Sammelthread - Rückrufaktionen Passat B8
Moin, moin,
hat schon jemand Post bekommen. Es gibt eine Rückrufaktion für mein Fahrzeug.
War Gestern beim 🙂 und dieser, nachdem er meine Fahrzeugdaten im System
eingegeben hat, sagte mir das es für mein Fz. eine Aktion gibt.
Ich würde aber wohl auch noch angeschrieben. Habe dann die Rückrufseite
von VW bemüht und siehe da: Es gibt ein Softwareupdate!
Laut Ergebnis der Internetseite, eine "Qualitätsverbessernde Maßnahme."
Leider ist nicht beschrieben was dies im Einzelnen beinhaltet.
Dann lass ich mich mal überraschen, was danach alles besser wird.
Beste Antwort im Thema
So, hier mal eine Übersicht, was alles gemacht wird:
* Kraftstoffpumpe zur Vorförderung (Stecker auf richtige Verrastung prüfen)
* Leitungssatz für Abgasklappensteuereinheit auf richtige Verlegung prüfen (nur 140kW TDI)
* Halter für Umfeld-Kamera vorne ersetzen (falls betroffen)
* Türschlösser ersetzen (falls betroffen)
* Winkelgetriebe prüfen, bei Undichtigkeiten ersetzen (nur 176kW TDI, DSG)
* Druckhalteventil in der Kraftstoffrücklaufleitung prüfen, ggf. ersetzen (nur 176kW TDI)
* Ladeluftrohr ersetzen (nur 140kW TDI)
* Seriennummer Schalttafeleinsatz prüfen, ggf. Schalttafel ersetzen
* Softwareupdate Discover Media
* Softwareupdate Discover Pro
* Softwareaktualisierung Kessy
* Softwareaktualisierung Kombiinstrument
* Softwareaktualisierung Spurwechselassistent, Leuchtweitenregulierung
Welches Update bei euch zutrifft, kann euch nur der "Freundliche" genau sagen.
Das ist eben bei jedem anders, da auch jeder irgendwie ne andere Ausstattung hat.
630 Antworten
Habe heute das 91M7 durchführen lassen.
Großes Kino! 3 Stunden und danach gab es keine Verkehrserkennung mehr, kein ACC (mit Geschwindigkeitsregelung), keine Lane Assist und kein DLA mehr. Und, Achtung, erstmals Aussetzer im AID.
Könnte ko.... . Mal sehen wie es weiter geht.
Never change a runing System!
Die Aktion umfasst ja so um die 28 Optionen (ja nach Modellkonfig). Bei mir waren nur 7 Punkte betroffen...
Tom
Bin ich froh, daß ich mich nach eingehender Begutachtung /Probefahrt des HL Biturbo gegen den B8 entschieden habe.
Wir haben jetzt noch einen relativ neuen B7 in der Firma laufen. Wenn der fertig ist, werde ich wohl mal wieder bei Skoda vorbeischauen müssen.....
Das kann ich so unterschreiben!
Ich hatte mit meinem letzten B6 - ebenfalls die Erlkönig-Version - sicherlich 100 Werkstättenaufenthalte in 8 Jahren, Garantiearbeiten im Gesamtwert von 12.490 EUR!!! Und danach auch noch einige Reparaturen, die ich selbst in die Hand nehmen durfte.
Da habe ich mir damals geschworen, nie wieder die Erstausgabe eines neuen Modells zu kaufen und habe mir deshalb "nur" den B7 mit dem letzten Produktionsjahr gekauft, und was soll ich sagen: mängelfrei!
Auch wenns keinem nützt, aber jeder von uns beisst einmal im Leben ins Gras. Dumm ist nur der, der die Fehler mehrmals macht. 😉
Meiner bekam ein Update für die LED und der Stecker der Kraftstoffpumpe unter dem rechten hinteren Sitz wurde geprüft. (war aber fest). Dauer ca 45 min. Motor/DSG wurde nichts gemacht.
BTW: erstmals nach 1300 km getankt!
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Habe meinen B8 gestern bekommen und bisher läuft alles absolut super, außer dass heute einige Schilderbrücken von der VZE nicht erkannt wurden - aber das kann allerdings auch an ungünstigem Lichteinfall gelegen haben.
Wie finde ich denn jetzt raus ob die Updates, die hier angesprochen wurden, schon durchgeführt worden sind? Da der erst vorletzte Woche oder so das Werk verlassen hat, könnte das ja theoretisch schon sein.
Und wenn ich die Berichte hier lese, weiß ich auch nicht ob ich das Update unbedingt machen möchte, wenn es nicht schon drauf ist.
Ah vielen Dank! Den hatte ich übersehen.
Mein B8 scheint also nicht betroffen zu sein. Sehr gut, denn bisher funktioniert auch alles sehr reibungslos! 🙂
So nun möchte ich auch etwas zum Thema Rückrufaktion und Mängelbeseitigung beitragen. Mein B8 steht seit dem gestrigen Tag bei VW und wird nun gründlich geprüft (190Ps Highline R-Line, Vollausstattung - EZ 06/2015, 2900km gelaufen). Wie schon im Mängel Thread beschrieben habe ich eine Vielzahl an Problemen und diese seit dem ersten Tag. Wir sprechen hier über nicht funktionierende oder sporadisch ausfallende Systeme wie AID, Rückfahrkamera, Keyless, Navigation, Notfallassistent (dieser signalisiert optisch und akustisch regelmässig eine Gefahrenbremsung bis hin zu einer bis jetzt einmal vorgekommenen Vollbremsung ohne Grund auf freier Strecke) sowie einem Lackschaden ab Werk (Lackschaden an Beifahrertür ab Werksabholung Wolfsburg). Hinzu kommen noch das schon von anderen Usern beschriebene extreme Poltern an Vorder- sowie Hinterachse (Fahrzeug steht ebenfalls an der Vorderachse höher als an der HA) über Klappergeräusche aus dem Motorraum bis hin zu Klappergeräuschen aus dem Instrumententräger. Aufgrund der Fülle an Problemen und der für mich nicht mehr zu gewährleisteten Verkehrssicherheit, durch den ohne Grund auslösenden Kollisionsassistenten, waren beim gestrigen Termin nicht nur der Verkaufsleiter sondern auch der Vertriebsleiter zugegen um sich mit mir über das Fahrzeug zu unterhalten. So wie es momentan ausschaut kann man sich seitens der VW Niederlassung eine Wandlung des Fahrzeugs vorstellen. Dieses müsste jedoch noch akribisch geprüft werden (OTon Vertriebsleiter).
Jetzt werde ich erst einmal abwarten müssen wie sich die Herren entscheiden. Ich werde berichten.
Zitat:
... bis hin zu einer bis jetzt einmal vorgekommenen Vollbremsung ohne Grund auf freier Strecke
Da braucht man ja mittlerweile eine Blackbox, damit man das beweisen kann, wenn die Versicherung nachfragt. Unglaublich. Wer das noch schönredet, für den habe ich kein Verständnis.
Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 13. August 2015 um 11:09:34 Uhr:
Da braucht man ja mittlerweile eine Blackbox, damit man das beweisen kann, wenn die Versicherung nachfragt. Unglaublich. Wer das noch schönredet, für den habe ich kein Verständnis.Zitat:
... bis hin zu einer bis jetzt einmal vorgekommenen Vollbremsung ohne Grund auf freier Strecke
Hallo!
Da gibt es auch nichts schönzureden, da stimme ich dir zu. Seit dem Update funktioniert die Notbremsfunktion bei mir jetzt fehlerfrei, hatte vorher auch ab und zu Fehlmeldungen, jedoch keine Bremsungen.
Aber eines muss man schon sagen, wer hinten auffährt ist Schuld, da braucht man nichts zu beweisen. Man muss den Sicherheitsabstand so wählen, dass man auch beim plötzlichen Stillstand des Vorderfahrzeuges noch bremsen kann, da gibts auch keine Diskussionen.
Macht in der wirklich Welt niemand, ist schon klar......!
mfg Heli
Zitat:
Aber eines muss man schon sagen, wer hinten auffährt ist Schuld, da braucht man nichts zu beweisen. Man muss den Sicherheitsabstand so wählen, dass man auch beim plötzlichen Stillstand des Vorderfahrzeuges noch bremsen kann, da gibts auch keine Diskussionen.
Falsch. Da mein Passat ohne Grund gebremst hat habe ich mich bezüglich der Haftung im Schadensfall kundig gemacht. Und hier ist ganz klar geregelt, dass man bei Vollbremsungen ohne ersichtlichen Grund du mindestens eine Teilschuld bekommt. Zweitens bist du dann in der Pflicht zu beweisen, dass die Bremsung dein nicht einwandfrei funktionierendes System ausgelöst hat. Kannst du alles in den einschlägigen AGB´s der Versicherungen herauslesen.
Und somit ist das schon ein Fall für eine Blackbox. Das ist momentan übrigens eine Grauzone in der sich Versicherer und Automobilhersteller bewegen. Aber im Zuge der zunehmenden Autonomisierung der Fahrzeuge ist das sicherlich ein Punkt dem in nächster Zukunft einige Aufmerksamkeit zukommt.
Hy!
AGB sind mir relativ egal, hier geht es mir vor Allem um die Rechtslage und die ist eindeutig, wenn der Vordere bremst und du ihm hinten reinfährst, ist es strafrechtlich deine Schuld, denn dein Sicherheitsabstand MUSS locker für eine Vollbremsung ausreichen, ob berechtigt oder nicht!!!!
Die Umkehrbeweislast, liegt hier ausserdem beim Hintenreinfahrer, da er grundsätzlich einmal etwas falsch gemacht hat, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder seine Bremsungen rechtfertigen müsste.....?
Laut deutschem und österreichischem Gesetz, sind AGB unwirksam wenn sie geltendem Recht wiedersprechen, die Teilschuld die du ansprichst hält somit vor keinem Zivilgericht Stand.
Was geahndet werden kann, ist wenn du vorsätzlich, zB bei einem Drängler bremst und einen Unfall verursachst, das müsste dir aber dann der Unfallgegner beweisen.
mfg Helmut Heli
Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, haftet für einen entstandenen Schaden mit 30 Prozent.
Amtsgericht München Az.: 345 C 22960/13
Es hält sich hartnäckig die Mär, dass derjenige, der hinten auffährt, auch generell Schuld hat. Dem ist nicht so!
@Achtung_Baby :
Bezüglich Blackbox: Die braucht man gar nicht, denn man hat sie bereits an Bord. Im Falle der beschriebenen elektronischen Störung und der einhergehenden Vollbremsung muss man sich jemanden mit VCDS suchen (bevor man mit gewetzten Messern beim 🙂 aufschlägt) und kann sich den Fehlerspeicher auslesen lassen (und die Daten auf einen USB-Stick kopieren). Dann hat man auch in Sachen Wandelung alle Trümpfe in der Hand, nur falls der 🙂 auf dumme Gedanken kommt und mit seinem Gerät den Fehlerspeicher löscht und alle Vorkommnisse negiert 😁
Zitat:
@Golf-Time schrieb am 13. August 2015 um 17:16:07 Uhr:
Es hält sich hartnäckig die Mär, dass derjenige, der hinten auffährt, auch generell Schuld hat. Dem ist nicht so!@Achtung_Baby :
Bezüglich Blackbox: Die braucht man gar nicht, denn man hat sie bereits an Bord. Im Falle der beschriebenen elektronischen Störung und der einhergehenden Vollbremsung muss man sich jemanden mit VCDS suchen (bevor man mit gewetzten Messern beim 🙂 aufschlägt) und kann sich den Fehlerspeicher auslesen lassen (und die Daten auf einen USB-Stick kopieren). Dann hat man auch in Sachen Wandelung alle Trümpfe in der Hand, nur falls der 🙂 auf dumme Gedanken kommt und mit seinem Gerät den Fehlerspeicher löscht und alle Vorkommnisse negiert 😁
Das muss aber bedeuten, dass der Fehler auch als solcher erkannt wird. Evtl. ist es ja auch eine Über-Reaktion weil z.B. ein nahe vorbeifliegender Vogel oder andere Gegenstände als Gefahr erkannt werden.