Sachmangelhaftung ? Garantie, Kulanz ?

Mercedes E-Klasse W213

Hallo zusammen,

hätte da mal eine Frage:

Am 15.11.2019 also vor ca 6 Wochen habe ich meinen S 213 dT bekommen, 140TKM, Bj 05/2017, Leasingrückläufer ohne Wartungsstau.
Nach 2 Wochen wurden die Bremsscheiben und Beläge getauscht wegen rubbeln.
Jetzt quitscht das Auto beim aus und einsteigen, habe das Air Body Gedöns drin, man hört es auch während der Fahrt bei offenem Fenster. Und mittlerweile wird das Widescreen im linken Bereich richtig weiss, vorallem wenn Sonne darauf scheint.
War heute beim freundlichen, und der meinte evt Traggelenk oder Querlenker, sei
ein Verschleißteil, übernehmen keine Kosten. Und wegen dem Display ( ist ja ein gebrauchter). Nun ja, deshalb habe ich ihn beim MB Händler gekauft. Bei fast 40K.
Kann das sein? Ist das nicht ein Sachmangel ?

Danke

20191230
20191230
Beste Antwort im Thema

Moin,

Leute wollen wir das mal Sachlich sehen.
Wenn jemand privat ein Teil von einem Händler gebraucht kauft, muss der Händler eine 12 Monate Gewährleistung mitgeben, das ist Gesetz und da kann er so viele Garantien versprechen wie er will.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen das der Sachmangel nicht vorhanden war. Und da ist das alter und die Laufleistung egal.

Darum ganz nett den Händler darauf hinweisen. sonst ein Anwalt Deiner Wahl suchen und übergeben.

Darum werden solche Kisten bei den freundlichen nur noch an Wiederverkäufer verkauft, weil die genau wissen das da kosten auf Sie zurollen die Sie nicht bezahlen möchten.

Gruß

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Sollte normalerweise ausgetauscht werden. Weiß jetzt nicht genau ob auf Kulanz oder Garantie

Naja, das ist ziemlich schwierig.
Das Display funktioniert ja. Sich da auf Sachmangelhaftung zurückzuziehen wird ziemlich schwierig.
Ich würde das den Händler bitten eine Kulanzanfrage beim Hersteller zu stellen. Das Thema Diyplay ist ja nicht so ganz unbekannt.

Zum Thema Sachmangelhaftung lies dir mal diesen Artikel durch.
Da wird es m.E. ohne Anwalt sehr schwer wenn der Händler bockig ist.
Also erst mal in einem ruhigen Ton mit dem Verkäufer reden was er für dich tun kann.

Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Zitat:

@Raimund54 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:31:52 Uhr:


Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.

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Zitat:

@copper_ schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:34:31 Uhr:



Zitat:

@Raimund54 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:31:52 Uhr:


Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.

Der war gut! 😁

Sei froh, wenn sonst nix klappert....

Zitat:

@copper_ schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:34:31 Uhr:



Zitat:

@Raimund54 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:31:52 Uhr:


Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.

Sorry, wenn du eine Karre kaufst mit 140000 km auf dem Buckel kann auch mal was kaputt gehen. Wie soll das einer ausschliessen können? Da kann das Fahrzeug noch so hochpreisig sein. (Zumal du uns ja über genauere Fahrzeug- Daten im Unklaren lässt)

Da sage ich nur eigene Dummheit, sowas kauft man nicht.

Zitat:

@copper_ schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:34:31 Uhr:



Zitat:

@Raimund54 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:31:52 Uhr:


Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.

Mein 350d hatte auf einmal auch dieses Quietschen, mit ca. 55Tkm. Es wurde dann links das Federgelenk getauscht, seitdem ist das Quietschen weg und, was ich viel erstaunlicher finde - auch das Klackern/Poltern bei Linkseinschlag und Fahrt über abgesenkten Bordstein habe ich nach dem Tausch nicht mehr gehört!

Junge-Sterne-Garantie hat das nicht übernommen, da Fahrwerksteile ausgeschlossen sind, diesbezüglich habe ich eine Kulanzanfrage an MB Kundencenter gestellt, bisher noch keine Antwort. Kostenpunkt war knapp 600€.

Zitat:

@dcmichel schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:40:37 Uhr:



Zitat:

@copper_ schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:34:31 Uhr:


Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.


Sorry, wenn du eine Karre kaufst mit 140000 km auf dem Buckel kann auch mal was kaputt gehen. Wie soll das einer ausschliessen können? Da kann das Fahrzeug noch so hochpreisig sein. (Zumal du uns ja über genauere Fahrzeug- Daten im Unklaren lässt)
Da sage ich nur eigene Dummheit, sowas kauft man nicht.

So krass würde ich das nicht ausdrücken.
Wenn sich jmd. nicht so gut auskennt, dann kann man bei so einem Kauf schon ein gutes Gefühl haben. Zumal der Verkäufer ja auch noch bestimmt auf die Qualität, Garantie usw. hinweist...
Dazu MB, MB-Händler....
Die Realität sieht leider anders aus.

Zitat:

@copper_ schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:34:31 Uhr:



Zitat:

@Raimund54 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:31:52 Uhr:


Hi,

als privater Käufer (Verbraucher) hat man gegenüber einem Händler normalerweise 1 Jahr Gewährleistung.
Es kann sein, dass manche Verschleißteile davon ausgenommen sind. Dieses sollte im Kaufvertrag oder in den AGB stehen. Das Display dürfte nicht unter die Ausnahmen fallen.

Gruß,

Raimund

Hi Raimund,

das verstehe ich soweit.
Ich verstehe nur nicht das bei einem so hochpreisigem Fahrzeug, nach 6 Wochen irgendein Gelenk das Quitschen anfängt.

Hi,

naja, der Wagen war ja schon 2,5 Jahre alt mit 140 tkm als Du ihn bekommen hast. Da kann so etwas (leider) schon mal auftreten. Wie ich geschrieben habe, ob das auf Gewährleistung geht, weiß ich nicht genau. Sollte der Händler jedoch eine Garantie (junge Sterne Garantie) gegebn haben, müßte er diesen Mangel beseitigen.

Gruß,

Raimund

Naja , hochpreisig sagst du , sagst 6 Wochen alt . Aber irgendwie vergisst du scheinbar das du da kein Neuwagen gekauft hast . Die 2,5 Jahre sind nicht das Problem aber wir reden von 140.000km , das is doch logisch das da auch mal ein Verschleißteil den Geist aufgibt .
Hätte der Wagen 100.000 weniger auf der Uhr würde sich dein Händler der Sache sicher auch annehmen aber so wohl eher weniger .
Das einzige wo ich drauf beharren würde wäre das Display, das is definitiv das bekannte Fehlerbild und darf so nicht aussehen .
Denke ein junger Stern mit deutlich weniger km wäre besser gewesen . Ein Wagen mit soviel auf der Uhr würde ich niemals kaufen , da is doch vorprogrammiert das es recht flott ans Geld geht und man die Katze im Sack kauft

Moin,

Leute wollen wir das mal Sachlich sehen.
Wenn jemand privat ein Teil von einem Händler gebraucht kauft, muss der Händler eine 12 Monate Gewährleistung mitgeben, das ist Gesetz und da kann er so viele Garantien versprechen wie er will.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen das der Sachmangel nicht vorhanden war. Und da ist das alter und die Laufleistung egal.

Darum ganz nett den Händler darauf hinweisen. sonst ein Anwalt Deiner Wahl suchen und übergeben.

Darum werden solche Kisten bei den freundlichen nur noch an Wiederverkäufer verkauft, weil die genau wissen das da kosten auf Sie zurollen die Sie nicht bezahlen möchten.

Gruß

Gewährleistung bedeutet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei sein muss. Bei Garantie ist das anders, da wird zugesagt, dass über einen Zeitraum Mängel am Produkt behoben werden. // Wie korrekt geschrieben wurde gibt es die Käufer-freundliche Gesetzgebung, dass die ersten sechs Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Das heißt: Mangel anzeigen, der Verkäufer müsste zur Anmbweisung nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. // Vielleicht gibt es aber auch noch eine Garantie ...

Zitat:

@O.Berg schrieb am 31. Dezember 2019 um 18:01:55 Uhr:


Moin,

Leute wollen wir das mal Sachlich sehen.
Wenn jemand privat ein Teil von einem Händler gebraucht kauft, muss der Händler eine 12 Monate Gewährleistung mitgeben, das ist Gesetz und da kann er so viele Garantien versprechen wie er will.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen das der Sachmangel nicht vorhanden war. Und da ist das alter und die Laufleistung egal.

Darum ganz nett den Händler darauf hinweisen. sonst ein Anwalt Deiner Wahl suchen und übergeben.

Darum werden solche Kisten bei den freundlichen nur noch an Wiederverkäufer verkauft, weil die genau wissen das da kosten auf Sie zurollen die Sie nicht bezahlen möchten.

Gruß

Das ist schlicht und ergreifend halbwahrer Unsinn, weil erstmal ein Mangel (und kein Verschleiß bei dem genau das Alter und die Laufleistung eine entscheidende Rolle spielen) vorliegen muss.

Nach 140.000km defekte Traggelenke o.ä. Fahrwerkteile sind üblicher Verschleiß und eben kein Mangel, deshalb greift die Gewährleistung hier nicht. Gibt auf der ADAC Homepage eine Liste von Gerichtsurteilen zur Abgrenzung Verschleiß/Mangel.

Display als Mangel, könnte man wie bereits ^^vorgeschlagen im freundlichen Ton versuchen als Mangel über die Gewährleistung geltend zu machen bzw. auf Kulanz abzuwickeln.

Auch die JS-Garantie mit ihren vielen Garantieausschlüssen greift weder beim Fahrwerk noch beim Display.

Da hilft erstmal nur freundlich und bestimmt bleiben, die RA-Keule könnt man bei unbefriedigendem Ergebnis wg. dem Display immer noch schwingen. Traggelenk erstattet zu bekommen, ist IMHO aussichtslos.

Auch das ist halbwarer Unsinn, da die JS/MB100 sehr wohl beim Display greift. Ist bei mir selbst so gewesen. Hatte den Wagen auch von einem freien Händler gekauft und wir haben uns im Anschluss die MB100 geteilt. 4 Monate später wurde das Display getauscht.

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