Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@normanpollux schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:03:38 Uhr:



Zitat:

@fresslatte schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Moin Zusammen,
habe morgen einen Termin beim Fachanwalt.
Dazu liste ich gerade grob ein paar Fragen auf die ihr gerne ergänzen könnt.

1. Sind wir schon geschädigt? (Fahren dürfen wir „noch“ und es verkaufen im Prinzip auch, dann wohl mit Verlust -> Ausgleichsanspruch ggü VW möglich?

2. Die KFZ-Briefe sind ja „gefälscht“ bzw. die Fahrzeuge haben keine Typgenehmigung -> „arglistige Täuschung“ und wenn ja, erst seit 2016? Was mit Fahrzeugerwerb vor 2016?

3. Rückkauf: Zur DAT oder wäre Kaufpreis plus 5% Zinsen über den Basiszins drin?

4. Was ist mit den aufgelaufen Reparaturkosten. Schadenersatzausgleich hier möglich?

5. Kosten für Garantieverlängerung erstattbar?

6. Können Nachrüstungen (Scheibenfolierung, Tempomat usw.) auch zurückgefordert werden?

Gerne ergänzen. Bitte aber nix zur Finanzierung (meiner ist Barzahlung) und bitte nix spezielles nach dem Motto „frag mal für mich...“.

7. Wie verhält es sich ab jetzt (nach Information der Betroffenen) mit der Versicherung im Falle eines Unfalls/Schadens? Müssen die die Schadenssumme noch übernehmen, oder können sie es ablehnen?

Zitat:

@transarena schrieb am 19. Dezember 2018 um 08:30:53 Uhr:



Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 18. Dezember 2018 um 20:08:14 Uhr:


Verstehe, aber wird Vertragsrechtsschutz in Bezug auf die Finanzierung anwaltlicher Tätigkeit denn nicht nur im Falle eines bereits bestehenden Streits um einen zivilrechtlichen Anspruch gewährt? Hier wurde doch bisher noch gar kein Anspruch formuliert. Wird man da nicht erst einmal auf die anwaltliche Hotline-Beratung der Rechtsschutzversicherer verwiesen?

Rechtsschutz wegen eines deliktischen Anspruchs gegenüber einem Dritten setzt doch ebenfalls einen entsprechenden Sachverhalt voraus. Einen solchen haben wir doch - bisher - auch noch nicht.

😕

Alles richtig.
aber eine Rechtschutzversicherung wird die sofortige Erstberatung beim Anwalt übernehmen.
Auch sicher wenn noch kein Schaden eingetreten ist.(Brief vom KBA)

Ansonsten übernimmt die Rechtschutzversicherung erst, wenn du einen schriftlichen Brief vom KBA hast, in dem mit Zwangsstillegung gedroht wird. (Den hat ja keiner - Dürfte Ende 2019-Anfang 2020 soweit sein)
Vorher braucht man auch eigentlich nicht reagieren !!!
Alles was jetzt passiert, (Angebote von VW und Verhandlungen mit VW) ist rein freiwillig.
So wird auch die Rechtschutzversicherung das sehen.

Das sieht meine Rechtsschutz wohl anders: ich habe eine Deckungszusage. da in dem Brief eine eventuelle Straftat (nicht zugelassenes Fahrzeug) ja schon angedeutet wird.

Zitat:

@Replica_GF schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:11:20 Uhr:



Zitat:

@normanpollux schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:03:38 Uhr:

7. Wie verhält es sich ab jetzt (nach Information der Betroffenen) mit der Versicherung im Falle eines Unfalls/Schadens? Müssen die die Schadenssumme noch übernehmen, oder können sie es ablehnen?

8. Werden Finanzierungskosten ebenfalls erstattet und der laufende Kreditvertrag übernommen.

(so etwas wurde hier auch mal gefragt im Beitrag)

Zitat:

Zitat:

@normanpollux schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:03:38 Uhr:



Zitat:

@fresslatte schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Moin Zusammen,
habe morgen einen Termin beim Fachanwalt.
Dazu liste ich gerade grob ein paar Fragen auf die ihr gerne ergänzen könnt.

1. Sind wir schon geschädigt? (Fahren dürfen wir „noch“ und es verkaufen im Prinzip auch, dann wohl mit Verlust -> Ausgleichsanspruch ggü VW möglich?

2. Die KFZ-Briefe sind ja „gefälscht“ bzw. die Fahrzeuge haben keine Typgenehmigung -> „arglistige Täuschung“ und wenn ja, erst seit 2016? Was mit Fahrzeugerwerb vor 2016?

3. Rückkauf: Zur DAT oder wäre Kaufpreis plus 5% Zinsen über den Basiszins drin?

4. Was ist mit den aufgelaufen Reparaturkosten. Schadenersatzausgleich hier möglich?

5. Kosten für Garantieverlängerung erstattbar?

6. Können Nachrüstungen (Scheibenfolierung, Tempomat usw.) auch zurückgefordert werden?

Gerne ergänzen. Bitte aber nix zur Finanzierung (meiner ist Barzahlung) und bitte nix spezielles nach dem Motto „frag mal für mich...“.

7. Wie verhält es sich ab jetzt (nach Information der Betroffenen) mit der Versicherung im Falle eines Unfalls/Schadens? Müssen die die Schadenssumme noch übernehmen, oder können sie es ablehnen?

8. Wie verhält es sich beim Privatkauf? (3. Hand) Sollte ich den Vorbesitzer informieren, da dieser evtl. Schadensersatzansprüche erheben will? Sollte die Einigung mit VW vorher zu 3. abgewickelt werden, falls gewünscht?

(Diese Frage würde sicherlich mehrere interessieren)

Ähnliche Themen

Zitat:

@Replica_GF schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:11:20 Uhr:



Zitat:

@normanpollux schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:03:38 Uhr:

7. Wie verhält es sich ab jetzt (nach Information der Betroffenen) mit der Versicherung im Falle eines Unfalls/Schadens? Müssen die die Schadenssumme noch übernehmen, oder können sie es ablehnen?

Finde diese Fragen auch sehr interessant!
Zu 1. Sagte mir der Anwalt der Rechtsschutz dass bereits mit Erhalt des Briefes von Vw, in welchem der Mangel zugegeben und auf nicht Reparierbarkeit verwiesen wird, Grund ist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Brief vom KBA müsse ich nicht abwarten. Wär interessant ob ein weiterer Anwalt dies so bestätigt.

Zu 3. wurde mir gesagt 4% Zinsen wäre das gesetzliche. Bzgl der Nutzungspauschale kommt es auf die zu erwartbare Fahrleistzng an. Hier könnte je nach Fahrzeug anders geurteilt werden.

Zu 4. Würde mich auch interessieren, da ich erst kürzlich eine teure Repertur machen musste bei wenig Km allerdings ausserhalb Garantie. Die Vertragswerkstatt meinte bereits das dies unüblich sei.

Hätte noch eine Frage: Gibt es eine Frist die man setzten muss? Gibt es hierbei Unterschiede zwichen arglistige Täuschung und wenn nicht?
Wann beginnt die Frist? Erst wenn mir VW ein Angebot unterbreitet hat das ich nicht Eingehen muss oder bereits ab Erhalt des Briefes.

Habe einen 01C5-Polo 6R TSI 1.2 Highline EZ 02/2015, gekauft für € 16.700 mit Km-Stand 5.600 im Mai 2016. Aktueller Km-Stand 46.000. VW-Händler bietet Rückkauf gegen Nutzungsentschädigung an, würde mir € 14.100 zahlen. Angebot hät er aufrecht bis 21.12.2018. Würdet ihr das annehmen?

Bei der Rückkauf-Hotline habe ich mich am 04.12.2018 gemeldet, aber bis heute kein Angebot bekommen.

Nein. Frag ihn doch mal warum er dir ein Auto ohne Zulassung verkauft hat. Anders gesagt, Rückabwicklung Kaufvertrag ohne Anrechnung der km. Vor allem... Angebot gültig bis 21.12. ist lächerlich

Zitat:

@Bistez schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:17:02 Uhr:


Habe einen 01C5-Polo 6R TSI 1.2 Highline EZ 02/2015, gekauft für € 16.700 mit Km-Stand 5.600 im Mai 2016. Aktueller Km-Stand 46.000. VW-Händler bietet Rückkauf gegen Nutzungsentschädigung an, würde mir € 14.100 zahlen. Angebot hät er aufrecht bis 21.12.2018. Würdet ihr das annehmen?

Bei der Rückkauf-Hotline habe ich mich am 04.12.2018 gemeldet, aber bis heute kein Angebot bekommen.

Ich würde wohl 16.700 vorschlagen, aber auf die 15.000 eingehen.

Verhandlung mit dem VW-Händler läuft schon seit dem 10. Dezember. Bin mit € 16.000 rein, später auf € 15.500 runter, € 15.000 würde ich annehmen. Händler bewegt sich aber nicht und bleibt bei € 14.100.

Ich fasse also mal zusammen, was ich hier bisher gelesen habe:

1. Eine Einzelabnahme (gültig nur innerhalb Deutschlands) anstelle einer Typgenehmigung (verbrieft durch ein europaweit gültiges COC-Dokument), als Basis für das In-Verkehr-Bringen eines Kraftfahrzeugs und für die anschließende Zulassung, "kann" als Sachmangel bzw. als Schaden angesehen werden.

2. Weitere Sachmängel sind anzunehmen, wenn einzelne Bauteile fehlerhaft sind oder wenn für sie keine Ersatzteile zur Verfügung stehen.

3. Ein (weiterer) Schaden wird eintreten, falls es dazu kommt, dass die örtlich zuständige Zulassungsstelle die Zulassung zurücknimmt bzw. bereits dann, wenn die Rücknahme ernstlich droht.

4. Gegen den Verkäufer kommen aus den Gründen in Nr. 1 und 2 (ggf. auch 3), im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die "normalen" gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in Betracht.

5. Gegen den Hersteller des Fahrzeugs kommen deliktische Ansprüche in Betracht (Betrug, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung - wie beim sog. VW-Abgas-Skandal). Hier "wäre" das Fahrzeug vom Schadenverantwortlichen Zug um Zug gegen Zahlung eines Geldbetrags (Kaufpreis zuzüglich Zinsen abzüglich gar nichts oder schieß-mich-tot) zurückzunehmen.

6. Das Führen von Verhandlungen mit dem zurückrufenden Fahrzeughersteller "kann" durchaus schon jetzt erfolgen. Das kann für den Betroffenen vorteilhaft, aber auch vor"eilig" und dementsprechend - im Hinblick auf das Verhandlungsergebnis - nachteilig sein. Allerdings "kann" das Ablehnen eines fairen und realistischen Einigungsangebots der Gegenseite dazu führen, dass der Betroffene die Allein- oder Mitverantwortung für ihm später entstehende wirtschaftliche und rechtliche Nachteile trägt.

7. Wenn nicht seine Rechtsschutzversicherung, dann trägt der Betroffene die Kosten "seines" Rechtsanwalts selbst, wenn er diesen gewissermaßen "zu früh", d.h. bevor von ihm selbst ein Anspruch gestellt und dieser von der Gegenseite zurückgewiesen wird, beauftragt. Zumindest "denkbar" ist es, die Rechtsanwaltskosten generell als einen vom Schädiger zu ersetzenden Folgeschaden zu betrachten, wie es bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden geschieht.

8. Rechtsanwaltskosten, die ausgelöst werden, bevor ein Anspruch gegen einen vermeintlich Verantwortlichen gestellt und dieser zurückgewiesen wird, können dem Anspruchsgegner später nicht als Verzugsschaden "angehängt" werden. Es ist also richtig, jedenfalls die Rechtsanwaltskostenfrage zu klären, "bevor" ein Anwalt befragt und/oder beauftragt wird.

Habe ich das alles so richtig verstanden?

Es fällt auf, dass hier kaum noch über weitere Rückrufe berichtet wird. Offensichtlich ist man in WOB bereits im Weihnachtsurlaub.

Ich war heute morgen bei meinem VW Händler. Der sagte mir, dass auch die Händler seht irritiert sind, da sie von VW bislang nicht in die Aktion eingebunden wurden.

Für den Model das ich mir als Ersatz bestellen würde nannte er mir eine Lieferzeit von 5-6 Monaten.
Da ich noch kein Angebot von VW erhalten habe, könnte die Bestellung frühestens Mitte Januar erfolgen, so dass ich das Neufahrzeug wohl im Juli bekommen würde.
Damit bin ich natürlich nicht zufrieden.
Dann wird halt in München oder Stuttgart bestellt.

Zusammengefasst kann man sagen, dass es VW wohl nicht gelingt mit geschickter Vermittlung von Neufahrzeugen/Jahreswagen den Cash flow im Unternehmen zu halten.

Zitat:

@Bistez schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:17:02 Uhr:


Habe einen 01C5-Polo 6R TSI 1.2 Highline EZ 02/2015, gekauft für € 16.700 mit Km-Stand 5.600 im Mai 2016. Aktueller Km-Stand 46.000. VW-Händler bietet Rückkauf gegen Nutzungsentschädigung an, würde mir € 14.100 zahlen. Angebot hät er aufrecht bis 21.12.2018. Würdet ihr das annehmen?

Bei der Rückkauf-Hotline habe ich mich am 04.12.2018 gemeldet, aber bis heute kein Angebot bekommen.

Seltsam.
Nach allem was bisher in diesem Thread geschrieben wurde, hat kein Betroffener ein Rückkaufangebot direkt von einem Händler bekommen.

Reihenfolge war bisher immer:
Anruf bei der Hotline, Rückkruf von VW mit Angebot. Bei Annahme des Angebots ab zum Händler.
Die Mehrheit der Betroffenen wurde ohnehin auf das neue Jahr vertröstet.

Ich würde deshalb an deiner Stelle auf jeden Fall zunächst das Angebot von VW abwarten.
Der Händler kann Dir keine Frist setzten, das ist Blödsinn.

LG
Udo

Zitat:

@Bistez schrieb am 19. Dezember 2018 um 12:38:00 Uhr:


Verhandlung mit dem VW-Händler läuft schon seit dem 10. Dezember. Bin mit € 16.000 rein, später auf € 15.500 runter, € 15.000 würde ich annehmen. Händler bewegt sich aber nicht und bleibt bei € 14.100.

Denk dran: VW muss dein Auto haben, nicht dein Händler. Die 14100 werden deine ~40400km (Nutzungentschädigung) sein.
Hier gibts nen schönen Rechner. Der beruht auf den Gerichtsentscheidungen beim Dieselskandal.
Kaufpreis abzgl Nutzungsentschädigung + 4%Zinsen
https://www.vw-schaden.de/diesel-rueckabwicklung

Zitat:

Seltsam.
Nach allem was bisher in diesem Thread geschrieben wurde, hat kein Betroffener ein Rückkaufangebot direkt von einem Händler bekommen.

LG
Udo

Das liegt daran, dass ich zum VW-Händler gefahren bin und eine Rückabwicklung verlangt habe gleichwohl die zweijährige Gewährleistungsfrist wegen Sachmängel bei mir seit Mai 2018 abgelaufen ist. In der 2. Ebene (Verlaufsleitung) hat sich jeder weggeduckt, erst der Geschäftsführer hat sich zu seiner Verantwortung bekannt und ein Rückkaufangebot auf Basis einer Nutzungsentschädigung gemacht.

Das hast Du dann aber quasi außerhalb der Rückrufaktion und in eigener Regie gemacht.

Wie gesagt, ich an deiner Stelle würde den "offiziellen" Weg wählen, also auf ein Angebot von VW warten.

LG
Udo

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