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Sammelbeschwerde bzgl. Dauerfahrlicht

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo alle zusammen,

als ich letztes Jahr meinen Polo bestellt habe, habe ich auf die 50 € für das Tagfahrlicht verzichtet, da mir mein Händler versichert hat, dass man das Dauerfahrlicht (DFL) per Codierung problemlos abschalten könne.

Grundsätzlich halte ich beleuchtete Fahrzeuge durchaus für empfehlenswert, allerdings nur dann, wenn die Wetter- und Tagesverhältnisse dies auch wirklich erfordern. Und da sehe ich wiederum jeden Autofahrer in der Pflicht, dass er in der Lage ist solche Augenblicke zu erkennen und dann die Beleuchtung seines Fahrzeuges entsprechend anpasst. Dabei steht die Rücksichtsnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.

Mit was ich persönlich allerdings durchaus ein Problem habe ist eine Bevormundung durch einen Autohersteller. Damit meine ich weder Fahrassistenzsysteme wie ABS oder ASR noch Fahrsicherheitssysteme wie ESP. Diese Systeme tragen zur eigenen Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer in hohem Maße bei und sind daher unerlässlich.

Bei aufgezwungener Beleuchtung sehe ich das jedoch anders. Mir als Autofahrer ist es sehr wichtig so viel Kontrolle über mein Fahrzeug zu haben wie möglich - ich weiß, an diesem Punkt trennen sich viele Meinungen. Autofahren ist ein subjektives Empfinden und das ist bei jedem von uns anders. Aber ich bezahle nicht fast 20.000 € für einen Kleinwagen, bei dem man das Licht nicht ausschalten kann.

Daher betrifft diese Nachricht all jene, die ein Polo aus dem Jahre 2010 fahren und das DFL gerne abgeschaltet hätten. Im Baujahr 2009 ist eine Abschaltung durch Codieren noch möglich, ab Baujahr 2011 ist Tagfahrlich (TFL) dank unserem Staat eh Pflicht und daher bestellt man dann auch lieber das TFL bzw. das DFL kann dann gar nicht mehr deaktiviert werden (Pflicht ab 07.02.2011).

Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Vorgabe mal wieder genau so sinnvoll wie die Energiesparlampenpflicht, aber das ist hier ja nicht Thema und soll auch keine Diskussion auslösen. Und uns jetzigen Polobesitzern betrifft das ja schließlich auch nicht.

Ich sehe keinerlei Grund warum sich VW weigert, den Kunden ihr DFL auszuschalten. 50 € mehr und ich hätte ein einfaches TFL, das man per Blinkhebelkombination einfach ausschalten kann. Interessant, das TFL darf man ausschalten, das DFL nicht. Ist ja auch verdammt logisch... Zumal sparsame LED's auch lange nicht so viel verbrauchen wie ein aufgezwungenes Standlicht. Und der Mehrverbrauch ist vorhanden, so viel ist mal sicher. Jetzt ein Steuergerät einzubauen, bei dem man (angeblich) nichts mehr verändern kann ist absurd.

Desweiteren steht im Handbuch ganz klar, dass man das DFL in der Werkstatt abschalten lassen kann. Und wenn es dann doch nicht geht, dann ist das defintiv Täuschung und Vertragsbruch. Ich kenne einen Anwalt, den ich diesbezüglich ansprechen werde, um mir eine Expertenmeinung einzuholen. Egal, um was es sich für ein Produkt handelt (Fernseh, Küchengerät, Staubsauger, etc.), die Funktionen, die dem spezifischen Gerät auf der Verpackung oder in der Anleitung zugeschrieben werden, die muss es auch beherrschen. Und das ist im Falle des DFL definitiv nicht der Fall.

Daher möchte ich auf diesem Weg Mitkläger suchen, die mit mir zusammen eine Sammelbeschwerde bei VW einreichen, um eventuell so doch noch eine Abschaltung des DFL ermöglicht zu bekommen.

Ich bitte wirklich nur diejenigen ein Kommentar zu schreiben, die sich meinem Vorhaben anschließen wollen. Es soll hier keine Grundsatzdiskussion über das WARUM oder WIESO entstehen! Alle, die mit dem DFL leben können, denen sei es gegönnt!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedDo


wie kann man keine 50€ fürs tagfahrlicht ausgeben?
sieht doch einfach geil aus!

Moin,

das frage ich mich auch! Noch unverständlicher hinterher den "Fehler" (ist es überhaupt einer??) anderen zuzuschieben. Wohl eine Marotte unserer Gesellschaft, schuldig sind immer die anderen.... *kopfschüttel* 

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96 Antworten

Wäre auch dabei aber man kann es ausschalten 😉 ist dir sicher kla oder ?

Lg beN

pin 3 und pin 6 oda ??
dann noch standlicht rauscodieren 😁

Zitat:

Original geschrieben von Styler92


pin 3 und pin 6 oda ??
dann noch standlicht rauscodieren 😁

Right 😉 war das erste was ich gemacht habe 🙂

Hallo,

VW wird Dir das Dauerfahrlicht nicht deaktivieren, da es für Neufahrzeuge Pflicht ist. Da kann VW nichts dafür, sondern der Gesetzgeber. VW darf es schlichtweg nicht tun, sonst würden sie sich strafbar machen.

Natürlich habe ich Verständnis für Deine Situation. Das ist von VW wirklich saublöd beschrieben. In den Prospekten steht was von "speziellem Dauerfahrlicht" und kein Mensch, nicht mal die Verkäufer, können sich was darunter vorstellen, weil es einfach noch nagelneu war. Ich bin froh, dass ich zum Beispiel mit Hilfe dieses Forums das erkannt habe und jetzt Tagfahrlicht habe.

Das TFL abschalten ist übrigens ein Märchen; das geht definitiv nicht. Nix mit Blinkerhebel und so auch wenn es in der Anleitung steht. Es ist schlichtweg immer an. Außer, wenn am Lichtschalter gedreht wird.

Ab Februar ist es eh Pflicht und dann hat ist die Diskussion eh für die Katz. Das TFL könnte man einfach ausschalten, in dem man die Sicherung zieht oder das Kabel durchtrennt. Aber man muss sich bewusst sein, dass, wenn das Fahrzeug seine Erstzulassung nach Februar 2011 hat und obige Aktionen durchgeführt werden, man sich strafbar macht und eventuell sogar die Betriebserlaubnis erlischt.

Gruß,

diezge

Das sehe ich anders. Nach meinem Kenntnisstand ist das Dauerfahrlicht oder Tagfahrlicht erst für ab 2011 erst-zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben. Wenn jemand an seinem 2010er Polo die Dauerbeleuchtung deaktiviert sehe ich da keine rechtlichen Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Neunerle


Das sehe ich anders. Nach meinem Kenntnisstand ist das Dauerfahrlicht oder Tagfahrlicht erst für ab 2011 erst-zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben.

diezge schreibt imho nichts anderes

Zitat:

Original geschrieben von Neunerle


Wenn jemand an seinem 2010er Polo die Dauerbeleuchtung deaktiviert sehe ich da keine rechtlichen Probleme

VW sollte also 2 Versionen konstruieren? Eine für "vor Feb. 2011" und dann eine geänderte "ab Feb. 2011"? Daß das nicht passiert ist, das finde ich im Grunde wenig überraschend.

Über die Deaktivierung vom TFL gibt's ne TPI nur mal am Rande 🙂

Meine Version (welche in meinem Blog steht) geht schneller als VW zu schreiben 🙂 bis du da an die Produktbetreuung kommst ist 2013 😉

Auch wenn drum gebeten wurde sich ans Thema zu halten will ich mich mal einschalten. Ein Tagfahrlicht ist zwar ab 2011 vorgeschrieben aber nur für Neu zugelassene Typen. Also auch ein Polo V der aktuellen Baureihe benötigt kein Tagfahrlicht selbst wenn er 2013 zugelassen wird. Erst wenn ein Facelift (nehme ich an) oder ein ganz neuer kommt ist es Pflicht. Hat also rein gar nix mit dem Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs zu tun.

Nur zur Info Led gibts erst ab xenon, und bis du die 840 € wieder über den minder verbrauch an sprit (wobei da bestimmt kein unterschied ist) reingeholt hast ist dein auto bestimmt schrottreif!

Hallo, als Themenstarter würde ich gerne noch etwas ergänzen, damit keine Missverständnisse auftreten.

1. Tagfahrlicht ist gesetzlich erst für Neufahrzeuge ab dem 07.02.2011 Pflicht. Alle Fahrzeuge, die davor gebaut wurden, betrifft das nicht! Siehe auch: http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/infodienst/906_50.htm

2. Die Methode der Pinabklemmung und des Codierens des Standlichtes sind mir bekannt.

Was ich erreichen will ist eine legale und bereitwillige Einsicht seitens VW, um das DFL durch eine Werkstatt ausschalten zu lassen. Da die Verpflichtung erst ab oben gegannten Termin gilt, ist die Uneinsicht VWs reine Willkür. Die oben beschriebene Methode ist von VW nicht abgesegnet und führt zu Problemen mit der Garantie. Sollte heute irgendetwas mit dem Fahrzeug sein, rein hypothetisch, und VW sollte dazu verpflichtet sein die Kosten zu übernehmen und sich dann herausstellt, dass ich an der Fahrzeugelektrik herumgebastelt habe, dann werden sie das ganz schnell gegen mich verwenden. Und das werden sie!

Falls es euch noch nicht aufgefallen ist - wenn Firmen ihren Kopf in der Schlinge haben, egal aus welchem Grund, dann suchen sie mit Hilfe ihrer rennomierten Anwälte jede Möglichkeit, um die Kosten (ect.) dem oder den Kläger/n aufzuhalsen. Hinterher ist dann meistens der Betroffene doppelt gestraft. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Soetwas wie Gerechtigkeit ist heutzutage leider Mangelware.

Ich wollte das nochmal erwähnt haben!

LG

Das die Firmen alles tun um daraus zukommen ist das normalste der welt und macht auch jeder bürger!

Ich würde nur mal gerne wissen wieso dir das so wichtig ist? was stört dich so?

Das das Licht dauerhaft am Auto an ist, finde ich ist mit den Winterreifen das beste gesetz seit langem.
Es gibt soviele deppen die selbst bei dämmerung noch denken ich sehe ja genug da brauche ich kein Licht! D.h. nicht das du auch so bist aber es gibt einfach zu viele

Zitat:

Original geschrieben von GeorgDD


Auch wenn drum gebeten wurde sich ans Thema zu halten will ich mich mal einschalten. Ein Tagfahrlicht ist zwar ab 2011 vorgeschrieben aber nur für Neu zugelassene Typen. Also auch ein Polo V der aktuellen Baureihe benötigt kein Tagfahrlicht selbst wenn er 2013 zugelassen wird. Erst wenn ein Facelift (nehme ich an) oder ein ganz neuer kommt ist es Pflicht. Hat also rein gar nix mit dem Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs zu tun.

Hallo,

dann hast Du an dem Gesetz etwas falsch verstanden.

Siehe Textausschnitt, den ich im Netz gefunden habe:
Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Hallo,

dann hast Du an dem Gesetz etwas falsch verstanden.

Siehe Textausschnitt, den ich im Netz gefunden habe:
Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Gruß,

diezge

Japp, so hab ich das ebenfalls verstanden, also das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 6 ist somit das ausschlaggebende.

(Unter Punkt 6 ist das Datum zu Punkt K zu finden, also das Datum der Typgenehmigung)

Also Datum zu 6) > 7. Februar 2011 = Tag-/Dauerfahrlichtpflicht ab Werk

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