Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Hab nen Golf GTI auch ein pressefinisch aber
Leider auch so einen Brief hoffe das VW das Auto checkt und
für in Ordnung erklärt !!! Ich mag meinen GTI und es würde mich sehr Schmerzen das Auto wegzugeben mit dem Gedanken
Er landet in der Schrottpresse.
Zitat:
@VW_Opfer schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:30:43 Uhr:
Zitat:
@boxor schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:27:10 Uhr:
Über das Pressefinish solltest Du Dich freuen: Das war ein Testwagen für die Presse. Die bekommen eine sorgfältigere Qualitätskontrolle etc., denn man möchte beim Test ja nichtdurch Klappern etc. negativ auffallen. Ist aber ansonsten ein normales Serienfahrzeug.
Habe allerdings ebenso den Brief für den Rückkauf erhalten. Daher bin ich umso mehr verwundert.
Zitat:
@jan20372 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:37:29 Uhr:
Leider auch so einen Brief hoffe das VW das Auto checkt und
für in Ordnung erklärt !!! ...
Mal so als Frage ... ich hab das nämlich bislang anders verstanden. VW will doch erst ALLE betroffenen Fahrzeuge aufkaufen ... dann im Werk überprüfen (weil die Werkstätten das gar nicht können) ... und dann die nicht auf Stand zu bringenden PKW verschrotten und den Rest erneut verkaufen.
Oder sehe ich das jetzt komplett falsch? 😕
Zitat aus der MT-Reportage:
Zitat:
Der Verbleib der Fahrzeuge ist ebenfalls nicht endgültig geklärt. Kleinigkeiten könne man tauschen, die Autos würden danach wieder in den Markt gehen. Autos mit größeren Abweichungen, die nicht einfach behoben werden können, werden verschrottet.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:42:19 Uhr:
Danke @triumph61Mich würde auch vielmehr interessieren, welche Fakten die Euro5-TDI-Besitzer unter den 01C5-Betroffenen beisteuern können:
1. Habt ihr Auffälligkeiten bei euren Fahrzeugen in der Anfangszeit bemerkt, bspw. Schäden an der AGR-Strecke?
2. Gibt es darunter Fahrzeuge, die nie bei Volkswagen gewartet wurden, sondern immer nur in freien Werkstätten?
Danke für eure Antworten!
Golf 6 1,6 TDi
1. AGR Kühler mit dem Ventil bei 160 000 erneuert (kurz vorm Update)
2. Warte ausschließlich in den freien Werkstätten, bisher keine Auffälligkeiten und Probleme mit Ersatzteilen
Ähnliche Themen
Zitat:
@schnurok schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:02:08 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:42:19 Uhr:
Danke @triumph61Mich würde auch vielmehr interessieren, welche Fakten die Euro5-TDI-Besitzer unter den 01C5-Betroffenen beisteuern können:
1. Habt ihr Auffälligkeiten bei euren Fahrzeugen in der Anfangszeit bemerkt, bspw. Schäden an der AGR-Strecke?
2. Gibt es darunter Fahrzeuge, die nie bei Volkswagen gewartet wurden, sondern immer nur in freien Werkstätten?
Danke für eure Antworten!
Golf 6 1,6 TDi
1. AGR Kühler mit dem Ventil bei 160 000 erneuert (kurz vorm Update)
2. Warte ausschließlich in den freien Werkstätten, bisher keine Auffälligkeiten und Probleme mit Ersatzteilen
Hast du eine Möglichkeit, den Software-Stand auszulesen?
Ich möchte allen Betroffenen die Teilnahme an dieser Umfrage ans Herz legen, falls noch nicht geschehen:
https://www.motor-talk.de/.../...-01c5-01c6-user-umfrage-t6505174.html
Die Anzahl der Betroffenen, die bereits den Brief bekommen haben, ist alleine seit gestern von 66 auf 81 gestiegen. Und das sind nur die MT Nutzer, die die Sache überhaupt mitbekommen haben. Da ist noch viel Potenzial!
Sorry für die Fettschrift, aber ich finde das sehr wichtig.
LG
Udo
leider nicht
Zitat:
@schnurok schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:09:06 Uhr:
@Flahertyleider nicht
Aber Update ist ja auch schon drauf. Das aber in VW-Werkstatt, freie können das ja nicht. Richtig? Schade.
Dann wäre ja eine typengerechter Umbau möglich-also warum nicht erst prüfen und dann eine Kaufabsicht erklären!
Hallo zusammen!
Ich war bisher nur stiller Mitleser, aber ich bin auch betroffen.
Golf VII Variant Highline
BJ 2013
150 PS 2.0 TDI DSG
ungefähr fast alles, was an Austattung geht.
Ich denke hier wurde schon alles gesagt, wie man sich bei einer solchen Aktion fühlt...
Aber ich habe mal eine Frage. Bisher habe ich noch gar nichts unternommen. Wie geht ihr vor bzw. wie würdet ihr vorgehen?
Erst die Hotline anrufen und sich ein Angebot geben lassen oder erstmal mit der Rechtsschutzversicherung bzw. einem Anwalt telefonieren? Denn sonst bekundet man nachher Interesse sich doch außergerichtlich zu einigen.
Dazu bin ich aber eher nicht bereit. Ich fühle mich arglistig getäuscht, habe ich den Wagen doch erst im Oktober 2016 gekauft, nachdem die ganze Sache schon seit Juni 2016 bekannt gewesen war. Deshalb möchte ich zumindest meinen damaligen Kaufpreis zurück!
Also, trotzdem erstmal mit VW telefonieren?
Liebe Grüße, Michael
Mir ist inzwischen ein Punkt eingefallen, der bisher noch nicht erwähnt wurde:
Beim Kauf des Tiguan wurde mir der komplette Originalbericht des TÜV Nord mit der Einzelgenehmigung (§13 EG-FGV) des Vorserienfahrzeugs übergeben. Dieser Bericht sagt eindeutig aus, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Haben andere "Briefempfänger" diesen Bericht auch? Kann er ggf. helfen den Verkauf an VW zu vermeiden?
Ich frag mich echt wie die jetzt mit Teilen umgehen die in den Schrotthandel gekommen sind oder die mal durch eine Entwendung ins Ausland gingen und wieder verkauft wurden. Wenn solche Teile im Umlauf sind, mal einen Unfall verursachen und dann im Nachgang nachgewiesen werden kann, das es von VW nicht zugelassene Teile waren,..., oha, das kann übel ins Auge gehen.
Zitat:
@Muchel1977 schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:28:39 Uhr:
Ich denke hier wurde schon alles gesagt, wie man sich bei einer solchen Aktion fühlt...
Aber ich habe mal eine Frage. Bisher habe ich noch gar nichts unternommen. Wie geht ihr vor bzw. wie würdet ihr vorgehen?
Erst die Hotline anrufen und sich ein Angebot geben lassen oder erstmal mit der Rechtsschutzversicherung bzw. einem Anwalt telefonieren? Denn sonst bekundet man nachher Interesse sich doch außergerichtlich zu einigen.
Dazu bin ich aber eher nicht bereit. Ich fühle mich arglistig getäuscht, habe ich den Wagen doch erst im Oktober 2016 gekauft, nachdem die ganze Sache schon seit Juni 2016 bekannt gewesen war. Deshalb möchte ich zumindest meinen damaligen Kaufpreis zurück!
Also, trotzdem erstmal mit VW telefonieren?
Hallo Michael,
genau an dem Punkt bin ich auch.
Ich sammle auch zunächst alle Fakten und Möglichkeiten, um dann mit einer Strategie, die noch auszuarbeiten ist, loszulegen.
Deshalb bin ich hier im Forum ein eifriger Mitleser und versuche auch den einen oder anderen Punkt, der weiterhelfen kann, beizutragen.
Ein Anruf bei der Hotline kann allerdings weitere Informationen bezüglich der Möglichkeiten bringen. Ich habe es schon mehrfach versucht, bin aber immer bei der Ansage "... versuchen Sie es später nocheinmal ..." gelandet.
Viele Grüße
Walter
Zitat:
@klkj808 schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:28:52 Uhr:
Mir ist inzwischen ein Punkt eingefallen, der bisher noch nicht erwähnt wurde:
Beim Kauf des Tiguan wurde mir der komplette Originalbericht des TÜV Nord mit der Einzelgenehmigung (§13 EG-FGV) des Vorserienfahrzeugs übergeben. Dieser Bericht sagt eindeutig aus, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Haben andere "Briefempfänger" diesen Bericht auch? Kann er ggf. helfen den Verkauf an VW zu vermeiden?
Ja, das hat der TÜV gesagt.
Allerdings wußte da der TÜV noch nicht, daß VW die Fahrzeuge als Vorserienfahrzeuge in "unklarem Bauzustand" an ahnungslose Kunden abgegeben hat.
Der Tüv kann ja nicht in Bauteile wie zb. das ABS Steuergerät...etc hineinsehen.
Da VW ja selber nicht mehr weiß, was wann wie wo verbaut oder geändert wurde, werden die Briefempfänger wohl ihr Fahrzeug zurückgeben müssen.