Sattelzug 3 Achsen kombiniert mit 3 Achs Trailer Überlänge?
Guten Tag , vielleicht hat hier jemand Ahnung von Sondergenehmigung bzgl. Überlänge .
Die Überlegung wäre es eine 3 Achs Zugmaschine und einen Standard 3 Achs Trailer zu kaufen . Habe jetzt schon einige mit dieser Kombination gesehen , aber laut mehreren Angaben sind diese Fahrzeuge alle 20-30 cm zu lang . Gibt es da Sondergenehmigungen für , wenn ja wie teuer wäre sowas und gilt diese dann Dauerhaft? Ich habe jetzt mal etwas gegoogelt und was von 70er und 21er Genehmigung gelesen , aber das richtige habe ich nicht gefunden .
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
...wozu soll da irgendetwas abgelastet werden?
Darfst halt ohne eine Ausnahmegenehmigung nur nicht die volle mögliche Zuladung ausnutzen.
Unser Satteltieflader (SZM 6x4 mit 3Achs-TL, Leergewicht ca. 23 to.) darf 56 to. zul.GG, wenn er ne unteilbare Ladung z.B. 1x 30to. Kettenbagger drauf hat.
Läd er z.B. 2 oder 3 Minibagger oder Schalungsgelumpe so ist bei 40 to. GG. Schluss.
Dass ne zusätzliche Achse zu Lasten der Zuladung geht ist natürlich klar... wäre vielleicht mal sinnvoll, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Achslasten, wie z.B. ne zusätzliche Achse positiv berücksichtigt würden, indem der Nachteil beim Leergewicht über ein höheres GG. als die 40to. z.B. 42to. ausgeglichen würde.
63 Antworten
http://www.baumaschinenbilder.de/.../thread.php?...
...Fa. Preymesser, damals hab ich die öfter mal in den Presswerken bei BMW getroffen. Die haben dort Stahlblech-Coil mit über 30to. angeliefert und die Presswerkzeuge hin- und her gekarrt.
Schöne Bilderstrecke🙂
PS:
Der rote 1827 SZM mit kurzer Hütte --> Bestrafung oder "Hofhund"?
Moin Moin !
Zitat:
das Zulässige ist was du darfst, unter berücksichtigung der Einhaltung der Einzelnen Achslasten.
Nein , das Zul.GG ist das , was ein Einzelfzg wiegen darf oder was die Kombination wiegen darf, die Einzelwerte stehen im Schein unter F.2 , wie die Kombination berechnet wird , im §34 StVZO.
Tja , was soll ich schreiben ?
Bislang alle Antworten falsch !
Auch meine !
dabei ist die Antwort so einfach , man ( ja , auch ich !! ) hätte den Absatz 6 und 7 §34 StVZO nur zu Ende lesen müssen!
Es ist keine Ablastung eines Fzges erforderlich , weil bereits die Kombination im § 34 Abs. 7 im Zweifel abgelastet wird.
Ändert aber an der Antwort auf die eigentliche Frage gar nichts , die Kombination von 3-Achs Zgm und 3-Achsauflieger ist ausser für genehmigungspflichtige Schwertransporte purer Blödsinn.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 2. Januar 2019 um 10:53:42 Uhr:
Moin Moin !Bislang alle Antworten falsch !
Es ist keine Ablastung eines Fzges erforderlich , weil bereits die Kombination im § 34 Abs. 7 im Zweifel abgelastet wird.
Nö, ich habs doch genauso geschrieben
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 1. Januar 2019 um 11:27:55 Uhr:
Es gilt also für die Kombination das zGG von 40t., allerdings darf die Kombination in Summe der einzelnen Gesamtgewichte theoretisch mehr zGG haben. Denn es steht nirgends das das zGG der Einzelfahrzeuge in Summe nicht 40 t. überschreiten darf.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 2. Januar 2019 um 10:53:42 Uhr:
Ändert aber an der Antwort auf die eigentliche Frage gar nichts die Kombination von 3-Achs Zgm und 3-Achsauflieger ist ausser für genehmigungspflichtige Schwertransporte purer Blödsinn.
Die eigentliche Frage des TE war etwas ganz anderes und nicht ob du eine 3a/3a Kombination für Sinnvoll erachtest.
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Moin Moin !
Zitat:
Nö, ich habs doch genauso geschrieben
Nein , du hast geschrieben
Zitat:
Es gilt also für die Kombination das zGG von 40t., allerdings darf die Kombination in Summe der einzelnen Gesamtgewichte theoretisch mehr zGG haben. Denn es steht nirgends das das zGG der Einzelfahrzeuge in Summe nicht 40 t. überschreiten dar
Und das ist falsch !
Zitat aus §34 StVZO :
Zitat:
so gelten als zulässiges Gesamtgewicht 28,00 t, 36,00 t, 38,00 t, 35,00 t, 40,00 t bzw. 44,00 t.
Zitat:
Die eigentliche Frage des TE war etwas ganz anderes und nicht ob du eine 3a/3a Kombination für Sinnvoll erachtest.
Hier die Frage:
Zitat:
Die Überlegung wäre es eine 3 Achs Zugmaschine und einen Standard 3 Achs Trailer zu kaufen . Habe jetzt schon einige mit dieser Kombination gesehen , aber laut mehreren Angaben sind diese Fahrzeuge alle 20-30 cm zu lang . Gibt es da Sondergenehmigungen für , wenn ja wie teuer wäre sowas und gilt diese dann Dauerhaft? I
Zitat:
Dann gibt das wohl alles nichts , es war halt eine Überlegung, damit man mit den Achslasten besser klarkommt
MfG Volker
Es geht nicht um die 40 Tonnen Gesamtgewicht bzw. das man dann mehr haben könnte, es geht um die Achslasten. Es gibt Situationen in denen im vorderen Teil des Aufliegers das schwerer Material steht als im hinteren z.b. wenn man mehrere Lade und Abladestellen hat. Wenn man dann 13 Tonnen auf der Antriebsachse hat ist das natürlich nicht zulässig aber was will man machen? Umladen, und wenn das nicht geht? Dafür nimmt man dann eben einen 6x2. Dafür hat man die Aufliegerachsen nicht ausgereizt, aber es geht ja auch nicht darum alle möglichen Achslasten auszunutzen, sondern die 40 Tonnen einzuhalten unter Berücksichtigung der Einzel Achslasten. Eine Ausnahmegenehmigung für die Länge braucht man nicht, wenn man eine entsprechen Kurze Zugmaschine nimmt. Das man dann ab und zu Unnötige Achsen mit sich rumführt ist wohl klar, aber das ist egal.
Genauso sieht's aus hatte bei Siebel oft vorne in der Mulde ein 22 bis 23 t Coil stehen und dahinter dann eben noch 7m Trapetzblech oder Kantteile die nicht besonders schwer waren.
Das ging eben nur mit nem 6x2 als Zgm.
Moin
in der Regel fährt sich ein 6x2 auch Spurstabiler wie ein 4x2,wegen der Länge und
außerdem haben 6x2 auch oft gelenkte Schleppachen und
man kann die Schleppachse auch anliften für Fahrten !
mfg
Klugscheissmodus ein : Schleppachsen können nie geliftet werden denn dann würden sie Liftachse heißen. Klugscheissmodus wieder aus. 😉
Aufklärungsmodus an.
eine Schleppachse ist immer HINTER der angetriebenen Achse beim 6x2 und
wird von der angetriebenen Achse hinterher geschleppt,gezogen
eine Vorlaufachse ist immer beim 6x2 VOR der angetriebenen Achse und läuft Spurmäßig gesehen vor der angetriebenen Achse ,
wobei da die angetriebene Achse an letzter Position in Fahrtrichtung sitzt !
Ergo kann eine Schleppachse oder die Vorlaufachse eine Luftachse sein und beide können Lenkachsen sein .
damit ftrifft der allgeniebe Begriff Luftachse nur auf die Art des Liften/Anheben der jeweiligen Achse zu,
aber definiert nicht die Lage,Position im Fahrgestell des Fahrzeuges und damit nicht die letzte Achse beim 6x2,was Januar die Antriebsformel ist,6 Räder und 2 davon Angetrieben !
Aufklärungsmodus aus.
Luftachse sollte Liftachse bedeuten.
Mit einer Nachlaufachse ist der Radstand zu lang, somit der ganze Zug. Das ist eigentlich ein 6x4 ohne 2te Angetrieben Achse, viel kürzer kann der auch gar nicht werden, irgendwo setzt da die Kardanwelle die grenzen.
Eine Vorlaufachse kann man auch Lenken u. Liften, nur nicht bei jedem Hersteller.
Zitat:
@Zoker schrieb am 6. Januar 2019 um 12:22:57 Uhr:
Eine Vorlaufachse kann man auch Lenken u. Liften, nur nicht bei jedem Hersteller.
Die
Hebefunktionwird meist dann unterbunden wenn:
A: Fahrstabilität nicht mehr gegeben
B: Schnelle Überlastung der Antriebsachse
C: Kollision mit der Antriebswelle / Zu geringer Liftweg
Lenken (opt. auch Lenksperre) und Anfahrhilfe sind aber auch so viel Wert🙂
MAN und Iveco können lenken und liften. Mercedes kann entweder lenken, oder liften, auser man lässt das ganze extra umbauen. Scania, Volvo und DAF weis ich nicht wie sie aufgebaut sind.
Anfahrhilfe/Entlastung hat jeder. Lenksperre braucht man eigentlich nicht, bei dem kurzen Radstand wird das nicht mehr wirklich wendig. Iveco hat eine Zwangslenkung, MAN hat sie Elektrisch, da lenkt auch nichts bei Angehobener Achse.
Man kann ab Werk nur eins von beiden wenn du beides willst muss nachträglich gebastelt werden.