Schaden bei Werkstattaufenthalt

Hallo. Ich musste unseren Wagen in die Werkstatt bringen. Hatte einen Termin dort, ich sollte den Wagen morgens früh abgeben. Der Wagen wurde wie besprochen, auf dem Betriebsgelände ( Kundenparkplatz ) abgestellt. Schlüssel bei der Information abgegeben. So jetzt kommt es. Als ich den Wagen bei der Werkstatt abgab, hatten wir keine Delle in der hinteren Tür, als ich den Wagen dann 2 Tage später abholte ( hatte in der Zeit ein Leihwagen) ist eine Delle (wenn auch recht klein) in der Tür. Ich bin von der Werkstatt aus gleich nach Hause gefahren. Dort haben mein Mann und ich, uns den Wagen besehen, und uns viel die Delle in der Tür auf. Ich habe gleich in der Werkstatt den Serviceleiter angerufen und Ihm die Sache erzählt. Der hat dann den jenigen angesprochen der den Wagen wohl vom Parkplatz in die Werkstatt geholt hat. Der Mensch habe Ihm dann wohl gesagt, als er das Auto in die Werkstatt geholt habe wäre ihm wohl gleich die Delle in der Tür aufgefallen. Und fertig ! Mein Mann und ich sind uns aber sicher, das bis zum verbringen keine Delle in der Tür war ! Sieht aus als habe einer die Fahrzeugtür gegen geschlagen oder beim ausladen gegen geknallt ! ( Die Kundenparkplätze sind sehr eng dort) Nunja, ich sagte dem Service Mann ich wüsste genau das kein Schaden in der Tür war, und dieses auf Ihrem Gelände passiert sein muss. Er meint nur, das könne er sich nicht vorstellen bzw. kann man nichts dran machen.
Jetzt meine Frage: Da der Schaden ja nachweislich dort entstanden ist, und es sich um ein Betriebsgelände ( Mit Zaun + Schließtore ) handelt, sollte mein Wagen da nicht versichert sein ?
Wer haftet bitte für den Schaden ? Ich meine es ist nur eine kleine Delle, diese kann so ein Dellendoc sicher leicht entfernen.
Da ich mit dem Serviceleiter nicht weiter gekommen bin, habe ich dann mal einen Brief an den Geschäftsführer geschrieben, und Ihn gebeten doch den Schaden zu beheben. Doch bis Dato keine Antwort erhalten.
Also was bitte könnte ich jetzt tun, und wie ist die Rechtslage, ist mein Wagen nicht versichert auf dem Gelände? Ich meine es ist nur ein geringer Schaden, keiner der einige hundert oder gar tausende Euro kosten wird, aber trotzdem🙁 Ein Bekannter meinte der Dellendoctor kann den sicher so raus bekommen ohne lackieren usw. soll wohl 70-90 € kosten (laut meinem Bekannten ) ! Ich finde das nur recht ärgerlich ! Wie soll ich vorgehen?
Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

"nachgewiesen" habt ihr hier gar nichts. Ihr beide seid der Meinung das die Delle vorher nicht war. 

Da Ihr das Fahzeug bereits abgeholt habt könnt ihr der Werkstatt nicht beweisen, dass der Schaden in der Obhut der Werkstatt verursacht wurde.

Fahrt zum Dellendoktor und lasst das auf eurer Kosten beheben. Alles andere wäre nur gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Kann sein das es ein Kind war, das aus seinem Kindersitz geholte wurde oder gar selbst ausgestiegen ist, dabei die Türe zu weit aufgeschlagen hat oder so. Kann aber auch sein, ein Besen,Werkzeug it in der Werkstatt darein geknallt ! Wer weiß das schon.
und eben das "wer weiss das schon" ist die "gehen sie nicht über los, ziehen sie keine 4000€ ein" karte! wie du selber sagst KANN es auch jemand anders gewesen sein. wen dir bei aldi jemand die tür ins auto knallt ist dann auch aldi dran schuld?

klaro ist dein fall ärgerlich. würde ich mich auch ärgern. aber sehs mal so: es könnte JEDER kommen und sagen "ihr habt mir ne delle reingemacht". oder man nehme an (nicht falsch verstehe ich spinn da was zusammen) dein mann hatte n nettes schäferstündchen unterwegs und da hat ihm jemand die delle reingeknallt, oder, oder, oder...es gibt jede menge szenarien und nur weil du sagst "kann nicht sein" ist es eben nicht so.

nie wieder in die werkstatt gehen wäre die logische konsequenz.

ach ja...selbst in klaren fällen wie hier: http://www.motor-talk.de/.../so-kann-es-auch-gehen-t3426475.html ist eine entschädigung wohl nur gerichtlich erstreitbar. und ob sich das wegen eine 70€ delle lohnt sei jedem selber überlassen.

ach ja....bei UNSERER werkstatt gibts eine abg in denen das klipp und klar geregelt ist mit beschädigungen auf dem firmenparkplatz. und ich glaube mich dran erinnern zu können das da ein "pech gehabt" drin steht. diese agb´s stehen bei uns zuminderst auf der rückseite der auftragsbetsätigung und auf der rechnung. und auch schilder weisen darauf hin.

Tja einen Auftrag müsste ich haben, mal lesen. Auch wenn die Reparatur ja auf Kulanz mehr oder weniger war !

Aber ich konnte oder sollte den Wagen ja da abstellen , war ja ne Anweisung mehr oder weniger !!

Es wurde das vorletzte mal auch gefragt, sind Wertgegenstände im Auto, nunja wenn man nicht gerade ans Autoradio und an die Dior Sonnenbrille denkt😎 "Nein " !

Spaß bei Seite, aber nur gut das der Lack heile ist, und nicht von vorne bis hinten ein Kratzer drin.

Dann evt. "nur" ne Teilkasko vorhanden, die Service Inspektion und Reperatur kosten dann noch 1500 € in der Werkstatt kosten und der Schaden der ja "nicht" in der Werkstatt entstanden ist. Da kauft man besser gleich bei jedem Besuch im Autohaus einen neuen ! Wie ?

Werd sehen was bei raus kommt ! Danke

Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Ich kenne den Fall einer Freundin, die ist Cheftippse. Hat ihren Wagen morgens auf dem Betriebsgelände abgestellt(ganz frei willig,glaube) oder auch nicht, weil sie arbeiten muss! 😁
Ein ehrlicher Mitarbeiter hatte von seinem ( Firmen) Stapler ein Rohr auf Ihr Auto knallen lassen. Naja da Sie Cheftippse ist haben sie wohl einen neuen Wagen bezahlt, oder vielmehr die Firmen Versicherung. Wie auch immer !
Dem Zeitarbeiter wäre sicher der Schaden nicht bezahlt worden, ach hat keiner gesehen. Pech das der hier arbeitet 😉
Gruss

und jetzt? dieser schaden kann ja schlecht vom kugelschreiber vertreter verursacht worden sein. hier liegt der nachweis a) auf der hand und b) ein "geständiger täter".

und dem zeitarbeiter wäre das genauso bezahlt worden.

nochmals: du und der händler weiss nicht wie die delle reingekommen ist. und nun liegts bei dir dem händler das zu beweisen. und das ist unmöglich.

desweiteren frage ich mich ebenso wie mein vorposter das man sich 100% sicher sein kann das morgends nix war (respekt vor deinem scharfen auge), beim händler man nix gesehen hat (wo war der prüfende rumdumblick?) und nur später wen man VOR dem haus steht fällt einem das auf!

das is genauso wie wen du beim supermarkt zuwenig rausgeld bekommst. sagst du sofort "moment ich hab ihnen n 100er gegeben und keinen 10er" dann ist der fall klar. wen du nun zuhause bist und feststellst das dir 95€ fehlen und du schwören könntest das vor dem supermarktbesuch noch 100€ dawaren was ist dann? dann lacht dich die nette dame an der kasse genauso aus wie deren chef und der fillialleiter. auch wen die hinterh feststellen das 95€ ZUVIEL in der kasse ist...es kann ja jeder kommen.

ist das jetzt vielleicht etwas begreiflicher?!

Ich habe die Sache betrachtet die auch gemacht werden sollte ! Klar !Nicht eine Rundumsicht von Unterboden bis zur Dachantenne. Nicht ein Fahrzeug gutachten durchgeführt ! Sicher bin ich auch nicht zu so was verpflichtet !
Wenn ich zum Arzt gehe wegen Bauchschmerzen, schaut der sich auch nicht meine Fußnägel später an um zu sehen welchen Nagellack ich trage 😉
Und für was haben die Gutachten denn Ihre Glaskugel ??
Ich will ja auch nicht kleinlich sein, aber das Auto ist so in einem schlechteren Zustand wie vorher, das war nicht der Sinn der Sache. Das wollte ich nur damit sagen !
Und ein Betriebsgelände ist sicher kein freier Verkehrsraum wie ein öffentlicher Stadt oder Aldi Parkplatz !
Die Rechtslage ist mir durch das ganze hin her aber immer noch nicht bekannt ! Ich denke aber das wenn mehrere Personen aussagen das kein Schaden da war das Beweis genug ist ! Sei denn die Personen leben alle im Blindenheim😁😁
MfG Tante T.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Ich kenne den Fall einer Freundin, die ist Cheftippse. Hat ihren Wagen morgens auf dem Betriebsgelände abgestellt(ganz frei willig,glaube) oder auch nicht, weil sie arbeiten muss! 😁
Ein ehrlicher Mitarbeiter hatte von seinem ( Firmen) Stapler ein Rohr auf Ihr Auto knallen lassen. Naja da Sie Cheftippse ist haben sie wohl einen neuen Wagen bezahlt, oder vielmehr die Firmen Versicherung. Wie auch immer !
Dem Zeitarbeiter wäre sicher der Schaden nicht bezahlt worden, ach hat keiner gesehen. Pech das der hier arbeitet 😉
Gruss
und jetzt? dieser schaden kann ja schlecht vom kugelschreiber vertreter verursacht worden sein. hier liegt der nachweis a) auf der hand und b) ein "geständiger täter".

und dem zeitarbeiter wäre das genauso bezahlt worden.

nochmals: du und der händler weiss nicht wie die delle reingekommen ist. und nun liegts bei dir dem händler das zu beweisen. und das ist unmöglich.

desweiteren frage ich mich ebenso wie mein vorposter das man sich 100% sicher sein kann das morgends nix war (respekt vor deinem scharfen auge), beim händler man nix gesehen hat (wo war der prüfende rumdumblick?) und nur später wen man VOR dem haus steht fällt einem das auf!

das is genauso wie wen du beim supermarkt zuwenig rausgeld bekommst. sagst du sofort "moment ich hab ihnen n 100er gegeben und keinen 10er" dann ist der fall klar. wen du nun zuhause bist und feststellst das dir 95€ fehlen und du schwören könntest das vor dem supermarktbesuch noch 100€ dawaren was ist dann? dann lacht dich die nette dame an der kasse genauso aus wie deren chef und der fillialleiter. auch wen die hinterh feststellen das 95€ ZUVIEL in der kasse ist...es kann ja jeder kommen.

ist das jetzt vielleicht etwas begreiflicher?!

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desweiteren frage ich mich ebenso wie mein vorposter das man sich 100% sicher sein kann das morgends nix war (respekt vor deinem scharfen auge), beim händler man nix gesehen hat (wo war der prüfende rumdumblick?) und nur später wen man VOR dem haus steht fällt einem das auf!

das is genauso wie wen du beim supermarkt zuwenig rausgeld bekommst. sagst du sofort "moment ich hab ihnen n 100er gegeben und keinen 10er" dann ist der fall klar. wen du nun zuhause bist und feststellst das dir 95€ fehlen und du schwören könntest das vor dem supermarktbesuch noch 100€ dawaren was ist dann? dann lacht dich die nette dame an der kasse genauso aus wie deren chef und der fillialleiter. auch wen die hinterh feststellen das 95€ ZUVIEL in der kasse ist...es kann ja jeder kommen.

ist das jetzt vielleicht etwas begreiflicher?!

Ja,ja. ich schaue immer erst wenn ich aus dem Supermarkt komme rund um ob da was ist ! Habe ich von meinem Mann gelernt ! Gut unterm Auto schaue ich nicht ob in der Zeit als ich im Mark war der Auspuff abgefallen ist. Davon muss man ja auch sicher nicht ausgehen bei einem 2 Jahre alten Wagen !
So gut, wie schaut es denn bitte aus wäre der Schaden in meiner eigenen Garage entstanden ? Wer haftet denn da ? Auch sicher wieder keine der Versicherungen !
Bin gespannt was die Kasko sagt wenn ich den Schadenhergang schilder ! oh da muss aber die Werkstatt haften !
Klar bei dem Zeitarbeiter wäre sicher auch bezahlt worden, aber hätte der andere Mitarbeiter so ehrlich gestanden ? Das fragte ich mich ! Ich kenne einen Fall, da musste der Nachbar seine Apfelbäume abmachen, weil die Äste mit Äpfel über die Straße bzw. auf des Nachbargrundstück gefallen sind. Und auch dabei keine Dellen ins Dach geschlagen hatten. Nur ob Apfelbaumbesitzer den Schaden selber zahlen musste oder ob er eine Versicherung hatte, das weiß ich nicht. Selbst wenn er eine hatte, ob die wieder greift ? Sicher nicht grob Fahrlässig gehandelt, die Äste zu lang, die Äpfel zu schwer...😁😁😁 Gruss

Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Ich habe die Sache betrachtet die auch gemacht werden sollte ! Klar !Nicht eine Rundumsicht von Unterboden bis zur Dachantenne. Nicht ein Fahrzeug gutachten durchgeführt ! Sicher bin ich auch nicht zu so was verpflichtet !

ja aber anscheinend hast du das morgends ja gemacht sonst wärst du dir ja nicht sicher...

Zitat:

Ich will ja auch nicht kleinlich sein, aber das Auto ist so in einem schlechteren Zustand wie vorher, das war nicht der Sinn der Sache. Das wollte ich nur damit sagen !

auch da hast du recht, ABER du kannst ja nicht sagen das dir ein mechaniker den schaden zugeführt hat. es kann jeder andere kunde gewesen sein, jeder mechaniker mit seinem privatfahrzeug NACH feierabend....und DAS ist das problem!

Zitat:

Und ein Betriebsgelände ist sicher kein freier Verkehrsraum wie ein öffentlicher Stadt oder Aldi Parkplatz !

LOL dann mach dich mal kundig WAS alles öffentlicher verkehrsraum ist! solange da kein tor davor ist IMMER geschlossen ist und nur für DICH geöffnet wird ist es öffentlicher verkehrsraum. was unterscheidet den deinen vertragshändler im gegensatz zum aldi parkplatz? das firmenschild und das NACHTS VIELLEICHT ein tor zu ist? solange das tor offen ist, ist sogar deine garage öffentlicher verkehrsraum. ALLES wo jeder mal eben rauflaufen/fahren kann ist öffentlicher verkehrsraum. schilder wie "privatbesitz" haben rechtlich keinerlei rückhalt.

Zitat:

Die Rechtslage ist mir durch das ganze hin her aber immer noch nicht bekannt ! Ich denke aber das wenn mehrere Personen aussagen das kein Schaden da war das Beweis genug ist ! Sei denn die Personen leben alle im Blindenheim😁😁
MfG Tante T.

nochmals...es gibt also zig personen die festgestellt haben das dein wagen morgends keine delle hatte und das es auf dem hof dellen gab? nein? pech gehant! wen du vom parkplatz runter bist hat sichs erledigt. ob beim autohaus oder beim supermarkt.

noch ein beispiel:
du bekommst ein paket geschickt von ebey etc....du nimmst die ware an und unterschreibst den empfang. hast du dir mal die mühe gemacht und nachgelesen WAS du da unterschreibst? nein hast du nicht....aber mal der ordnung halber....du bekommst das paket, nimmst es an, trägst es hoch, wartest 2 tage mit dem öffnen und stellst fest das die ware beschädigt ist. transportschaden eben...nun reklamierst du das 2 tage (!!!) später beim transportunternehmen...weist was der dir sagt? pech gehabt.
den den schaden musst du bei der ANNAHME erkennen. und nicht erst tage später. und ebenso ist es mit deinem schaden. reklamieren wens übergeben wird und nicht erst später.

Bei einer Auftragsvergabe hat ein Händler nicht nur die Hauptpflicht, den Auftrag sach-und fachgerecht auszuführen, sondern auch die vertragliche Nebenpflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das zur Reparatur übergebende Fahrzeug nicht beschädigt wird.
Er haftet gegenüber dem Eigentümer für die Verletzung dieser Schutzpflicht, wenn der Schaden in der Zeit, in der das Fahrzeug in der Obhut des Händlers war, eingetreten ist. Es spielt keine Rolle, wer aus welchem Grund den Schaden verursachte. Dies ist im Innenverhältnis zwischen Händler und Schadenverursacher zu klären.

Wenn der Te einen Schaden ersetzt haben will, muss er nachweisen, dass der Schaden während des Aufenthaltes in der Werkstatt erfolgte. Der Händler muss nicht beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
Angesichts der geschilderten Umstände ist es das Klügste so vorzugehen, wie Dellenzähler es bereits im 2. Beitrag zu diesem Thread empfohlen hat.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Bei einer Auftragsvergabe hat ein Händler nicht nur die Hauptpflicht, den Auftrag sach-und fachgerecht auszuführen, sondern auch die vertragliche Nebenpflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das zur Reparatur übergebende Fahrzeug nicht beschädigt wird.
Er haftet gegenüber dem Eigentümer für die Verletzung dieser Schutzpflicht, wenn der Schaden in der Zeit, in der das Fahrzeug in der Obhut des Händlers war, eingetreten ist. Es spielt keine Rolle, wer aus welchem Grund den Schaden verursachte. Dies ist im Innenverhältnis zwischen Händler und Schadenverursacher zu klären.

Wenn der Te einen Schaden ersetzt haben will, muss er nachweisen, dass der Schaden während des Aufenthaltes in der Werkstatt erfolgte. Der Händler muss nicht beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
Angesichts der geschilderten Umstände ist es das Klügste so vorzugehen, wie Dellenzähler es bereits im 2. Beitrag zu diesem Thread empfohlen hat.

O.

100% ACK!

und wen der hobel eben NICHTMEHR auf dem hof des händlers steht dann is essig!

Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Und zurück zum Aldi, wenn der mal abbrennt etc. und mein Auto z. B was abbekommen würde, sollte sicher da Aldi (deren Versicherung) das übernehmen, weil nachweislich aus welchem Grund auch immer der Aldi brennt.

... tja und auch da irrst Du mit Deiner Vollkaskomentalität.

Damit Dir ein Dritter einen Schaden ersetzt muss er entweder etwas schuldhaft verursacht oder unterlassen haben oder aber durch eine gesetzlich festgeschriebene Betriebsgefahr in der Haftung stehen.

Beim abbrennenden Gebäude wird NIEMALS der Gebäudeversicherer Deinen Fahrzeugschaden ersetzen, denn der Gebäudeversicherer versichert, wie es der Name schon sagt, Gebäude und nicht Autos 😁

Du müsstest hier also auch Deine eigene Teilkaskoversicherung bemühen oder bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn Du keine besitzt.

Manches Lebensrisiko muss man tatsächlich immer noch selbst schultern - auch wenn viele dies nicht wahrhaben wollen 😉

Beste Grüße

Ähnlcieh Themen habe ich Tag Täglich bei mit auf der Arbeit... Kunden holen ihr Notebook ab, und drei Tage später reklamieren sie einen Displayschaden, der durch die Reparatur entstanden ist (aufeinmal mit Verformung auf der Gehäuse Rückseite) - Bei Übergabe ist das ja nicht aufgefallen, nur dumm das ich immer einen Lauftest mache und ein Übergabeprotokoll unterschreiben lasse.
Und was für Kratzer aufeinmal immer da sind, die vorher nicht da waren... Geräte die ich eigentlich gar nicht afassen möchte so versifft... und dann sind da auf der Geräteunterseite Mikrokratzer (evtl. mit Lupe zu erkennen) ja klar...
Ein Mangel sollte direkt bei Übergabe reklamiert werden, alles was später kommt ist so gut wie nicht mehr beweisbar. Ich schau mit meine Gerätschaften (egal ob Auto, Zelt, Schuhe, Computer, Kaffemaschine) genau an wenn ich sie wieder in Empfang nehme. So sind z.b. fehlende Schrauben an Rücklichtern, loser Unterboden, und er Hit war ein Handy was mit Flüssigkeitsschaden mir übergeben werden sollte (wurde auf Garantieinstandgesetzt und kam mit ausgeschlagenen Indikator zu mir zurück...) Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser... und durch nichts zu ersetzen

ja ja, sicher habe ich nicht alle Details hier erwähnt. Mein Service Mensch war nicht mehr da ! Der andere keine Zeit, und ich leider auch nicht !Das ich das erst einmal beweisen muss ist sicher klar.Aber zurück zum Discouter. Dort habe ich mal Hackfleisch gekauft, weil ich am Abend kurzfristig ne kleine Party habe, dann war ich zu Hause, und stellte fest, das Zeug ist ja tiefgefroren, ich konnte es leider nicht verwenden, und die anderen Läden hatten bereits alle zu. Mi..! was tun ? Die Party war gelaufen.
Ich mich am nächsten Tag hingesetzt und eine Beschwerde an den Discouter geschrieben. Der Zuständige gab mir Recht, das darf nicht sein und sie haben wohl ein Problem mit der Kühlung im allgemeinen in diesen Tagen gehabt. So, soll ich das Hackfleisch erst von allen Seiten begutachten und die Temperatur messen? Nein, das ist als Verbraucher nicht meine Aufgabe ! Genau so sieht es für mich mit einer Beschädigung am Fahrzeug aus. Der Wagen wurde von mir ordnungsgemäß zur Reparatur vorgebracht, ein Schaden auf der Fahrt zum Autohaus dort hin ( z. B Stein etc) kann nicht erfolgt sein.Da Seitlich. Wird auch sicher Gutachter etc. feststellen.
Es kann gut sein, das ein Kunde (evt. auch ein Kind) zu Beispiel mit dem Fahrrad da gegen geschlagen ist. Nur ab den Zeitpunkt der Übergabe, ist das Fahrzeug in meinen Augen nicht mehr in meiner Obhut, sprich ich kann nicht dafür Sorge tragen das nicht geschieht. Wenn ich mir ein Werkzeug , Auto etc. ausleihe, und dann das Teil zerstöre wie auch immer, hafte ja auch ich . Mit der Kaution oder wie auch immer. Für mich steht fest, ab Zeitpunkt der Übergabe und der Abgabe des Schlüssels, bin ich raus.
Klar es ist schwer mit so was, aber ärgerlich ist es denn noch !Es geht hier um den Prinzip mehr nicht.

Wie bitte kann ich mich vor solchen Parkplatz Raudis denn sichern ? Einmauern ? Wachmann abstellen ?
Ich denke es reicht, wenn ich Bilder vom Fahrzeug habe die 2 Tage vor dem Werkstattaufenthalt entstanden sind, und mein Mann den Wagen den tag zu vor gewaschen und gereinigt hat. Meine Schwiegermutter mit zur Übergabe und Abholung meines Autos war, und die alle schwören, das kein Schaden dran war. !!Jetzt stell sich einer vor du fährst mit einem Schaden am rechten Arm ins Krankenhaus, der soll operiert werden. Kommst dann aus Narkose zurück, und stellst fest oh dem rechten Arm geht es gut, aber die haben mir den linken gebrochen. Jetzt ist der kaputt.
Naja werde sehen was bei rum kommt. Was sagt denn wohl die Vollkasko wenn ich 3 Dellen an verschiedenen Stellen habe ? Wird dann auch gleich 3 x Selbstbeteiligung kasiert ? mit Sicherheit !
Also mich brauch keiner mehr in Sachen Versicherungen an zu sprechen, das steht fest.
Klar Betrüger gibt es immer und wird es immer geben, aber ich sehe das so, wenn ich alle 5 jahre einen Vers. Fall habe sollten diese auch zahlen. Prämien werden als teurer und schließlich gibt es genug Versicherte die Ihr ganzes Leben zahlen, aber nie mal einen Fall melden, oder so.
Ich bestehe jedenfalls darauf das der Wagen von mir in einem Dellenfreien Zustand war und Punkt. Da sich keiner den Wagen von der Werkstatt bei Abgabe angesehen hat, können die ja auch gar nichts beweisen !
Und wie gesagt, soll ich den Wagen auf seiner Reise durch die Werkstatt begleiten ? Ne, weil ich da wieder rum nicht rein darf ! Steht ja auch da "nur für Personal" !
Werde wohl meine RA mal einschalten, wofür hat man so was ? Die wollen ja auch leben 😉
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1



Zitat:

Original geschrieben von mwb73


Und zurück zum Aldi, wenn der mal abbrennt etc. und mein Auto z. B was abbekommen würde, sollte sicher da Aldi (deren Versicherung) das übernehmen, weil nachweislich aus welchem Grund auch immer der Aldi brennt.
... tja und auch da irrst Du mit Deiner Vollkaskomentalität.

Damit Dir ein Dritter einen Schaden ersetzt muss er entweder etwas schuldhaft verursacht oder unterlassen haben oder aber durch eine gesetzlich festgeschriebene Betriebsgefahr in der Haftung stehen.

Beim abbrennenden Gebäude wird NIEMALS der Gebäudeversicherer Deinen Fahrzeugschaden ersetzen, denn der Gebäudeversicherer versichert, wie es der Name schon sagt, Gebäude und nicht Autos 😁

Du müsstest hier also auch Deine eigene Teilkaskoversicherung bemühen oder bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn Du keine besitzt.

Manches Lebensrisiko muss man tatsächlich immer noch selbst schultern - auch wenn viele dies nicht wahrhaben wollen 😉

Beste Grüße

Na, da wäre ich aber nicht so sicher, denn wenn mir ein T- Träger vom Aldi Dach auf die Karre schlägt, da hat keiner mit zu rechnen wenn er sein Auto in Nähe des Aldi parkt ! Oder etwa doch😕

Ich weiß einen ähnlichen Fall, da haben sich bei Sturm ein paar Dachpfannen vom Nachbar 1 auf das Fahrzeug von Nachbar 2 gelegt ( obwohl dem sein Auto unter einer Art Carport stand) Das hat so wie ich weiß die Versicherung von Nachbar 1 den Schaden an Nachbar 2 Auto bezahlt. Weil der Nachbar 2 keine Volkasko etc. hatte ! Für was soll man denn auch sonst so ne Haus/ Gebäute Vers. haben ???

Klärt mich bitte auf wenn ich da falsch liege, aber so wurde es mir damals erzähl! Gruss

...irgendwie weist du eh alles besser, merkst du was 😕

Sofern jemand hier etwas schreibt was auch nur für die Werkstatt sprechen könnte kommst du mit deinem Discounter Beispiel etc. pp. ?

Das ganze wird zum Monolog denn schreiben will hier keiner mehr...

Geh du mal wegen einer kleinen Delle zum Anwalt und verklage am besten den Händler noch damit unsere Richter die ganzen Mörder und Vergewaltiger (Straftäter) erst später in den Knast bringen...

Mein Beileid an die Werkstatt, meine Meinung...

Zitat:

Na, da wäre ich aber nicht so sicher, denn wenn mir ein T- Träger vom Aldi Dach auf die Karre schlägt, da hat keiner mit zu rechnen wenn er sein Auto in Nähe des Aldi parkt ! Oder etwa doch😕
Ich weiß einen ähnlichen Fall, da haben sich bei Sturm ein paar Dachpfannen vom Nachbar 1 auf das Fahrzeug von Nachbar 2 gelegt ( obwohl dem sein Auto unter einer Art Carport stand) Das hat so wie ich weiß die Versicherung von Nachbar 1 den Schaden an Nachbar 2 Auto bezahlt. Weil der Nachbar 2 keine Volkasko etc. hatte ! Für was soll man denn auch sonst so ne Haus/ Gebäute Vers. haben ???
Klärt mich bitte auf wenn ich da falsch liege, aber so wurde es mir damals erzähl! Gruss

Ja Du liegst falsch 😁

Eine Gebäudeversicherung versichert, wie ich bereits schrieb, ein Gebäude - finde ich jetzt auch nicht so überraschend.

Da Du nun ja permanent neue Sach- und somit auch Rechtsverhalte bringst, kann es in Deinem geschilderten Sturmschadenfall tatsächlich so sein, dass der Gebäudebesitzer den Schaden, den seine abgestürzten Ziegel verursachten, bezahlen musste. Hier aber wiederum nicht die Gebäudeversicherung!

Der Gebäudeeigentümer müsste bei solch einem Schaden nämlich nachweisen, dass sein Dach intakt gewesen ist (z.B. durch eine mindestens jährliche Inspektion durch einen Dachdecker möglich) um keine Schuld am Schaden zu haben. Hier nun ist also der Gebäudebesitzer Schadenersatzpflichtig (nach § 823 BGB ff.) und somit wird, sofern vorhanden, seine (Gebäude-)Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen haben.

Hätte sich der Gebäudeeigentümer allerdings exkulpieren können, da der Dachdecker erst letzte Woche das Dach kontrolliert hatte und gestern eine Windhose nahezu das komplette Dach abgedeckt hätte, dann wäre der PKW-Besitzer auf seinem Schaden sitzen geblieben, sofern er keine eigene Teilkaskoversicherung hätte.

Beste Grüße

ich fass das mal kurz zusammen;

weil du tiefgegekühltes hackfleisch gekauft hast war deine party gelaufen? sorry aber dann weiss ICH zuminderst schon wo der wind her weht...wer schon bei solchen einfachen sachen so unflexible ist, selber nicht genau hinschaut (den ich als hausmann seh sowas) UND sich dann noch bei der geschäftsleitung für einen fehler den BEIDE begangen haben auskotzt...

ach ja für die zukunft: meine microwelle hat eine auftau funktion. da kannst du sogar eine tiefgekühlte wildsau in 15min auftauen. oder ich hau das hack in die gefriere und kauf nochmal eins...zuminderst meine partygäste hätten was zu beiesen gehabt und der aldi fillialleiter einen "auch du scheisse was will jetzt die tante wieder" moment weniger.

aber nochmals da du es immer noch nicht gerafft hast: sobald du den karren vom hof des händlers schiebst hattsichs! den damit ist der wagen in DEINER obhut! werden dann noch schäden festgestellt dann ist das DEIN problem.

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