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Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung

Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.
Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.
Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.
Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.
Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.
Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.
Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.
Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.

Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.
Ich bin für jeden Rat dankbar.

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57 Antworten

War dein Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt und welchen WBW und welchen RW hat der Gutachter im Nachtragsgutachten ermittelt?

Du hättest deinen Sachverständigen ungefragt über den Vorschaden informieren müssen. Das Fahrzeug steht im HIS und du musst den Nachweis erbringen, das der Frontschaden fach- und sachgerecht nach dem ersten Gutachten repariert wurde. Fach-und sachgerecht bedeutet im übrigen nicht "der Freund meines Schwagers kann bezeugen" hier sind Rechnungen, beziehungsweise Nachweise über die Reparatur erforderlich.
Deinen Anwalt trifft hier ganz sicher keine Schuld, der kann nicht hellsehen. Du willst Geld haben und du bist der Pflicht.
Im übrigen gehört es zum Standard eines qualifizierten Sachverständigen den Auftraggeber zu Vorschäden zu befragen und das Ergebnis im Gutachten zu dokumentieren.
Du kannst hierzu in der FAQ bemühen, das steht weiteres Wissenswertes zu diesem Thema.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 08:54:44 Uhr:


Im übrigen gehört es zum Standard eines qualifizierten Sachverständigen den Auftraggeber zu Vorschäden zu befragen und das Ergebnis im Gutachten zu dokumentieren.

So sollte das sein und ein entsprechender Satz stand bislang in jedem Gutachten das ich auf irgend eine Weise in die Hand bekommen habe.

In aller Regel ziemlich am Anfang und und die Frage die ich hätte wäre an den TE: Hat der Gutachter gefragt oder nicht ?

aber auch wenn der Gutachter nicht gefragt hat. Vorschäden sind zu offenbaren und das ungefragt. Unwissenheit hilft hier nicht weiter......

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 12:30:35 Uhr:


aber auch wenn der Gutachter nicht gefragt hat. Vorschäden sind zu offenbaren und das ungefragt.

Wo steht das geschrieben?

@Seppl85 schrieb am 9. Mai 2025 um 13:14:07 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 12:30:35 Uhr:


aber auch wenn der Gutachter nicht gefragt hat. Vorschäden sind zu offenbaren und das ungefragt.

Wo steht das geschrieben?

Lass mal gut sein Forentroll....

In den Urteilen der Iluminaten. :cool:
Das Ergänzungsgutachten war schon sinnvoll. Wir müssten noch erfahren was drin steht, damit sinnvolle Tipps gegeben werden können.

Also nirgendwo

Doch schon. Wir haben nur keine Lust mit dir zu spielen.

Hat der Psycho-Troll jetzt schon zwei Accounts? Einen zum Dünpfiff schreiben und einen zum grüne Daumen geben?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Mai 2025 um 23:01:29 Uhr:


War dein Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt und welchen WBW und welchen RW hat der Gutachter im Nachtragsgutachten ermittelt?

Das Nachtragsgutachten wurde nicht wesentlich verändert. Der Vorschaden wurde als repariert dokumentiert, was anhand der verfügbaren Bilder unproblematisch war. Der neue Schaden ist ein Heckschaden, die Front, die beim ersten Unfall beschädigt wurde, war ja noch teilweise heile. Die Schadenssumme hat sich insofern nicht geändert. Es handelt sich um den Unterschriftsbevollmächtigen der GTÜ Niederlassung. Der Wagen ist der Prüforganisation bekannt, zumal er fünf Tage vorher dort seine HU bestanden hat.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 08:54:44 Uhr:


Du hättest deinen Sachverständigen ungefragt über den Vorschaden informieren müssen. Das Fahrzeug steht im HIS und du musst den Nachweis erbringen, das der Frontschaden fach- und sachgerecht nach dem ersten Gutachten repariert wurde. Fach-und sachgerecht bedeutet im übrigen nicht "der Freund meines Schwagers kann bezeugen" hier sind Rechnungen, beziehungsweise Nachweise über die Reparatur erforderlich.
Deinen Anwalt trifft hier ganz sicher keine Schuld, der kann nicht hellsehen. Du willst Geld haben und du bist der Pflicht.
Im übrigen gehört es zum Standard eines qualifizierten Sachverständigen den Auftraggeber zu Vorschäden zu befragen und das Ergebnis im Gutachten zu dokumentieren.
Du kannst hierzu in der FAQ bemühen, das steht weiteres Wissenswertes zu diesem Thema.

Das mag jemanden, der sich damit auskennt, klar sein. Für mich war es das nicht, denn es ist der erste Schadensfall dieser Art. Deshalb, ja,der Sachverständige hat den Fehler gemacht mich nicht zu fragen, aber der Anwalt, dem ich schon damals von reparierten Vorschäden berichtet habe, riet mir diese NICHT preiszugeben und hat auch nicht bei der HIS geprüft. Ich als Privatmensch habe meines Wissens keinen Zugriff auf die Datenbank und wusste auch nicht, dass der Wildschaden vor drei Jahren bereits als (finanzieller) Totalschaden abgewickelt wurde.
Zum weiteren Vorgehen....
- Muss ich als Geschädigter den Abschleppdienst wirklich bezahlen? Seine Forderung müsste doch gegenüber der Versicherung des Gegners bestehen.
- Sollte mein Anwalt weiter so agieren, fehlt mir ein bisschen das Vertrauen. Meine Ansicht nach hätte er mich über meine Pflichten und Rechte informieren müssen und nicht nur ständige Anmahnungen an die gegnerische Versicherung. Auch, dass der Abschleppdienst in Absprache mit ihm mir die Rechnung schickt, ohne mich zu informieren, macht es nicht besser.
Sollte ich offen alle Infos mit der gegnerischen Versicherung teilen und versuchen mit denen über einen Ombudsmann in das Gespräch zu kommen?

P.S. in der Oldtimerszene ist das mit Rechnungen und Belegen total unrealistisch, denn schon leicht selbst zu reparierende Bagatellschäden wie dieser wären bei einer Werkstattreparatur unwirtschaftlich. Zudem behaupte ich, dass jeder, der ein Brot und Butter Auto wie dieses für sich Instand setzt, das besser als eine Werkstatt macht. Der Wagen wurde von mir komplett mit Mike Sanders konserviert(wurde im letzten HU Bericht erwähnt) und zudem beide Schweller getauscht, der Motor vollständig generalüberholt und und und.... In einer Werkstatt wären das locker 10-20.000€ gewesen.
Im Übrigen geht es mir nicht allein ums Geld(ich hatte nur 2500€ erwartet), sondern um Gerechtigkeit. Es kann und darf doch nicht sein, dass man als Geschädigter nicht entschädigt wird, sondern 2000€ bezahlen soll.

Änderung im Wertgutachten
Unfall vor drei Jahren
Vor zwei Jahren(Front repariert)
+3

Der Versicherungsombudsmann kümmert sich mehr um Fragen der Vertragsbeziehung zwischen dem Versicherten und der Versicherung. Bring deinen Anwalt auf Trab. Der hat wegen des geringen Streitwertes keine Lust. Wenn du die Klageeinreichung nicht finanzieren kannst, gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Sprich das mit ihm durch. Auswirkungen des Vorschadens auf den WBW scheint es in deinem Fall nicht zu geben und die Bereiche sind abgrenzbar.
Der Abschleppdienst kann seine Leistung ggü. der beauftragenden Gemeinde geltend machen (Polizei wird den Auftrag erteilt haben). Die fordern das dann per Kostenbescheid vom Geschädigten. Dieser reicht es an die zahlungspflichtige Versicherung weiter.
Der Gutachter kann nach den üblichen Abtretungsvereinbarungen Zahlung vom Auftraggeber verlangen wenn die Versicherung nicht zahlt. Der Auftraggeber kann das dann bei der Versicherung einfordern.
Ohne Klageeinreichung wirst du wahrscheinlich nichts erreichen.

Also, dass der Frontschaden fachgerecht repariert wurde, dass wage ich mal zu bezweifeln, wenn ich mir allein die Motorhaube so ansehe....
Aber hätte, hätte Fahrradkette wird dich hier nicht weiterbringen. Die Versicherung wird es auf eine Klage ankommen, lassen ich sehe das auch so wie Paul.
Das dir dein Anwalt geraten haben soll den Vorschaden nicht anzugeben, ist allerdings starker Tobak, stimmt das wirklich? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, aber ok, du warst bei dem Gespräch dabei sonst keiner.
Du kannst in der HIS Datenbank als Eigentümer eine Anfrage stellen, das geht auch als Privatperson.
Es gibt auch Sachverständige, die sich vom Kunden dafür bevollmächtigen lassen das HIS abzufragen, dann dauert das Gutachten aber eine halbe Ewigkeit.
Der Sachverständige wird auf sein Honorar bestehen, da kannst du mal von ausgehen. Wenn du die fachgerechte Reparatur nach dem ersten (Wild) Schaden nicht nachweisen kannst, wird das ganze ein echtes Problem für dich. Mit dem Anwalt wirst du keinen Blumentopf gewinnen und der Streitwert hier ist so gering, das wir schwierig werden hier weiterzukommen.....

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