Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Tatsache ist doch Eines-laut Typengenehmigung ist das Fahrzeug technisch einwandfrei und kann daher ohne Beschränkung im Strassenverkehr bewegt werden.
Laut vorliegenden Schreiben entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Serienzustand und hätte damit keine Zulassung/Genehmigung vom KBA bekommen und daher nicht verkauft werden dürfen. Trotz dieser Kenntnislage wurde das Fahrzeug verkauft und einerseits das KBA, anderseits der Käufer betrogen. Laut aktueller Information erwägt das Verkehrsministerium aufgrund eines Verstosses gegen die Typengenehmigungsvorschriften ein Bußgeld. Dem Käufer bleibt die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund der Rechtswidrigkeit eines arglistig verschwiegen Mangels. Ich würde nur die Rückzahlung des Kaufpreises mit Zinserstattug akzeptieren.
Weiterhin gibt es dem Aspekt der Urkundenfälschung(EG Übereinstimmungsbescheinigung) und des Betruges.
Warum wird nicht kontrolliert ob eine dokumentierte Umrüstung auf einen Serienzustand im konkreten Einzelfall vorliegt oder welche Teile nicht serienmässig sind?
Laut Statement VW: "Die Fahrzeuge können bis zur Reparatur weiterhin genutzt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass an den betroffenen Fahrzeugen eventuell auch Einschränkungen an den Sicherheitssystemen auftreten können. Vorsorglich werden deshalb alle in Betracht kommenden Fahrzeuge noch einmal diesbezüglich überprüft." müsste dieses doch möglich sein.
Eine weitere Möglichkeit ist einen Silllegungsbescheid vom KBA zu widersprechen und Klage einzureichen, da es kein Grund zur Stilllegung gibt-siehe "korrekte EG-Typengenehmigung". Daraufhin müsste über ein Gutachten zwingend festgestellt werden welche nicht serienmäßigen Bauteile verbaut worden sind oder welche Fehler es gibt-sonst würde die Grundlage für die Stilllegung nicht vorhanden sein. Damit wäre eine Nachvollzug der Einschränkungen des Fahrzeuges doch möglich!
Wenn dann diese Fehler bekannt sind, gäbe es die Möglichkeit, daß VW das Fahrzeug in einer serienmässigen Zustand zurückversetzt (damit wäre die Stilllegung vom Tisch)oder wenn technisch zu aufwendig und teuer-den Kaufpreis zurückerstattet oder ein Ersatzfahrzeug mit gleicher Ausstattung anbietet.
Alle Sachen werden wahrscheinlich nur über ein Rechtsanwalt realisierbar sein!
Hallo zusammen,
bin der Tobi und habe einen Polo 6C GTI, EZ 11/2014, Erstbesitzer Volkswagen AG.
Habe auch letzte Woche das Schreiben bekommen.
Bei der Hotline aufm Zettel bin ich nur zu einer anderen Abteilung durchgekommen, sie rufen mich dann zurück.
Nix neues also von meiner Seite zu berichten.
Die Politik überlegt ja gerade, ob Volkswagen bis zu 5.000€ Strafe zahlen soll.
Statt sich die eigenen Taschen voll zu machen, könnte man diese 5.000€ ja den geschädigten Besitzern als Aufwandsentschädigung zukommen lassen 🙂
triumph61 - danke für die Erläuterung.
Aber ich habe immer noch das Problem daß ich nicht weiß ob meine Nummer mit der Erweiterung 09 betroffen ist.
Denn diese sagt mir nichts über den Inhalt dieser.
Ich weiß ja nicht wie ein solches " Sonderfahrzeug" an einer Nummer erkennbar ist.
Irgendwie sollte das doch an einem Code erkennbar sein. Oder müssen das exakt die gleichen Nummern sein.
Nach dieser Liste kämen aber keine tausende Fahrzeuge zusammen.
Ich meine daß die Auflistung dieser Nummern ohne genauere Erläuterung eigentlich nur zur Verwirrung beiträgt.
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Zitat:
@onkeltobi92 schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:20:42 Uhr:
Statt sich die eigenen Taschen voll zu machen, könnte man diese 5.000€ ja den geschädigten Besitzern als Aufwandsentschädigung zukommen lassen 🙂
Leider gibt es in unserem Rechtssystem Unterschiede, das eine ist das Strafrecht, Staat gegen Täter
und das andere das Zivilrecht, Bürger gegen Bürger.
Was es wahrscheinlich einfacher machen würde, wäre VW auf Basis des Strafrechtes schon verurteilt, hätte man eine sicher Position schon im Rücken, und die Sache wäre schneller vom Tisch.
Aber da nun beides Gleichzeitig statt findet ( es ist ja eigentlich sogar nur davon die Rede es zu prüfen, von Seiten der Staatsanwaltschaft ), hat es der Bürger schwerer.
Sollte sich der Betroffene mit VW einigen, würde es mich nicht wundern, wenn er auch noch ein Papier unterschreiben soll, nicht gerichtlich gegen VW vor zu gehen.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:35:23 Uhr:
triumph61 - danke für die Erläuterung.Aber ich habe immer noch das Problem daß ich nicht weiß ob meine Nummer mit der Erweiterung 09 betroffen ist.
Denn diese sagt mir nichts über den Inhalt dieser.Ich weiß ja nicht wie ein solches " Sonderfahrzeug" an einer Nummer erkennbar ist.
Irgendwie sollte das doch an einem Code erkennbar sein. Oder müssen das exakt die gleichen Nummern sein.
Nach dieser Liste kämen aber keine tausende Fahrzeuge zusammen.Ich meine daß die Auflistung dieser Nummern ohne genauere Erläuterung eigentlich nur zur Verwirrung beiträgt.
Die EG Nummer sagt doch nur aus was in der Liste steht. VW hat die Fahrzeuge nach dieser Nummer produziert und erklärt das sie mit dem damals vorgeführten Fahrzeug übereinstimmt. Wenn man dann bei "einzelnen" Fahrzeugen Abweichungen vornimmt entspricht das Fahrzeug nicht mehr dieser Typzulassung. Solange es dann als Testwagen/Versuchsfahrzeug deklariert ist alles ok. Dafür gibt es ja die dokumentatiospflicht das man abweichende Änderungen eben dokumentieren muss und wenn man das Fahrzeug zum Verkauf anbietet muss es eben in den Zustand versetzt werden die der EG Nummer entspricht.
Man kann an der EG Nummer keine Rückschlüsse auf ein jeweiliges Auto ziehen (FIN). Oder anders gesagt, Fahrzeuge mit den ent. EG Nummern können betroffen sein, müssen aber eben nicht. Welche betroffen sind kann eben nur VW sagen.
Zitat:
@triumph61 schrieb am 9. Dezember 2018 um 09:06:42 Uhr:
Zitat:
@Ugolf schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:35:23 Uhr:
triumph61 - danke für die Erläuterung.Aber ich habe immer noch das Problem daß ich nicht weiß ob meine Nummer mit der Erweiterung 09 betroffen ist.
Denn diese sagt mir nichts über den Inhalt dieser.Ich weiß ja nicht wie ein solches " Sonderfahrzeug" an einer Nummer erkennbar ist.
Irgendwie sollte das doch an einem Code erkennbar sein. Oder müssen das exakt die gleichen Nummern sein.
Nach dieser Liste kämen aber keine tausende Fahrzeuge zusammen.Ich meine daß die Auflistung dieser Nummern ohne genauere Erläuterung eigentlich nur zur Verwirrung beiträgt.
Die EG Nummer sagt doch nur aus was in der Liste steht. VW hat die Fahrzeuge nach dieser Nummer produziert und erklärt das sie mit dem damals vorgeführten Fahrzeug übereinstimmt. Wenn man dann bei "einzelnen" Fahrzeugen Abweichungen vornimmt entspricht das Fahrzeug nicht mehr dieser Typzulassung. Solange es dann als Testwagen/Versuchsfahrzeug deklariert ist alles ok. Dafür gibt es ja die dokumentatiospflicht das man abweichende Änderungen eben dokumentieren muss und wenn man das Fahrzeug zum Verkauf anbietet muss es eben in den Zustand versetzt werden die der EG Nummer entspricht.
Man kann an der EG Nummer keine Rückschlüsse auf ein jeweiliges Auto ziehen (FIN). Oder anders gesagt, Fahrzeuge mit den ent. EG Nummern können betroffen sein, müssen aber eben nicht. Welche betroffen sind kann eben nur VW sagen.
Die Frage ist ja, inwieweit kann man VW bei ihren Angaben/Aussagen überhaupt noch trauen!! CEO Müller hat Ende 2015/Anfang 2016 offiziell in den Medien gesagt und auf ihrer Media Service Seite geschrieben, dass keinerlei Euro 6 Fahrzeuge bei allen Konzernmarken von der „Dieselthematik“betroffen sind! Wie wir wissen, entsprach das nicht der Wahrheit!
Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich bei den ~5500 Fahrzeugen um jene die nicht reparabel bzw umrüstbar sind und deswegen zurück gekauft werden sollen/müssen. Insgesamt geht es aber um ~9000 wo der Bauzustand unbekannt ist. Das könnte dann heißen das zusätzlich 3500 Autos in die Werkstätten müssen zur Überprüfung und evtl Instandsetzung.
Mich wundert, das so viele Phaetons betroffen sind. Gemessen am Marktanteil ist das mehr als überproportional. Darf ich mal fragen, wie die Betroffenen an ihre Autos gekommen sind? Wurden die als Neuwagen vermarktet, oder war von vorne rein klar, das es sich um Werkswagen oder zumindest um Gebrauchtwagen handelt?
Zitat:
@Ugolf schrieb am 8. Dezember 2018 um 20:24:12 Uhr:
Mich würde interessieren wie man die KBA - Nummern richtig interpretiert .Das Beispiel welches mich betrifft : KBA - Nummer : # E1*2007/46*0627*##
Die Nummer meines Wagens : #e1*2007/46*0627*09 #
Was bedeutet die Raute hinter *0627* bei KBA ? Ist das ein Platzhalter für alle zweistelligen Nummern die folgen können ?
Oder haben die Versuchswagen statt einer zweistelligen Zahl nur eine Raute ?Bin ich ( vermutlich ) auch betroffen ? Was mir leid täte.
Mein Wagen ist ein VW - Jahreswagen . Brief bekam ich bis jetzt keinen.
Diese Typgenehmigungsnummern bringen euch kein Stück weiter. Die gelten immer für ein komplettes Modell. Ohne Angabe der FIN ist es nicht möglich zu sagen, ob der Wagen betroffen ist.
Unter e1 * 2007/46 * 0623 findest Du z.B. alle Golf 7 Limousinen.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 9. Dezember 2018 um 13:10:37 Uhr:
Mich wundert, das so viele Phaetons betroffen sind. Gemessen am Marktanteil ist das mehr als überproportional. Darf ich mal fragen, wie die Betroffenen an ihre Autos gekommen sind? Wurden die als Neuwagen vermarktet, oder war von vorne rein klar, das es sich um Werkswagen oder zumindest um Gebrauchtwagen handelt?
Bei 4 der bisher im Phaeton Forum bekannten betroffenen Fahrzeuge war der Ersthalter die VW AG, bei einem eine Fa. aus Leipzig.
Alle Phaeton wurden als Gebrauchtwagen gekauft, entweder als 2. oder 3. Halter.
LG
Udo
ich habe meinen Phaeton bei einem Autohändler in Lingen gekauft. Der Vorbesitzer war VW, er hatte 7 tkm gelaufen und war 2 Jahre alt. Bisher habe ich keinen "blauen" Brief erhalten, habe aber eine Anfrage per Mail an VW gerichtet, da ich nicht mit der Unsicherheit im Bauch warten möchte.
Das Auto habe ich 2011 (Bauj.2009) gekauft. Ich möchte es gern behalten, egal was die bieten.
Wenn ich betroffen sein sollte, werde ich ganz sicher den juristischen Weg wählen.
Gruß
Thomas
Bei meinem GTD war der Vorbesitzer auch VW. Ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist sich jetzt Sorgen zu machen. Es laufen so viele Wagen auf VW - normale Dienstwagen - dass die Wahrscheinlichkeit betroffen zu sein trotzdem verschwindend gering ist.