Schaden durch Schnittarbeiten
Hi allerseits,
wir waren am Montag am Dreieck Kaiserslautern (A63 auf A6) unterwegs und es fanden am Wall rechts der Fahrbahn ungesicherte Grünschnittarbeiten statt. Dabei haben uns mehrere umherfliegende Steine getroffen, einer davon hat eine ca. 2x2m² Delle mit Lackabplatzer in der hinteren rechten Tür verursacht.
Da das Fahrzeug ansonsten keinerlei Schäden/Steinschläge/Kratzer hat, ist das besonders ärgerlich.
Laut Flächennutzungsplan von Kaiserslautern ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, ich nehme daher an, daß die Schnittarbeiten von der Gemeinde oder der Stadt durchgeführt wurden.
Meint Ihr, ich hätte irgendeine Chance, den Schaden geltend zu machen? An wen wende ich mich?
Viele Grüße
31 Antworten
Hier einmal reinlesen: https://gvv-kommunal.de/ratgeber/infothek/artikel/kommunale-haftung-bei-verwaltungshilfe
—> Kommunale Haftung bei Verwaltungshilfe
In meinem Augen liegt hier im Thread ein außenverhältnis vor und der Straßenrand bei den Mäharbeiten sollte zur Hoheit der Kommune gehören.
hat das BGH 1993 so entschieden und 2019 erneut bestätigt. Siehe Link.
Die kommunale Haftung nach BGH bezieht sich auf die Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG,
Das mähen des Randstreifens ist aber keine Amtspflicht.