Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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So Gemeinde,

ich hab's jetzt auch endlich hinter mir, hier mein Bericht dazu:

Tiguan 2.0 TDI Sport & Style DSG 4Motion, EZ: 08/2014, mit allem Schnick und Schnack, außer Standheizung und Glasdach.

Gekauft in 06/2015 mit 11.000 km für rund 37.000 €. Super Fahrzeug, wollte ich mindestens 10 Jahre fahren.

Erste Enttäuschung und Verunsicherung dann: Schummelsoftware, EA189 Motor. Und dann auch noch mögliche Dieselfahrverbote in meiner Nähe.
Am 04.12.2019 habe ich den Brief bekommen und erst mal beim Händler nachgefragt, was es damit auf sich hat. Nur wusste der überhaupt nichts.
Am 05.12. endlich die Hotline erreicht und auch die gewünschten Daten hinterlassen. Angebot sollte innerhalb von 14 Tagen kommen. Kurz vor Ablauf rief VW an und wollte noch einmal die Daten abgleichen, Angebot sollte dann erst Anfang Januar folgen.
Am 21.01., nach inzwischen insgesamt fast 7 Wochen, dann das erste Angebot: 18.000 €. Ich habe dann gefragt, ob ich „jetzt im Radio bin“ und sie mich auf den Arm nehmen wollen. Meine Vorstellungen mitgeteilt: Kaufpreis + 1.000 € Entschädigung.
Das musste die Dame aber erst einmal so weitergeben… und ob denn ein Ersatzfahrzeug (VW) in Betracht käme? Darauf habe ich geantwortet, dass ich mir für 18.000 € ein gleichwertiges Fahrzeug nicht leisten könne, schon gar keinen VW.
Am 24.01.2019 das 2. Angebot: man würde mir den Kaufpreis erstatten, aber keine Entschädigung zahlen wollen. Ich habe nochmal nachgehakt wegen eines Ersatzfahrzeuges, da ich inzwischen auch ein Angebot für ein Neufahrzeug (KP 44.000 €) vom Händler hatte. Damit wollte man sich aber wohl nicht mehr weiter beschäftigen. Kaufpreis erstatten und fertig…
Habe dann zugestimmt. Ich habe das Fahrzeug immerhin 3,5 Jahre und 45.000km gefahren, keine Pannen, keine Reparaturen. Außerdem wollte ich die Angelegenheit schnell über die Bühne bringen.
Einverständniserklärung würde mir per Post zugeschickt…
Am 28.01. bei VW angerufen, Einverständniserklärung noch nicht erhalten. Ich möge mich etwas gedulden, bevor der Brief gedruckt wäre und das Haus verlassen hätte, könnten schon mal 2 Werktage vergehen.
Am 01.02. erneut angerufen, immer noch keine Post. Habe dann gebeten mir das doch per Mail zu schicken. Mailadressen angeben, besteht bei mir aus Vorname-Punkt-Nachname@xxx.de. Das wäre ja einfach, so meine SB' in. Wars wohl doch nicht, denn auch die Mail kam nicht bei mir an.
Am 04.02. also erneut angerufen. Mailadresse korrigiert. Mail erhalten, Einverständniserklärung ausgefüllt, unterschrieben zurück gemailt.
08.02.: Beim Händler liegt noch nichts vor, also nochmal bei VW angerufen. Der Händler war noch nicht kontaktiert worden, was jetzt aber auf den Weg gebracht wurde. Eine ¼ Stunde später rief der Händler bei mir, er hätte jetzt den Auftrag von VW und wir könnten loslegen.
11.02.: Kaufvertrag beim Händler unterschrieben. Bis das Geld von VW beim Händler eingegangen ist, kann ich erstmal weiterfahren. Am 21.03. ist es dann endlich so weit. Geld ist beim Händler und ich gebe den Wagen zurück. Die Überweisung des Kaufpreises an mich soll in den nächsten Tagen erfolgen. Leider muss ich das mehrfach anmahnen. Am 09.04.2019 ist endlich das Geld auf meinem Konto und ich kann endlich einen Haken dran machen.

Für alle, die mit dem Rückkauf unzufrieden und die, die noch nicht durch sind, der Hinweis meines Anwalts das die hier öfter mal geposteten STRAFZINSEN

erstens: erst fällig werden wenn es ein rechtskräftiges URTEIL mit STRAFTAT in der Begründung gibt
(***meine persönliche Meinung: Es wie auch im Dieselskandal eher auf einen Vergleich hinauslaufen wird***)
zweitens: aber selbst mit einem solchen Urteil die STRAFZINSEN i.H.v 4% AN DEN STAAT FLIEßEN werden und
drittens: nicht an den Endkunden (wie hier oft gerechnet wird)
viertens: weiterhin wird jedes Gericht eine Nutzung des Wagens in Abzug bringen und zwar nach der Formel:

Kaufpreis zu 250tkm maximaler Laufleistung gleich Restwert zu aktueller Laufleistung.

Also bei z.B. aktuell 125tkm = hälftiger Kaufpreis Nutzen den der Verbraucher sich anrechnen lassen muß.

Alle die also länger mit ihrem vom Rückruf betroffenen Fahrzeug unterwegs sind, werden ihren ursprünglichen Kaufpreis nach der Entschädigung von VW mit DAT*Faktor 2,x nicht wiederbekommen (so wie ich auch).
***Persönlcihe Meinung: ... aber werden einen höheren Rückkaufpreis erzielen können als vor Gericht erstritten werden kann.***

So ist das Fazit meiner Anwaltlichen Beratungen bisher.

Gruß

Zitat:

@Brownrock schrieb am 14. April 2019 um 14:59:45 Uhr:


Für alle, die mit dem Rückkauf unzufrieden und die, die noch nicht durch sind, der Hinweis meines Anwalts das die hier öfter mal geposteten STRAFZINSEN

erstens: erst fällig werden wenn es ein rechtskräftiges URTEIL mit STRAFTAT in der Begründung gibt
(***meine persönliche Meinung: Es wie auch im Dieselskandal eher auf einen Vergleich hinauslaufen wird***)
zweitens: aber selbst mit einem solchen Urteil die STRAFZINSEN i.H.v 4% AN DEN STAAT FLIEßEN werden und
drittens: nicht an den Endkunden (wie hier oft gerechnet wird)
viertens: weiterhin wird jedes Gericht eine Nutzung des Wagens in Abzug bringen und zwar nach der Formel:

Kaufpreis zu 250tkm maximaler Laufleistung gleich Restwert zu aktueller Laufleistung.

Also bei z.B. aktuell 125tkm = hälftiger Kaufpreis Nutzen den der Verbraucher sich anrechnen lassen muß.

Alle die also länger mit ihrem vom Rückruf betroffenen Fahrzeug unterwegs sind, werden ihren ursprünglichen Kaufpreis nach der Entschädigung von VW mit DAT*Faktor 2,x nicht wiederbekommen (so wie ich auch).
***Persönlcihe Meinung: ... aber werden einen höheren Rückkaufpreis erzielen können als vor Gericht erstritten werden kann.***

So ist das Fazit meiner Anwaltlichen Beratungen bisher.

Gruß

Zwar aus dem Bereich Schummeldiesel, aber...

Zitat Presseportal.de:
"Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln veröffentlicht ein aufrüttelndes Urteil des Landgerichts Bonn, in dem einem Porschefahrer durch den Zuspruch von Zinsen mehr Geld zugesprochen wird, als er für das Fahrzeug gezahlt hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az. 1 O 394/17). "

Und weiter:
"Daneben werden immer häufiger nicht nur Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt und Prozesszinsen in nämlicher Höhe sondern auch noch deliktische Zinsen in Höhe von 4 % ab Kaufpreiszahlung zugesprochen."

Tip: Evtl Anwalt wechseln!

Auch bei den maximalen Laufleistungen werden inzwischen höhere Laufleitungen anerkannt, z.B. 300Tkm bei kleineren Motoren und 500Tkm bei größeren.

Hallo zusammen,

musste schonmal jemand eine Abgeltungsvereinbarung unterschreiben, obwohl er nicht vom Abgasskandal betroffen war?

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Zitat:

@Watermania schrieb am 26. März 2019 um 16:43:21 Uhr:


Hallo zusammen, jetzt ging es bei mir doch schnell...
Danke an Udo und Jürgen für die nützlichen Informationen, Kaffee und Kuchen (oder Bier) ist Euch sicher! 😉
Der beste Tipp war und ist: Freundlich am Telefon zu bleiben!
Außerdem einen Ersatzwagen auf der Seite www.autosuche.de aussuchen und als Austausch anbieten.
Hat bei mir mit den Empfehlungen geklappt.
Bin mit dem Deal zufrieden.

So, neuer Phaeton ist seit heute zugelassen.
Morgen hole ich ihn und der erste fährt seinen letzten Weg Richtung Presse. 😕

Eine Überraschung: Der erste Phaeton kam auch von dem Händler, von dem ich jetzt den neuen abhole. Na Mal sehen wie lange ich diesen fahren darf. 😉

Gut, bei den Verhandlungen ist Juristerei eher hinderlich. Ein bisschen Verhandlungsgeschick und keine Angst und das Selbstbewusstsein, dass man nichts falsch gemacht hat, sind hilfreich.

Wieso Wolfgangpauss hast du Juristerei betrieben? Oder wie kommst du darauf?

siehe den Beitrag von Brownrock weiter oben auf der Seite, wo er den Ausschluss von Nutzungsabzügen von einer Straftat von Seiten VW abhängig macht.

Was er aber ausblendet: Natürlich ist das Inverkehrbringen eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs eine Straftat.

Bei solchen Verhandlungen ist man als Nichtjurist, aber gut informierter Normalbürger im Vorteil. Man denkt nicht an solche Restriktionen und ist da ungehemmter in der Forderung. Man nutzt ggf die Notlage von VW aus, weil man genau weiß, dass es VW kaum auf eine Stilllegung über die Zulassungsstelle ankommen lassen wird. Denn dann wäre klar, dass ein nicht zulassungsfähiges Auto aus Gewinnerzielungsabsicht auf die Straße geschickt wurde, was eine klare Straftat ist. Zumal VW ja durch die volle Rückerstattung kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil sie nur das Geld rausrücken müssen, das sie kassierten statt das Auto damals zu verschrotten.

Ok sollte man also hart bleiben und es darauf ankommen lassen ob die vllt. doch nochmal das Gebot erhöhen? Hatte Vw aufgefordert Ihr Angebot um 3000€ zu erhöhen , aber die wollen nicht und meinen Sie dokumentieren das ich net verkaufe!
Meinst das reicht dem KBA nicht?
Das sind solche Verbrecher , hoffentlich knallt es so richtig bei denen noch!

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