Sammelthread - Rückrufaktionen Passat B8

VW Passat B8

Moin, moin,
hat schon jemand Post bekommen. Es gibt eine Rückrufaktion für mein Fahrzeug.
War Gestern beim 🙂 und dieser, nachdem er meine Fahrzeugdaten im System
eingegeben hat, sagte mir das es für mein Fz. eine Aktion gibt.
Ich würde aber wohl auch noch angeschrieben. Habe dann die Rückrufseite
von VW bemüht und siehe da: Es gibt ein Softwareupdate!
Laut Ergebnis der Internetseite, eine "Qualitätsverbessernde Maßnahme."
Leider ist nicht beschrieben was dies im Einzelnen beinhaltet.
Dann lass ich mich mal überraschen, was danach alles besser wird.

Beste Antwort im Thema

So, hier mal eine Übersicht, was alles gemacht wird:

* Kraftstoffpumpe zur Vorförderung (Stecker auf richtige Verrastung prüfen)
* Leitungssatz für Abgasklappensteuereinheit auf richtige Verlegung prüfen (nur 140kW TDI)
* Halter für Umfeld-Kamera vorne ersetzen (falls betroffen)
* Türschlösser ersetzen (falls betroffen)
* Winkelgetriebe prüfen, bei Undichtigkeiten ersetzen (nur 176kW TDI, DSG)
* Druckhalteventil in der Kraftstoffrücklaufleitung prüfen, ggf. ersetzen (nur 176kW TDI)
* Ladeluftrohr ersetzen (nur 140kW TDI)
* Seriennummer Schalttafeleinsatz prüfen, ggf. Schalttafel ersetzen
* Softwareupdate Discover Media
* Softwareupdate Discover Pro
* Softwareaktualisierung Kessy
* Softwareaktualisierung Kombiinstrument
* Softwareaktualisierung Spurwechselassistent, Leuchtweitenregulierung

Welches Update bei euch zutrifft, kann euch nur der "Freundliche" genau sagen.
Das ist eben bei jedem anders, da auch jeder irgendwie ne andere Ausstattung hat.

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Zitat:

@Heli220 schrieb am 13. August 2015 um 12:43:17 Uhr:



Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 13. August 2015 um 11:09:34 Uhr:


Da braucht man ja mittlerweile eine Blackbox, damit man das beweisen kann, wenn die Versicherung nachfragt. Unglaublich. Wer das noch schönredet, für den habe ich kein Verständnis.

Hallo!

Da gibt es auch nichts schönzureden, da stimme ich dir zu. Seit dem Update funktioniert die Notbremsfunktion bei mir jetzt fehlerfrei, hatte vorher auch ab und zu Fehlmeldungen, jedoch keine Bremsungen.

Aber eines muss man schon sagen, wer hinten auffährt ist Schuld, da braucht man nichts zu beweisen. Man muss den Sicherheitsabstand so wählen, dass man auch beim plötzlichen Stillstand des Vorderfahrzeuges noch bremsen kann, da gibts auch keine Diskussionen.
Macht in der wirklich Welt niemand, ist schon klar......!

mfg Heli

Heli,

diese Aussage ist zu 100% falsch. Wenn du einen Führerschein hast, gehe ich davon aus, das du auch in der Fahrschule warst und die STVO gelernt hast.

rzz

Es ist immer wieder erstaunlich, wieviel Verkehrsteilnehmer es gibt, die 0 Ahnung von STVO haben, aber trotzdem am Verkehr teilnehmen.
Entweder Überprüfungsschulung oder FS abgeben, wenn einer glaubt er könne nach belieben Vollbremsungen machen und sei dann nie Schuld muß schon in einer seltsamen Scheinwelt leben.

rzz

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 13. August 2015 um 18:05:18 Uhr:



Zitat:

@Golf-Time schrieb am 13. August 2015 um 17:16:07 Uhr:


Es hält sich hartnäckig die Mär, dass derjenige, der hinten auffährt, auch generell Schuld hat. Dem ist nicht so!

@Achtung_Baby :

Bezüglich Blackbox: Die braucht man gar nicht, denn man hat sie bereits an Bord. Im Falle der beschriebenen elektronischen Störung und der einhergehenden Vollbremsung muss man sich jemanden mit VCDS suchen (bevor man mit gewetzten Messern beim 🙂 aufschlägt) und kann sich den Fehlerspeicher auslesen lassen (und die Daten auf einen USB-Stick kopieren). Dann hat man auch in Sachen Wandelung alle Trümpfe in der Hand, nur falls der 🙂 auf dumme Gedanken kommt und mit seinem Gerät den Fehlerspeicher löscht und alle Vorkommnisse negiert 😁

Das muss aber bedeuten, dass der Fehler auch als solcher erkannt wird. Evtl. ist es ja auch eine Über-Reaktion weil z.B. ein nahe vorbeifliegender Vogel oder andere Gegenstände als Gefahr erkannt werden.

Ich hatte in meinem Fehlerspeicher reichlich Meldungen drin, wo ich selbst nichts gemerkt habe (z.B. Fehler beim LED-Licht), da wird also einiges abgelegt.

Ansonsten frage ich mich gerade, ob es hier um eine Rückrufaktion der Fahrerlaubnis geht ...

Hallo,
war gestern in der Werkstatt, um die Updates aufspielen zu lassen. Dürfte wohl relativ umfangreich gewesen sein, weil in meinem Fahrzeug eine ganze Reihe der Assistenten verbaut sind.
Habe nach den ersten knapp 100 Kilometern weder Probleme noch deutlich spürbare Veränderungen bemerkt. Musste nur einige Assistenten neu über das Menü aktivieren.
Bei mir also kein Grund zur Aufregung...
Schönen Abend

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Mich hat es jetzt auch "erwischt". BiTDI mit Zulassung Ende Mai. Bislang läuft der Koffer eigentlich tadellos. Hoffentlich bleibt das nach den Updates auch so.

Meiner - CL TDI 150 PS, BJ 05/15 war diese Woche auch betroffen, Update der Steuergeräte. Bin noch nicht viel gefahren seit dem, habe aber noch keine Änderung feststellen können.

Kleiner Nachtrag zu meinem Post:

die VW Niederlassung wird keine Wandlung vornehmen aber das Fahrzeug in Zahlung nehmen. Das neue Fahrzeug würde ich zum EK bekommen. Das Problem ist nur, dass man für mein 10 Wochen alten 2900km gelaufenen Passat Variant mit fast Vollausstattung (kein Panoramadach) für 60.000€ Listenpreis nur noch 41.000€ geben will. Heißt wir haben doch ein größeres Delta zwischen dem Preis für mein Fahrzeug und dem was VW für das Neue haben möchte. Nächster Schritt ist die Beschwerde direkt an Herrn Winterkorn.
We will see.

Hast Du einen Anwalt bei der Sache dabei?
Das Eingeständnis, daß das Fahrzeug nicht einwandfrei ist, liegt doch schon auf dem Tisch. Den Rest kann man dann ja notfalls gerichtlich klären.

Bei dem Delta würde ich mich darauf nicht einlassen. Zumal das Angebot, einen neuen VW zu liefern, der Gegenseite ja nochmals entgegenkommt. Dein Stanpunkt müsste an sich ja sein, eine Wandlung zu erreichen um mit dem Geld dann eine andere Marke kaufen zu können.

Rechtsanwalt wird nächste Woche in den Vorgang einsteigen.

Hallo drangla,

ich habe den Eindruck, VW will hier mal wieder 2 Mal Geld verdienen: An deinem alten Fahrzeug und an deinem neuen.
Die Sachlage ist doch ganz klar: Anzahl und Schwere der Mängel erlauben einen Rücktritt vom KV.
Und sowas zieht man immer mit einem RA durch, weil man sonst fast immer über den Tisch gezogen wird.
VW hat dein echtes mängelfreies Geld und du hast das Gegenteil.
Das solltest du ändern.

Grüße rzz

Das ist im Endeffekt schon richtig. Aufgrund dessen wird sich der Sache auch mein Anwalt annehmen. Was man jedoch beachten sollte, ich bin Angehöriger des VW Konzerns. Zwar beim Zuffenhausener Sportwagenhersteller aber auch dieser gehört zu VW. Die Sachlage ist klar aber ein wenig Fingerspitzengefühl muss ich leider auch an den Tag legen.

Zitat:

@drangla schrieb am 14. August 2015 um 12:48:55 Uhr:


Das ist im Endeffekt schon richtig. Aufgrund dessen wird sich der Sache auch mein Anwalt annehmen. Was man jedoch beachten sollte, ich bin Angehöriger des VW Konzerns. Zwar beim Zuffenhausener Sportwagenhersteller aber auch dieser gehört zu VW. Die Sachlage ist klar aber ein wenig Fingerspitzengefühl muss ich leider auch an den Tag legen.

Hallo drangla,

das ist ja lustig.
Dein eigener AG will dich über den Tisch ziehen.
Na wenn das mir passiert wäre: die würden mich kennenlernen!
Nur keine Angst vor dem AG, der hat auch Gesetze zu beachten und steht nicht über dem Recht.
Fingerspitzengefühl ist hier doch gar nicht angebracht. Du willst ja nix umsonst, sondern nur dein gutes Recht.

rzz

Bezüglich des Arbeitgebers solltest Du schmerzfrei sein. Zum einen ist es nicht das Unternehmen, bei dem Du direkt beschäftigt bist. Als Autohausmitarbeiter gegen den Chef zu klagen - gut, das muss man sich überlegen. Aber so würde ich da kein Problem sehen.

Zumal Dein AG ja wohl auch mängelfreie Arbeit erwartet. Du gehst ja auch nicht her, kassierst Dein volles Gehalt und lieferst dann nur die Hälfte oder schlechte Arbeit ab.
So wie sich das der AG nicht anschauen kann, so wenig kannst Du das hart erwirtschaftete Netto in schlechte Ware stecken.

Es geht hier nicht darum, jemandem an der Karren zu fahren, es geht nur um die Sache, und die ist ein ordentliches Auto gegen gutes Geld. Das muss man völlig emotionslos sehen.

Ich finden den Rücknahmepreis sehr niedrig. Bei einfachem Blick in mobile ergeben sich Verkaufspreise von 50-52 k€ - das wären also bestimmt knapp 50 k€ im Ankauf.

Zitat:

@jonesjtt schrieb am 14. August 2015 um 11:27:58 Uhr:


Mich hat es jetzt auch "erwischt". BiTDI mit Zulassung Ende Mai. Bislang läuft der Koffer eigentlich tadellos. Hoffentlich bleibt das nach den Updates auch so.

Hi,

Meiner ist auch gerade jetzt bei meinen 🙂 wegen einer Garantie Sache Pille Palle aber der MA sagte gleich wir machen ein Update der Steuergeräte letzte Woche reingekommen so um die 22 Seiten mit relevanten updates morgen weiß ich mehr zudem sind bei mir nur 4 SG relevant der Rest ist normales Verbesserungsupdate naiv zB

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