Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung
Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.
Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.
Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.
Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.
Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.
Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.
Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.
Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.
Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
81 Antworten
Zitat:
@Spi95 schrieb am 9. Mai 2025 um 18:02:01 Uhr:
Und was das "Vertrauen" angeht: Wenn man den Begriff denn überhaupt verwenden mag, so ging der erste "Vertrauensbruch" von dir aus, durch den verschwiegenen Vorschaden und das (auch) daraus resultierende falsche Gutachen und die daraus abgeleiteten zu hohen Forderungen.
Wie soll er als Laie verstehen, dass der Vorschaden noch in der HIS Datenbank ist?
Aus seiner Sicht ist der natürlich repariert.
Nach Vorschäden zu fragen ist Aufgabe vom Gutachter. Der ist der Profi.
Auch mit dem halbdürftig reparierten Vorschaden ist das Auto deshalb nicht wertlos.
Es gibt natürlich trotzdem noch einen WBW. Der ist natürlich geringer, also ohne Schaden.
Aber wertlos ist das Auto natürlich trotzdem nicht.
Gar kein guter Tag heute. Auch ich habe keine Lust mit dir zu spielen.
Wenn du mitgelesen hättest..... ICH HABE NIE Vorschäden gegenüber dem Anwalt(kann ich wegen eines Telefonates nicht belegen)oder der Versicherung (kann ich anhand des email Verkehrs belegen) verschwiegen und der Gutachter hat mich nie gefragt.... wäre kein Thema für mich gewesen, denn ich bin leider viel zu ehrlich für diesen Sch**ß.
Wo habe ich die Wertigkeit der Restauration betont? Ich habe die kleine abgebildete Einbuchtung des Schlossträgers gezogen, neue Stoßstangen, Kühler, Scheinwerfer und Blinker. Das kann ich anhand von Bildern zum Teil belegen. Das war kaputt! Die Motorhaube, das gebe ich zu, hatte nach dem Richten noch kleine Beulen, die im Gutachten erwähnt sind.....
Ich weiß, jetzt kommt wieder ohne Rechnung und Fachwerkstatt zählt das nicht, aber ganz ehrlich, zum Wechsel dieser Neuteile benötigt man keine Fachwerkstatt, höchstens vor dem Gesetz.
Mike Sanders ist das Mittel der Wahl bei Brot und Butter Oldtimern. Diese Art der Konservierung erhält meine anderen Oldis, dem 78er Käfer, dem 88er 126er und den 68er P6 seit Jahrzehnten. Wenn man nach den Vorstellungen einer kompletten Restauration mit Sandstrahlen usw geht, dann würde es heute keinen alten Ford oder Opel mehr geben.
Die Forderungen entstammen der Feder des Gutachters, nicht meiner. Zu hoch.... naja, kauf mal einen mit frischem TÜV und der Ausstattung. Ich hatte nach dem Unfall nach einem gesucht und wurde zum Glück(weil mir das Geld dafür nicht bezahlt wurde) nicht fündig.
Sorry, ich kenne Leute die betrügen und von denen siehst Du nicht so ungeschmikte Bilder und die fädeln das anders sein. Gerade weil mir so etwas total fern ist, habe ich jetzt die Probleme und fühle MICH betrogen.
P.S. mir fehlt immer noch ein guter Tipp mit dem ich zumindest die Zahlungen umgehen kann.
Hast du einen Schutzbrief, welcher evtl. die Abschleppkosten übernimmt?
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Zitat:
@tomate67 schrieb am 9. Mai 2025 um 18:26:09 Uhr:
Wenn du mitgelesen hättest..... ICH HABE NIE Vorschäden gegenüber dem Anwalt(kann ich wegen eines Telefonates nicht belegen)oder der Versicherung (kann ich anhand des email Verkehrs belegen) verschwiegen und der Gutachter hat mich nie gefragt.... wäre kein Thema für mich gewesen, denn ich bin leider viel zu ehrlich für diesen Sch**ß.
Du hast leider von dem, was der Dellenzähler und BerlinPaul versucht haben dir zu erklären nicht viel verstanden oder verstehen wollen.
Dem Gutachter hättetst du die Vorschäden mitteilen müssen, auch ungefragt, dann und nur dann hätte es ein Gutachten gegeben in welchem diese berücksichtigt worden wären.
Zum Thema Ehrlichkeit und Vertrauen hatte ich mich geäußert. ...
Wie auch immer: Viel Glück, und machs beim nächsten mal richtig.
Und Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Mein Anwalt war informiert und beim Gutachter wusste ich es nicht, mein Fehler, ja.
Aber für mich ist es völlig unverständlich, warum die zwei "Experten", Anwalt und Gutachter, von einem Laien(mir) aufgeklärt werden müssen darüber was sie wissen müssen.
P.S. Ich habe das erste Gutachten im Übrigen nie erhalten, denn es wurde direkt an die Versicherung geschickt. Ich hatte erst später Einsicht.
Da bist Du wirklich an zwei Experten geraten.
Jetzt noch gutes Geld hinterherwerfen bringt nichts, als Lehrgeld abhaken und beim nächsten Mal die jetzt erworbene Erfahrung einbringen.
Ein Anwalt der zum Verschweigen von wichtigen Details rät: bekommt kein Mandat.
Ein Gutachter, der Vorschäden abwinkt, bzw. nicht korrekt beurteilt: bekommt keinen Auftrag.
Und nochmal, welche Möglichkeiten bleiben mir?
2000€ für von mir nicht zu verantwortende Fehler von Anwalt und Gutachter zu bezahlen anstatt ein Minimun für einen technisch intakten mit nagelneuer HU versehenen Oldtimer zu bekommen muss doch möglich sein. Z.B. aufgrund der neuen HU, des damaligen Kaufpreises, der Marktlage eines Escorts im Zustand 3-4(auch wenn es weh tut, abgesehen von den Beulen in der Motorhaube war die schon ganz gut)und Bildern sollte man doch einen Minimalwert ermitteln können, auf den ich dann im Zweifelsfall klage(mit einem anderen Anwalt?), oder? Könnte man so etwas gewinnen und so mit der gegnerischen Versicherung in das Gespräch kommen?
Ich kann doch mindestens die sonstigen Kosten, also Gutachter, Abschleppdienst und Anwalt einklagen, oder?
TE, du kannst deinen Anwalt "bitten" die Abschlepp, Gutachter- und Anwaltskosten einzuklagen. Der Streitwert einer solchen Klage läge voraussichtlich bei ca. (bis) 1.500,- € und danach würden sich die Kosten des Gerichts bemessen, was recht günstig sein dürfte. Da die Haftungsfrage und die Höhe dieser Kosten nicht im Streit stehen, sollte die Klage kurz und knackig sein. Das sind alles unvermeidbare Schadenermittlungskosten, bei denen es nicht auf die Schadenshöhe im weiteren Sinne ankommt. Das Auto hatte vor dem letzten Unfall trotz allem einen Marktwert und dir ist ein Schaden entstanden. Der besteht in den Nebenpositionen eben aus den drei genannten Kostenpunkten, was eigentlich gut durchsetzbar sein sollte. Weshalb du dabei die Hauptforderung (Sachschaden am Auto) nicht einforderst, das ist ja deine Privatsache und als taktische Entscheidung dann halt schlauer als all in zu gehen. So würde ich das an deiner Stelle angehen.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 9. Mai 2025 um 19:52:06 Uhr:
Da bist Du wirklich an zwei Experten geraten.
Jetzt noch gutes Geld hinterherwerfen bringt nichts, als Lehrgeld abhaken und beim nächsten Mal die jetzt erworbene Erfahrung einbringen.Ein Anwalt der zum Verschweigen von wichtigen Details rät: bekommt kein Mandat.
Ein Gutachter, der Vorschäden abwinkt, bzw. nicht korrekt beurteilt: bekommt keinen Auftrag.
Im besten Fall..... im schlechtesten Fall wollen die einen Prozess um mehr Geld zu verdienen.... mal so ganz negativ gedacht.
Schon krass, dass die, bei denen man Hilfe sucht, einen so in das offene Messer jagen.
Soll ich abseits meines Anwaltes die Versicherung kontaktieren und um einen Einigungsvorschlag bitten?
Gibt es freie Rechtsberatungen, z.B. Obmänner, ADAC oder ACE?
@berlin-paul ist es möglich die zu splitten, die Nebenkosten als sichere Klage und den Wert des Autos einzeln. Das würde mein Risiko halbieren und dieser Ansatz würde evtl die Versicherung dazu bewegen den sicheren Teil ohne Klage zu regulieren.
P.S. Laut meiner Info Abschleppdienst 806€, Rechnung liegt mir vor, Gutachter ca 800€ laut Info des Anwaltes und er selbst 400-600€ für die drei Briefe und zwei Telefonaten mit mir, also 2000-2200€ ohne Schadensersatz für das Auto.
du hast doch nun aller erklärt bekommen.
Willst du das nicht verstehen, oder kannst du das nicht verstehen?
Glaubst du dein Gejammer hilft dir hier weiter?
Und um mal etwas deutlicher zu werden, damit du (vielleicht) mal merkst, wo die Reise für dich hingehen könnte.
Einerseits machst du hier einen auf geprügelten Hund der ja von allem und nichts eine Ahnung hat, andererseits outest du dich hier als den oberschlauen "Oldtimer-Restaurator", der alles kann und alles weiß und der einen super tollen Oldie fährt den es ja so nie wieder geben wird.
Einen Ford, den du für 1.200 € gekauft hast, auf billigste Art und Weise repariert hast, besser gesagt Fahrbereit gemacht hast.
Einem Ford bei dem du dich gegenüber dem Sachverständigen als doofer Laie darstellt, den WBW von 3.500 € aber nur zu gern abgegriffen hättest, was aber nun leider nicht funktioniert hat.
Lass mich noch deutlicher werden: Das was du hier an den Tag legst ist Bauernschläue und nichts anderes.
Du und nur du hast versucht, hier andere zu Verarschen, was nun gründliche in die Hose gegangen ist.
Und das liebe tomate67, nur das ist krass !
Ich habs doch klar geschrieben, dass ich mich an deiner Stelle auf diese Nebenkosten beschränken würde, eben weil das eine ziemlich sichere Nummer wäre.
Ach und noch etwas du faule Tomate:
https://www.motor-talk.de/.../...rschadenproblematik-t7102705.html?...
Hier hast du dich ja schon umfassend zu dem Thema Vorschaden und HIS Schlau gemacht.
Und dann das Unschuldslamm spielen.
Hat hier mal genau den richtigen getroffen
??? Zu dem Zeitpunkt, als ich das schrieb, war mir nicht bekannt, daß ein Vorschaden bereits abgewickelt wurde und ich hatte keine Einsicht in das Gutachten oder in die HIS. Ich habe das Gutachten das erste Mal am 29.04.2025 gesehen.
Weil ich nicht wusste, was man der Versicherung mitteilen muss, ich bekam damals ein Formular von dieser, habe ich den Anwalt genommen(wozu mir im Forum geraten wurde) und deshalb habe ich im Forum nachgefragt, ohne eine Antwort zu bekommen(lies gerne nach). Der Anwalt riet mir, ich wiederhole mich, die Infos nicht der Versicherung zukommen zu lassen!
Es ging damals schon genau um die Befürchtung, dass die Versicherung eine Schadensabwicklung wegen der selbst ausgeführten Arbeiten erschwert. Mir wurde dort ja auch zu einem Rechtsbeistand geraten.
Du tust gerade so, als würde ich etwas verheimlichen. Das ist großer Quatsch. Ich habe im Anhang eine Email an die Versicherung vom 20.12.2024 angehängt, die das Gegenteil beweist. Erst nach dem von dir verlinkten Threat bekam ich Panik, dass die Versicherung mich über den Tisch ziehen will.... wie sich nun zeigt zurecht.... weil eigene Reparaturen offensichtlich nicht zählen.
Im Anhang meine Reparaturliste, ich glaube die neue Lichtmaschine habe ich dabei noch vergessen. Mit dem OK meines Anwaltes hätte ich diese auch jederzeit der Versicherung geschickt.... er wollte das nicht.
Kein Grund beleidigend zu werden.
P.S. ja, über die Schadenssumme von 3200€ habe ich mich gefreut, ich habe 2000-2500€ erwartet. ICH habe dieses Gutachten aber nicht erstellt und bin dafür auch nicht verantwortlich. Ich hätte ihn am liebsten weiter erhalten, irgendwann ein paar optische Arbeiten aber nichts wildes mehr.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 21:39:03 Uhr:
Ach und noch etwas du faule Tomate:https://www.motor-talk.de/.../...rschadenproblematik-t7102705.html?...
Hier hast du dich ja schon umfassend zu dem Thema Vorschaden und HIS Schlau gemacht.
Und dann das Unschuldslamm spielen.
Hat hier mal genau den richtigen getroffen
Danke dafür.
Ich hatte die ganze Zeit das blöde Gefühl, die Story schonmal irgendwann irgendwo irgendwie gelesen zu haben allerdings ohne es zuordnen zu können.
Und @TE:
"Ein paar Fragen zu meiner Person, Beamter des höheren Dienstes"
Wenn das zutrifft ist das, was du an Unverständnis der Zusammenhänge und Gejammer hier ablieferst einigermaßen erbärmlich. Ganz ehrlich.
Insgesamt und nach Bewertung der Beiträge bleibt bei mir nun der Eindruck: Da hat einer versucht ein wenig Ertrag zu generieren, ohne Beachtung der Spielregeln, und ist dabei völlig zu Recht auf die Nase gefallen.
Edit:
" dass die Versicherung mich über den Tisch ziehen will"
Mal schauen ob und wann du versteht, dass sich nach Faktenlage der Fall genau umgekehrt darstellt.