Sammelthread: Passat B8 GTE
Ist der Bau- und Ausliefertermin der GTE Variante des B8 Combis schon bekannt?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ausliefertermin Passat B8 GTE' überführt.]
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Lohnt sich der Charge-Mode?
Dass das elektrische Fahren günstiger ist als das Fahren mit Benzin, hatte ich in meinem letzten Post schon festgestellt, hier nochmals die Kostentabelle, diesmal mit Angabe der Mehrkosten des Hybrid-Modes gegenüber dem E-Mode in % (rote Zahlen):
Code:
E-MODE HYBRID-MODE
Gang kWh/ Cent/ Ltr/ Cent/ ggü. Wirk.-
km/h U/min 100km km 100km km E-Mode grad
-----------------------------------------------
20 2 1300 13,0 3,9 5,7 7,8 +101% 25,3%
30 2 1900 11,6 3,5 4,8 6,6 +90% 26,9%
40 3 1700 11,5 3,5 4,7 6,5 +88% 27,2%
50 4 1500 11,8 3,5 4,6 6,3 +79% 28,5%
60 5 1400 13,0 3,9 4,4 6,1 +55% 32,8%
-----------------------------------------------
70 6 1300 14,5 4,4 4,3 5,9 +36% 37,5%
80 6 1500 16,7 5,0 4,7 6,5 +29% 39,5%
100 6 1900 19,6 5,9 5,5 7,6 +29% 39,6%
120 6 2300 23,1 6,9 6,5 8,9 +29% 39,5%
135 6 2550 26,8 8,0 7,6 10,5 +30% 39,2%
160 6 3050 9,5 13,1
180 6 3400 11,0 15,1
200 6 3800 14,6 20,1
Leider reicht der Akku nicht für Urlaubsreisen o.ä., und über weite Strecken hat man keine Gelegenheit, den Akku zu laden. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, mit dem Charge-Mode den Strom selbst zu erzeugen, um diesen innerorts oder im Stau zu verbrauchen. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Ja, es kann sich tatsächlich lohnen, wenn der generierte Strom bei weniger als 70 km/h verbraucht wird (alles, was nicht im 6. Gang gefahren werden kann).
Wie kommt man darauf? Zunächst habe ich den durchschnittlichen Benzinverbrauch im Charge-Mode ermittelt (bei konstantem Tempo / Messreihe mit Tempomat) und mit dem Verbrauch im Hybrid-Mode verglichen. Dann habe ich vom BC abgelesen, wieviel Strom damit erzeugt wurde (kWh pro 100 km). Der Generator erzeugt in der Regel 3,0 bis 3,2 kWh aus einem Liter Benzin. Je nach Benzinpreis ergibt sich somit ein Strompreis von 43 bis 46 Cent pro erzeugte kWh, was deutlich teurer ist als das Laden an der Steckdose (siehe rote Zahlen in der Tabelle unten).
Aber: Der Benziner hat bei Langsamfahrt einen sehr schlechten Wirkungsgrad gegenüber dem E-Motor, z.B. bei 20 km/h ist der Hybrid-Mode doppelt so teuer wie der E-Mode (siehe rote Zahlen in der Tabelle oben), so dass sich das elektrische Fahren auch dann lohnen würde, wenn der Strompreis doppelt so hoch wäre. Somit fährt man auch mit dem selbst erzeugten Strom unterm Strich günstiger als mit Benzin (Hybrid-Mode). Die Grenze liegt zwischen 60 und 70 km/h, ab dann ist der Wirkungsgrad des Benziners höher als der Wirkungsgrad der Stromerzeugung, so dass sich letzteres nicht mehr rentiert.
Code:
CHARGE-MODE GENERIERTER STROM
Ltr/ Cent/ (ggü. kWh/ Cent/ Mehr- Wirk.-
km/h 100km km Hybr.) 100km kWh preis grad
----------------------------------------------
20 14,0 19,3 (+11,4) 25,0 46 +52% 33,5%
30 14,7 20,2 (+13,6) 30,8 44 +47% 34,6%
40 15,6 21,5 (+15,0) 34,2 44 +46% 34,9%
50 14,7 20,2 (+13,9) 31,6 44 +47% 34,8%
60 11,0 15,1 (+9,1) 20,7 44 +46% 34,8%
----------------------------------------------
70 8,9 12,3 (+6,3) 14,4 44 +47% 34,8%
80 9,4 12,9 (+6,5) 14,8 44 +46% 35,0%
100 10,3 14,2 (+6,6) 15,2 43 +45% 35,2%
120 10,7 14,7 (+5,8) 13,4 43 +44% 35,4%
135 11,4 15,7 (+5,2) 12,1 43 +44% 35,4%
160 12,6 17,3 (+4,3) 9,3 46 +53% 33,3%
180 13,7 18,9 (+3,7) 6,0 62 +106% 24,7%
200 16,3 22,4 (+2,3) 2,9 81 +169% 19,0%
Wer Probleme mit dem Tabellenformat hat, kann sich die angehängte Excel-Datei herunterladen. Hinweise
- Bei den Stromkosten (30 Cent/kWh) sind 23 % Ladeverluste berücksichtigt, beim Benzinpreis (138 Cent/Liter) die BC-Abweichung von 2 %. Allerdings ändert das Benzin-/Strompreisverhältnis prinzipiell nichts am Ergebnis: Steigt der Benzinpreis, dann wird zwar der Generatorstrom gegenüber dem Steckdosenstrom teurer, aber in gleichem Maße auch der Hybrid-Mode (Benzin) gegenüber dem E-Mode (Strom). Mit der beigefügten Excel-Tabelle kann man das leicht nachprüfen.
- Beim Wirkungsgrad wurde ein Brennwert von 9 kWh je Liter Benzin kalkuliert.
- Der Charge-Mode funktioniert nicht in der Aufwärmphase des Verbrennungsmotors (2-3 Minuten nach Kaltstart).
- Am günstigsten lädt man den Akku bei 100-140 km/h auf. Oberhalb 160 km/h wird es ineffizient wegen der hohen Drehzahlen. Innerorts ist der Charge-Mode zwar nicht schlecht, aber hier empfiehlt es sich immer, den Verbrenner abzuschalten, nicht nur wegen des Kostenvorteils, sondern auch zur Vermeidung von Abgasen und wegen der unvergleichlichen Ruhe im Auto.
- Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann die Generatorleistung knapp 18 kW erreichen, allerdings schrumpft sie nach ein paar Minuten mehr oder weniger stark zusammen, vermutlich wird der Akku heiß. Für die Messungen war der Charge-Mode jeweils nur wenige Minuten aktiv. Bei einer längeren Beanspruchung fallen die durchschnittlichen Erträge meist wesentlich niedriger aus, dementsprechend sinkt der Benzinverbrauch. Faustregel: 10 km Charge-Mode ergeben ca. 5 km Reichweite im E-Mode.
- Nach einer längeren Charge-Mode-Phase kann die Bremsleistung des E-Motors stark eingeschränkt sein. Steht eine größere Bremsung bevor (z.B. Autobahnausfahrt / Ampel), sollte man 1-2 Minuten vorher den Charge-Mode abschalten, damit sich das System "erholen" kann.
- Abschalten sollte man den Charge-Mode auch dann, wenn der Ladestand des Akkus etwa 3/4 erreicht, weil in diesem Bereich noch 80-90 % der Bremsleistung des E-Motors zur Verfügung stehen. Bei vollem Akku ist keine Bremsenergierückgewinnung mehr möglich.
Der Charge-Mode macht also auf Langstrecken Sinn, wenn man folgende Strategie fährt:
- Alle Strecken bis 60 km/h sollten im E-Mode gefahren werden, ausgenommen größere Steigungen (= Stromfresser). Im Gefälle darf es auch 100 km/h oder schneller sein, solange man mit 10 % Leistung auskommt.
- Bei höherem Tempo (bevorzugt 100-140 km/h, möglichst wenige Bremsungen) lädt man den Akku, bis der Ladestand für alle restlichen E-Mode-Streckenabschnitte reicht, jedoch maximal auf 70-80 % (reicht für 30-40 km "Schwachlaststrecke"😉.
- Ansonsten fährt man im Hybrid-Mode.
Unklar ist allerdings, wie sich das häufige Laden und Entladen konkret auf die Speicherkapazität des Akkus auswirkt. Ist irgendwann ein Akkutausch fällig nur wegen intensiver Nutzung des Charge-Modes, dann hat es sich ganz sicher nicht gelohnt. Aber das ist mangels Langzeiterfahrungen schwer zu beurteilen.
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Einzelkunde ist ja nicht Großkunde. Wir als Großkunde sollten aber m.E. schon in der (internen VW-)Berechnung der Leasingrate jetzt "auch" die Prämie abgezogen bekommen. D.h. ebenfalls davon profitieren. Sonst wäre der "Firmenbonus" als Großkunde ja hin bzw. könnte schlechter sein als für den Einzelkunden. Das geht ja nicht ;-)
S.o.
Wie gesagt, ich hab es durch exerziert und mein derzeitiges Flottenmangement auch.
Meine Firma hat eine große Poolbestellung von >150 Fahrzeugen gemacht. Da wurde explizit darauf geachtet, dass der BLP am Ende nicht über die magischen 60t€ kommt. Und da wurde auch die Prämie mit einberechnet.
Ein anderer Kollege hatte in 2020 das Glück, das sein neuer Firmenwagen genau dann ausgeliefert wurde, als der reduzierte Mwst.-Satz von 16% galt im Rahmen der Corona-Pandemie. Und das zählt bis heute….
Wenns explizit als Prämie nur für bestimmte Kunden ausgewiesen ist, kann es ja eigentlich nicht zum Listenpreis gehören. Und ein wie auch immer betitelter Rabatt in der Leasingberechnung darf bei der Berechnung des BLP für die Versteuerung nicht berücksichtigt werden.
Und dann ist noch die Frage, ob die Prämie noch existiert, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wird, siehe unten.
-> ich würde mich nie drauf verlassen, wenn ich so nah an die Grenze konfiguriere...
Zitat:
@Adi85 schrieb am 09. Jan. 2024 um 13:22:18 Uhr:
Ein anderer Kollege hatte in 2020 das Glück, das sein neuer Firmenwagen genau dann ausgeliefert wurde, als der reduzierte Mwst.-Satz von 16% galt im Rahmen der Corona-Pandemie. Und das zählt bis heute….
Logisch, es zählt der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Naja Lieferzeit ist aktuell vermutlich nicht lang und die Prämie ist ja mit konfiguration und Bestellung fix, dort wird ja bei Bestellung bis und nicht Auslieferung bis gesprochen.
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Es zählt aber für die Versteuerung der BLP *zum Zeitpunkt der Erstzulassung*, nicht der bei deiner Bestellung. -> Wenn der Hersteller zwischen Bestellung und Auslieferung seine Preise anpasst, muss auch nach neuer Preisliste versteuert werden.
Gilt übrigens auch, wenn dein AG dir ein gebrauchtes Auto zur Verfügung stellt. Da kommt auch nicht etwa der Wert in Betracht, den es noch hat wenn du es bekommst oder wenn es auf die Firma zugelassen wird, sondern der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung dieses Fahrzeugs.
Siehe auch https://www.haufe.de/.../...en-1-regelung_idesk_PI42323_HI2721043.html
Zitat:
@kaindl schrieb am 9. Januar 2024 um 21:41:42 Uhr:
Es zählt aber für die Versteuerung der BLP *zum Zeitpunkt der Erstzulassung*, nicht der bei deiner Bestellung. -> Wenn der Hersteller zwischen Bestellung und Auslieferung seine Preise anpasst, muss auch nach neuer Preisliste versteuert
Nope, das ist nicht korrekt.
Ich selber hab es bei meinem letzten Firmenwagen den ich bestellt habe (also bevor ich jetzt den Schritt gemacht habe weg vom Firmenwagen) tatsächlich auch durch.
Unterschrift unter dem Leasingvertrag zwei Tage vor der Preiserhöhung des Herstellers, Auslieferung 6 Monate später, trotzdessen zählte der alte Preis bei Leasingunterschrift.
Mag ja sein, dass dein AG da so versteuert hat, korrekt ist es so nicht. Eine seriöse Quelle die auch direkt die passenden Gesetzestexte verlinkt, habe ich ja zu meiner Aussage gepackt.
Ich hatte das ja schon mal versucht zu thematisieren. Doing in der Company vs. Korrektheit. Wollte aber keiner tiefer einsteigen.
Bei einer kleinen Preisanpassung wird sich da nicht oft jemand darum kümmern, vermutlich sind die Nachzahlungen im Falle einer Steuerprüfung klein genug, dass sich der Aufwand nicht rechnet, die aktuellen Preise zu ermitteln um korrekt zu versteuern. Aber wenn es gleich den Sprung zwischen 0,25% und 0,5% ausmacht, ist das was anderes....
Meines Wissens kann der AG nur 3 Monate rückwirkend von dir nachfordern. D.h. wenn es erst bei einer Steuerprüfung auffällt, muss der AG die fehlenden Steuern bis 3 Monate vorher selbst tragen, die letzten drei Monate und natürlich für die Zukunft kann er dann deine Abrechnung korrigieren und die korrekte Steuer direkt abführen.
Auch wenn wir hier ins Offtopic gehen:
Das mit nachträglicher Preisanpassung stimmt einfach nicht. Es gilt der Netto-Preis zu Vertragsschluss, egal ob Leasing oder Kauf.
Erst bei Zulassung zählt dann der geltende Mwst.-Satz da dies der Zeitpunkt ist, ab den der GWV fällig wird.
Sonst müsste ein Privatkäufer ja auch einen angepassten Kaufpreis bezahlen der dann quasi willkürlich erhöht werden könnte trotz unterzeichneten Vertrag….
Quellen?
Ich hab ein paar, unter anderem das EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.htmlhttps://www.bundesfinanzhof.de/.../Zitat:
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; ...
Zitat:
Streitig ist, ob die Bewertung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagens nach der 1 %-Regelung noch insoweit verfassungsgemäß ist, als der Nutzungswert nach dem inländischen Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird.
Zitat:
Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO).
Und
https://www.bundesfinanzhof.de/.../Zitat:
1. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen
Ja, sind beides Sonderurteile.
Da ist aber recht eindeutig, dass das EStG auch so angewendet werden soll.
Und Apropos steht hier ein spannender Leitsatz:
https://www.bundesfinanzhof.de/.../Zitat:
. Listenpreis i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.
Damit sind für den GWV eigentlich auch Herstellerprämien zu berücksichtigen. Das entspricht nicht der mir bekannten Praxis, steht aber in der Auslegung des BFH.
Ach Leute, wie wollt ihr dann eine verlässliche Leasingrate oder Kaufpreis vereinbaren?
Gerade explizit der Netto-Kaufpreis bei Vertragsschluss ist ja quasi die wichtigste Grundlage zur Berechnung der Rate (was ja finanztechnisch bei der Bank quasi ein Kredit ist).
Wenn dann der Hersteller nachträglich den Netto-Preis anpassen kann, müsste ja auch die Leasingrate angepasst werden.
Edit:
Und der BLP bei Erstzulassung setzt sich eben aus Nettokaufpreis bei Vertragsschluss plus gelten Mwst. zum Zeitpunkt der Zulassung zusammen.
Und jetzt drehen wir nochmal auf Anfang.
Es geht hier allein um die Besteuerung eines privat genutzten Firmenwagens.
Daher gilt laut EStG eben der Preis bei Zulassung. Das ist dauerhaft nachvollziehbar (wenn der Hersteller noch Preislisten hätte).
Der tatsächliche Kaufpreis, die Leasingrate, die Lieferzeit usw. Spielen dafür gar keine Rolle.
Der BLP (dein gemeinter Preis) bezieht sich aber auf den Netto-Preis bei Vertragsschluss plus den gelten Mwst.-Satz bei Zulassung!!!!