Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Welches Update?
LG
Udo
Zitat:
@A346 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:05:21 Uhr:
Welches Update?LG
Udo
Wahrscheinlich -- 23R7
Allen betroffenen empfehle ich unbedingt die Ab / Anmeldekosten + Kennzeichenschilder mit einzufordern.
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:22:18 Uhr:
Zitat:
@A346 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:05:21 Uhr:
Welches Update?LG
UdoWahrscheinlich -- 23R7
Was verbirgt sich denn hinter diesem Update?
LG
Udo
Das Update vom Verkäufer, also seine letzte Information, nix 23R7, so versteh ich das zumindest!?
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:57:59 Uhr:
Hallo war gerade bei VW laut Verkäufer war das letzte Update von ihm ' der Kaufpreis wird zurückerstattet " na da bin ich ja mal gespannt
Ähnliche Themen
Zitat:
@A346 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:26:40 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:22:18 Uhr:
Wahrscheinlich -- 23R7
Was verbirgt sich denn hinter diesem Update?
LG
Udo
Bitteschön...
https://www.adac.de/.../
Zitat:
@onkeltobi92 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:28:30 Uhr:
Das Update vom Verkäufer, also seine letzte Information, nix 23R7, so versteh ich das zumindest!?
Zitat:
@onkeltobi92 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:28:30 Uhr:
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:57:59 Uhr:
Hallo war gerade bei VW laut Verkäufer war das letzte Update von ihm ' der Kaufpreis wird zurückerstattet " na da bin ich ja mal gespannt
???
Das kann man aber auch anders verstehen.
Update = Motorsteuergerät.
Alles andere (seine letzte Information) sind Informationen.
Ich schreib mal um wie ich das verstehe:
Hallo war gerade bei VW laut Verkäufer war sein letzter Stand ' der Kaufpreis wird zurückerstattet " na da bin ich ja mal gespannt
Ich hoff mal jan20372 wird uns aufklären. Und um welchen Kaufpreis geht es? Ich hab mein Auto von privat gekauft..
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:32:01 Uhr:
Zitat:
@onkeltobi92 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:28:30 Uhr:
Das Update vom Verkäufer, also seine letzte Information, nix 23R7, so versteh ich das zumindest!?
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:32:01 Uhr:
Zitat:
@onkeltobi92 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:28:30 Uhr:
???
Das kann man aber auch anders verstehen.
Update = Motorsteuergerät.
Alles andere (seine letzte Information) sind Informationen.
Die Info an ihn von VW Wolfsburg
Zitat:
@A346 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:05:21 Uhr:
Welches Update?LG
Udo
Zitat:
@abubillas schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:49:11 Uhr:
VW muss es wissen, denn sonst müsste das KBA den Laden schließen, wegen Verletzung der Dokumentationspflicht und unfähigem Qualitätsmanagement, so sehe ich das als Laie. Stellt euch mal vor sowas gäbe es in der Luftfahrt :-(
Siehe nicht Zertifizierung hrer Prüfstände.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-audi-zulassungen-101.html
https://www.sueddeutsche.de/.../...ei-auf-dem-pruefstand-1.3703806?...
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:56:31 Uhr:
Die Info an ihn von VW Wolfsburg
Kapiere ich nicht.
Welche Info ?
Warum an ihn ? Du bist doch der Besitzer ?
Was war der Kaufpreis ?
Wer hat gesagt, zu wem, daß der Kaufpreis zurückerstattet wird ?
Welcher Kaufpreis ? Deiner ? Oder der damalige Neupreis an ihn ?
Wer erstattet was an wen zurück ?
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:00:11 Uhr:
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:56:31 Uhr:
Die Info an ihn von VW WolfsburgKapiere ich nicht.
Welche Info ?
Warum an ihn ? Du bist doch der Besitzer ?
Was war der Kaufpreis ?
Wer hat gesagt, zu wem, daß der Kaufpreis zurückerstattet wird ?
Welcher Kaufpreis ? Deiner ? Oder der damalige Neupreis an ihn ?
Wer erstattet was an wen zurück ?
Alles berechtigte Fragen, die hier alle Betroffenen interessieren.
Deshalb lasse Dir doch bitte nicht alles mühselig aus Nase ziehen, jan20372
LG
Udo
Mein schreiben kam von VW aus Wolfsburg an mich , VW im Wolfsburg hatt den VW Händler in Freiburg informiert über den weiteren Ablauf. Ich bin heute dort vorbeigefahren um mal nachzufragen was jetzt genau passieren soll . Der Verkäufer hatt
Mir gesagt seine letzte Info aus Wolfsburg war das der kaufpreis zurückerstattet wird . Welcher hatt er nicht gesagt ob Neupreis oder Gebrauchtwagenpreis ! Mehr hab ich nicht erfahren.
Zitat:
@transarena schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:00:11 Uhr:
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 16:56:31 Uhr:
Die Info an ihn von VW WolfsburgKapiere ich nicht.
Welche Info ?
Warum an ihn ? Du bist doch der Besitzer ?
Was war der Kaufpreis ?
Wer hat gesagt, zu wem, daß der Kaufpreis zurückerstattet wird ?
Welcher Kaufpreis ? Deiner ? Oder der damalige Neupreis an ihn ?
Wer erstattet was an wen zurück ?
Hattest Du denn vorher bei VW unter der in dem Brief genannten Nummer angerufen und deine Daten mitgeteilt?
Oder bist auf gut Glück bei dem Händler in Freiburg vorgefahren und dieser hat Dir nicht speziell zu deinem Fahrzeug was gesagt, sondern nur eine allgemeine Info gegeben?
Die Erstattung des Kaufpreises wäre nämlich so erstmalig als Information hier im Thread genannt worden.
LG
Udo
Wehre für VW nicht einfacher das Sie jedem einen neuwagen geben mit Vertrag zB. 2 Jahre fahren müssen die Leute und nicht zu Geld machen das Auto. Dann sind die Kosten nicht so hoch, was kostet so ein Auto in production ca. 20000 und wen sie jetzt jedem entschädigung zahlen ist ja mehr.
Ich wehre für so eine Lösung
Zitat:
@Phantom666777 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:51:03 Uhr:
Wehre für VW nicht einfacher das Sie jedem einen neuwagen geben mit Vertrag zB. 2 Jahre fahren müssen die Leute und nicht zu Geld machen das Auto. Dann sind die Kosten nicht so hoch, was kostet so ein Auto in production ca. 20000 und wen sie jetzt jedem entschädigung zahlen ist ja mehr.
Ich wehre für so eine Lösung
Das wäre eine super Idee.
Habe letztes Jahr für den Sharan 1,4 TSI DSG volle Hütte EZ 2012 gute 20 tausend bezahlt
Jetzt wollen sie mir 21 tausend geben. Aber für das geld finde ich zur Zeit kein passendes Angebot im Netz