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Schadensansprüche an Werksatt

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 18. Februar 2011 um 13:28

Hallo,

ich fahre eine VW Golf4 FSI. Vor ca 1,5 Jahren fing das Auto an mit spinnen, erst leuchtete die Motortkontrolllampe, die nie ausging, da wurde zum teil von einer freien werkstatt die Fehler behoben, dann ging das Auto ständig aus im Stadtverkehr, am Stau oder beim langsam fahren im 1. Gang.

Ich wechselte die Werkstatt, ging zu einer VErtragswerkstatt, die nun den Fehler endlich behoben haben. Es war die Benzinpumpe. Kann ich all meine Rechnungen gegen die Freie werkstatt als Schadensersatz einklagen, kennt sich da jemand aus? Die freie werkstatt hat ja nie den feher gefunden und immer wollte immer wieder geld haben.

Liebe grüße aus Sachsen

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18 Antworten
Themenstarteram 18. Februar 2011 um 14:47

oh ja, besser eine vertragswerkstatt. aus fehlern lernt man

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

klares NEIN!

 

oder verlangt dein chef von dir auch geld zurück nur weil einer in der firma deinen job schneller macht?

Er fragt nach "richtig und falsch" und du antwortest darauf mit "schnell und langsam" ...nennt man das subsumieren ?

 

@Threadsteller

Lass es ruhen. Nur Theater mit geringer Aussicht auf ein gutes Ende.

Frag das nächste mal hier, schildere die Symptome wenn das Auto zickt, meist bringt das

mehr als "irgendeinen Fachmann" Geld zuzuwerfen.

Zitat:

Original geschrieben von havana85

Die Werkstatt ist aber eindeutig unfähg, das Auto zu reparieren. Und wen ich bei kunden ein dach mache, und es nicht schaffe, dieses dicht zu kriegen, da muss ich halt so lange suchen, bis ich das loch gefunden habe und kann auch nix in rechnung stellen...

ich hab ja nun auch eine dachdeckerei, wenn wir was versaubeutelt haben, ok - müssen wir suchen, auf unsere eigenen kosten...

wenn aber ein anderer betrieb das dach gedeckt hat und wir werden zum abdichten gerufen, dann will ich dafür auch kohle sehen, hat der andere betrieb ein dachsystem verwendet, das wir nicht kennen - dann kann das schon für den kunden recht teuer werden...

das - und nichts anderes, ist dir passiert. ;)

am 19. Februar 2011 um 15:46

Kommt es nicht auch darauf an ob die Werkstatt vor Arbeitsbeginn versichert in der Lage zu sein die Arbeit zu verrichten? Man sollte sich so etwas vorher immer schriftlich oder unter Zeugen geben lassen.

Eine unnütze Reparatur ist mit einer nicht erbrachten Leistung gleichzusetzen.

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