ForumCaptur, Clio & Modus
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Renault
  5. Captur, Clio & Modus
  6. Schadenshöhe?

Schadenshöhe?

Renault Clio 3
Themenstarteram 4. September 2016 um 9:19

Hallo,

uns ist gestern einer in unseren Clio gefahren,ich würde mal gerne wissen was die ungefähre Schadenshöhe ist also fahren kann man mit dem Auto noch..man merkt beim fahren keine Unwucht der Clio ist aus dem Jahre 2007 und hat 110Tkm gelaufen...vieleicht ist hier jemand der mir eine ungefähre Schadenshöhe nennen kann

Mfg

20160903-132246
33 Antworten
am 4. September 2016 um 9:26

Hallo

so wie es aussieht ist nicht viel, aber lass Dir mal ein Angebot machen bei einer Werkstatt, aber ich sage Dir jetzt schon das kommt auf ca. 4 - 5.000€ da alles abgeschiffen werden muß und auch alles abgeklebt werden muß und verspachtelt und Grundiert sowie Lackiert werden.

Gruß Bomber50

Themenstarteram 4. September 2016 um 9:34

danke für deine Antwort,wenn ich das Auto bei der DAT Autobewertung eingebe,dann kommt ein Händlereinkaufswert auf 2000€ bei Mobile bekommt man das Auto schon für 2000-3000€ ..ich denke da eher an einen wirtschaflichen Totalschaden

...das läuft möglicherweise auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus, obwohl das Auto einem lieb und teuer war. Schade eigentlich, besonders wenn ein Dieselmotor drin ist, der noch das doppelte laufen könnte. In der Vergangenheit habe ich allerdings schon mal eine Lackierwerkstatt kennen gelernt, die das gegenüber der Fachwerkstatt zum halben Preis gemacht hat. Ist halt Verhandlungssache.

Themenstarteram 4. September 2016 um 9:56

dieser Gedanke ging mir auch schon durch den Kopf,gut das Auto ist eh Volkasko aber zum Glück war meine Frau nicht Schuld

 

Zitat:

@Rainer0849 schrieb am 4. September 2016 um 11:51:42 Uhr:

...das läuft möglicherweise auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus, obwohl das Auto einem lieb und teuer war. Schade eigentlich, besonders wenn ein Dieselmotor drin ist, der noch das doppelte laufen könnte. In der Vergangenheit habe ich allerdings schon mal eine Lackierwerkstatt kennen gelernt, die das gegenüber der Fachwerkstatt zum halben Preis gemacht hat. Ist halt Verhandlungssache.

Zitat:

@hanuta29 schrieb am 4. September 2016 um 11:19:01 Uhr:

uns ist gestern einer in unseren Clio gefahren,ich würde mal gerne wissen was die ungefähre Schadenshöhe ist also fahren kann man mit dem Auto noch..man merkt beim fahren keine Unwucht der Clio ist aus dem Jahre 2007 und hat 110Tkm gelaufen...vieleicht ist hier jemand der mir eine ungefähre Schadenshöhe nennen kann

Dem Bild nach zu urteilen ist das wohl ein Clio III? (vom Bj. her könnte es auch ein Clio II Campus sein)

Ich habe mal mit meinem Megane III im Dunkeln als was blöd in unserer Hofeinfahrt stand unsere Gartenmauer gestreift. Das Schadensbild war ähnlich wie bei dir, nur dass das Rad nicht betroffen war -> 4-5kEUR in der Renault-Vertragswerkstatt - bei dir dann eben zzgl. dem Schäden am Rad (z. B. Achsvermessung notwendig?).

Ohne mich informiert zu haben, nur Bauchgefühl: Die Reparatur könnte mehr kosten, als die gegnerische Versicherung dir zahlen muss (Fahrzeugzeitwert + habichvergessen% und ggf. zzgl. MwSt. soweit du diese der Reparatur zahlen musst). Wenn das Auto sonst noch in sehr gutem Zustand (bald wieder ZR-Wechsel fällig? Evtl. auch Stoßdämpfer & Co.? Sonstige Macken?) und das Angebot der Renault-Werkstatt zu teuer ist (weise sie vor der Angebotserstellung auf den Umstand mit der Versicherung hin!), mal schauen ob du das in einer freien Werkstatt güngstiger bekommst. Evtl. helfen dir dabei http://werkstatt.autoscout24.de/ bzw. http://www.dat.de/.../reparaturkosten-kalkulieren.html#/ - und wenn's nur die Werkstattliste für deine Umgebung ist.

HTH

notting

Also bei meinem Clio 4 hatte ich auch so einen ähnlichen Streifschaden (aber ohne Beschädigung der Tür). Hat 1800 brutto bei der Renault Werkstatt gekostet. Sieht man nichts mehr von, und untenrum wurden auch alle Halter etc. Erneuert. 4-5000 halte ich für sehr, sehr hoch. Dementsprechend glaube ich nicht an einen wirtschaftlichen Totalschaden. Also entweder reparieren lassen, oder, wenn du den Karren eh auffahren möchtest, den Netto- Betrag in die Urlaubskasse packen. Beim Smartrepair kann man das auch wieder gut behandeln lassen.

Themenstarteram 4. September 2016 um 10:21

das Auto ist in einem guten Zustand,der ZR wurde letztes Jahr vor dem Autokauf gemacht...Stoßdämpfer oder sonstiges ist noch alles in Ordnung....Ich werde morgen mal in unsere Werkstatt fahren und fragen was die meinen...denke auch das die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken wird

 

Zitat:

@notting schrieb am 4. September 2016 um 12:12:39 Uhr:

Zitat:

@hanuta29 schrieb am 4. September 2016 um 11:19:01 Uhr:

uns ist gestern einer in unseren Clio gefahren,ich würde mal gerne wissen was die ungefähre Schadenshöhe ist also fahren kann man mit dem Auto noch..man merkt beim fahren keine Unwucht der Clio ist aus dem Jahre 2007 und hat 110Tkm gelaufen...vieleicht ist hier jemand der mir eine ungefähre Schadenshöhe nennen kann

Dem Bild nach zu urteilen ist das wohl ein Clio III? (vom Bj. her könnte es auch ein Clio II Campus sein)

Ich habe mal mit meinem Megane III im Dunkeln als was blöd in unserer Hofeinfahrt stand unsere Gartenmauer gestreift. Das Schadensbild war ähnlich wie bei dir, nur dass das Rad nicht betroffen war -> 4-5kEUR in der Renault-Vertragswerkstatt - bei dir dann eben zzgl. dem Schäden am Rad (z. B. Achsvermessung notwendig?).

Ohne mich informiert zu haben, nur Bauchgefühl: Die Reparatur könnte mehr kosten, als die gegnerische Versicherung dir zahlen muss (Fahrzeugzeitwert + habichvergessen% und ggf. zzgl. MwSt. soweit du diese der Reparatur zahlen musst). Wenn das Auto sonst noch in sehr gutem Zustand (bald wieder ZR-Wechsel fällig? Evtl. auch Stoßdämpfer & Co.? Sonstige Macken?) und das Angebot der Renault-Werkstatt zu teuer ist (weise sie vor der Angebotserstellung auf den Umstand mit der Versicherung hin!), mal schauen ob du das in einer freien Werkstatt güngstiger bekommst. Evtl. helfen dir dabei http://werkstatt.autoscout24.de/ bzw. http://www.dat.de/.../reparaturkosten-kalkulieren.html#/ - und wenn's nur die Werkstattliste für deine Umgebung ist.

HTH

notting

Nee, nicht die gegnerische Versicherung schickt den Gutachter, du holst dir einen eigenen, am besten im Renault- Autohaus!

Themenstarteram 4. September 2016 um 10:27

dann sollen die einen Kostenvoranschlag machen,ich bezahl diesen dann und kann mir dann Gedanken machen wie und wo ich den Schaden dann richten lasse

 

Zitat:

@Dynomyte schrieb am 4. September 2016 um 12:22:35 Uhr:

Nee, nicht die gegnerische Versicherung schickt den Gutachter, du holst dir einen eigenen, am besten im Renault- Autohaus!

Zitat:

@hanuta29 schrieb am 4. September 2016 um 12:21:03 Uhr:

das Auto ist in einem guten Zustand,der ZR wurde letztes Jahr vor dem Autokauf gemacht...Stoßdämpfer oder sonstiges ist noch alles in Ordnung....Ich werde morgen mal in unsere Werkstatt fahren und fragen was die meinen...denke auch das die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken wird

[ToFu entsorgt, bitte nicht mehr machen]

Lass dich nicht verarschen! Du hast (EDIT ab einer gewissen Schadenshöhe, deine Werkstatt hilft dir dabei das einzuschätzen) als Geschädigter das Recht, dass die gegnerische Versicherung einen von dir ausgesuchten Gutachter bezahlt, der in deinem Sinne urteilt!

notting

Themenstarteram 4. September 2016 um 10:46

ich selber hatte auch schon mal einen Schaden laut Werksatt mit Kostenvoranschlag 1100€ dann laut Gutachter der gegnerischen Versicherung nur einen Schaden von 600€...bezahlen mußten sie aber den von meiner Werkstatt...ich werde mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann entscheiden

am 4. September 2016 um 16:07

Wenn Du schon Erfahrungen mit einer gegnerischen Versicherung hattest liegt es nahe diesen Fall sofort von einem Rechtsanwalt spez. Verkehrsrecht händeln zu lassen. Die werden Dich sonst übers Ohr hauen wies nur geht.

Denke an Dein Recht zur freien Wahl des Gutachters wenn die RENAULT-Werkstatt den Schaden entsprechend hoch einschätzt.

PS: weil ich denke, es geht um eine fiktive Abrechnung des Schadens

Themenstarteram 4. September 2016 um 16:45

zu einem Anwalt will ich eigentlich nicht,da uns das Mädchen leid tut sie hat in diesem Jahr schon ihr dritter Unfall,auf der sicheren Seite bin ich wenn ich zum Gutachter gehe was ich auch machen werden,das Gutachten werde ich der Versicherung schicken,und wenn sich die dann dumm stellen kann ich immer noch zum Anwalt

Mfg

 

Zitat:

@rufus608 schrieb am 4. September 2016 um 18:07:00 Uhr:

Wenn Du schon Erfahrungen mit einer gegnerischen Versicherung hattest liegt es nahe diesen Fall sofort von einem Rechtsanwalt spez. Verkehrsrecht händeln zu lassen. Die werden Dich sonst übers Ohr hauen wies nur geht.

Denke an Dein Recht zur freien Wahl des Gutachters wenn die RENAULT-Werkstatt den Schaden entsprechend hoch einschätzt.

PS: weil ich denke, es geht um eine fiktive Abrechnung des Schadens

am 4. September 2016 um 19:19

Da hat das Mädel (Verursacherin?) ja nichts mit zu kriegen. Die Versich. kann Ihr eh kündigen auf Grund des verursachten Schadens, ob Du jetzt einen Anwalt heranziehst oder nicht (hierbei gehts ja gegen die Versich.).

Ich meine, wenn schon ein Anwalt dann von Beginn an.

Meine Erfahrung, habs auch mal so gemacht wie Du es vor hast, fands dann blöd mit der zusammengestrichenen Erstattung zum Anwalt zu gehen dass er die Differenz eintreiben soll. Er musste sich dann drum kümmern, hätte ich ihn gleich beauftragt wäre sein Honorar höher ausgefallen. Ich gönne einem Helfenden eher Geld als denen die mich wissentlich betrügen wollen.

Viel Glück.

Deine Antwort