Sammelthread: Passat B8 GTE
Ist der Bau- und Ausliefertermin der GTE Variante des B8 Combis schon bekannt?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ausliefertermin Passat B8 GTE' überführt.]
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Lohnt sich der Charge-Mode?
Dass das elektrische Fahren günstiger ist als das Fahren mit Benzin, hatte ich in meinem letzten Post schon festgestellt, hier nochmals die Kostentabelle, diesmal mit Angabe der Mehrkosten des Hybrid-Modes gegenüber dem E-Mode in % (rote Zahlen):
Code:
E-MODE HYBRID-MODE
Gang kWh/ Cent/ Ltr/ Cent/ ggü. Wirk.-
km/h U/min 100km km 100km km E-Mode grad
-----------------------------------------------
20 2 1300 13,0 3,9 5,7 7,8 +101% 25,3%
30 2 1900 11,6 3,5 4,8 6,6 +90% 26,9%
40 3 1700 11,5 3,5 4,7 6,5 +88% 27,2%
50 4 1500 11,8 3,5 4,6 6,3 +79% 28,5%
60 5 1400 13,0 3,9 4,4 6,1 +55% 32,8%
-----------------------------------------------
70 6 1300 14,5 4,4 4,3 5,9 +36% 37,5%
80 6 1500 16,7 5,0 4,7 6,5 +29% 39,5%
100 6 1900 19,6 5,9 5,5 7,6 +29% 39,6%
120 6 2300 23,1 6,9 6,5 8,9 +29% 39,5%
135 6 2550 26,8 8,0 7,6 10,5 +30% 39,2%
160 6 3050 9,5 13,1
180 6 3400 11,0 15,1
200 6 3800 14,6 20,1
Leider reicht der Akku nicht für Urlaubsreisen o.ä., und über weite Strecken hat man keine Gelegenheit, den Akku zu laden. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, mit dem Charge-Mode den Strom selbst zu erzeugen, um diesen innerorts oder im Stau zu verbrauchen. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Ja, es kann sich tatsächlich lohnen, wenn der generierte Strom bei weniger als 70 km/h verbraucht wird (alles, was nicht im 6. Gang gefahren werden kann).
Wie kommt man darauf? Zunächst habe ich den durchschnittlichen Benzinverbrauch im Charge-Mode ermittelt (bei konstantem Tempo / Messreihe mit Tempomat) und mit dem Verbrauch im Hybrid-Mode verglichen. Dann habe ich vom BC abgelesen, wieviel Strom damit erzeugt wurde (kWh pro 100 km). Der Generator erzeugt in der Regel 3,0 bis 3,2 kWh aus einem Liter Benzin. Je nach Benzinpreis ergibt sich somit ein Strompreis von 43 bis 46 Cent pro erzeugte kWh, was deutlich teurer ist als das Laden an der Steckdose (siehe rote Zahlen in der Tabelle unten).
Aber: Der Benziner hat bei Langsamfahrt einen sehr schlechten Wirkungsgrad gegenüber dem E-Motor, z.B. bei 20 km/h ist der Hybrid-Mode doppelt so teuer wie der E-Mode (siehe rote Zahlen in der Tabelle oben), so dass sich das elektrische Fahren auch dann lohnen würde, wenn der Strompreis doppelt so hoch wäre. Somit fährt man auch mit dem selbst erzeugten Strom unterm Strich günstiger als mit Benzin (Hybrid-Mode). Die Grenze liegt zwischen 60 und 70 km/h, ab dann ist der Wirkungsgrad des Benziners höher als der Wirkungsgrad der Stromerzeugung, so dass sich letzteres nicht mehr rentiert.
Code:
CHARGE-MODE GENERIERTER STROM
Ltr/ Cent/ (ggü. kWh/ Cent/ Mehr- Wirk.-
km/h 100km km Hybr.) 100km kWh preis grad
----------------------------------------------
20 14,0 19,3 (+11,4) 25,0 46 +52% 33,5%
30 14,7 20,2 (+13,6) 30,8 44 +47% 34,6%
40 15,6 21,5 (+15,0) 34,2 44 +46% 34,9%
50 14,7 20,2 (+13,9) 31,6 44 +47% 34,8%
60 11,0 15,1 (+9,1) 20,7 44 +46% 34,8%
----------------------------------------------
70 8,9 12,3 (+6,3) 14,4 44 +47% 34,8%
80 9,4 12,9 (+6,5) 14,8 44 +46% 35,0%
100 10,3 14,2 (+6,6) 15,2 43 +45% 35,2%
120 10,7 14,7 (+5,8) 13,4 43 +44% 35,4%
135 11,4 15,7 (+5,2) 12,1 43 +44% 35,4%
160 12,6 17,3 (+4,3) 9,3 46 +53% 33,3%
180 13,7 18,9 (+3,7) 6,0 62 +106% 24,7%
200 16,3 22,4 (+2,3) 2,9 81 +169% 19,0%
Wer Probleme mit dem Tabellenformat hat, kann sich die angehängte Excel-Datei herunterladen. Hinweise
- Bei den Stromkosten (30 Cent/kWh) sind 23 % Ladeverluste berücksichtigt, beim Benzinpreis (138 Cent/Liter) die BC-Abweichung von 2 %. Allerdings ändert das Benzin-/Strompreisverhältnis prinzipiell nichts am Ergebnis: Steigt der Benzinpreis, dann wird zwar der Generatorstrom gegenüber dem Steckdosenstrom teurer, aber in gleichem Maße auch der Hybrid-Mode (Benzin) gegenüber dem E-Mode (Strom). Mit der beigefügten Excel-Tabelle kann man das leicht nachprüfen.
- Beim Wirkungsgrad wurde ein Brennwert von 9 kWh je Liter Benzin kalkuliert.
- Der Charge-Mode funktioniert nicht in der Aufwärmphase des Verbrennungsmotors (2-3 Minuten nach Kaltstart).
- Am günstigsten lädt man den Akku bei 100-140 km/h auf. Oberhalb 160 km/h wird es ineffizient wegen der hohen Drehzahlen. Innerorts ist der Charge-Mode zwar nicht schlecht, aber hier empfiehlt es sich immer, den Verbrenner abzuschalten, nicht nur wegen des Kostenvorteils, sondern auch zur Vermeidung von Abgasen und wegen der unvergleichlichen Ruhe im Auto.
- Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann die Generatorleistung knapp 18 kW erreichen, allerdings schrumpft sie nach ein paar Minuten mehr oder weniger stark zusammen, vermutlich wird der Akku heiß. Für die Messungen war der Charge-Mode jeweils nur wenige Minuten aktiv. Bei einer längeren Beanspruchung fallen die durchschnittlichen Erträge meist wesentlich niedriger aus, dementsprechend sinkt der Benzinverbrauch. Faustregel: 10 km Charge-Mode ergeben ca. 5 km Reichweite im E-Mode.
- Nach einer längeren Charge-Mode-Phase kann die Bremsleistung des E-Motors stark eingeschränkt sein. Steht eine größere Bremsung bevor (z.B. Autobahnausfahrt / Ampel), sollte man 1-2 Minuten vorher den Charge-Mode abschalten, damit sich das System "erholen" kann.
- Abschalten sollte man den Charge-Mode auch dann, wenn der Ladestand des Akkus etwa 3/4 erreicht, weil in diesem Bereich noch 80-90 % der Bremsleistung des E-Motors zur Verfügung stehen. Bei vollem Akku ist keine Bremsenergierückgewinnung mehr möglich.
Der Charge-Mode macht also auf Langstrecken Sinn, wenn man folgende Strategie fährt:
- Alle Strecken bis 60 km/h sollten im E-Mode gefahren werden, ausgenommen größere Steigungen (= Stromfresser). Im Gefälle darf es auch 100 km/h oder schneller sein, solange man mit 10 % Leistung auskommt.
- Bei höherem Tempo (bevorzugt 100-140 km/h, möglichst wenige Bremsungen) lädt man den Akku, bis der Ladestand für alle restlichen E-Mode-Streckenabschnitte reicht, jedoch maximal auf 70-80 % (reicht für 30-40 km "Schwachlaststrecke"😉.
- Ansonsten fährt man im Hybrid-Mode.
Unklar ist allerdings, wie sich das häufige Laden und Entladen konkret auf die Speicherkapazität des Akkus auswirkt. Ist irgendwann ein Akkutausch fällig nur wegen intensiver Nutzung des Charge-Modes, dann hat es sich ganz sicher nicht gelohnt. Aber das ist mangels Langzeiterfahrungen schwer zu beurteilen.
17424 Antworten
Magst du uns dafür Quellen raussuchen? Sonst kommen wir nicht weiter.
Edit:
https://www.bundesfinanzhof.de/.../Zitat:
Danach ist der Wert dieser Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen.
Finde ich jetzt sehr eindeutig.
Der ist auch spannend in dem Kontext, da es sich hier um ein vom Leasinggeber umgerüstetes Fahrzeug handelt, die Umrüstung in der Leasingrate bezahlt wird und den BLP nicht erhöht.
Ich werde mich heute Abend darum bemühen eindeutige Quellen zu finden.
Es macht aber alles keinen Sinn, denn auch der Firmenwagenfahrer muss verlässlich planen können.
Mich persönlich würde eine 5% Steigerung im BLP arg treffen bei meinen 70km zur Firma. Das wäre unverhältnismäßig.
Zitat:
@newty schrieb am 11. Januar 2024 um 10:36:03 Uhr:
Magst du uns dafür Quellen raussuchen? Sonst kommen wir nicht weiter.
Wenn das durchgekommen wäre, dann hätte man als Firmenwagenbesitzer wirklich ein Problem. Dann würde jetzt Änderung am Auto nach Zulassung die 1% ändern. Neue Felgen beispielsweise. Und was passiert dann, wenn man die Felgen wieder abschraubt oder in diesem Fall die Gasumrüstung rückgängig macht. Werden die Kosten dann geringer? Dann möchte ich aber auch im Winter vier Monate lang weniger zahlen, wenn ich nur Stahlfelgen auf dem Auto habe. Laut VW kostet ein normaler serienmäßiger Satz Alufelgen bei dem GTE 4000 Euro. Da will ich also im Winter mal 3000 Euro weniger berechnet haben. Was ist, wenn ich neue Wischer kaufe? Die erhöhen dann auch den Wert des Autos? Oder neue Fussmatten oder Sitzbezüge?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Henson2 schrieb am 15. Januar 2024 um 09:18:47 Uhr:
Wenn das durchgekommen wäre, dann hätte man als Firmenwagenbesitzer wirklich ein Problem.
Der Sachverhalt ist ja ein ganz anderer als die ersetzte Felge oder die Kofferraummatte.
*Es wird ein Auto mit Gasanlage beim Leasinggeber bestellt. Dieser bestellt ein Auto beim Hersteller und rüstet um.
*Der BFH stellte sich der Frage, ob diese Bestellung eines nachgerüsteten Fahrzeugs den Bruttolistenpreis verändert.
Es wurde also gestritten, ob diese mitbestellte Umrüstung in den Hersteller-BLP einfließt oder nicht. Um eine nachträgliche Erhöhung des BLPs ging es nicht. Der sollte weiterhin einmalig bestimmt werden.
Ich konnte leider keine zuverlässige Rechtsgrundlage finden für meinen Standpunkt. Ich bleibe trotzdem dabei, das die gelebte Praxis basierend auf netto-Preis plus MWst.-Satz bei EZ legitim ist.
Alles andere wäre mMn. ein nicht legitimer-Nachteil für den Fahrer.
Und wenn es nicht legitim wäre, dann hätten sich die Finanzämter schon drum gekümmert.
Aber nun BTT zum B8 GTE
@Adi85 wow, es wurden mehrfach Quellen vorgelegt, dass eben der Preis zur EZ und nicht zur Bestellung relevant ist. Du findest (warum wohl?) keine Quellen für deine anderslautende Behauptung, lässt dich aber trotzdem nicht von deiner Meinung abbringen?
Zitat:
@Adi85 schrieb am 15. Jan. 2024 um 10:20:25 Uhr:
Und wenn es nicht legitim wäre, dann hätten sich die Finanzämter schon drum gekümmert.
Woher willst du denn wissen, dass das im Rahmen von entsprechenden Steuerprüfungen nicht gemacht wird?
Sorry, was hat das noch mit GTE zu tun? Gibt es für die Diskussion kein geeignetes Forum/Thema in den das Thema ggf schon x-Fach durch ist?
Als gelernter Verwaltungsfachangestellter weiß ich das es in quasi jedem Gesetzestext eine quasi Grauzone gibt die meist erst durch Verfahrensanweisung für die Beamten und Angestellten konkretisiert werden.
Wie bemisst du denn den Preis für einen B8 der jetzt erst gebaut wird aber gar nicht mehr bestellbar ist?
Wie machst du das bei Fahrzeugen, die zwischen Bestellung und Auslieferung komplett eingestellt worden? Letztes Jahr einem Kollegen passiert mit einem Insignia.
Nach eurer Auslegung müsste der BLP dann ja auf ein Schätzung basieren, da ja niemanden mehr zum Zeitpunkt der EZ so ein Fahrzeug erwerben könnte….
Zitat:
@Adi85 schrieb am 15. Januar 2024 um 17:00:11 Uhr:
Als gelernter Verwaltungsfachangestellter weiß ich das es in quasi jedem Gesetzestext eine quasi Grauzone gibt die meist erst durch Verfahrensanweisung für die Beamten und Angestellten konkretisiert werden.
Wie bemisst du denn den Preis für einen B8 der jetzt erst gebaut wird aber gar nicht mehr bestellbar ist?
Wie machst du das bei Fahrzeugen, die zwischen Bestellung und Auslieferung komplett eingestellt worden? Letztes Jahr einem Kollegen passiert mit einem Insignia.
Nach eurer Auslegung müsste der BLP dann ja auf ein Schätzung basieren, da ja niemanden mehr zum Zeitpunkt der EZ so ein Fahrzeug erwerben könnte….
Ich glaube das interpretierst du jetzt über. Es geht um den Wert in der Rechnung der angesetzt wird vor Rabatt. Und der Fall, dass dieser höher als der Bestellwert ist, ist äußerst selten in der Praxis. Weil das geht ja auch nur über die Änderung der Bestellung.
Viel interessanter ist, was passiert wenn die Regelung mal gekippt wird oder anders gestaltet wird. Theoretisch könnte die Regierung auch morgen sagen wir machen 1,5% oder streicht die Hybrid Regelung.
Was ich auch interessant finde ist, dass es gar nicht so viele gebrauchte GTE gibt wie die Regelung vermuten lässt.
So, mein letzter Beitrag in diesen Fred zum Thema GWV, vielleicht kann ja einer der Admins/Mods unser Offtopic verschieben.
@naal nein ich interpretiere nichts über.
Wie machst du es denn bei FL-Modellen? Bleiben wir beim B8.
Der gängige 190PS-Diesel EA288 wurde durch den 200PS EA288 Evo ersetzt. Andere TSN -> gesetzlich anderes Auto.
Jetzt bekommst deinen 190PSer quasi als letzten Produzierten VFL. Relativ Lange nach Bestellende und weil du ein besonderes Bauteil mit Lieferverzug hast (gab es ja während Corona und dann nochmal zum Beginn Ukraine-Konflikt zu genüge) und die Auslieferung verzögert sich nochmal 2-3 Monate.
Dieses Auto ist dann zur EZ nicht mehr erwerbbar.
Also wie berechnet ihr dann den BLP?
Auch wenn der Gesetzestext hier eindeutig erscheint, gilt dann immer noch ein Gleichbehandlungsgrundsatz, den es auch zu erfüllen gilt. Daher ist die gängige Praxis den Netto-Preis bei verbindlicher Bestellung zu nehmen plus den bei EZ geltenden MWST.-Satz.
So nun Back to GTE:
Wäre für mich ein sehr interessantes Auto, wenn es zu meinem Fahrprofil passen würde 😉
Bitte kommt zum GTE zurück und führt die - sicher interessante - aber hier vollkommen ins OT geglittene Diskussion an anderer Stelle weiter. Danke!
Zitat:
@__NEO__ schrieb am 15. Januar 2024 um 20:00:20 Uhr:
Bitte kommt zum GTE zurück und führt die - sicher interessante - aber hier vollkommen ins OT geglittene Diskussion an anderer Stelle weiter. Danke!
Frage dazu: Könnt ihr das nicht irgendwo hin-Modden?
Nabend, mein GTE bj. 2021 muckt gerade bei der eingestellten Abfahrzeit rum. Hab ihn an der Ladesäule auf der Arbeit, Abfahrzeit 14:10 inkl. Klimatisierung 23 Grad eingestellt und von fünf Tagen war der Wagen vielleicht 3 x warm, also so Glückssache. Jede Woche anders. Woran kann das liegen? Gruß Andreas
Bin gerade echt am Überlegen, ob ich mir das Teil hier gekaufe:
https://shop.openenergymonitor.com/.../
VW Abo kommt für mich nicht infrage und damit könnte man das evtl ersetzen...