Schaden an Octavia 3 fastgestellt.....darf ich hier vor dem Fahrzeug warnen?
Moin,
Kurzfassung....Habe ein Octavia III, 2 Jahre gefahren....In dieser Zeit hat sich herausgestellt, dass der Wagen in Österreich einen Totalschaden erlitten hat. Der Händler hat ihn mit Aufhebungsvertrag zurückgenommen unter Androhung rechtlicher Schritte, Strafanzeige usw.
Nun steht der Wagen wieder zum Verkauf. Kann ich hier ein Thema öffnen mit Fahrgestellnummer und der Historie? Ziel soll sein alle vor diesem Fahrzeug zu warnen.
Der Wagen. Hat sich lediglich 2 Mal überschlagen und ist auf dem Dach liegen geblieben. Ich habe es an Lackplatzern rund ums Dach gemerkt und mit dem Vorbesitzer in Österreich Kontakt aufgenommen.
Gruß Marek
37 Antworten
Zitat:
@flensem schrieb am 28. Mai 2017 um 18:37:05 Uhr:
Krass, der Schaden wird ja nirgends erwähnt.
Der Schaden muss im Inserat auch nicht erwähnt werden.
Im Kaufvertrag dagegen schon.
So kann man auch Kunden "fangen". Ich selbst habe das vor allem bei Strassenhändlern früher öfter erlebt.
Da steht ein tolles Fahrzeug zum Verkauf und es gibt keine Details zu Vorschäden. Im Gespräch wird dann der marginale Unfallschaden ohne jeglche Gutachten erwähnt oder der (schlaue) Händler weigert sich partout den Wagen als unfallfrei zu verkaufen.
Das kann dann schwierig werden, wenn man vielleicht 200km gefahren ist und nicht unendlich viel Zeit für weitere Fahrzeugbesichtigungen hat.
Ist mir selbst schon so ergangen:
Gut 1 Jahr gesucht und dann gut 400km (eine Richtung) gefahren. Leider ohne vorher nach Unfallschaden zu fragen.
Der private Verkäufer wies auf einen kleinen Unfallschaden im Bereich der Heckstoßstange hin. Ein Gutachten, Fotos ... gab es nicht.
Ich habe dort nichts auffälliges gesehen und den Wagen im guten Glauben gekauft.
Später stellte sich heraus, daß das Fahrzeug an beiden hinteren Kotflügeln/Seitenteilen gespachtelt und lackiert wurde. Von wegen kleiner Parkrempler 😠
Von daher: vorher Fragen hinmailen, bei Nichtbeantwortung kurz anrufen und sonst eben nicht hinfahren und keine Zeit vergeuden.
Grüße,
Thilo
Mir wurde der im Kaufvertrag damals als Kotflügel vorne links lackiert und Dach vorne links anlackiert..... Mein erster Weg war ja auch sofort zu Skoda und die FIN checken..... Die sagen mir..... Keine Schäden von Skoda bekannt.... Wie ich nun im Nachhinein erfahren habe.... Nicht alle Skoda Niederlassungen in Ausland melden alles an die Zentrale..... Hatte ich damals in Österreich anrufen, wäre mir das evtl. nicht passiert
Wenn jemand abgezockt ist, lässt der so ein Fahrzeug gar nicht über einen Händler reparieren.
Einfach ab zum nächsten Instandsetzer und/oder Lackierer und gegen bares (am besten ohne Rechnung) instand setzen lassen.
Wenn es noch mind. einen weitere Vorbesitzer gibt, ist das so gut wie totsicher. Der neue Besitzer muss beweisen, daß der Verkäufer den Schaden kannte. Das ist quasi nur möglich mit Rechnungen, Augenzeugen ..., also sehr, sehr schwierig.
Der Verkäufer sagt sein Name ist Hase und das wars dann. Gegen den Vorvorbesitzer hast Du keine rechtlichen Ansprüche.
Daher werde ich nur noch über Händler kaufen oder nach einem TÜV/DEKRA Check. Dem Händler kannst Du so eine Kiste wieder auf den Hof stellen oder den Prüfer haftbar machen.
Von daher: sei froh, daß Du den von einem Händler gekauft hast.
Grüße,
Thilo
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 29. Mai 2017 um 20:17:27 Uhr:
Der Verkäufer sagt sein Name ist Hase und das wars dann. Gegen den Vorvorbesitzer hast Du keine rechtlichen Ansprüche.
Nicht ganz. Wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte (durch Gutachter belegbar) und es als Unfallfrei verkauft worden ist, ist das ein Vertragsbestandteil, der nicht erfüllt worden ist und damit auch der Kaufvertrag nicht. Somit hast du rechtliche Ansprüche gegen den Verkaufer. Entweder Nacherfüllung, was recht schwer wird, Wandlung oder Geld zurück.
Das Problem hat dann der Vorbesitzer.
mospher
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Wenn ich das richtig gelesen habe, hat der TE doch bereits Anzeige gegen den Händler erstattet, dann wäre es doch ein Leichtes für die Behörden den Kaufvertrag beim Händler als Beweis zu suchen. Der Händler muss ja irgend einen Beleg über den Ankauf gebucht haben. Zur Not können die Beamten sich ja auch beim Verkäufer an den Händler schlau machen.
Bei so einer Sauerei muss doch was passieren.
Zitat:
@mospher schrieb am 30. Mai 2017 um 14:51:56 Uhr:
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 29. Mai 2017 um 20:17:27 Uhr:
Der Verkäufer sagt sein Name ist Hase und das wars dann. Gegen den Vorvorbesitzer hast Du keine rechtlichen Ansprüche.Nicht ganz. Wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte (durch Gutachter belegbar) und es als Unfallfrei verkauft worden ist, ist das ein Vertragsbestandteil, der nicht erfüllt worden ist und damit auch der Kaufvertrag nicht. Somit hast du rechtliche Ansprüche gegen den Verkaufer. Entweder Nacherfüllung, was recht schwer wird, Wandlung oder Geld zurück.
Das Problem hat dann der Vorbesitzer.
mospher
Das funktioniert nur bei einem Vorbesitzer.
Ich schrieb weiter oben "Wenn es noch mind. einen weiteren Vorbesitzer gibt ...".
Also in Summe 2 Vorbesitzer. Dann muss der Kläger beweisen, daß der Verkäufer (Besitzer Nr. 2) den Schaden kannte oder sogar verursacht hat.
Das ist eben leider (fast unmöglich). Und nein: Lackgutachten, die bestimmen, wann die Nachlackierung stattgefunden hat, funktionieren nicht mehr, wenn die Nachlackierung schon etwas älter (>6 Monate) ist.
Ich hab's leider durch 🙁.
Von daher: bei mehreren Vorbesitzern ist eine Unfallschaden-Vertuschung sehr leicht.
Grüße,
Thilo
Nun, mein Anwalt da sagte aber, dass der Händler verpflichtet ist die Historie des Fahrzeugs zu prüfen. Für mich war es ein Anruf mit einer Rückrufbitte. Zudem habe ich mir ein Lackdickemessgeräte gekauft und das Auto leuchtet wie ein Tannenbaum. Zudem habe ich den Händler drauf hingewiesen, dass es ein Totalschaden laut des ersten Besitzers war. Wenn er nun den Wagen als Hagelschaden weiter verkauft, dann lügt er einfach und betrügt. Warum hat er die ganzen Lackschäden rund ums Dach ohne Zicken behoben. Eine Möglichkeit, er ist ein netter und etlicher Händler oder er hat schon Verfahren am laufen und möchte keine weiteren..... Nun das kann sich jetzt jeder selbst eine Meinung machen....