Sammelbestellung H4-Booster Feb2010

VW Golf 1 (17, 155)

Moin Moin
Da ich in der letzten Zeit mit Anfragen aus dem Forum über mögliche "Sammelbestellungen" des H4-Booster bombadiert werde aber keine von den Usern die Motivation hat das selbst anzuzetteln rufe ich mal wieder eine Forumsbestellung des H4-Boosters ins Leben.

Konditionen: 19€  Preisnachlass auf alle H4-Booster die bis zum 15.2.2010 bestellt werden.
Auslieferung erfolgt in der Woche ab dem 15.2.2010 (für alle die bis dahin bezahlt haben versteht sich).

Das bedeutet z.B.:
- "H4-Booster Golf 1/2" 80€
- "H4-Booster Golf 3" 90€
- "H4-Booster Corrado / Passat 35i" 92€
- "H4-Booster T3" 90€
- "H4-Booster T4" 80€

Bestellungen nur hier per PN oder email

H4-boosert-offen
H4-booster-set
Beste Antwort im Thema

Mal ganz ehrlich, worum ging es hier? Richtig um eine Sammelbestellung... Gehört da Kritik dazu? Nein 😉 Was folgt daraus? Wer nix bestellen will schreibt nix😉
Zufällig kenne ich Mario, ich habe auch Kentnisse über den Materialpreis. Mit diesem Wissen kann ich guten gewissens behaupten das der Preis gerechtfertigt ist.

Für wen ist der booster gedacht? Für alle die das nicht selber können oder wollen...
Alle anderen können sich doch dann da raushalten?

Gruss

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kann ich die H4 Booster auch bei meinen Scheinwerfern, die 2x H7 Lampen besitzen, aber einen H4-Anschluss haben auch nutzen???

gruß

un, läuft di sammelbestellung noch? 😁

oh nein! der einzeller ist wieder da..🙄

jeah...
im gegesatz zu solche nase di mit e anfange und mid 2 uffhöre, sterbe einzeller nie aus 😁
was mich abber wundert... warume bin i ned uff deiner ignorliste? 😛😛

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warst du noch nie..wenn dich alle die dich kennen auf ignore haben, wer soll dann diejenigen die dich nicht kennen warnen, wenn du mal wieder aus deiner höhle kommst..?

Was sind den das für negative Schwingungen...tragt das doch wo anders aus....hat doch nichts mit der Sache hier zu tuen.🙄🙄😉

das hat mit "negativen schwingungen" nix zu tun..such einfach mal nach seinen beiträgen..dann weißt du bescheid.😉

soso... vier seite, aber nur 1-1/2 beiträge (der eine halbe is von mir 😁 ) zum primäre thema 😛😛😛

Zitat:

Original geschrieben von Heinzhassel


kann ich die H4 Booster auch bei meinen Scheinwerfern, die 2x H7 Lampen besitzen, aber einen H4-Anschluss haben auch nutzen???

gruß

Ja kann auch verwendet werden, das "H4" ist halt nur ein Teil des Namens. z.B. Die Zusatzfernlichter sind ja in der Regel H1 und werden dann auch über den H4-Booster versorgt.

Genauso wie eine ZentravlVERRIEGELUNG auch zum Öffnen des Fahrzeuges und ein Fensterheber auch zum senken des Fensters geeignet ist. :-) :-)

puh ich dacht schon meine frage geht unter bei dem gespräch zwischen edi82 und der alten misses....

danke für die info djacme,...werde es mir bis einsendeschluss überlegen 🙂 wie läuft das denn alles dann ab?

gruß

Also ich war heut beim TÜV. Der Prüfer meinte solang ich nix an den Scheinwerfern oder den Birnen (bsp 100 W) veränder dann spricht überhaupt nix gegen den ne Relaisschaltung ála H4-Booster. Er meinte das wäre ein Beitrag zur Sicherheit. Und wörtlich hat er gemeint zu dem Erlöschen der ABE:
Die Leute die das behaupten haben gar keine Ahnung.😉

MfG Flo

@Jakop hasst du dem Tüver den genai erklärt wie ein H4 Booster aufgebaut ist? Hast du ihn auf den von Mario genannten § zu elektrischen Anlagen Befragt? Ich glaube das der zu oberflächlich geantwortet hat. Wenn er gleich mit dem Xenon anfängt, war bestimmt "vorbelastet"😉 Daher nehme ich diese Aussage nicht ernst😁 Gruss

Steht dann aber 1 TÜV-Prüfer gegen 2....also müssen woll mehr fragen 😉

fragt zehn tüffer un ihr habt elf antworte 😁

 fragt zehn tüffer un ihr habt elf antworte

Richtig, genau das ist das Problem. Ich habe schon einen H4-Booster an einen GTÜ Prüfer und einen an ein Anwalt für Verkehrsrecht verkauft. Beide empfunden die Geschichte als Verbesserung der Verkehrssicherheit und sahen keine Notwendigkeit - nicht einmal eine mögliche Grundlage - auf der die eine Eintragung notwendig wäre.

Mir wurde dies an folgendem Beispiel bei der Wiederzulassung eines Oldtimes verdeutlicht. Es geht im einen sehr alten Volvo einen entfernten Bekanntens, der Lichtschalter war hoffnungslos hin, Ersatzteil weder gebraucht noch Repro zu bekommen.
Also einen anderen Schalter eingebaut der optisch ins-Abrett passt. Der stammte nicht aus einem Auto sondern von irgendeinem Industriezulieferer für Elektrotechnik und hat natürlich nicht die ganzen benötigten kontakte, sondern weniger(ich glaube nur 2 Paare. Daswegen mussten einige Relais verbaut werden um die Schaltfunktionen des Originalschalters zu "erzeugen".

Ich habe die ganze Aktion feederführend durchgeführt und bezüglich der Wiederzulassung auch beim dem Sachverständigen der die Untersuchung durchführen sollte angemeldet was ich vorhabe. Die elektrik des Fahrzeuges nachhaltig verändern - eben zusätzliche Relais und einen anderen Schalter in den Lichtkreis Fahrzeug einbauen. Ziel war ja die Wiederzulassung zum Straßenverkehr und die einstufung als Oldtime (Originalität). Die Modifikationen stellen absolut kein Problem dar, gelobt wurde sogar noch der Wille die Schalteroptik beizubehalten und nicht einen 0815 Lichtschalter aus dem Fahrzeugzubehör einzubauen und dadurch evntl auf Relais verzichten zu können.
Auf die Frage meines Bekannten ob diese Veränderung in den Fahrzeugpappieren erfasst werden muss brach dem Prüfer fast das Lachen aus:" Es ist erforderlich das die Scheinwerfer leuchten wenn der Schalter betätigt wird. Wie Sie das technisch realisieren ist mir egal"

Auch hier fehlte jegliche Grundlage soetwas eintragen zu können. Ich kann mir die Kotflügelschrauben durch zöllige Schrauben mit Linkgewunde und TORXKREUZBANNANNENKOPF ersetzten - das trägt mir auch niemand ein...Weil es eben absolut keine rolle spielt.

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