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Schadenersatz bei Mehrverbrauch - Artikel im Spiegel

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 12:01

Hallo Leute!

Hab gerade einen interessanten Artikel im Spiegel zum Thema E-Klasse entdeckt. Es geht um einen Fahrer eines S211 der 15% Mehrverbrauch mit seinem Fahrzeug hatte. Er hat Daimler verklagt und gewonnen - die müssen ihm jetzt 2500,-- Schadenersatz +Gerichtskosten zahlen!

Beste Antwort im Thema

Nochmal: Das Gericht hat den Spritverbrauch in seiner absoluten Höhe NICHT gewertet. Es wäre also völlig egal gewesen, ob da nun ein Smart oder ein Porsche Cayenne gestanden hätte.

Der Tenor war vielmehr folgender: Mercedes hat eine Eigenschaft an dem Fahrzeug zugesichert. Diese Eigenschaft, nämlich der Normverbrauch, wird von diesem speziellen Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht. Überprüft wurde das Fahrzeug, indem es zunächst auf technischen Zustand überprüft hat und anschließend einen Fahrzyklus (NEFZ) auf einem Rollenprüfstand gefahren hat. Dabei hat sich eine Abweichung von 9,1% von der zugesicherten Eigenschaft durch Mercedes ergeben.

Da muss man nicht "grün" sein, sondern einfach nur den Hersteller bei den Eiern packen. Wenn ich zum Händler gehe und sage, ich zahle Dir 80.000€ für meine E-Klasse, ist der auch nicht zufrieden, wenn ich nur 70.000€ überweise.

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am 5. Dezember 2008 um 9:38

Sorry, da hast Du mich jetzt teilweise falsch verstanden ;-)

Die Meßkriterien mögen sein wie sie wollen, ein völlig normgerechtes Fahrzeugverhalten (Verbrauch, V-max etc.) ist theoretischer Natur (Produktionsergebnisse streuen nun einmal) und sind m.E. in (individuellen) Bandbreiten zu tolerieren. Das Aufwands-/Ertragsverhältnis des ausgefochtenen Rechtsstreites halte ich für unbefriedigend.

Grüße

am 5. Dezember 2008 um 9:45

Das sehe ich beim NEFZ eben nicht so. Hier hat der Hersteller nach der Richtlinie sicherzustellen, dass die Ergebnisse eben NICHT abweichen, auch nicht bei einem Alterungsprozess!

Dies ergibt sich u.a. aus dem Anhang I der 70/220/EWG

Er muss, im Zweifel, also das schlechteste Fahrzeug seiner Produktion angeben, um solche Schadensersatzansprüche auszuschließen.

Halte ich für vernünftig.

...sicher habt Ihr beide teilweise Recht, und wenn ich das Urteil, bzw. den Artikel richtig verstanden habe, dann sieht es das Gericht genauso, das gewisse 'Fertigungstoleranzen' als gegeben hinzunehmen sind.

Der Artikel schweigt sich aber leider darüber aus, in welchem Rahmen sich diese bewegen dürfen!

Ich habe es so verstanden, das ein Mehrverbrauch von... ...sagen wir mal z.B. 2 oder 3 Prozent... KEIN Grund für eine Schadenersatzforderung gewesen wäre! Da stand irgendwas von 'erheblich höher'...! ...was auch immer das in der realität dann heißen mag. Hängt im Zweifelsfall dann wahrscheinlich (mit) davon ab, ob der Richter die betreffende Automarke mag oder nicht. ;)

Ich finde, der Kläger hätte den Prozess zu Recht gewonnen, denn er hat nach den Maßstäben ("Spielregeln") des Herstellers bewiesen, dass das Fahrzeug mehr verbraucht als im Katalog angegeben. Das waren keine Stammtischangaben die er eingeklagt hatte, sondern durch Gutachter belegte Fakten.

Und wer denkt, Herstellerangaben seinen dazu da um den Verbrauch für die individuelle Hausstrecke/Fahrstil/Höhe über den Meeresspiegel/Außentemperatur/Beladung usw. des Kunden aufzuzeigen, der irrt. Mit der europäischen Verbrauchsnorm lassen sich lediglich Fahrzeuge untereinander vergleichen. Ist logisch und könnte auch gar nicht anders sein.

Man muss jedoch dazu sagen dass dieser (Streit-)Fall eher die Ausnahme ist. Normalerweise verbrauchen neue (eingefahrene) Fahrzeuge nicht mehr als 3% über Herstellerangabe. Das kann sich jeder über ein Gutachten schwarz auf weiß aufzeigen lassen. Viele haben vor Gericht bereits viel Geld verloren, weil sie nicht verstanden haben, was der Unterschied zwischen persönlichem Verbrauch und Normverbrauch/Referenzverbrauch ist.

Ich halte von diesen unter Ideal-Bedinungen ermittelten Norm-Verbräuchen überhaupt nichts. In meinen Augen ein ganz grober Richtwert, deren reelle Entsprechung eigentlich IMMER oberhalb der vom Hersteller veröffentlichten Daten zu suchen ist.

Der kombinierte Normverbrauch für mein Auto (E 220 CDI, EZ Juli 06, Automatik) soll angeblich bei 6,7 - 7,1 l liegen. Auch völlig illusorisch und für mich nur erreichbar, wenn ich ausschließlich Landstraße fahre. Aber außerorts wiederum spricht der Hersteller von 5,4 - 5,6 l - absolut nicht zu schaffen, egal wie vorsichtig ich mit dem Gaspedal umgehe.

Wie dem auch sei - auch ich halte eine Schadenersatz-Klage nur im Einzelfall für Erfolg versprechend und glaub nicht, daß damit einer Klagewelle Tür und Tor geöffnet werden.

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