Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Könnte bzw muss dann nicht der Händler den Wagen an VW dann weiterverkaufen? Wäre dann doch für ihn auch noch rentabel
Ich glaube mann kann viel mehr rausholen im Gespräch auf netter Weise wahrscheinlich würde für den Händler auch noch was springen weil er den genommen hatt
Ich glaub wir können uns so langsam allen mal frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünschen... hier wird glaub dieses Jahr nix mehr passieren was uns weiter bringt. Außerdem muss ich mich langsam mal wieder beruhigen. Das Weihnachtsfest lass ich mir von dene nicht auch noch kaputt machen 🙂.
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Zitat:
@Braintalk schrieb am 19. Dezember 2018 um 17:39:22 Uhr:
Ich glaub wir können uns so langsam allen mal frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünschen... hier wird glaub dieses Jahr nix mehr passieren was uns weiter bringt. Außerdem muss ich mich langsam mal wieder beruhigen. Das Weihnachtsfest lass ich mir von dene nicht auch noch kaputt machen 🙂.
Das sehe ich auch so...
Also dann, frohe Festtage und einen guten Rutsch euch allen!
Können ja derzeit eh nichts daran ändern!
Zitat:
@A346 schrieb am 19. Dezember 2018 um 18:30:46 Uhr:
Und was verbirgt sich unter der Bezeichnung Analysefahrzeuge?
das ist eine gute Frage. Ich kann es dir nicht beantworten. Aber schon ein unterschied zum Schreiben "Abweichender Bauzustand"
An Analysefahrzeugen werden üblicherweise zusätzliche Messeinrichtungen angebracht. Da können dann schon mal Kabelstrippen, Kameras, Sensoren usw. außen wie innen am Fahrzeug fixiert sein
Bevor ich mich aus diesem Blog in die Weihnachtspause verabschiede möchte ich noch einige Gedankenanstöße teilen, die ich auch von einer "Quelle" bestätigt bekam.
VW hat sehr viele gute Controller, die entspr. Rückstellungen für diese Aktion eingestellt haben werden.
Wodurch wird die Höhe dieser Aktion beeinflusst?
Menge der betroffenen Fahrzeuge, Höhe der Rückkaufswerte.
Aber es gibt noch einen weiteren Faktor der entscheidend ist:
- Die Dauer der ganzen Aktion.
Man muss nämlich eine Fachabteilung damit beschäftigen Leute anzurufen, ein erstes Angebot zu unterbreiten, mit der Antwort wieder in Rekursion gehen und die nächste Runde starten.
Verträge für Ankäufe erstellen, Kosten mit Händler abrechnen, usw.
Daher wird es im Interesse von VW sein, diese Aktion so schnell wie möglich über die Bühne zu bekommen.
Denn auch nur so wird das KBA von weiteren Maßnahmen absehen.
Falls Ihr daher noch keinen Anruf erhalten habt, dann nehmt es gelassen. Wenn VW Euch im Januar nicht erreicht, wird es eben Februar oder März.
Für euch ändert sich nix, nur VW bekommt seine offenen Vorgänge nicht geschlossen.
Dann wirds wie an Heilig Abend in der Stadt. Der Weihnachtseinkauf wird hektisch zum Abschluss gebracht :-).
P.S: mit dem KBA gibt es so lange kein Problem für Euch, so lange VW nicht nachweisen kann dass der betroffene Halter unkooperativ ist. Solange ich aber kein Angebot erhalte, kann ich auch nicht unkooperativ sein.
Zitat:
@GreenSpirit77 schrieb am 19. Dezember 2018 um 20:25:20 Uhr:
Bevor ich mich aus diesem Blog in die Weihnachtspause verabschiede möchte ich noch einige Gedankenanstöße teilen, die ich auch von einer "Quelle" bestätigt bekam.VW hat sehr viele gute Controller, die entspr. Rückstellungen für diese Aktion eingestellt haben werden.
Wodurch wird die Höhe dieser Aktion beeinflusst?Menge der betroffenen Fahrzeuge, Höhe der Rückkaufswerte.
Aber es gibt noch einen weiteren Faktor der entscheidend ist:
- Die Dauer der ganzen Aktion.
Man muss nämlich eine Fachabteilung damit beschäftigen Leute anzurufen, ein erstes Angebot zu unterbreiten, mit der Antwort wieder in Rekursion gehen und die nächste Runde starten.
Verträge für Ankäufe erstellen, Kosten mit Händler abrechnen, usw.
Daher wird es im Interesse von VW sein, diese Aktion so schnell wie möglich über die Bühne zu bekommen.
Denn auch nur so wird das KBA von weiteren Maßnahmen absehen.Falls Ihr daher noch keinen Anruf erhalten habt, dann nehmt es gelassen. Wenn VW Euch im Januar nicht erreicht, wird es eben Februar oder März.
Für euch ändert sich nix, nur VW bekommt seine offenen Vorgänge nicht geschlossen.
Dann wirds wie an Heilig Abend in der Stadt. Der Weihnachtseinkauf wird hektisch zum Abschluss gebracht :-).P.S: mit dem KBA gibt es so lange kein Problem für Euch, so lange VW nicht nachweisen kann dass der betroffene Halter unkooperativ ist. Solange ich aber kein Angebot erhalte, kann ich auch nicht unkooperativ sein.
So sehe ich das auch solange Ich auch nichts schriftlich habe könne. Sie mir auch nicht sagen das ich nicht mit ihn in Verbindung bin mit Verhandlungen auch wen sie es getan hetten und ich das Angebot abgelehnt habe
Angenommen VW bietet den Preis, den man ursprünglich gezahlt hat vor 7 Jahren. Was dann? Klingt fair, oder? Kein Nutzungsabzug. Nur für die Neuanschaffung muss man vermutlich etwas drauf zahlen.
Also ich würde glaub zustimmen, Kaufpreis klingt echt fair glaub ich 😛.
Haben die Dir jetzt eigentlich noch ein Angebot gemacht außer die 13700€ vom ersten Angebot?
Zitat:
@Muschel79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 05:25:19 Uhr:
Angenommen VW bietet den Preis, den man ursprünglich gezahlt hat vor 7 Jahren. Was dann? Klingt fair, oder? Kein Nutzungsabzug. Nur für die Neuanschaffung muss man vermutlich etwas drauf zahlen.
Wobei die Neuanschaffung ja nicht bei VW sein muß.
Und Richtig, mehr wie den ursprünglich gezahlten Preis ist Phantasie.
Da dürfte auch bei Gericht niemals mehr wie der einstmals gezahlte Preis rauskommen.