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Schadenersatz bei Mehrverbrauch - Artikel im Spiegel

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 12:01

Hallo Leute!

Hab gerade einen interessanten Artikel im Spiegel zum Thema E-Klasse entdeckt. Es geht um einen Fahrer eines S211 der 15% Mehrverbrauch mit seinem Fahrzeug hatte. Er hat Daimler verklagt und gewonnen - die müssen ihm jetzt 2500,-- Schadenersatz +Gerichtskosten zahlen!

Beste Antwort im Thema

Nochmal: Das Gericht hat den Spritverbrauch in seiner absoluten Höhe NICHT gewertet. Es wäre also völlig egal gewesen, ob da nun ein Smart oder ein Porsche Cayenne gestanden hätte.

Der Tenor war vielmehr folgender: Mercedes hat eine Eigenschaft an dem Fahrzeug zugesichert. Diese Eigenschaft, nämlich der Normverbrauch, wird von diesem speziellen Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht. Überprüft wurde das Fahrzeug, indem es zunächst auf technischen Zustand überprüft hat und anschließend einen Fahrzyklus (NEFZ) auf einem Rollenprüfstand gefahren hat. Dabei hat sich eine Abweichung von 9,1% von der zugesicherten Eigenschaft durch Mercedes ergeben.

Da muss man nicht "grün" sein, sondern einfach nur den Hersteller bei den Eiern packen. Wenn ich zum Händler gehe und sage, ich zahle Dir 80.000€ für meine E-Klasse, ist der auch nicht zufrieden, wenn ich nur 70.000€ überweise.

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Zitat:

Original geschrieben von ymfs

Hallo Leute!

Hab gerade einen interessanten Artikel im Spiegel zum Thema E-Klasse entdeckt. Es geht um einen Fahrer eines S211 der 15% Mehrverbrauch mit seinem Fahrzeug hatte. Er hat Daimler verklagt und gewonnen - die müssen ihm jetzt 2500,-- Schadenersatz +Gerichtskosten zahlen!

...find ich erstaunlich!!! :confused:

Der Verbrauch hängt doch von so vielen Faktoren ab!

Wie kann man da klagen, geschweige denn, gewinnen???

dann schaut alle mal schnell in Euren Spritmonitor und vergleicht.

Vielleicht læsst sich noch was rausschlagen.

Wie heisst der Gutachter?;)

 

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von undertaker75

Zitat:

Original geschrieben von ymfs

Hallo Leute!

Hab gerade einen interessanten Artikel im Spiegel zum Thema E-Klasse entdeckt. Es geht um einen Fahrer eines S211 der 15% Mehrverbrauch mit seinem Fahrzeug hatte. Er hat Daimler verklagt und gewonnen - die müssen ihm jetzt 2500,-- Schadenersatz +Gerichtskosten zahlen!

...find ich erstaunlich!!! :confused:

Der Verbrauch hängt doch von so vielen Faktoren ab!

Wie kann man da klagen, geschweige denn, gewinnen???

Mich wundert das auch total - jeder weiß doch, daß der angegebene Verbrauch sich auf einen speziellen Meßzyklus am Rollenprüfstand bezieht - mit der Praxis hat das nix zu tun - ich würde mir ja einreden lassen, daß das Urteil Sinn macht, wenn der Mehrverbrauch auch am Rollenprüfstand auftritt - aber so...

am 4. Dezember 2008 um 13:23

Ist ja geil, wir können ja eine Sammelklage starten.

Natürlich nicht die Jungs, die hier immer von utopischen Mindestverbräuchen posten;)

jo, det gøre vi. ;) 

Jeg er med.

Zitat:

Original geschrieben von ymfs

Zitat:

Original geschrieben von undertaker75

 

...find ich erstaunlich!!! :confused:

Der Verbrauch hängt doch von so vielen Faktoren ab!

Wie kann man da klagen, geschweige denn, gewinnen???

Mich wundert das auch total - jeder weiß doch, daß der angegebene Verbrauch sich auf einen speziellen Meßzyklus am Rollenprüfstand bezieht - mit der Praxis hat das nix zu tun - ich würde mir ja einreden lassen, daß das Urteil Sinn macht, wenn der Mehrverbrauch auch am Rollenprüfstand auftritt - aber so...

Aber genau das ist doch der Fall! Lest doch das Urteil - der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte beim NEFZ eine Abweichung zur Herstellerbehauptung von 9,1%. Dies und alleine dies ist Basis des Urteils. Die subjektive Behauptung des Anspruchstellers von 15% spielt für das Urteil selbst keinerlei Rolle, sondern nur für den Spiegel.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Aber genau das ist doch der Fall! Lest doch das Urteil - der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte beim NEFZ eine Abweichung zur Herstellerbehauptung von 9,1%. Dies und alleine dies ist Basis des Urteils. Die subjektive Behauptung des Anspruchstellers von 15% spielt für das Urteil selbst keinerlei Rolle, sondern nur für den Spiegel.

Okay, jetzt hab ich's. ...Gutachterprüfung, was auch immer das heißen mag.

Und der bekommt sogar einen Schadenersatz, abhängig von der Fahrleistung PLUS die 2.5 mille.

Allerdings hängen doch selbst die Verbrauchswerte die ich an einem Rollenprüfstand mache stark davon ab in welchem Zustand sich das Auto befindet?!

Ich meine, ein Neuwagen mit sauberem Motor, sauberem Öl, etc. verbraucht immer weniger als eine Gurke die mittlerweile 250TKm auf dem Buckel hat, inkl. verkokten Glüh- / Zündkerzen, verrusten Brennräumen und was alles dazu gehört!

Ich meine, ich hab nichts gegen eine kleine 'Entschädigung', aber ich finde das Urteil trotzdem ein wenig zweifelhaft. Dazu müßte man doch sehr genau die Vorgeschichte des jeweiligen Fahrzeugs beleuchten, was schwierig werden dürfte!

Zumal nicht geschrieben steht, binnen welchen Zeitraumes der 'Mangel' reklamiert werden muß.

Aber am Ende ist es wahrscheinlich wie so oft in den Medien - die (wichtigere) Hälfte fehlt bei der Berichterstattung... :mad:

Mich wundert das auch total - jeder weiß doch, daß der angegebene Verbrauch sich auf einen speziellen Meßzyklus am Rollenprüfstand bezieht - mit der Praxis hat das nix zu tun - ich würde mir ja einreden lassen, daß das Urteil Sinn macht, wenn der Mehrverbrauch auch am Rollenprüfstand auftritt - aber so...

Servus,

das Problem ist doch aber, das die Auto-Industrie mit ihren Messzyklus-Angaben falsche Realität bewußt vorgaukelt. Insofern wäre eine realistische Verbrauchs-Angabe vom Hersteller schon wünschenswert, oder? Klar ist der VErbracuh prinzipiell Fahrweise-abhängig. Kann mich aber dunkel an einen Autobild-Artikel erinnern, wo in realitas teils extrem höhere Verbräuche auftraten als vom Hst. angegeben - das kann es doch nun auch nicht sein. Der Normzyklus-Wert ist dort nie erreicht worden.

Gruß und schönen Abend.

Jens

Die Abweichung kommt doch nur beim deutschen Markt zustande. Denn nur hier darf jenseits der 120km/h gefahren werden. Bei allen anderen EU-Märkten passt der NEFZ nämlich gut - hier wird bis 120km/h gemessen.

am 4. Dezember 2008 um 22:05

Hi folks,

das Urteil finde ich auch erstaunlich, insbesondere wenn man die eingeklagte Summe betrachtet...

Die Richtermeinung dürfte hier stark vom neu entdeckten Öko-Gewissen und Sinn für den "armen kleinen Mann" genährt sein - und das bei einer Kaufsumme von über 60k!

Als Spritsparkiste gab´s doch noch den smart, oder?!

Vielleicht mit Tretantrieb, und dann natürlich klagen, wenn man auf 100 km mehr Mineralwasser verbraucht...

Hätte als Richter dem Kläger nen Tretantrieb verpaßt :-)

(und das obwohl ich MB reichlich kritisch verfolge)

Grüße

sternengleiter

Nochmal: Das Gericht hat den Spritverbrauch in seiner absoluten Höhe NICHT gewertet. Es wäre also völlig egal gewesen, ob da nun ein Smart oder ein Porsche Cayenne gestanden hätte.

Der Tenor war vielmehr folgender: Mercedes hat eine Eigenschaft an dem Fahrzeug zugesichert. Diese Eigenschaft, nämlich der Normverbrauch, wird von diesem speziellen Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht. Überprüft wurde das Fahrzeug, indem es zunächst auf technischen Zustand überprüft hat und anschließend einen Fahrzyklus (NEFZ) auf einem Rollenprüfstand gefahren hat. Dabei hat sich eine Abweichung von 9,1% von der zugesicherten Eigenschaft durch Mercedes ergeben.

Da muss man nicht "grün" sein, sondern einfach nur den Hersteller bei den Eiern packen. Wenn ich zum Händler gehe und sage, ich zahle Dir 80.000€ für meine E-Klasse, ist der auch nicht zufrieden, wenn ich nur 70.000€ überweise.

Was ja auch noch bei diesem Urteil zu bemerken ist, ist die sicher die Tatsache, dass MB das Urteil anerkannt hat und keine Berufung eingelegt hat. Somit wurde auch das Gutachten, wie immer das auch erstellt worden ist, anerkannt. 

Und damit ist das Urteil des Gerichts rechtskræftig. 

am 5. Dezember 2008 um 8:52

@ J.M.G. : Ist das wirklich relevant, ob die Abweichung - wie Du oben schreibst - nur auf dem deutschen Markt auftritt oder auch auf dem Rollenstand?! - Es geht hier um ganze 9,1 % !!

Bei angenommenen 20.000 km Fahrstrecke/Jahr reden wir hier über 235 €, multipliziert mit einer durchschnittlichen Haltedauer von sagen wir mal 4 Jahren ergibt das ein Delta von ganzen 940 (!!!) Euros.

Und nebenbei: Der Druchschnittsverbrauch ist letztlich als Kriterium auch zu kurz gedacht: Eine meiner Stammstrecken kann ich mit einem Verbrauch von 7,9 Litern, aber genauso 16,5 l abbügeln, ohne daß dabei eine proportionale Verkürzung der Fahrzeit garantiert wird (Ziel der individuellen Fortbewegung ist ja nicht ein geringstmöglicher Spritverbrauch sondern ein kosten-, zeit- und komfortoptimales Transportergebnis).

Genauso wenig garantiert der Hersteller, daß der Wagen auf den ersten km den gleichen Verbrauch hat wie nach 100 km Aufwärmzeit. Ist das eine Diskriminierung der Kurzstreckenfahrer??

> Klaaaage!

Ja und im Winter steigt der Verbrauch auch noch 8-0 , hat der Kunde etwa eine Sommerauto gekauft????

> Klaaaaage!

Kurzum: ich finde es einfach unwürdig, für den Betrag einen Prozeß anzuzetteln, wenn alleine an Wartung und Wertverlust ganz andere Summen durch den Gulli gehen und jedes einzelne Reparaturrisiko den Prozeßerfolg eliminiert.

Aber bitte: dank Rechtsschutzversicherung jedem sein gutachterlich bestätigtes & erstrittenes Recht...

Finde allerdings, das sollte man sich für die wirklich wichtigen Baustellen aufheben.

Grüße

am 5. Dezember 2008 um 9:21

Du hast mich in dem Punkt falsch verstanden.

Hier wird ja in Teilen zurecht angezweifelt, dass der NEFZ geeinget ist ein realistisches Bild über den Verbrauch zu zeichnen. Dem widerspreche ich in Teilen. Er ist unstrittig ungeeignet, um den Verbrauch auf dem deutschen Markt abzubilden, da nur bis 120km/h gemessen wird. Auf allen anderen Märkten der Welt ist er jedoch valide - aufgrund herrschender Tempolimits.

Eine Abweichung von der Norm ist jedoch keinesfalls hinzunehmen, wenn das Fahrzeug unter Normbedingungen bewegt wird. Und genau das hat das Gericht ja auch klargestellt.

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