Schadensansprüche an Werksatt
Hallo,
ich fahre eine VW Golf4 FSI. Vor ca 1,5 Jahren fing das Auto an mit spinnen, erst leuchtete die Motortkontrolllampe, die nie ausging, da wurde zum teil von einer freien werkstatt die Fehler behoben, dann ging das Auto ständig aus im Stadtverkehr, am Stau oder beim langsam fahren im 1. Gang.
Ich wechselte die Werkstatt, ging zu einer VErtragswerkstatt, die nun den Fehler endlich behoben haben. Es war die Benzinpumpe. Kann ich all meine Rechnungen gegen die Freie werkstatt als Schadensersatz einklagen, kennt sich da jemand aus? Die freie werkstatt hat ja nie den feher gefunden und immer wollte immer wieder geld haben.
Liebe grüße aus Sachsen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
klares NEIN!oder verlangt dein chef von dir auch geld zurück nur weil einer in der firma deinen job schneller macht?
Er fragt nach "richtig und falsch" und du antwortest darauf mit "schnell und langsam" ...nennt man das subsumieren ?
@Threadsteller
Lass es ruhen. Nur Theater mit geringer Aussicht auf ein gutes Ende.
Frag das nächste mal hier, schildere die Symptome wenn das Auto zickt, meist bringt das
mehr als "irgendeinen Fachmann" Geld zuzuwerfen.
Zitat:
Original geschrieben von havana85
Die Werkstatt ist aber eindeutig unfähg, das Auto zu reparieren. Und wen ich bei kunden ein dach mache, und es nicht schaffe, dieses dicht zu kriegen, da muss ich halt so lange suchen, bis ich das loch gefunden habe und kann auch nix in rechnung stellen...
ich hab ja nun auch eine dachdeckerei, wenn wir was versaubeutelt haben, ok - müssen wir suchen, auf unsere eigenen kosten...
wenn aber ein anderer betrieb das dach gedeckt hat und wir werden zum abdichten gerufen, dann will ich dafür auch kohle sehen, hat der andere betrieb ein dachsystem verwendet, das wir nicht kennen - dann kann das schon für den kunden recht teuer werden...
das - und nichts anderes, ist dir passiert. 😉
Kommt es nicht auch darauf an ob die Werkstatt vor Arbeitsbeginn versichert in der Lage zu sein die Arbeit zu verrichten? Man sollte sich so etwas vorher immer schriftlich oder unter Zeugen geben lassen.
Eine unnütze Reparatur ist mit einer nicht erbrachten Leistung gleichzusetzen.