Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@Hennig32 schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:46:48 Uhr:


Mir wurde ein Angebot von VW gemacht für den Sharan mit 21000€

Wie hoch war das erste Angebot von VW?

Sharan 1,4tsi dsg EZ 12-2011

Zitat:

@Hennig32 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:14:09 Uhr:


Sharan 1,4tsi dsg EZ 12-2011

Neupreis für deinen Wagen ?

Angenommen / abgelehnt?

Mir erscheint das, wenn man so nen Sharan mal bei einschlägigen KFZ-Handelsportalen eingibt, garnicht so schlecht, wenn ich ehrlich bin? (Habe allerdings keine Ahnung, was es da so an Ausstattung alles gibt)

Zitat:

@Hennig32 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:14:09 Uhr:


Sharan 1,4tsi dsg EZ 12-2011
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Zitat:

@klkj808 schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:28:52 Uhr:


Mir ist inzwischen ein Punkt eingefallen, der bisher noch nicht erwähnt wurde:
Beim Kauf des Tiguan wurde mir der komplette Originalbericht des TÜV Nord mit der Einzelgenehmigung (§13 EG-FGV) des Vorserienfahrzeugs übergeben. Dieser Bericht sagt eindeutig aus, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Haben andere "Briefempfänger" diesen Bericht auch? Kann er ggf. helfen den Verkauf an VW zu vermeiden?

Ich hab den TÜV Bericht auch für meinen Edition 35, hab auch einen Brief erhalten

Zitat:

@klkj808 schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:28:52 Uhr:



Beim Kauf des Tiguan wurde mir der komplette Originalbericht des TÜV Nord mit der Einzelgenehmigung (§13 EG-FGV) des Vorserienfahrzeugs übergeben. Dieser Bericht sagt eindeutig aus, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Haben andere "Briefempfänger" diesen Bericht auch? Kann er ggf. helfen den Verkauf an VW zu vermeiden?

Wohl nicht. Da bekommt eher der abnehmende Prüfer bzw VW Ärger wegen Falschdeklarierung.

Zitat:

@Hennig32 schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:46:48 Uhr:


Mir wurde ein Angebot von VW gemacht für den Sharan mit 21000€

Wenn es der Preis ist den du bezahlt hast, annehmen, wenn nicht ablehnen. Marktwert ist uninteressant.

Zitat:

@triumph61 schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:11:01 Uhr:



Zitat:

@DAKARE schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:11:33 Uhr:


Dann wäre ja eine typengerechter Umbau möglich-also warum nicht erst prüfen und dann eine Kaufabsicht erklären!

Ich hatte das vorher schon geschrieben.
Bei den ~5500 Fahrzeugen kann nicht umgebaut werden. Insgesamt sind es aber mehr (~9000). Das heit bei ~3500 Fahrzeugen steht noch eine Überprüfung an.

Kauft euch den aktuellen Spiegel, da steht es mehr erklärt.

Ich denke VW weiß nicht mehr, was sie verbaut haben. Wie können sie dann wissen bei welchen umgebaut werden kann und bei welchen nicht.
Das widerspricht sich.

VW muss es wissen, denn sonst müsste das KBA den Laden schließen, wegen Verletzung der Dokumentationspflicht und unfähigem Qualitätsmanagement, so sehe ich das als Laie. Stellt euch mal vor sowas gäbe es in der Luftfahrt :-(

In 10000m Höhe kommt die Durchsage des Kapitäns: "Sie müssen jetzt leider alle aussteigen, weil wir nicht genau wissen, welche Teile in unserer XYZ verbaut sind" 😉

Aber ernsthaft ... ich habe lange genug in der Industie gearbeitet. Dort wird alles nach mehrstufigen Stücklisten produziert. Hinter jedem serialisierten Produkt steht seine (ggf. auch abweichende) Stückliste. Die Automobilindustrie ist da sogar mit führend. Und bei VW .... ?

Hallo war gerade bei VW laut Verkäufer war das letzte Update von ihm ' der Kaufpreis wird zurückerstattet " na da bin ich ja mal gespannt

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