Schadensregulierung bei Problemen mit Versicherung

Moin, es folgt erstmal ein längerer Text um meinen Fall zu schildern.

Anfang Oktober letzten Jahres ist ein Renault Modus in meinen Escort, der auf einem Parkplatz regulär geparkt war, mit ca 50 km/h in das Heck gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die auch das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasste. Weder Polizei, noch Unfallgegner oder Abschleppdienst informierten mich darüber. Erst als ich mein Fahrzeug in der Zeitung erblickte, forschte ich bei der Polizei nach und bekam die Adresse des Abschleppdienstes. Auf dessen Gelände stand auch das gegnerische Unfallfahrzeug.

Mit Hilfe seines Kennzeichens konnte ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden unter Verweis auf die Fallnummer der Polizei. Zeitgleich habe ich bei der GTÜ ein Schadensgutachten beauftragt, das direkt an die Versicherung geschickt wurde.

Nach längerer Zeit bekam ich eine Email der Versicherung, bei der sich mich aufforderte Kaufpreis und alle Reparaturen mit Rechnungen zu belegen. Mir wurde klar, dass da irgendwas nicht rund läuft. Deshalb nahm ich zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt, auch um zu erfahren, ob ich all diese Infos der Versicherung mitteilen muss.... es gab ja schließlich ein Wertgutachten.

Der Anwalt verneinte meine Frage und mahnte bei der Versicherung die Regulierung des Schadens mehrfach an, bis diese dies Ende Februar ohne Angabe von Gründen ablehnte.

Ich fragte daraufhin meinen Anwalt, woran das liegen könnte. Erst auf meine Aufforderung erkundigte er sich über Vorschäden, die evtl gelistet aber nicht im Gutachten erwähnt sind. Als ich den Wagen gekauft hatte, hatte er einen Frontschaden, den ich nachweislich repariert hatte. Es stellte sich heraus, dass der Wagen wegen diesen Schadens bereits als Totalschaden vor ca 3 Jahren abgewickelt wurde (Stoßstange+ Kühler+ Motorhaube =3200€), dieser aber nicht im Gutachten erwähnt wurde(ich wusste nicht, dass er genannt werden muss und ich hatte ihn ja repariert. Der Wagen hatte jetzt einen Heckschaden).

Ich habe daraufhin meinen Anwalt gefragt, wie die Regulierung jetzt weiter laufen soll. Er empfahl mir, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, auf den Wert des Fahrzeuges, 3200€ laut Gutachten, zu verzichten, das Gutachten für 800€ , den Abschleppdienst für 800€ und die Anwalskosten von 400€ zu bezahlen. Ich war gelinde gesagt fassungslos.

Ich schlug im vor den Begutachter um ein Nachtragsgutachten, in dem der Vorschaden erwähnt wird, zu bitten. Ich habe deshalb das Gutachten des Unfalles vor drei Jahren besorgt, meinem Gutachter übermittelt und dieser hat das Nachtragsgutachten vor zwei Wochen an die Versicherung und mich geschickt. Ich habe dieses dann direkt an meinen Anwalt weitergeleitet und auf eine Reaktion gewartet.

Heute bekam ich eine Rechnung des Abschleppdiestes in der stand, dass diese in Absprache mit meinem Anwalt an mich geschickt werden soll..... ohne das ich zuvor von meinem Anwalt darüber informiert wurde.

Ich bin ein wenig ratlos, ich denke bislang wurde ich von meinem Anwalt mangelhaft vertreten. Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall nicht nur auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sitzen bleibe(frisch restaurierter Ford MK4 mit 5 Tage alter HU, Wert 3200€ laut Gutachten), sondern auch noch insgesamt knapp 2000€ für Abschleppdienst, Gutachter und Anwalt zahlen soll.

Ich bin für jeden Rat dankbar.

81 Antworten

Was in diesen Fällen leider auch oft und immer wieder verkannt wird:

Es ist dem Versicherer völlig egal, ob das Auto mit Gebrauchtteilen repariert wurde, auch eine Zeitwertgerechte Reparatur spielt diesbezüglich keine Rolle.

Der Versicherer hat über das HIS das alte Gutachten und er will einen Nachweis dafür haben, das eben nach diesem Gutachten repariert wurde. Die Höhe der Reparaturkosten spielt dabei keine Rolle sondern der Reparaturweg (!)

Das haben leider einige hier bei MT noch nicht begriffen, obwohl ich dazu in der FAQ ausführlich vorgetragen habe. Daher auch der Hinweis, weil ich das hier nicht in jedem Thema neu schreiben werde.

Das ist die Strategie der Versicherungswirtschaft alles andere ist denen egal. Und damit sammeln Sie Urteile und wenn das eine oder andere Urteil negativ ausfällt, dann ist das auch egal.

Im übrigen hat der SV hier sehr schlecht gearbeitet, dass sieht man schon an seiner Stellungnahme im Gutachten. Aber das nur am Rande bemerkt.....

Das mit meinem Anwalt sehe ich genauso.....

Deshalb die Frage, ob ich selbst mit der Versicherung in Kontakt trete, alle verfügbaren Belege und Unterlagen weiterreiche und so eine Einigung erzielen kann. Ist so etwas möglich, oder ist davon abzuraten, weil das gegen mich laufen kann?

Ich habe von der Versicherung damals ein Formular bekommen, in dem ich alle möglichen Informationen über das Auto geben sollte. Das war der Anlass einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser sagte mir explizit in dem Telefonat, dass ich dieses Formular nicht ausfüllen brauche. Ich sagte ihm in diesem Zusammenhang auch, dass es reparierte Vorschäden gibt.

Also wie soll ich weiter machen?

Zur Reparatur, neue Blinker, Scheinwerfer, Kühler und neue Stoßstangen vorne und hinten. Dafür gibt es Zeugen und ohne dies wäre er auch nicht HU fähig gewesen. Den Schlossträger habe ich 1-2cm gezogen, sonst hätten die Scheinwerfer und Motorhaube nicht mehr gepasst, und die Motorhaube grob herausgezogen. Deshalb sind in dieser noch kleine Dellen, richtig, und deshalb habe im mich schon länger nach einer gebrauchten in der passenden Farbe umgeschaut. Ich hätte den Wagen auch trotz extrem viel investierter Arbeit auch mit nur 2500€ eingeschätzt, aber das ist Sache des Gutachters.

Mit dem Ziehen war es vorne keine vollständig fachgerechte Reparatur. Wahrscheinlich ist das Ergänzungsgutachten deshalb so dürftig. Für diesen Punkt ist es vor Gericht keine Hilfe, weil der aktuelle WBW vor dem Unfall dann durch den Vorschaden noch deutlich reduziert ist. Das müsste konkret vorgerechnet werden. Da kann dann auch ein sehr dünnes Vor-Ergebnis für den Heckschaden rauskommen.

Die Versicherung hat sich bereits zur Leistungsverweigerung entschieden. Das änderst du so nicht mehr.

@tomate67
Zur Reparatur, neue Blinker, Scheinwerfer und neue Stoßstangen vorne und hinten. Dafür gibt es Zeugen und ohne dies wäre er auch nicht HU fähig gewesen. Den Schlossträger habe ich gezogen, sonst hätten die Scheinwerfer nicht mehr gepasst, und die Motorhaube grob herausgezogen. Deshalb sind in dieser noch kleine Dellen, richtig, und deshalb habe im mich schon länger nach einer gebrauchten in der passenden Farbe umgeschaut. Ich hätte den Wagen auch trotz extrem viel investierter Arbeit auch mit nurv2500€ eingeschätzt, aber das ist Sache des Gutachters.

Und damit ist der Drops hier gelutscht.

Du hast das Auto nach dem Schaden provisorisch Instandgesetzt, so ist hier die Beschreibung diesbezüglich in der Rechtsprechung (Von einer Restauration sind wir übrigens bei solch einer Vorgehensweise weit entfernt)

Und das Gutachten deines SV ist hier unbrauchbar und wird vom Versicherer nicht bezahlt, weil er den Vorschaden falsch angegeben beziehungsweise eingeschätzt hat. Und der Versicherer wird behaupten, dass aus diesem Grund auch der Wiederbeschaffungswert falsch ermittelt wurde.

Sorry, aber so leid es mit tut, du solltest hier ganz genau überlegen, ob du weitermachst, ohne Rechtschutzversicherung schon gar nicht.

Der Versicherer wird nicht mit dir kommunizieren und dich darauf hinweisen, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass du überhaupt keine Antwort mehr bekommen wirst und der Versicherer auf die Klage wartet.

Und wenn die kommt, dann hat der Versicherer hier nach dem derzeitigen von dir vorgetragenen Sachstand die besseren Karten.

Im Prozess wird dann vom Gericht ein weiterer Sachverständiger beauftragt, so ein Gutachten kostet zwischen 2.500 € und 3.500 € den Kostenvorschuss dafür bezahlt du und wenn das Ding in die Hose geht, bleibt auch die Rechnung von diesem Gutachten an dir hängen, zuzüglich der Verfahrens und Anwaltskosten.

Überlege dir das gut.

Ähnliche Themen

Kann ich die Kosten des Abschleppdienstes, des Gutachters und Rechtsanwalts geltend machen?

Ich habe für den Wagen einen Kaufvertrag über 1200€(Schaden ist erwähnt). Kann ich diesen einbringen, weil dies ja unabhängig von meinen Reparaturen ist.

P.S. Was müsste im Nachtragsgutachten stehen? Es ist ganz sicher nicht mein Ziel einen Prozess zu führen, im Gegenteil.

zum Abschleppdienst hat dir Paul ja schon geschrieben. Wenn du das Abschleppen beauftragt hast, bleiben die Kosten an dir hängen.

Anwalt und SV bleibt sowieso an dir hängen.

Das einzige, was du machen kannst ist gegenüber dem SV eine Welle machen und ihm vorwerfen, das sein Gutachten mangelhaft -und das ist es in der Tat-

Eventuell kommt er dir beim Preis entgegen, wenn du das geschickt anstellt, oder er verzichtet auf sein Honorar, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist.

Der Versicherer bezahlt hier gar nichts, 0,0 €

Zumindest nicht freiwillig

Die Abschleppkosten theoretisch schon. Aberdie Versicherung wird erst zahlen, wenn du sie dann einklagst. Bei den Gutachterkosten ist es ähnlich.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Mai 2025 um 17:03:02 Uhr:

Kann ich die Kosten des Abschleppdienstes, des Gutachters und Rechtsanwalts geltend machen?

Ich habe für den Wagen einen Kaufvertrag über 1200€(Schaden ist erwähnt). Kann ich diesen einbringen, weil dies ja unabhängig von meinen Reparaturen ist.

P.S. Was müsste im Nachtragsgutachten stehen?

Das hilft dir alles nichts mehr. Das Gutachten hätte gleich vernünftig erstellt werden müssen.

Da können jetzt noch so viele Nachträge geschrieben werden......

Ernsthaft, ich soll als Geschädigter 2000€ bezahlen..... da bekommt Gerechtigkeit einen ganz neuen Geschmack.

Lassen sich die Klagen trennen, auf Kostenerstattung von Anwalt, Gutachter und Abschleppdienst von der Erstattung des Wagens?

P.S. Der Abschleppdienst wurde von der Polizei beauftragt.

hast du eine Rechtschutzversicherung?

Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Mai 2025 um 17:12:21 Uhr:


Ernsthaft, ich soll als Geschädigter 2000€ bezahlen..... da bekommt Gerechtigkeit einen ganz neuen Geschmack.

P.S. Der Abschleppdienst wurde von der Polizei beauftragt.

dann kann das so funzen, wie Paul das beschrieben hat

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 17:13:50 Uhr:


hast du eine Rechtschutzversicherung?

Nein, die erste Frage meines Anwalts. Danach sagte er, dass ich vermutlich viel Geld bezahlen muss.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Mai 2025 um 17:16:43 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Mai 2025 um 17:13:50 Uhr:


hast du eine Rechtschutzversicherung?

Nein, die erste Frage meines Anwalts. Danach sagte er, dass ich vermutlich viel Geld bezahlen muss.

🙁

Deshalb.... mein Vertrauen ist gerade auf dem Nullpunkt und ich suche eine Lösung, bei der ich zumindest ohne großen Schaden heraus komme.

P.S. Ich habe ein Bild des damaligen Schadens am Schlossträger angefügt.... wirklich nichts Großes.

Schaden am Schlossträger

Zitat:

@tomate67 schrieb am 9. Mai 2025 um 17:03:02 Uhr:


Was müsste im Nachtragsgutachten stehen?

Der Versicherung wird dein "Nachtragsgutachten" - was immer das sein soll - herzlich egal sein.

Die verschwiegenen Vorschäden mit einem neuen Gutachten heilen wollen wird nicht funktionieren.

Mir gehen aber noch zwei andere Gedanken durch den Kopf. In jedem zweiten Beitrag erscheint "Mike Sanders" und die Wertigkeit der Restauration wird betont, und der Schaden im Frontbereich wurde notdürftig und alles andere als fachgerecht oder gar wertig hingedengelt. Passt m.E. in der Argumentation nicht zusammen.

Das zweite: Das Foto nach dem Heckaufprall, da hätte hinten drin niemand überlebt. Von vorn gänge das ähnlich aus. Schon bei geringster Unfallschwere gibt's hier schwerste oder tödliche Verletzungen. Warum tut man sich so ein Fahrzeug im Alltag an ?

Und was das "Vertrauen" angeht: Wenn man den Begriff denn überhaupt verwenden mag, so ging der erste "Vertrauensbruch" von dir aus, durch den verschwiegenen Vorschaden und das (auch) daraus resultierende falsche Gutachen und die daraus abgeleiteten zu hohen Forderungen.

Wenn das jemand mit dir versucht: Wie reagiert du ?

Das Motiv dafür - hier sicher Unkenntnis - interessiert dabei keinen. Auch wenn du das sicher nicht gern hören magst.

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