Sammelthread: Fakten zur Bestellung, Konfiguration und Lieferzeit

VW Golf 7 e (AU/5G)

Ich mach jetzt einfach mal einen eigenen Thread 😉

96 Antworten

Zitat:

@PT_rg80 schrieb am 16. Mai 2016 um 18:36:08 Uhr:


Der Motor wird umgepolt und die Drehrichtung geändert. Das ist bei allen E-Autos (außer Umrüstungen) üblich und deutlich einfacher zu realisieren. Der e-Golf bildet da keine Ausnahme. Die Bemerkung beim ADAC ist falsch.

Könnte mir vorstellen, dass der Motor für eine Drehrichtung optimiert ist.
Gibt es häufiger.

Danke PT_rg80 und VW_Bernd_1967 für Eure Antworten.

Zuletzt habe ich beim :-) danach gefragt, doch dort konnte man es mir auch nicht beantworten.

Beide Antworten machen in meinen Augen Sinn:
1. Mechanischen Aufwand möglichst gering halten und durch sinnige Ansteuerung (Umkehr der Felddrehrichtung) kompensieren.
2. Oder eben den Motor möglichst effizient in eine Drehrichtung auslegen.
Wobei ich mir dann schon die Frage stelle: Dreht er bei einer bestimmten Auslegung gar nicht mehr rückwärts (so eine elektrische Maschine ist mir bisher nicht bekannt) oder eben "nur" ineffizient? Letzteres sollte dann aber doch egal sein, oder wird es bei Effizienz-Messungen mit bewertet??

(Ich tendiere zu 1.)

Hmm, hat denn nicht jemand das Selbststudienprogramm 530 (Der e-Golf) und kann mal nachschauen?

Danke und Gruß,
Klaus.

Hallo nochmals,

habe eben mal ein paar Fragen an die Kundenbetreuung gesendet.
Mal sehen welche Antwort(en) ich erhalte...

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem fand im Autohaus der "VW-Tag" statt und ich durfte den e-Golf Probe fahren.
Ein interessantes Erlebnis!
Womöglich wird "der Nachfolger" meines GTD in ein paar Jahren ein Elektroauto - gerne auch wieder ein Golf.

Ich habe zur Technik doch aber noch einige Fragen, die Sie mir bitte beantworten dürfen:

1. In den technischen Daten des e-Golfs ist von einer "1-Gang-Automatik" die Rede. Hat der e-Golf (aus Sicht des mech. Getriebes) einen Vorwärtsgang (und einen Rückwärtsgang), oder insgesamt nur einen Gang? Also KEINEN (mechanisch im Getriebe realisierten) Rückwärtsgang, sondern das Rückwärtsfahren wird durch Umdrehen der Drehrichtung des PM-Elektromotors realisiert?

2. Können Sie mir sagen, wie hoch die Nenndrehzahl des PM-Motors ist und ab welcher Drehzahl die Feldschwächung durch die Regelelektronik genutzt wird?

3. Wie ist die mittlere Lebenserwartung der Akkus? Sind die Akkus als Kaufteil im Kaufpreis mit inbegriffen oder können die Akkus auch geliehen/geleased werden?
Oder sind die Akkus nach Ende der Lebensdauer (ggf. nach ein paar Jahren) auf Kosten des Fahrzeughalters zu ersetzen?

4. Wie genau verhält es sich mit dem "30-Tage-Leihwagen" pro Jahr? Welche Klasse/Motorisierung hat der Wagen?

5. Wie wird die Reichweite des kommenden e-Golfs (neues Modelljahr) optimiert werden?

Über eine technisch fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Zu Frage 3: VW bietet kein Batterieleasing an. Sowohl bei e-Golf als auch bei e-up! ist der Akku immer Bestandteil des Fahrzeugpreises. Sie bieten dafür eine Garantie von 8 Jahren / 160.000 km, was schon recht ordentlich ist. Austausch außerhalb der Garantiezeit erfolgt entsprechend auf eigene Kosten. Möglicherweise hat VW bis dahin ein EE Speicherprogramm entwickelt und gibt dir Rabatt, wenn du den alten Akku als Austauschteil an VW übergibst. Nissan und BMW machen es so.

Zu Frage 5: der neue e-Golf bekommt 37 Ah Zellen, aktuell hat er welche mit 25 Ah. Die NEFZ Reichweite dürfte damit auf etwa 280 km steigen (aktuell 190 km).

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Hallo,

bin ja mal gespannt, wie ausführlich die Antwort der Kundenbetreuung ausfallen wird. 🙂 Ansonsten:

Zu 1) Es gibt nur einen Gang, beim Rückwärtsfahren wird die Drehrichtung geändert ("umgepolt"😉. Steht so zwar nicht explizit im SSP 530 (e-Golf), aber im SSP 499 (allgemeine Infos zu elektrischen Antrieben). Ist im Übrigen bei allen E-Autos so.

Zu 2) Nenndrehzahl ist 12.000 1/min. Drehmoment liegt bis 3000 1/min bei konstant 270 Nm. Ab dann bleibt die Leistung konstant bei 85 kW bis 12.000 1/min (Drehmoment fällt entsprechend ab).

Zu 3) Batterie ist immer im Kaufpreis enthalten. Es gibt Garantie bis 8 Jahre bzw. 160.000 km (Minimalkapazität 70%). Mein 21 Monate alter e-Golf mit 43.000 km zeigt noch keine Einbußen und geht nach dem Leasing sowieso zurück bzw. wird durch den neuen e-Golf getauscht.

Zu 4) Läuft über den E-Händler, der gleichzeitig Stützpunkt von Euromobil (Autovermietung) sein muss. Bis VW Sharan kann alles gebucht werden. Motorisierung halt wie verfügbar, ich hatte bisher aber noch keine expliziten Wünsche geäußert (außer dass es bei einer längeren Fahrt ein Diesel sein sollte).

Zu 5) Es sollen 300 km NEFZ werden. Die Zellen steigen wohl auf auf 37 Ah, wie oben schon geschrieben. Außerdem gibt's viele weitere Optimierungen (mehr Leistung, mehr VMax, stärkeres Ladegerät, mehr Ausstattungsmöglichkeiten, ...). Die Reichweite steigt nicht nur durch die größere Batterie, sondern auch durch Effizienzmaßnahmen.

Bei mir war der e-Golf übrigens auch der Nachfolger eines Golf (6) GTD. Ein Zurück zum Verbrennungsmotor gibt's bei mir freiwillig jedenfalls nicht mehr.

Gruß

Zitat:

@Golf-TSI schrieb am 17. Mai 2016 um 20:08:22 Uhr:


Hallo,

bin ja mal gespannt, wie ausführlich die Antwort der Kundenbetreuung ausfallen wird. 🙂 Ansonsten:

Zu 1) Es gibt nur einen Gang, beim Rückwärtsfahren wird die Drehrichtung geändert ("umgepolt"😉. Steht so zwar nicht explizit im SSP 530 (e-Golf), aber im SSP 499 (allgemeine Infos zu elektrischen Antrieben). Ist im Übrigen bei allen E-Autos so.

Zu 2) Nenndrehzahl ist 12.000 1/min. Drehmoment liegt bis 3000 1/min bei konstant 270 Nm. Ab dann bleibt die Leistung konstant bei 85 kW bis 12.000 1/min (Drehmoment fällt entsprechend ab).

Zu 3) Batterie ist immer im Kaufpreis enthalten. Es gibt Garantie bis 8 Jahre bzw. 160.000 km (Minimalkapazität 70%). Mein 21 Monate alter e-Golf mit 43.000 km zeigt noch keine Einbußen und geht nach dem Leasing sowieso zurück bzw. wird durch den neuen e-Golf getauscht.

Zu 4) Läuft über den E-Händler, der gleichzeitig Stützpunkt von Euromobil (Autovermietung) sein muss. Bis VW Sharan kann alles gebucht werden. Motorisierung halt wie verfügbar, ich hatte bisher aber noch keine expliziten Wünsche geäußert (außer dass es bei einer längeren Fahrt ein Diesel sein sollte).

Zu 5) Es sollen 300 km NEFZ werden. Die Zellen steigen wohl auf auf 37 Ah, wie oben schon geschrieben. Außerdem gibt's viele weitere Optimierungen (mehr Leistung, mehr VMax, stärkeres Ladegerät, mehr Ausstattungsmöglichkeiten, ...). Die Reichweite steigt nicht nur durch die größere Batterie, sondern auch durch Effizienzmaßnahmen.

Bei mir war der e-Golf übrigens auch der Nachfolger eines Golf (6) GTD. Ein Zurück zum Verbrennungsmotor gibt's bei mir freiwillig jedenfalls nicht mehr.

Gruß

DAnke für die Infos!
Aber werden es nicht 37KWh? Woher kommen die 37Ah und warum fängt manhier plötzlich an mit Ah zu rechnen? Maßgebend sind ja die KWh (netto), also die Energie die ich entnehmen kann.

Hallo Golf-TSI!
Vielen Dank für Deine Antworten!

Zitat:

@Golf-TSI schrieb am 17. Mai 2016 um 20:08:22 Uhr:


Hallo,

bin ja mal gespannt, wie ausführlich die Antwort der Kundenbetreuung ausfallen wird. 🙂 Ansonsten:

Zu 1) Es gibt nur einen Gang, beim Rückwärtsfahren wird die Drehrichtung geändert ("umgepolt"😉. Steht so zwar nicht explizit im SSP 530 (e-Golf), aber im SSP 499 (allgemeine Infos zu elektrischen Antrieben). Ist im Übrigen bei allen E-Autos so.

Dachte ich mir auch so. Alles andere würde diesen enormen Vorteil des E-Motors gegenüber dem Diesen ad absurdum führen.

Mir ist zurzeit auch keine Auslegung für einen Drehfeldmotor bekannt, die einen Wirkungsgrad-Vorteil in einer Drehrichtung bewirkt. Das müsste "irgendeine Art von Asymmetrie" in Stator oder Rotor sein!?!

Zitat:

Zu 2) Nenndrehzahl ist 12.000 1/min. Drehmoment liegt bis 3000 1/min bei konstant 270 Nm. Ab dann bleibt die Leistung konstant bei 85 kW bis 12.000 1/min (Drehmoment fällt entsprechend ab).

Das ist ein klarer Hinweis, bzw. höchst wahrscheinlich die Antwort auf meine Frage. Im Feldstellbereich des PM-Synchron-Motors liegt konstantes Drehmoment an. Im Feldschwächbereich wird mit "einer speziellen Bestromung" das Feld geschwächt, um trotz Erreichen der Spannungsgrenze (hier des Akkus) höher zu Drehen (da die induzierte Spannung des Motors linear mit der Drehzahl steigt). Dabei sinkt das Moment in dem Maße ab, dass die elektrische Leistung konstant bleibt. Aus "Elektromotorischer Sicht bwzüglich der Auslegung der Maschine" liegt die Nenndrehzahl demnach bei 3000 min-1.

Zitat:

Zu 3) Batterie ist immer im Kaufpreis enthalten. Es gibt Garantie bis 8 Jahre bzw. 160.000 km (Minimalkapazität 70%). Mein 21 Monate alter e-Golf mit 43.000 km zeigt noch keine Einbußen und geht nach dem Leasing sowieso zurück bzw. wird durch den neuen e-Golf getauscht.

Zu 4) Läuft über den E-Händler, der gleichzeitig Stützpunkt von Euromobil (Autovermietung) sein muss. Bis VW Sharan kann alles gebucht werden. Motorisierung halt wie verfügbar, ich hatte bisher aber noch keine expliziten Wünsche geäußert (außer dass es bei einer längeren Fahrt ein Diesel sein sollte).

Zu 5) Es sollen 300 km NEFZ werden. Die Zellen steigen wohl auf auf 37 Ah, wie oben schon geschrieben. Außerdem gibt's viele weitere Optimierungen (mehr Leistung, mehr VMax, stärkeres Ladegerät, mehr Ausstattungsmöglichkeiten, ...). Die Reichweite steigt nicht nur durch die größere Batterie, sondern auch durch Effizienzmaßnahmen.

Bei mir war der e-Golf übrigens auch der Nachfolger eines Golf (6) GTD. Ein Zurück zum Verbrennungsmotor gibt's bei mir freiwillig jedenfalls nicht mehr.

Gruß

Zitat:

@VW_Bernd_1967 schrieb am 18. Mai 2016 um 08:58:20 Uhr:



DAnke für die Infos!
Aber werden es nicht 37KWh? Woher kommen die 37Ah und warum fängt manhier plötzlich an mit Ah zu rechnen? Maßgebend sind ja die KWh (netto), also die Energie die ich entnehmen kann.

Hallo Bernd,
einfach gesagt, kann man die Ladungsmenge des Akkus (Ah) einfach mit dessen Spannung (Volt) multiplizieren um die Energie (Wh) zu errechnen.
Warum hier jetzt explizit die Ladungsmenge und nicht die Energie angegeben wird, weiß ich nicht.

Angenommen die Akkuspannung läge bei ca. 1000 V, so ergeben sich 25 kWh, bzw. 37 kWh.
Normverbrauch war (glaube ich) 12,5 kWh / 100 km. Das ergibt dann bei 25 kWh Energie genau 200 km.
Das würde doch schon fast passen, oder?
Vermutlich hat der Akku aber eine geringere Spannung, vielleicht so 800 V!?!

Gruß Klaus.

Die Angabe der Kapazität (Ah) soll die Verbesserung der Akkuchemie auf Zellebene beschreiben. Da Anzahl und Nennspannung der Zellen identisch bleiben, ergibt sich ein direkt proportionales Verhältnis zur Energiemenge. Man könnte zwar auch den neuen Energiegehalt (kWh) direkt als Wert angeben, aber daraus kann man auf den ersten Blick nicht die Wertschöpfung von Panasonic erkennen. Es könnte ja auch sein, dass VW einfach mehr oder andere Zellen verbaut.

BMW macht es genau so. Alt 60 Ah, neu 94 Ah. Das ist durchaus üblich.

Der e-Golf behält seine 264 Zellen (verschaltet 3p88s). Bei einer Nennspannung von 3,67 V / Zelle ergibt sich daraus eine Systemspannung von 323 V und ein Kapazitätszuwachs von 24,2 kWh (25 Ah) auf 35,8 kWh (37 Ah). Die tatsächlich nutzbare Energiemenge ist zum Schutz der Zellen geringer.

Danke für die Erklärung.
Fände es halt besser, wenn die Ah nicht so oft erwähnt würden, weil sonst Laien gar nicht mehr klar kommen und die Autoindustrie diese Angabe auch noch zur Verwirrung nutzt, weil die AH-Zahl meinst größer ist als die KWh-Zahl.

Was anderes: Frage:
Die normale beheizbare Scheibe, ist sie gut genug, irritieren die Drähte nicht bei Regen?
Oder sollte man die drahtlose Frontscheibenheizung bestellen, was ja sehr teuer wird?

Drahtlos ist auf jeden Fall eleganter, aber mich persönlich haben die Drähte bisher nicht sooo sehr gestört. Dafür sind nach 12 Jahren drei Drähte ausgefallen, was ein etwas ungleichmäßiges Ergebnis zur Folge hatte. Ich persönlich würde es vom Aufpreis abhängig machen.

Zitat:

@PT_rg80 schrieb am 18. Mai 2016 um 14:58:22 Uhr:


Drahtlos ist auf jeden Fall eleganter, aber mich persönlich haben die Drähte bisher nicht sooo sehr gestört. Dafür sind nach 12 Jahren drei Drähte ausgefallen, was ein etwas ungleichmäßiges Ergebnis zur Folge hatte. Ich persönlich würde es vom Aufpreis abhängig machen.

Es sind nur 180 Euro Aufpreis.
Fahre zwar dann meist Kurzstrecke und die Drähte würden mich nur kurz stören,
da aber das Auto den ganzen Tag auf einem sonnigen Parkplatz steht, wäre das infrarot reflektierende schon brauchbar.
Dachte immer, man müsste telefonmäßig aufrüsten, wegen schlechterem Empfang durch Metallfolie.
Scheint hier ja nicht erforderlich zu sein.

Fazit: nehme ich ;-)

Bin mal gespannt auf die ersten Berichte von Bestellungen, wie viel Prozente und Rabatte es nun gibt.
Vor der Kaufprämie sollen es ja bis zu 10% gewesen sein.
Und Internetvermittler bekommen das Fahrzeug wohl auch nicht günstiger (also deren Händler).

Ohje,....... Anfang des Jahres Interesse für den e-Golf geweckt,
dann die Info erhalten, dass die Reichweite um ca. 50% steigen würde, also warten,
und warten und warten.....
Hoffentlich ist es im November dann soweit, dass ich endlich bestellen kann.

Jemand eine Ahnung , wie die Lieferzeit aussehen könnte? Wohl eher Februar 2017 oder später?

Falls es jemand noch nicht weiß:

Der e-Golf (Facelift) ist jetzt auch im Konfigurator!

Preis ist in etwa gleich geblieben.
Wenn der Konfigurator beim Händler endlcih vernünftig funktioniert, kann er die Bestellung raus senden.

Zitat:

@VW_Bernd_1967 schrieb am 16. Februar 2017 um 19:38:50 Uhr:


Preis ist in etwa gleich geblieben.
Wenn der Konfigurator beim Händler endlcih vernünftig funktioniert, kann er die Bestellung raus senden.

Und Bernd, wirst du zuschlagen???

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