Schaden an fremdem Kfz - Privat-Haftpflicht ?

BMW 2er

Hallo!

Möchte eine kurze Frage stellen, die denke ich, vielleicht für einige hier schnell zu beantworten ist.
Klarer Fall:
Gestern einer Freundin kurz das Auto geliehen, diese schrammt beim Einparken an einer Mauer entlang, nun sind einige Riefen an der Öffnung für die Nebler und an der hinteren Kante der M2-Front.
Diese Riefen sind recht tief, sodass wir gleich zu BMW sind, deren lapidae Antwort: M2 Front austauschen, spachteln, etc. nicht möglich -> neue Frontschürze, Lackieren, Anbauen = 1000 Euro.
Ok zum Preis kann man sich streiten, doch nun kam uns die Idee.

Würde so ein Schaden denn nicht "ganz einfach" die Privat-Haftpflicht der Freundin übernehmen? Sie hat selber kein Auto und demzufolge keine KFZ-Versicherung. Aber normalerweise liegt doch hier Schaden an fremden Eigentum vor oder?

Über eine kurzer Erläuterung der richtigen Sachlage wäre ich dankbar!

Micha

19 Antworten

Das Ganze geht schon deswegen nicht:

Angenommen: 2 Leute kaufen sich jeder ein Auto und tauschen die Autos "planmäßig für immer"... Jeder fährt also mit dem Auto des anderen herum.

Nun kommt ein verursachter Schaden durch eines der Fahrzeuge...

Der Gedanke:

Jeder Schaden über die Privathaftpflicht, nie eine Hochstufung in der KFZ zu befürchten, alles in Butter....

Darum geht es schon nicht...

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Gibt noch ne andere witzige Situation:

Wenn Deine Freundin mit Deinem Zweitwagen gegen Deinen Erstwagen donnert, zahlt die Versicherung die Schäden an beiden Autos nicht, da Geschädigter und Verursacher nicht die selbe Person sein kann. Das ist insbesondere blöd, wenn Dich Deine Frau in die Werkstatt bringt, wo Du Dein Auto abholst und auf dem Heimweg knallt sie Dir hinten drauf.

Kann echt saublöd laufen!

So ähnlich ist das damals (Schulzeit, verdammt lang her...😉) einem Klassenkameraden passiert: Ist mit Papas Auto rückwärts aus der Garage gefahren, wollte auf dem Grundstück schwungvoll wenden und ist mit ziemlich viel Schwung in seinen, auf den Vater zugelassenen und versicherten, Wagen geknallt. Sehr sehr ärgerlich sowas...

Zum Thema Privathaftpflicht:

Angenommen ich verleihe meine Digitalcamera an einem Bekannten, und der lässt sie fallen, zahlt da die PHV?

Gruss Tino

Hallo Tino,

nein das zahlt die PHV nicht, denn Miete, Leihe und Pacht sind ausgeschlossen.

Oftmals wird der Vertreter Dir das auch sagen in einer Formulierung wie:

Sicherlich waren Sie doch mit Ihrer Kamera bei ihm und dann hat er sie vom Tisch geworfen, oder?

Hierbei handelt es sich streng genommen um die Anleitung zum Betrug, denn der Wahrheit entspricht der Sachverhalt dann ja nicht.

Beste Grüße

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Alles klar danke, war nämlich neulich ein Streitthema bei uns, ich war auch der Meinung das die HPV nicht zahlt...

Gruss Tino

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