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Salvage Title 428i Hilfe!?!?!!?

BMW 4er F32 (Coupé)

Hallo, ich habe letzte Woche einen 428i in Deutschland gekauft. und will ihn jetzt in Österreich zulassen.

Mein Versicherungsvertreter hat eine VIN abfrage für das Auto gemacht und gesagt das der Wagen ein Reimport aus den USA ist und dort einen "Salvage Title" hat.
Er hat mir auch ein paar Fotos zukommen lassen wie das Auto ausgesehen hat.

Ich wollte wissen welche möglichkeiten ich nun habe? Es handelt sich um einen Privatverkauf. und bekomme ich nun Probleme das Auto in Österreich anzumelden?

Ich habe 20.000 € für den Wagen bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Sorry... aber da muss ich reingrätschen: Es ist nicht egal, wenn man sich über so etwas keine Gedanken macht, woher die Ersatzteile kommen.

Ich gehe mal stark davon aus, dass ein deutscher BMW-Händler das nicht macht. Wenn das rauskommen würde, dass er "schwarze" Teile verkauft, gäbe es richtig Ärger und die haben ja auch ein Warenwirtschaftssystem, dass geprüft wird.

Wenn jeder nur billig kauft und es ihm egal ist, woher die Teile kommen, dann darf ich mich über diejenigen wohl ärgern! Warum werden wohl BMW aufgebrochen und geklaut? Da werden ein paar Teile entnommen und der Schaden ist dann ein vielfaches vom Wert der Teile. Es ist schon ärgerlich, wenn jemand Teile so billig kauft, dass es doch ersichtlich ist, dass da was nicht stimmen kann und ich bin dann wirklich ungehalten, wenn ich so was lese.

Es geht nicht, dass man so etwas unterstützt nach dem Motto: Ich habe ein Schnäppchen gemacht und wer dafür bezahlt, ist mir egal.

Meine Meinung dazu!!

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Ich denke mal das ausschlaggebend ist was im Kaufvertrag steht.

Grüße,
Speedy

Wenn das Fahrzeug technisch OK ist, warum sollte es Problem geben. Würde mir aber jetzt noch mal überlegen, ob ich dem Fahrzeug tatsächlich vertraue.

Gegebenenfalls mal auf der Fahrerseite prüfen lassen, ob der Airbag tatsächlich ersetzt wurde und dann mit einem Anwalt die Ansprüche klären und ggfs. die Wandlung durchsetzen.
Zuvor vielleicht mal den Händler fragen, ob er ihn wieder zurücknimmt, bevor man mit Kanonen anrückt.
Die Bilder zeigen jedenfalls mal wieder, wie höllisch man beim Kauf aufpassen muss, gerade wenn der Preis, sagen wir, äusserst wettbewerbsfähig ist.
Mir kommt’s so vor, als käme auf jeden angebotenen deutschen 28i/35i jeweils 1 oder 2 Reimporte powered by Osteuropa.

Guten Morgen,
wichtigste Frage ist was steht im Kaufvertrag? Unfallfrei oder nicht? Wenn nicht unfallfrei dann die Frage ob definiert ist welche Schäden vorhanden waren. In Deutschland darf man Vorschäden nicht verheimlichen, also hast du auch das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aber ich würde den Verkäufer erstmal anrufen und ihn damit konfrontieren.

Aber ein Unfallschaden heißt nicht immer gleich das ein Auto schlecht ist. Ich sehe leider nicht viel auf deinen Bildern weil die Qualität schlecht ist, aber vielleicht lässt du das Auto mal bei BMW checken und versuchst bei dem Verkäufer eine Kaufpreisminderung rauszuholen.

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Hallo,
erstmal mein Beileid, sowas sieht niemand gerne. Also wenn er ihn nicht ausdrücklich als Unfallfahrzeug verkauft hat, kannst du den einfach zurückgeben. Und das wäre in diesem Fall auch mein Rat. Die komplette Vorderachse war defekt, die Schadenskosten laut Title waren 32k USD, das ist mehr als dein Kaufpreis, dazu kommt noch Verschiffung nach Europa und Restwert des Autos. Entweder hat jemand eine sehr soziale Ader und hat den verschenkt oder der wurde im Osten für deutlich weniger als die Hälfte zusammengebaut. Ich kann dir jetzt nicht sagen, wie gut oder schlecht der ist, dazu müsste man sich das Auto genauer ansehen, aber ich persönlich würde ein solches Risiko nicht eingehen, selbst wenn es dein TÜV Mitarbeiter nicht sieht und dich damit fahren lässt.

Wie schon mehrfach geschrieben: Ist im Kaufvertrag der Wagen unfallfrei ausgewiesen und Dir so verkauft worden, würde ich bei Weigerung der Rücknahme sofort meinen Anwalt konsultieren.
Ist Dir der Schaden vorher bekannt gewesen, bzw. hat der Verkäufer darauf hingewiesen, ist seine Meldepflicht dahin gehend erledigt und Du hast gewußt, daß der Wagen nicht einwandfrei war.
Besitzt der Wagen eine TÜV §21 Untersuchung, ist der dort nach Import und Umbau vorgestellt worden und hat dann die Straßenzulassung für Deutschland/Europa bekommen. Dort wird nicht explizit auf Unfallschäden gekuckt sondern mehr auf die Erfüllung der nötigen Umbauten.
Ein Salvagetitel ist zumindest in Deutschland kein Hinderungsgrund ein Fahrzeug zuzulassen, den hatte meiner damals auch, die Vorschriften in Ö kenne ich nicht.

Sehen tut man im Zweifel nicht mehr, aber haben möchte ich ihn nicht mehr geschenkt.
Die Vorredner haben alles gesagt: Kaufvertrag
prüfen (lassen) und dann rechtliche Schritte bis gegebenenfalls hin zur Strafanzeige, wenn der Verkäufer ihn nicht zurücknimmt ......

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 14. März 2019 um 06:37:00 Uhr:


Gegebenenfalls mal auf der Fahrerseite prüfen lassen, ob der Airbag tatsächlich ersetzt wurde und dann mit einem Anwalt die Ansprüche klären und ggfs. die Wandlung durchsetzen.
Zuvor vielleicht mal den Händler fragen, ob er ihn wieder zurücknimmt, bevor man mit Kanonen anrückt.
Die Bilder zeigen jedenfalls mal wieder, wie höllisch man beim Kauf aufpassen muss, gerade wenn der Preis, sagen wir, äusserst wettbewerbsfähig ist.
Mir kommt’s so vor, als käme auf jeden angebotenen deutschen 28i/35i jeweils 1 oder 2 Reimporte powered by Osteuropa.

Laut dem Themenhersteller handelt es sich um Privatverkauf! Also gibt’s nichts mit Händler zu reden!

Jukka

Ach Jukka, das hat doch jetzt niemandem was gebracht. Wie werden die Reimporte denn i.d.R. verkauft? Genau, über Händler, die angeblich im Kundenauftrag veräußern. Im Rechtsstreit würde/müsste das dann ggfs. geklärt werden. Und auch wenn es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt, dann ist er nicht ganz ohne Rechte - wurde ja schon ausgiebig angemerkt. Daher bleibt es bei meiner Empfehlung: Vielleicht mal vorab schauen, ob ggfs. die Airbags nach dem Schaden gar nicht getauscht wurden (dann hätte man auch bei einem Privatkauf gute Karten) und auch mal vorab mit dem VERKÄUFER über eine Rückabwicklung sprechen. Ich würde es jedenfalls nicht so hinnehmen. Und wirklich helfen kann ihm ein juristischer Beistand, wenn der VERKÄUFER ihm die Rückabwicklung verweigert. Verstehe jetzt nicht, was du davon hattest @jukkarin
VG
Christian

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 14. März 2019 um 14:27:47 Uhr:


Ach Jukka, das hat doch jetzt niemandem was gebracht. Wie werden die Reimporte denn i.d.R. verkauft? Genau, über Händler, die angeblich im Kundenauftrag veräußern. Im Rechtsstreit würde/müsste das dann ggfs. geklärt werden. Und auch wenn es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt, dann ist er nicht ganz ohne Rechte - wurde ja schon ausgiebig angemerkt. Daher bleibt es bei meiner Empfehlung: Vielleicht mal vorab schauen, ob ggfs. die Airbags nach dem Schaden gar nicht getauscht wurden (dann hätte man auch bei einem Privatkauf gute Karten) und auch mal vorab mit dem VERKÄUFER über eine Rückabwicklung sprechen. Ich würde es jedenfalls nicht so hinnehmen. Und wirklich helfen kann ihm ein juristischer Beistand, wenn der VERKÄUFER ihm die Rückabwicklung verweigert. Verstehe jetzt nicht, was du davon hattest @jukkarin
VG
Christian

Die gesetzliche Regelung unterschidet sich wesentlich, wenn es um Privatverkauf geht, verglichen mit einen Kauf von Händler. Dafür ist es wichtig das richtig zu achten. Keine Ursache für eine solche Äusserung von dir...

Jukka

Was letztlich Tatsache ist, kann doch gar nicht geklärt werden und bleibt dem deutschen Rechtsbeistand vorbehalten, wenn er denn mit dem Sachverhalt betraut wird. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Meine Kernaussage war lediglich, sich erst einmal an den VERKÄUFER zu wenden (Händler, Privatverkäufer, öffentliche Hand, was weiß ich), denn vielleicht findet sich eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Nachdem mir ein "Danke" überlassen wurde, gehe ich davon aus, dass es hier verständige User gibt, möglicherweise sogar der TE selbst, die meinen gutgemeinten Rat verstanden haben. So, jetzt haben wir uns wieder OT ausgetauscht, wer den Längeren hat, der TE hat´s vermutlich lange verstanden und gebracht hat´s niemandem, außer deinem Ego. Hierfür nochmals die allerherzlichste Entschuldigung, dass ich irrigerweise gleich einen Händler und nicht einen unbescholtenen Bürger des Privatrechts ohne jeglichen Ansinnen ins Spiel gebracht habe. 🙂

Das allgemeine Schuldrecht gilt nicht nur für Unternehmer („Händler“). Wenn (möglicherweise konkludent) ein Kaufvertrag über einen Pkw ohne dramatische Vorschäden abgeschlossen wurde, dann hat der Verkäufer auch als Nicht-Unternehmer einen solchen Wagen zu liefern.

Google mal „LG Düsseldorf 15 O 180/15“, das scheint auf den ersten Blick ein aktuelles Urteil über einen Privatverkauf eines PKW zu sein, der sich hinterher als Unfallwagen herausstellte.

Wieso schreibt der Verfasser eigentlich nicht mal ein paar Antworten rein?

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