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Kleiner Schaden am Auto und Anzeige erstattet

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 22:14

Hallo Zusammen,

habe vor ein paar Tagen das erste mal eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstattet. Auf der Autobahn hat ein Auto vor mir Teile verloren die mich getroffen haben, habe kleine Schäden in Höhe von ca. 200€ an meinem Auto. Ich weiß, ist nicht viel, nachdem aber in letzter Zeit schon 2 mal auf nem Parkplatz Schäden an meinem Auto entstanden sind, und sich natürlich keiner gemeldet hat, wollte ich dieses mal nicht wieder die Füße still halten.

Der Fahrer ist auf der Autobahn nicht angehalten. Habe ihn dann auch aus den Augen verloren, es ging alles sehr schnell. Habe dann Zuhause den Schaden gesehen und bei der Polizei eine Anzeige erstattet, ich wusste leider nurnoch die 4 Buchstaben des Kennzeichens und die Automarke+Farbe.

Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen: wird das mit dem unvollständigen Kennzeichen überhaupt weiterverfolgt? Und muss ich mit der Reperatur des Schadens warten oder kann ich das schon, vorallem jetzt in der Urlaubszeit wo ich das Auto nicht brauche, reparieren lassen? Habe keine Vollkasko und der Beamte hat bei der Aufnahme Bilder von dem Schaden gemacht.

Falls die Polizei ein auf die Beschreibung und Kennzeichen passendes Auto findet, muss ich das dann nochmal identifizieren und kriege ich überhaupt nochmal mit ob die Polizei jemanden gefunden hat? Habe leider auch keine genaue Beschreibung vom Fahrer und keine Zeugen.

Gruß

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17 Antworten

Du hast die Kennung des Zulassungsbezirks und die Buchstaben der Erkennungsnummer, Plus Automarke und Farbe.

Dir fehlen also nur die Zahlen und die Modellbezeichnung?

Je nach Größe des Zulassungsbezirks sollte die Feststellung des Fahrzeugs möglich sein

Ich würde mit der Reparatur warten, bis ich Nachricht von der Polizei habe und mich dann mit der Versicherung des Verursachers absprechen.

Falls das Fahrzeug nicht ermittelt werden kann, kannst Du die Reparatur immer noch durchführen lassen. Ein Sachschaden von 200 € verunstaltet das Fahrzeug sicherlich nicht so, dass man es im Straßenverkehr nicht mehr benutzen könnte.

Solche Schadenfälle kommen übrigens sehr häufig vor, Du bist da kein Einzelfall.

Die Beweisführung wird schwierig. Wegen 200 Euro sollte man kein Fass aufmachen. Am Schluss kommt nichts dabei raus und man sitzt auf Anwalts- und Gerichtskosten.

Wichtigste ist, hast du Zeugen? Falls Nein:

Meiner Meinung nach brauchst du nicht zu warten mit der Reparatur, da dies, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, eh bei dir hängen bleiben wird.

Was kann denn hier bewiesen werden, selbst wenn die Polizei die fehlenden Informationen herausfindet? Du sagst, dass "Teil kam von xy", xy sagt "Nö, war nicht von mir" und dann? Da wird wohl keine Versicherung freiwillig zahlen, auch wenn es nur 200€ sind. Dann ist das volle Programm nötig, Rechtsanwalt, Sachverständiger, Gericht....

Zitat:

@E46touring1998 schrieb am 17. Dezember 2020 um 23:14:20 Uhr:

Hallo Zusammen,

habe vor ein paar Tagen das erste mal eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstattet. Auf der Autobahn hat ein Auto vor mir Teile verloren die mich getroffen haben, habe kleine Schäden in Höhe von ca. 200€ an meinem Auto. Ich weiß, ist nicht viel, nachdem aber in letzter Zeit schon 2 mal auf nem Parkplatz Schäden an meinem Auto entstanden sind, und sich natürlich keiner gemeldet hat, wollte ich dieses mal nicht wieder die Füße still halten.

Der Fahrer ist auf der Autobahn nicht angehalten. Habe ihn dann auch aus den Augen verloren, es ging alles sehr schnell. Habe dann Zuhause den Schaden gesehen und bei der Polizei eine Anzeige erstattet, ich wusste leider nurnoch die 4 Buchstaben des Kennzeichens und die Automarke+Farbe.

Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen: wird das mit dem unvollständigen Kennzeichen überhaupt weiterverfolgt? Und muss ich mit der Reperatur des Schadens warten oder kann ich das schon, vorallem jetzt in der Urlaubszeit wo ich das Auto nicht brauche, reparieren lassen? Habe keine Vollkasko und der Beamte hat bei der Aufnahme Bilder von dem Schaden gemacht.

Falls die Polizei ein auf die Beschreibung und Kennzeichen passendes Auto findet, muss ich das dann nochmal identifizieren und kriege ich überhaupt nochmal mit ob die Polizei jemanden gefunden hat? Habe leider auch keine genaue Beschreibung vom Fahrer und keine Zeugen.

Gruß

Was waren das denn für Teile. Sind die vom Auto abgefallen, war das Ladung oder einfach Teile die auf der Strasse lagen und evtl. hochgeschleudert wurden?

Und bei dieser Schadenhöhe werden sich die Ermittlungen in Grenzen halten.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 11:36

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. Dezember 2020 um 11:08:16 Uhr:

Zitat:

@E46touring1998 schrieb am 17. Dezember 2020 um 23:14:20 Uhr:

Hallo Zusammen,

habe vor ein paar Tagen das erste mal eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstattet. Auf der Autobahn hat ein Auto vor mir Teile verloren die mich getroffen haben, habe kleine Schäden in Höhe von ca. 200€ an meinem Auto. Ich weiß, ist nicht viel, nachdem aber in letzter Zeit schon 2 mal auf nem Parkplatz Schäden an meinem Auto entstanden sind, und sich natürlich keiner gemeldet hat, wollte ich dieses mal nicht wieder die Füße still halten.

Der Fahrer ist auf der Autobahn nicht angehalten. Habe ihn dann auch aus den Augen verloren, es ging alles sehr schnell. Habe dann Zuhause den Schaden gesehen und bei der Polizei eine Anzeige erstattet, ich wusste leider nurnoch die 4 Buchstaben des Kennzeichens und die Automarke+Farbe.

Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen: wird das mit dem unvollständigen Kennzeichen überhaupt weiterverfolgt? Und muss ich mit der Reperatur des Schadens warten oder kann ich das schon, vorallem jetzt in der Urlaubszeit wo ich das Auto nicht brauche, reparieren lassen? Habe keine Vollkasko und der Beamte hat bei der Aufnahme Bilder von dem Schaden gemacht.

Falls die Polizei ein auf die Beschreibung und Kennzeichen passendes Auto findet, muss ich das dann nochmal identifizieren und kriege ich überhaupt nochmal mit ob die Polizei jemanden gefunden hat? Habe leider auch keine genaue Beschreibung vom Fahrer und keine Zeugen.

Gruß

Was waren das denn für Teile. Sind die vom Auto abgefallen, war das Ladung oder einfach Teile die auf der Strasse lagen und evtl. hochgeschleudert wurden?

Und bei dieser Schadenhöhe werden sich die Ermittlungen in Grenzen halten.

Moin,

waren Teile vom Unterfahrschutz des Fahrzeugs. Dann warte ich nochmal ein wenig ab.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 11:36

Zitat:

Die Beweisführung wird schwierig. Wegen 200 Euro sollte man kein Fass aufmachen. Am Schluss kommt nichts dabei raus und man sitzt auf Anwalts- und Gerichtskosten.

Meinst du dass man bei sowas grundsätzlich keine Anzeige aufgeben sollte?

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 11:39

Zitat:

Was kann denn hier bewiesen werden, selbst wenn die Polizei die fehlenden Informationen herausfindet? Du sagst, dass "Teil kam von xy", xy sagt "Nö, war nicht von mir" und dann? Da wird wohl keine Versicherung freiwillig zahlen, auch wenn es nur 200€ sind. Dann ist das volle Programm nötig, Rechtsanwalt, Sachverständiger, Gericht....

Stimmt, blöde Situation.

@TE

Ich vermute, dass das auf eine rein zivilrechtliche Geschichte hinauslaufen wird. Eine Ermittlungsverfahren durch die StA hinsichtlich Unfallflucht, und das ist ja vermutlich das was zur Anzeige gebracht wurde, dürfte hier nicht eingeleitet werden, da das Ablösen des Unterfahrschutzes vermutlich bzw. mit Sicherheit gar nicht bemerkt wurde. Ich würde mir da auch bezüglich der Schadenregulierung nicht zu viele Hoffnungen machen. Schaden hält sich ja auch in Grenzen.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 12:41

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:36:24 Uhr:

@TE

Ich vermute, dass das auf eine rein zivilrechtliche Geschichte hinauslaufen wird. Eine Ermittlungsverfahren durch die StA hinsichtlich Unfallflucht, und das ist ja vermutlich das was zur Anzeige gebracht wurde, dürfte hier nicht eingeleitet werden, da das Ablösen des Unterfahrschutzes vermutlich bzw. mit Sicherheit gar nicht bemerkt wurde. Ich würde mir da auch bezüglich der Schadenregulierung nicht zu viele Hoffnungen machen. Schaden hält sich ja auch in Grenzen.

Also müsste ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen wenn ich meinen Schaden ersetzt haben möchte, richtig? Und wenn ich das nicht mache bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Sorry für die vielen Fragen, habe bei sowas bis jetzt echt 0 Ahnung :D

so ist es. Du hast natürlich Anspruch darauf, von der Zulassungsstelle den Halter vom Kennzeichen genannt zu bekommen. Ermittlungen wird die Polizei für Dich nicht anstellen, da ja keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit des Verursachers vorliegt.

Zitat:

@E46touring1998 schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:41:49 Uhr:

Also müsste ich mir wahrscheinlich einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen wenn ich meinen Schaden ersetzt haben möchte, richtig?

Nein, nicht unbedingt.

Wenn du das Fahrzeug identifizieren kannst, kannst du deine Forderung auch direkt selbst bei der Versicherung stellen. Du musst (und kannst) da auch nicht gleich klagen. Wenn du denen glaubhaft darlegen kannst, dass das bei denen versicherte Fahrzeug den von dir angegebenen Schaden verursacht hat werden die vermutlich sogar ohne große Zicken zahlen, weil das für die Versicherung bei so einer kleinen Summe einfach wirtschaftlicher ist.

Ich habe allerdings meine Zweifel, ob du 1. überhaupt noch das komplette Kennzeichen herausbekommen wirst und dann 2. auch wirklich glaubhaft machen kannst, dass ausgerechnet dieses Fahrzeug deinen Schaden verursacht hat.

Naja, wenn verlorenes / schadenverursachendes Teil zu einem (zum Kennzeichen) identischen Fahrzeugtyp gehört sieht es doch gar nicht sooo schlecht aus.

Versuchen würde ich es.

am 21. Dezember 2020 um 15:51

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 19. Dezember 2020 um 14:55:35 Uhr:

Naja, wenn verlorenes / schadenverursachendes Teil zu einem (zum Kennzeichen) identischen Fahrzeugtyp gehört sieht es doch gar nicht sooo schlecht aus.

Versuchen würde ich es.

Da stimme ich dir zu es Schadet ja nicht ein wenig abzuwarten. Vielleicht kommt ja noch was rum

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