit), meinen Gutachter zu einem Nachtragsgutachten bewegen, bei dem er die Vorschaden als repariert einfließen lassen konnte und und und
Und ich habe diesen Threat eröffnet
Besonders frustrierend war allerdings die Rechnung des Abschleppdienstes. MEIN Anwalt hatte ihm ohne Absprache mit mir geraten sie zu mir zu schicken. Auch hier wieder Fallstricke, die mir normalerweise nicht bewusst gewesen wären. Auftraggeber war die Polizei, die Rechnung muss also erst zur Gemeinde/Stadt die dann die Kosten bei mir geltend machen kann. Wenn ich das vorher bezahle, ist das dann überhaupt eine rechtswirksame Position auf die ich klagen kann?
Ich bin mittlerweile nicht mehr sauer auf die Versicherung. Der Gutachter, ca 25 Jahre, gut man macht Fehler.
Aber der Anwalt.... man hat das Gefühl der wollte einen Prozess mit max Schadenssumme, denn egal ob er gewinnt oder verliert, ER verdient. Denke ich an das Gute im Menschen, dann hat er als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht einen schlechten Tag gehabt.
Ich werde ihn nächste Woche ganz freundlich fragen, wie es weiter gehen soll. Ich bin gespannt und werde berichten.
Ich werde auch die Versicherung anschreiben, alle Infos offenlegen, und um eine Einigung bitten.
Wenn diese das vollständig ablehnt, dann werde ich vermutlich auf die Begleichung der Fixkosten die nicht anfechtbar sind klagen..... ich weiß aber noch nicht mit welchem Anwalt.
Ich hoffe aber, auch wenn ich nicht daran glaube, dass die mir ein Angebot machen.

P.S. Ich hatte mit 2000-2500€ gerechnet, der Wagen war echt nicht schlecht und es steckt sehr viel Arbeit drin. Ich hatte mich gefreut, als es von der Versicherung hieß, dass der Gutachter 3200€ veranschlagt hat. Naja, mein Ziel lautet jetzt anders.... tut schon weh.

Ich kann dazu nur sagen:
Ja, das war anscheinend früher mal so, daß man keine Vorschäden angeben musste.
Bei meinen beiden Schadensfällen 1990 und ich glaube auch 1999 war das zumindest so.
Da bin ich ja direkt zur gegnerischen Versicherung und deren Gutachter ins Schaden-Schnelldienstbüro gegangen.
Dagegen 2013 und 2017 hatte ich auch jeweils 1 uverschuldeten Haftpflicht Unfallschaden.
Da hatte ich einen unabhängigen Gutachter beauftragt und der fragte mich von sich aus über mir bekannte Vorschäden aus.
Beide Schäden habe ich übrigens fiktiv abgerechnet, es war jeweils das gleiche Auto und auch derselbe Gutachter, wobei es beim Schaden von 2017 übrigens keine Probleme mit der Versicherung gab, wegen dem fiktiv abgerechneten Schaden von 2013.
Von einem HIS Eintrag war auch keine Rede, wobei das eventuell daran liegen könnte, daß dieser nach 3 Jahren (?) oder so, auch automatisch gelöscht werden soll….?
So oder ähnlich hab ich es hier zumindest mal gelesen. Gilt vielleicht auch nur wenn man das Auto weiter nutzt und es derselbe Halter bleibt?
Kann mich leider nicht mehr genau erinnern was dazu im Forum geschrieben wurde.
Diese ganzen Veränderungen und Verschärfungen kamen doch zum Jahrtausendwechsel mit dem Problem der Autobumser Banden und immer mehr Betrügereien mit vornehmlich teuren Luxuswagen oder Sportwagen auf, die nach jedem Crash notdürftig wieder zusammen gefrickelt wurden um dann beim nächsten (oft fingierten) Unfall wieder zum Abkassieren bei der Versicherung herzuhalten.
Das war auch meist ein organisierter Betrug, wo Werkstätten und Gutachter Hand in Hand arbeiteten.
Ob auch Anwälte mit am Werk waren…keine Ahnung.
Das war doch immer mal wieder Thema damals in Funk, Fernsehen, Presse usw…
Wundert mich eigentlich, lieber TE, daß Du als ambitionierter Hobby Autobastler und Oldtimer Freund davon nichts gehört haben solltest.
Oder in dem Zusammenhang über due Gegenmaßnahmen der Versicherung, wie z.B. die Einführung dieser sogenannten HIS Datei und Abfrage.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 12. Mai 2025 um 07:04:27 Uhr:


...
mit dem Problem der Autobumser Banden ...

Nee.

Eher weil du und ich und Hinz und Kunz und zig Millionen andere bei jeder Gelegenheit und jedem Bums ein paar Scheine extra eingesteckt haben. Weil das völlig normal war und zum Volkssport dahingehend geworden war in der Disziplin wieviel sich herausholen lässt.

Das dies nun so einfach nicht mehr klappt ist mehr als in Ordnung. Über Methoden und Vorgehensweisen der Versicherungen dabei mag man streiten können, alles gefällt mir da auch nicht.

Aber im Grunde ist es richtig.

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