Schaden am Automatikgetriebe MK5, Benziner, 203 PS nach 39.997 km Fahrleistung

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo Community,
ich hatte vorgestern beim Anfahren und Beschleunigen auf ca. 40km/h einen heftigen Ruck und anschließenden nicht flüssigen Schaltvorgängen. Glücklicherweise nur ca. 1 km von meinen Haus entfernt.
ich stellte fest, das Getriebeöl in geringer Menge austrat. Also über ADAC zum FH.

Der war sehr schnell mit seiner Diagnose, da Späne im Getriebeöl, neues Automatikgetriebe, neuer Getriebeölkühler und sonstige neue Bauteile, Kosten 5.500€. Meiner Aufforderung nach einem Kulanzantrag bei Ford war er nicht sehr offen, eher ablehnend, vielleicht zu viel Arbeit.
Und jetzt der Knaller!
Er wollte von mir einen Reparaturauftrag, um die beschädigten Bauteile nach Köln zur Begutachtung zu schicken.
Ich habe das abgelehnt, denn ich gehe damit in eine Kostenfalle, da die Ergebnisse bzgl. Kulanz offen sind.
Da der FH ja sofort wusste, was defekt und damit zu reparieren ist, wollte ich von ihm einen qualifizierten Kostenvoranschlag, also nicht in der Form "Auto kaputt, Reparaturkosten 5.500€".
Das lehnte er ab, mit der Begründung, dass er das nicht dürfte. Was aus meiner Sicht Unsinn ist.
Ich glaube, dass ein Kulanzantragbei entsprechendem Engagement des FH ganz gute Chancen hätte, denn des Getriebeöl-Wechselintervall beträgt ja 4 Jahre oder 80.000km. Das dokumentiert ja die Erwartung einer entsprechenden Standfestigkeit. Beide Leistungsparameter sind bei mir bei weitem nicht erreicht.

Gibt es in der Community Erfahrungen ähnlicher Art und wie kann man Ford unabhängig vom FH zur Kulanz motivieren.
Stutzig machen mich die Beiträge im Forum zu aufgetretenen Materialmängeln bei anderen Betroffenen.
Andreas Jahn

Beste Antwort im Thema

Ich hatte mich bei der Geschäftsführung von Ford bzgl. der "mageren" Kulanzregelung beschwert. Nach 6 Wochen erhielt ich die per Email die Antwort einer "Spezialistin Sonderanfragen" mit einem zusammengestoppelten Wortlaut aus Textbausteinen, die zum Ausdruck brachten, dass ich mich sehr zu freuen hätte, dass eine Kulanz von 60 % gegeben wurde, sehr speziell.
Meine Empörung war darüber natürlich groß.
Glücklicherweise habe ich in meiner Familie eine Juristin, die auch am Amtsgericht Köln zugelassen ist.
Es wurde vor einer Klageerhebung auf Basis Produkthaftungsgesetz Kontakt zur juristischen Fachabteilung von Ford aufgenommen und von dort eine Prüfung zugesagt.
Nach zwei Tagen erhielt ich dann die Information, dass Ford 100% übernimmt.
Die Zahlung der noch offenen 40% ging gestern eingegangen.
Ende gut, Alles gut, aber sehr mühsam.

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Ich hatte mich bei der Geschäftsführung von Ford bzgl. der "mageren" Kulanzregelung beschwert. Nach 6 Wochen erhielt ich die per Email die Antwort einer "Spezialistin Sonderanfragen" mit einem zusammengestoppelten Wortlaut aus Textbausteinen, die zum Ausdruck brachten, dass ich mich sehr zu freuen hätte, dass eine Kulanz von 60 % gegeben wurde, sehr speziell.
Meine Empörung war darüber natürlich groß.
Glücklicherweise habe ich in meiner Familie eine Juristin, die auch am Amtsgericht Köln zugelassen ist.
Es wurde vor einer Klageerhebung auf Basis Produkthaftungsgesetz Kontakt zur juristischen Fachabteilung von Ford aufgenommen und von dort eine Prüfung zugesagt.
Nach zwei Tagen erhielt ich dann die Information, dass Ford 100% übernimmt.
Die Zahlung der noch offenen 40% ging gestern eingegangen.
Ende gut, Alles gut, aber sehr mühsam.

Danke für deine Rückmeldung. Man denkt ja immer, nach zwei Jahren (ohne Schutzbrief) kann man nichts mehr errreichen, da ist es gut vom Produkthaftungsgesetz zu hören, zumal der Fehlder beim 6F35 ja auch bekannt ist und auch durch Ford kommuniziert wurde.

Hoffen wir, dass dein neues Getriebe länger hält und du ein ganz neues erhälst. Das 6F35 hat gewisse Schwächen, v.a. mit zunehmender Laufleistung, das ist bekannt.

Alles Gute!

Dis Anwendung des Produkthaftungsgesetzes setzt folgendes voraus:

1. Schutz des persönlichen Eigentums, hier unberechtigte Forderung von 40% der Reparaturkosten,
2. Geltendmachung von Ansprüchen bis zu 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes, hier erstmalige Zulassung
3. Beginn der Verjährungsfrist von vier Jahren mit Kenntnisnahme des Schadens und des Ersatzpflichtigen, der Vorgang ist noch nicht verjährt, da Schaden im Sept. 2020 eingetreten ist,
4. die Ansprüche sind unabhängig davon, ob ich mit dem Hersteller einen Vertrag abgeschlossen habe oder nicht
und
5. in der Regel haftete nach ProdHaftG immer der Hersteller. Die im Gesetzt geregelten Ausnahmen davon sind in meinem Fall nicht wirksam,
allerdinge
muss der schadensverursachende Umstand bereits mit dem Inverkehrbringen des Produktes bestanden haben.
Hierfür lagen ausreichende Beweise vor.
Die defekten Bauteile sind vom Autohändler zwar nach Köln geschickt worden, wurden jedoch jedoch beweissicher dokumentiert.
Ein gerichtszugelassener Sachverständiger hatte die Bauteile vor Versand nach Köln beurteilt (u.a. Materialprüfung) und das Vorliegen der Schadensursache bereits mit Inbetriebnahme bestätigt.
Diese Prüfung war für mich kostenfrei, da der Sachverständige, aus welchen Grund auch immer, ein großes Interesse an diesem Vorgang hatte.

Dis Anwendung des Produkthaftungsgesetzes setzt folgendes voraus:

 

1. Schutz des persönlichen Eigentums, hier unberechtigte Forderung von 40% der Reparaturkosten,

2. Geltendmachung von Ansprüchen bis zu 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes, hier erstmalige Zulassung

3. Beginn der Verjährungsfrist von vier Jahren mit Kenntnisnahme des Schadens und des Ersatzpflichtigen, der Vorgang ist noch nicht verjährt, da Schaden im Sept. 2020 eingetreten ist,

4. die Ansprüche sind unabhängig davon, ob ich mit dem Hersteller einen Vertrag abgeschlossen habe oder nicht

und

5. in der Regel haftete nach ProdHaftG immer der Hersteller. Die im Gesetzt geregelten Ausnahmen davon sind in meinem Fall nicht wirksam,

allerdings

muss der schadensverursachende Umstand bereits mit dem Inverkehrbringen des Produktes bestanden haben.

Hierfür lagen ausreichende Beweise vor.

Die defekten Bauteile sind vom Autohändler zwar nach Köln geschickt worden, wurden jedoch jedoch vorher beweissicher dokumentiert.

Ein gerichtszugelassener Sachverständiger hatte die Bauteile vor Versand nach Köln beurteilt (u.a. Materialprüfung) und das Vorliegen der Schadensursache bereits mit Inbetriebnahme bestätigt.

Diese Prüfung war für mich kostenfrei, da der Sachverständige, aus welchen Grund auch immer, ein großes Interesse an diesem Vorgang hatte.

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Der richtige Schritt war es also, das Bauteil vor der Konfiszierung durch Ford von einem Sachverständigen/Gutachter beurteilen zu lassen bzw. Widerspruch einzulegen, dass Ford das Bauteil einbehalten darf. Gut zu wissen, danke.

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