Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Wolfsburg. Die Umstellung auf den neuen Abgas-Teststandard WLTP droht Volkswagen Lieferengpässe bei bestimmten Modellen zu bescheren. dpa

Wenn der Prüfzyklus zur Bestimmung von Verbrauch sowie Schadstoff- und CO2-Emissionen eingeführt wird, könne es in der zweiten Jahreshälfte bei der Kernmarke VW Pkw zu „Anpassungen in der Produktion“ kommen, teilte das Unternehmen am Samstag mit. Das bedeutet, das der Autobauer gezwungen sein könnte, einen Teil der normalen Produktionsabläufe wegen zusätzlichen Aufwands umzuplanen.

Einem Bericht der Branchenzeitung „Automobilwoche“ zufolge denkt der Autobauer deshalb auch über eine Verkürzung der Werksferien nach. Nach dpa-Informationen geht es allerdings nicht um die Werksferien, sondern vor allem um mögliche Lieferengpässe. Davor hatte bereits der neue Konzernchef Herbert Diess Anfang Mai auf der Hauptversammlung gewarnt.

„Falls es Entscheidungen zu veränderten Fahrweisen an Fertigungsstandorten geben sollte, werden die Mitarbeiter frühestmöglich informiert“, schrieb die „Automobilwoche“. Alle Beteiligten arbeiten nach VW-Angaben mit Hochdruck daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Zum 1. September 2018 sind für neu zugelassene Pkw zertifizierte WLTP-Messungen erforderlich. Derzeit müssen VW-Kunden dem Bericht zufolge bei einer Neuwagen-Bestellung eine „Zusatzvereinbarung WLTP“ unterschreiben, wenn ihnen die neuen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte noch nicht mitgeteilt werden können.

Unter Berufung auf interne Dokumente meldete das Blatt, die VW-Händler seien informiert worden, dass man für betroffene Bestandsfahrzeuge „eine Ausnahmegenehmigung mit einer entsprechenden Fristverlängerung für die Erstzulassung beim (Kraftfahrt-Bundesamt) KBA beauftragen“ werde.

Gleichzeitig strafft VW sein Angebot. So wird der Passat mit 120-PS-Dieselmotor nach der Modellüberarbeitung serienmäßig über ein SCR-System zur Abgasreinigung verfügen. Bisher war dies eine Zusatzausstattung. Darüber hinaus sollten wenig nachgefragte Motor-Getriebe-Varianten mit dem Modelljahr 2018 auslaufen und nicht mehr auf WLTP umgestellt werden. So soll es etwa den Allrad-Tiguan mit 150-PS-Diesel künftig nur noch mit Doppelkupplungsgetriebe geben.

Zitat:

@Micha1103 schrieb am 13. Mai 2018 um 15:09:50 Uhr:


Grade gefunden...

Wolfsburg. Die Umstellung auf den neuen Abgas-Teststandard WLTP droht Volkswagen Lieferengpässe bei bestimmten Modellen zu bescheren. dpa

Wenn der Prüfzyklus zur Bestimmung von Verbrauch sowie Schadstoff- und CO2-Emissionen eingeführt wird, könne es in der zweiten Jahreshälfte bei der Kernmarke VW Pkw zu „Anpassungen in der Produktion“ kommen, teilte das Unternehmen am Samstag mit. Das bedeutet, das der Autobauer gezwungen sein könnte, einen Teil der normalen Produktionsabläufe wegen zusätzlichen Aufwands umzuplanen.

Einem Bericht der Branchenzeitung „Automobilwoche“ zufolge denkt der Autobauer deshalb auch über eine Verkürzung der Werksferien nach. Nach dpa-Informationen geht es allerdings nicht um die Werksferien, sondern vor allem um mögliche Lieferengpässe. Davor hatte bereits der neue Konzernchef Herbert Diess Anfang Mai auf der Hauptversammlung gewarnt.

„Falls es Entscheidungen zu veränderten Fahrweisen an Fertigungsstandorten geben sollte, werden die Mitarbeiter frühestmöglich informiert“, schrieb die „Automobilwoche“. Alle Beteiligten arbeiten nach VW-Angaben mit Hochdruck daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Zum 1. September 2018 sind für neu zugelassene Pkw zertifizierte WLTP-Messungen erforderlich. Derzeit müssen VW-Kunden dem Bericht zufolge bei einer Neuwagen-Bestellung eine „Zusatzvereinbarung WLTP“ unterschreiben, wenn ihnen die neuen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte noch nicht mitgeteilt werden können.

Unter Berufung auf interne Dokumente meldete das Blatt, die VW-Händler seien informiert worden, dass man für betroffene Bestandsfahrzeuge „eine Ausnahmegenehmigung mit einer entsprechenden Fristverlängerung für die Erstzulassung beim (Kraftfahrt-Bundesamt) KBA beauftragen“ werde.

Gleichzeitig strafft VW sein Angebot. So wird der Passat mit 120-PS-Dieselmotor nach der Modellüberarbeitung serienmäßig über ein SCR-System zur Abgasreinigung verfügen. Bisher war dies eine Zusatzausstattung. Darüber hinaus sollten wenig nachgefragte Motor-Getriebe-Varianten mit dem Modelljahr 2018 auslaufen und nicht mehr auf WLTP umgestellt werden. So soll es etwa den Allrad-Tiguan mit 150-PS-Diesel künftig nur noch mit Doppelkupplungsgetriebe geben.

Vielleicht übersehe ich etwas, aber: was hat das mit dem Thema zu tun? Hat das eine Relevanz für Eigentümer von Schummeldieseln?

VG

Stephan

Vielleicht für den ein oder anderem Interessant?

Hat glaub auch was mit Software zutun...

Fahr dich mal runter...Wem es nicht passt soll es überlesen und wem es interessiert liest es...

Immerhin ist das ein Forum...

Das KBA war wohl fleißig diese Woche. Habe auch meinen "Infobrief" bekommen. Geht morgen weiter zur Kanzlei.

Gruß Philipp

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Zitat:

@rommulaner schrieb am 12. Mai 2018 um 22:06:19 Uhr:


Ja, NOCH. Würde bei mir jetzt auch noch gehen.
In 2 Jahren kannst das knicken.

Warum sollte das in 2 Jahren anders sein als jetzt? Hast du dafür irgendeine verlässliche Quelle oder vermutest du das einfach?

Wie schon mehrfach erklärt, wird die HU verweigert, wenn die Nachbesserungsfrist von 18 Monaten abgelaufen ist und das Update nicht drauf ist. Erheblicher Mangel gemäß Verfügung des KBA und der Bundesländer.
Betrifft schon etliche VW/Audi Modelle und ab ca. Juli auch den Sharan.
Danach heißt es updaten oder abmelden, wenn die HU abgelaufen ist.

Also keine HU mehr in zwei Jahren, auch wenn man jetzt noch schnell zum TÜV geht.

Zitat:

@Stephen64 schrieb am 13. Mai 2018 um 20:32:06 Uhr:


Wie schon mehrfach erklärt, wird die HU verweigert, wenn die Nachbesserungsfrist von 18 Monaten abgelaufen ist und das Update nicht drauf ist. Erheblicher Mangel gemäß Verfügung des KBA und der Bundesländer.
Betrifft schon etliche VW/Audi Modelle und ab ca. Juli auch den Sharan.
Danach heißt es updaten oder abmelden, wenn die HU abgelaufen ist.

Nein. Ich habe im letzten Monat ohne Probleme die HU bekommen, obwohl die 18 Monate abgelaufen waren. In der Werkstatt sagte man mir, solange die Abgasmessung okay ist, spielt das alles keine Rolle.

Woher habt ihr das mit den 18 Monaten? Gibt es dafür eine offizielle Quelle?

Ich habe leider den Brief auch am WE erhalten :-(

Ich übrigens auch.

Bei mir ist er auch letzte Woche angekommen.

Lesenswerte Meinung zur Verweigerung der "TÜV-Plakette": " ... die Hauptuntersuchung besser künftig bei der DEKRA machen zu lassen und nicht beim TÜV-NORD oder TÜV Süd. ... Da zu befürchten ist, dass die Updates beim nächsten Werkstattbesuch evtl. heimlich installiert werden, weil VW ein starkes Interesse an der Vernichtung des Beweises der Abschalteinrichtungen hat (die auch noch in allen Gerichtsverfahren von VW bestritten wird), sollten entweder VW-Vertragswerkstätten völlig gemieden werden oder die ausdrücklich Werkstattanweisung erfolgen, das Update nicht zu installieren. Das Verhalten des TÜV dürfte in in jedem Falle rechtswidrig sein.

https://ra-schmidt.jimdo.com/.../

Zitat:

@Luxury-Gap schrieb am 13. Mai 2018 um 20:39:07 Uhr:


Woher habt ihr das mit den 18 Monaten? Gibt es dafür eine offizielle Quelle?

Auf die Schnelle:

Schau mal hier.

Man könnte jetzt noch die entsprechende Kleine Anfrage des Parlaments raussuchen, aber ich hoffe dass der Focus gerade noch als ausreichend seriös betrachtet wird.

Es gab aber auch Berichte hier im Thread und dem großen Sammelthread, wonach ab 18 Monaten nach Freigabe des Updates keine Plakette erteilt wurde. Gemäß der neuen technischen Richtlinie für HU/AU muss mit einem OBD Tester die Softwareversion asugelesen werden und mit den KBA-Listen abgeglichen werden.
Dekra und TÜV machen das schon länger.
Wenn der Hinterhofschrauber das nicht gemacht hat, ist die HU im Zweifelsfall ungültig. Ist ähnlich wie bei Gefälligkeits-Eintragungen bei Tuning.

Zitat:

@Stephen64 schrieb am 15. Mai 2018 um 02:19:36 Uhr:



Zitat:

@Luxury-Gap schrieb am 13. Mai 2018 um 20:39:07 Uhr:


Woher habt ihr das mit den 18 Monaten? Gibt es dafür eine offizielle Quelle?

Auf die Schnelle:
Schau mal hier.
Man könnte jetzt noch die entsprechende Kleine Anfrage des Parlaments raussuchen, aber ich hoffe dass der Focus gerade noch als ausreichend seriös betrachtet wird.

Es gab aber auch Berichte hier im Thread und dem großen Sammelthread, wonach ab 18 Monaten nach Freigabe des Updates keine Plakette erteilt wurde. Gemäß der neuen technischen Richtlinie für HU/AU muss mit einem OBD Tester die Softwareversion asugelesen werden und mit den KBA-Listen abgeglichen werden.
Dekra und TÜV machen das schon länger.
Wenn der Hinterhofschrauber das nicht gemacht hat, ist die HU im Zweifelsfall ungültig. Ist ähnlich wie bei Gefälligkeits-Eintragungen bei Tuning.

Eine Werkstatt, die du nicht kennst, als "Hinterhofschrauber" zu beschreiben, ist schon stark.

Focus-online in diesem Zusammenhang als seriöse Quelle zu betrachten, wo dann in dem Artikel wieder auf eine andere Quelle verwiesen wird, ist auch cool. Wenn du den Artikel genauer gelesen hättest, wäre dir evtl. aufgefallen, dass das alles überhaupt nicht so klar ist, wie das die Überschrift des Artikels suggeriert, „weil die nachträglich abgefasste Nebenbestimmung, mit der das Bundesverkehrsministerium die Betriebserlaubnis der manipulierten Autos zu "heilen" versucht, unter Juristen höchst umstritten ist. Sie bezweifeln, dass die TÜV-Drohung der Bundesregierung rechtlich haltbar ist.“

Es gibt viele Berichte und Threads, in denen das hier problematisiert wird und jeder gibt irgendwie seinen Senf dazu, ohne etwas offizielles zu wissen.

p.s. Die "Hinterhofschrauber" sind übrigens eine hier sehr bekannte freie Werkstatt mit etwa 20 Leuten.

@Luxury-Gap
Hinterhofschrauber war eigentlich nicht negativ gemeint (gehe selbst gerne zu einem wegen der Arbeitsqualität), aber er hat offensichtlich kein Prüfgerät angeschlossen und die Softwareversion mit den offiziellen Listen abgeglichen, so wie es die Prüforganisationen machen und so wie es in den Richtlinien vorgeschrieben ist.
Somit ist die HU/AU illegal erteilt, wenn die 18 Monate rum sind. Punktum.
(Also wohl doch ein "Hinterhofschrauber"?)

Das mit den 18 Monaten habe ich mir nunmal nicht ausgedacht und den Focus halte ich (wie man meiner Bemerkung vielleicht entnehmen konnte) im Allgemeinen selbst nicht für besonders seriös, aber der Verweis auf die schriftliche Erklärung der Bundesregierung ist nunmal schon ein klares Faktum. Wenn dir diese Seriösität nicht reicht, steht es dir frei, einfach mal nach die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Parlamentarische Anfrage zu lesen (wieviel offizieller soll es noch sein?).
Es ist im Übrigen nicht mein Job, es zweifelsfrei zu beweisen - das macht dann schon u.U. die Polizei, wenn sie den Wagen wegen ungültiger HU/AU stilllegt. Aber die haben bezüglich der technischen Vorgaben an Prüforganisationen bestimmt auch unrecht.

Und Leute anzupampen, weil sie nicht alles gleich in mundgerechten Häppchen aufbreiten, was hier schon dutzende Mal durchgekaut wurde und keiner mehr in Zweifel zieht, ist auch kein guter Stil.
Die Suchfunktion hilft. Wirklich.

Meine persönliche Meinung ist im Übrigen auch, dass das alles ein riesiger Beschiss ist. Das Update ist keine korrekte Nachbesserung, fast alle Diesel halten die EU Normen sowieso nicht vollumfänglich ein und man sollte deswegen keine Plakette verweigern können. Ist ist aber so, weil das von der Bundesregierung, KBA und dem Bund-Länder-Fachausschus "Technisches Kraftfahrwesen" nunmal so beschlossen wurde. Muss man nicht toll finden, ist aber so und wird auch durchgesetzt.

Sorry, verklickt.

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