Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
825 Antworten
Ich bin unschlüssig, ob ich das Update beim bald fälligen Service machen lassen soll.
Sharan 10/2010 2.0 TDI 140PS DSG mit 96.000 km
Vor ca. 28.000km wurde auf Gebrauchtwagengarantie das AGR/Kühler getauscht. Dürfte also noch nicht viel verkokt sein.
DPF Ölaschevolumen berechnet liegt bei 0,06 l also bei einem Drittel der Obergrenze.
Abgesehen vom höheren AdBlue Verbrauch gibt's sicher einige Unbekannte...
Was meint ihr, soll ich machen lassen oder noch warten?
Gruß
Zitat:
@topcatK1 schrieb am 8. Februar 2017 um 22:31:15 Uhr:
Ich bin unschlüssig, ob ich das Update beim bald fälligen Service machen lassen soll.
Sharan 10/2010 2.0 TDI 140PS DSG mit 96.000 km
Vor ca. 28.000km wurde auf Gebrauchtwagengarantie das AGR/Kühler getauscht. Dürfte also noch nicht viel verkokt sein.
DPF Ölaschevolumen berechnet liegt bei 0,06 l also bei einem Drittel der Obergrenze.
Abgesehen vom höheren AdBlue Verbrauch gibt's sicher einige Unbekannte...
Was meint ihr, soll ich machen lassen oder noch warten?
Gruß
Hallo,
ich würde auf jeden Fall damit warten, bis zur maximal möglichen Frist, bevor es dann Ärger mit Behörden etc. gibt. Dann kannst Du ja auch schon lesen, ob es hier Problemberichte von Früh-Upgedateten Fahrzeugen gibt. So mache ich es auch.
Gruß Hans-Jürgen
Frage: "Warum sind denn so viele von euch gegen ein update?" Habe ich etwas nicht mitbekommen?
Mehrverbrauch, Adblue Verbrauch, AGR Schäden, DPF Verschleiß wegen höherem Rußeintrag, Ölverdünnung durch vermehrte Regeneration, usw.
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Moin,
eben in der Flimmerkiste!
https://www.ndr.de/.../...Grosse-Probleme-bei-Diesel-Autos,vw3624.html
Mmmhhh.... greift da denn dann nicht die Gewährleistung, wenn sich nach so einen Eingriff etwas ändert bzw. kaputt geht? Für mich wird es bei 302tkm wahrscheinlich eh problematisch bei einem Defekt, raus zu kriegen woran es lag. Ich verstehe nun allerdings auch warum viele warten wollen.
Ich habe Samstag meinen Termin, ich berichte dann.
🙂
Bei VW kriegst ja generell kaum bis keine Kulanz was ich hier so lese. Selbst bei geringer Laufleistung und 3 bis 4 Jahren. Aber bei über 300tkm, keine Chance meiner Meinung nach.
Zum Thema Kulanz: Kurz vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals hatte ich einen Defekt der o.g. Abgasanlage beim Golf (6 Jh alt, 110T km). Leistung wurde reduziert, Warnlampe aktiv - Zwang, Werkstatt anzufahren. Soweit auch verständlich weil ja der Wagen die (falsch) versprochenen Abgaswerte einhalten und nicht weitergefahren werden soll. Nach der 1100,- Rep. erfuhr ich vom Abgasskandal und schrieb auf Anraten der Werkstatt den zentralen VW KD mit der Bitte auf Prüfung v. Kulanz an - vor dem Hintergrund, dass durch die teuere Rep. nur der Betrugszustand wieder hergestellt wurde, war ich als Kunde natürlich enttäuscht, da gerade erst passiert. Die Antwort von VW war nett formuliert. Zwischen den Zeilen gab man mir aber klar zu verstehen, das mein Verschleiß mit ihrem Betrug nichts zu tun haben. Das ist zwar faktisch richtig aber unanständig gewesen.
Moin,
hier noch ein grund etwas zu warten.
Die Bayerische Polizei (Link) verweigert bei 500 betroffenen Dienstfahrzeugen das Update. Grund:
''Denn Volkswagen gibt seinen Kunden bis heute keine umfassende Garantieerklärung, dass durch die Tüftelei am Bordcomputer keine langfristigen Folgeschäden entstehen, auf denen sie dann sitzen bleiben''
Gruß
Zitat:
@Mondeo1983 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:13:04 Uhr:
Moin,hier noch ein grund etwas zu warten.
Die Bayerische Polizei (Link) verweigert bei 500 betroffenen Dienstfahrzeugen das Update. Grund:
''Denn Volkswagen gibt seinen Kunden bis heute keine umfassende Garantieerklärung, dass durch die Tüftelei am Bordcomputer keine langfristigen Folgeschäden entstehen, auf denen sie dann sitzen bleiben''
Gruß
Hallo,
sehe ich ganz genauso und werde solange irgendmöglich und ohne rechtliche Konsequenzen damit warten.
Gruß Hans-J.
Komme gerade vom TÜV Nord. Wie zu erwarten war, wird im Bereich Abgas nichts beanstandet, wenn man das Update nicht durchgeführt hat. Es wird einem noch immer bescheinigt, dass das Gesamtergebnis der AU "bestanden" lautet. Nicht mal ein Vorbehalt wurde in den Untersuchungsbericht eingearbeitet. Als würde es den Skandal gar nicht geben. Die Gebühren in Höhe von 98,90 € bleiben aber stabil. Oh Mann, was für ein....
Gruß
Hattest den TÜV mit oder ohne Endrohrmessung?
ohne Endrohrmessung. Es wurde nur ausgelesen.
Denn hier in Bayern ist es etwas günstiger. Zumindest theoretisch. Weil ich habe beim letzten TÜV mit dem Vorgängerfahrzeug bestimmt 10,- weniger gezahlt als die Website gesagt hat.
(Foto was es aktuell kostet)
Habe noch einen intressanten Artikel im Netz gefunden.
es lohnt sich diesen mal zu lesen, es werden viele Fragen beantwortet.
Gruß