Schaden am Holm - beim Kauf nicht gemerkt

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe ein mittelgroßes und peinliches Problem. Habe gestern einen Golf IV Bj 2001 von Privat gekauft. Hebe mir den Wagen gut angeschaut und Probe gefahren. Der Zustand ist eigentlich sehr gut.

Heute in der Waschanlage wurde ich auf eine lange Delle (ca. 50cm) am Holm aufmerksam gemacht. Der Lack ist nicht ab und die Beule auch nicht besonders Tief.
Ich selbst war es nicht, es muss aber dem Verkäufer bekannt gewesen sein.

Ich habe mehrfach nach Unfallschäden gefragt und dies wurde verneint. Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen keine Unfälle und keine SONSTIGEN BESCHÄDIGUNGEN hat. Der Verkäufer machte einen sehr seriösen Eindruck.

Was kann ich jetzt machen? Ich will den Wagen auf jeden Fall behalten. Wie sieht es rechtlich aus? Was kostet eine Reparatur (bestimmt schwer zu sagen ohne Bilder)? Der Wagen ist bestimmt viel weniger Wert bei Verkaufen.

Für Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Jim

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von trebstyle


 

was für ein kack!

kann man die wörter bitte wie ein normaler erwachsner mensch wählen?

danke

das ist und bleibt ersichtlich, wers nicht beim kauf sieht, hat eben schalmpig begutachtet beim probefahren etc, das sehen ja einige so, es wird kaum was geben

Zitat:

Ich denke nicht das du da noch irgendwas machen kannst.

Privatkauf = Gekauft wie gesehen

Kann nur immer wieder sagen: Falls rechtsschutzversichert, dann wende dich daran und an einen Gutachter. Alles andere ist Spekulation.
Und sag´ mal, wie die Sache ausgegangen ist!

Ich werde mich natürlich an den Verkäufer wenden. Mal schauen was er dazu sagt.

Ich weiß, dass ich nicht gründlich genug geschaut habe, aber ich kaufe halt nicht jedes Jahr ein neues Auto. War halt mein zweites und das letzte vor 10 Jahren. Es wird eine Lehre für mich sein.

Danke für die Einschätzungen.

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Bei den meisten Kaufverträgen steht jedoch folgendes drin...

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"

Ob da ein Anwalt etwas bringt ist fraglich

Es kommt halt drauf an, ob "gekauft wie gesehen" im Vertrag steht - steht das drinne, kannst du nichts mehr machen.
Steht aber: " Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" drinne, hättest du schon noch eine Chance! (Siehe das was ich oben geschrieben habe!)

Hier mal ein Link vom ADAC. (Aber Vorsicht: Nur ein Teil davon ist für Privatkäufe): hier

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