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Sattelzug 3 Achsen kombiniert mit 3 Achs Trailer Überlänge?

Guten Tag , vielleicht hat hier jemand Ahnung von Sondergenehmigung bzgl. Überlänge .
Die Überlegung wäre es eine 3 Achs Zugmaschine und einen Standard 3 Achs Trailer zu kaufen . Habe jetzt schon einige mit dieser Kombination gesehen , aber laut mehreren Angaben sind diese Fahrzeuge alle 20-30 cm zu lang . Gibt es da Sondergenehmigungen für , wenn ja wie teuer wäre sowas und gilt diese dann Dauerhaft? Ich habe jetzt mal etwas gegoogelt und was von 70er und 21er Genehmigung gelesen , aber das richtige habe ich nicht gefunden .

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

...wozu soll da irgendetwas abgelastet werden?
Darfst halt ohne eine Ausnahmegenehmigung nur nicht die volle mögliche Zuladung ausnutzen.
Unser Satteltieflader (SZM 6x4 mit 3Achs-TL, Leergewicht ca. 23 to.) darf 56 to. zul.GG, wenn er ne unteilbare Ladung z.B. 1x 30to. Kettenbagger drauf hat.
Läd er z.B. 2 oder 3 Minibagger oder Schalungsgelumpe so ist bei 40 to. GG. Schluss.

Dass ne zusätzliche Achse zu Lasten der Zuladung geht ist natürlich klar... wäre vielleicht mal sinnvoll, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Achslasten, wie z.B. ne zusätzliche Achse positiv berücksichtigt würden, indem der Nachteil beim Leergewicht über ein höheres GG. als die 40to. z.B. 42to. ausgeglichen würde.

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Zitat:

@worti32 schrieb am 31. Dezember 2018 um 10:31:14 Uhr:



@steini111 schrieb am 30. Dezember 2018 um 21:55:51 Uhr:
Gab es nicht mal eine Beschränkung auf 5 Achsen?

Ich kannte da bisher nur Ausnahmen für Container Fahrzeuge.

Grüße
Steini

So eine Vorschrift gab es nie.

Hm....ich glaub aber doch😉

Wenns so eine Beschränkung gab, dann ists schon so lange her, das es schon gar nicht mehr wahr ist🙂Bin aber auch der Meinung, das es da mal eine Vorschrift bis Anfang der Achtziger gab, aber sicher bin ich mir nicht.

Moin Moin !

Richtig ist , dass es keine Vorschrift für die Achsanzahl gibt.
Wohl aber gibt es Vorschriften über die Längen und zul. Gesamtgewichte:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

Selbst wenn man irgendwie die Länge mit einer 6-achsigen Kombination einhalten kann , muss mindestens 1 der Fzge abgelastet werden , um das zul.Gesamtgewicht einzuhalten. Insofern ergeben sich ausschliesslich Nachteile aus einer solchen Kombination.

MfG Volker

...wozu soll da irgendetwas abgelastet werden?
Darfst halt ohne eine Ausnahmegenehmigung nur nicht die volle mögliche Zuladung ausnutzen.
Unser Satteltieflader (SZM 6x4 mit 3Achs-TL, Leergewicht ca. 23 to.) darf 56 to. zul.GG, wenn er ne unteilbare Ladung z.B. 1x 30to. Kettenbagger drauf hat.
Läd er z.B. 2 oder 3 Minibagger oder Schalungsgelumpe so ist bei 40 to. GG. Schluss.

Dass ne zusätzliche Achse zu Lasten der Zuladung geht ist natürlich klar... wäre vielleicht mal sinnvoll, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Achslasten, wie z.B. ne zusätzliche Achse positiv berücksichtigt würden, indem der Nachteil beim Leergewicht über ein höheres GG. als die 40to. z.B. 42to. ausgeglichen würde.

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Bis in die 80er waren 4 Achser LKW und Zugmaschinen nicht zugelassen. Ein generelles Verbot von 3a/3a Kombinationen ist mir nicht bekannt.

Da aber durchgehend Zugmaschinen mit 2 Anhängern erlaubt waren (z.B. Unimog+2 Drehschemel Anhänger), kann mir ein 6 Achs verbot auch nicht vorstellen.

Das Ablasten ist Unsinn. Wenn die Verteilung stimmt, fahre ich mit 2-ACHS-SZM und 2-Achs-Auflieger die normalen 40to.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 31. Dezember 2018 um 17:03:33 Uhr:


Wenn die Verteilung stimmt, fahre ich mit 2-ACHS-SZM und 2-Achs-Auflieger die normalen 40to.

Aber nicht Gesetzeskonform, da ist bei 36 bzw. 38 Tonnen Schluss, da kannst verteilen wie du willst.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 31. Dezember 2018 um 17:03:33 Uhr:


Das Ablasten ist Unsinn. Wenn die Verteilung stimmt, fahre ich mit 2-ACHS-SZM und 2-Achs-Auflieger die normalen 40to.

Wie bitte soll das ganz legal in Deutschland funktionieren ohne Tricks und doppelten B.......

Wenn man der Logik von Schreyhalz folgen würde, kann man mit einer 2Achs-Zugmaschine mit 7.5 Tonnen Vorderachse+13,5 Tonnen Hinterachse und einem Auflieger mit 2 10tonnen Achsen mit 40 tonnen Gesamtgewicht fahren...…….

Das geht aber definitiv nicht gesetzeskonform, nur von den technisch zulässigen Achslasten wäre es theoretisch möglich.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:33:57 Uhr:


Moin Moin !

Richtig ist , dass es keine Vorschrift für die Achsanzahl gibt.
Wohl aber gibt es Vorschriften über die Längen und zul. Gesamtgewichte:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

Selbst wenn man irgendwie die Länge mit einer 6-achsigen Kombination einhalten kann , muss mindestens 1 der Fzge abgelastet werden , um das zul.Gesamtgewicht einzuhalten. Insofern ergeben sich ausschliesslich Nachteile aus einer solchen Kombination.

MfG Volker

Wie machst du das den mit einem 3 Achs Motorwagen mit 26 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, +18 Tonnen Anhänger? Lastest du dann auch ein Fahrzeug ab, damit du nicht über 40 Tonnen kommst. Ich glaube einfach, das du grade einem Denkfehler folgst.

Genau so wie wir es machen und mit 5 Achsen ganz Legal in Deutschland 60 Tonnen fahren dürfen,34 To auf der 3 Achs Sattelzugmaschine 26 To auf dem 2 Achs Sattelauflieger.
Halt Strecken begrenzt aber es geht.
Und die Kombination 6 Achser mit 40 to ist ganz legal mit 40 to zufahren den es gilt in Deutschland 40 To für LKW 44 to für Containerverkehr,alles andere mit Ausnahmegenehmigung.
Was auch geht 4 Achsen 38 To 2 Achs sattel mit 2 Achs Auflieger.

So nu hol ich die Chips und das Bier raus nun geht gleich los das stimmt nicht **wetten**

Moin Moin !

Zitat:

Wie machst du das den mit einem 3 Achs Motorwagen mit 26 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, +18 Tonnen Anhänger? Lastest du dann auch ein Fahrzeug ab, damit du nicht über 40 Tonnen kommst. Ich glaube einfach, das du grade einem Denkfehler folgst

Meinen Link gelesen ?

Nochmal hier zur Erklärung:
""(6) Bei Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und Einzelfahrzeuge folgende Werte nicht übersteigen:
""

Zitat:

.wozu soll da irgendetwas abgelastet werden?

Darfst halt ohne eine Ausnahmegenehmigung nur nicht die volle mögliche Zuladung ausnutzen.

Der Unterschied zwischen Zulässigem GG und tatsächlichem GG scheint hier bei einigen nicht klar zu sein !

Selbst wenn du komplett leer fährst , brauchst du schon eine Ausnahmegen. !

Zitat:

Wenn man der Logik von Schreyhalz folgen würde, kann man mit einer 2Achs-Zugmaschine mit 7.5 Tonnen Vorderachse+13,5 Tonnen Hinterachse und einem Auflieger mit 2 10tonnen Achsen mit 40 tonnen Gesamtgewicht fahren...…….

Da musst du irgendwie etwas oder irgendwen verwechseln!

MfG Volker

Einfach nur Quatsch das eine Kombination die über 40 Tonnen Gesamtgewicht kommt abgelastet werden muss.

Steht doch auch im Text: Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und Einzelfahrzeuge

Es gilt also für die Kombination das zGG von 40t., allerdings darf die Kombination in Summe der einzelnen Gesamtgewichte theoretisch mehr zGG haben. Denn es steht nirgends das das zGG der Einzelfahrzeuge in Summe nicht 40 t. überschreiten darf.

Ansonsten möchte ich behaupten sind 99,9% der auf den Straßen fahrenden 5 Achs Kombinationen ungesetzlich.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Januar 2019 um 10:26:43 Uhr:


Der Unterschied zwischen Zulässigem GG und tatsächlichem GG scheint hier bei einigen nicht klar zu sein !

Selbst wenn du komplett leer fährst , brauchst du schon eine Ausnahmegen. !

Dir ist der unteschied auch nicht klar. Gesetzlich Zulässig ist ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen, Tatsächlich hab ich aber nur 26 Tonnen Gesamtgewicht, zahl ich dann Strafe? Das Tatsächliche Gesamtgewicht ist das was du hast, das Zulässige ist was du darfst, unter berücksichtigung der Einhaltung der Einzelnen Achslasten. Technisch kann die Kiste aber viel mehr. Ich kann einen 3 Achs Anhänger mit einem 3 Achs LKW ziehn, oder mit einem 2 Achs LKW ziehen, das ist zulässig, ich darf nur nie über 40 Tonnen kommen.

Solange die Vorschriften bzgl Abmessungen und Gewicht (tatsächlichem Gewicht) eingehalten werden darf ein Sattel beliebig viele Achsen haben. Selbst wenn er ein Leergewicht von dann 40000 kg hat ist das ohne Genehmigung erlaubt er kann dann nur eben nichts mehr laden.
Diese Kombination zb hatte 16,5m Länge und ein Leergewicht von ca 19 t also vollkommen gesetzeskonform. Wir haben damit teilbare Ledungen eben bis 21 t gefahren unteilbar mit Genehmigung waren es dann auch gerne mal walzen mit einem Stück Gewicht von 42 t
Klick Klick

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