Sachmängelhaftung

BMW 3er E46

Hallo Leute ich bin neu

ich habe mir vor 2 wochen nen 3er BMW beinem Händler gekauft und heute ist was sehr sehr doofes passiert.

Ich fuhr gerade von der Arbeit nach Hause musste stark bremsen, ok als ich dann weiter fuhr musste ich an einer Ampel ganz normal abbremsen auf einmal stiess mein Fuss ins leere keine Bremswirkung mehr.

Ich ausgestiegen geschaut was das sein könnte schau instinktiv unters Auto was sehe ich da,

hinten links auf der Beifahrer seite tropfts, ich dachte oh nein konnte ja nur die Bremsleitung sein zum glück war meine Stammwerkstatt nicht weit!

In der Werkstatt angekommen Auto hoch gehoben geschaut klar die Bremsleitung durch!(Rost)

So jetzt meine Frage und die Autodaten.

BMW 328i e 46 EZ: 12.1999 214000 Kilometer (Letzter TÜV BERICHT *Bremsleitungen hinten korrosionsgeschwächt * Mängel am selben Tag behoben ) laut Tüv
Händer hat beim kauf unter Zeugen auch gesagt alles ok mit dem Auto es war was an den Bremsleitungen die sie aber gemacht hatten!
Ich habe Schriftlich auf dem Kaufvertrag stehen 1 Jahr Gesetzliche Gewährleistung jetzt wollte ich euch fragen ob jemand weis ob die Greift!

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Was soll jetzt diese Aussage mit Izkümier?? Vlt wars ja auch ein Sven, dann sieht das ganze weißer aus oder was ??

Alter Verwalter. .

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle



Zitat:

Original geschrieben von Sportler-69


Nachfolgend nochmal die Definition Sachmängelhaftung beim Autokauf beim Autohändler.

Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler:
Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen bei Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.

DOCH! Indem sie den Wagen im Kundenauftrag verkaufen.

Verstehe den Verkäufer nicht. Da wird ein Auto mit Gewährleistung verkauft und der stellt sich 2 Tage nach Veräußerung des Wagens quer?

Naja, bin gespannt.

Darauf muss der Verkäufer dann aber im Kaufvertrag ausdrücklich hinweisen. Schön blöd wer das Auto dann noch kauft.

Er muss ihn ja nicht zurücknehmen, aber die Bremsleitungen machen (lassen) 🙂

Zur Entrostung und Versieglung von Bremsleitungen:

Bitte nicht schwarzen Unterbodenschutz nehmen sondern
- durchsichtiges Wachs oder
- Mike Sanders Fett

Der TÜV will meist einfach prüfen können wie es darunter aussieht...

Zitat:

Original geschrieben von Gadjano


Hallo Leute danke für die Antworten!

Also der Stand der Dinge ist wie folgt.......

Der Händler weigert sich zu bezahlen er sagte sogar ich solle doch zum Anwalt gehen das Auto will er auch nicht zurücknehmen!

Also werde ich wohl alles über meinen Anwalt laufen lassen Rechtschutz sei Dank!

Also ab zum Tüv wie oben schon beschrieben.

Der kann die damalige Nachprüfung für ungültig erklären, damit ist der Kaufvertrag hinfällig, wenn nicht die HU nochmal "gültig" nachgeholt wird, das geht nur mit neuen Bremsleitungen ...

Ich empfehle also schon wieder: Reden, Reden, Reden ... und Verhandeln :-)

Schöne Grüße und viel Spaß dabei,
Frank

PS: Ich hatte noch nie in meinem Leben eine Rechtschutzversicherung und habe sämtliche Auseinandersetzungen durch obige Vorgehensweise immer geregelt bekommen.
Ich werde auch weiterhin keine Rechtschutzversicherung haben ... brauche ich nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von lncognito



Zitat:

Original geschrieben von Gadjano


Hallo Leute danke für die Antworten!

Also der Stand der Dinge ist wie folgt.......

Der Händler weigert sich zu bezahlen er sagte sogar ich solle doch zum Anwalt gehen das Auto will er auch nicht zurücknehmen!

Also werde ich wohl alles über meinen Anwalt laufen lassen Rechtschutz sei Dank!

Also ab zum Tüv wie oben schon beschrieben.

Der kann die damalige Nachprüfung für ungültig erklären, damit ist der Kaufvertrag hinfällig, wenn nicht die HU nochmal "gültig" nachgeholt wird, das geht nur mit neuen Bremsleitungen ...

Ich empfehle also schon wieder: Reden, Reden, Reden ... und Verhandeln :-)

Schöne Grüße und viel Spaß dabei,
Frank

PS: Ich hatte noch nie in meinem Leben eine Rechtschutzversicherung und habe sämtliche Auseinandersetzungen durch obige Vorgehensweise immer geregelt bekommen.
Ich werde auch weiterhin keine Rechtschutzversicherung haben ... brauche ich nicht.

Dann hast Du Deine Blitzer Knöllchen immer alle freiwillig bezahlt? Ich habe dadurch schon viel Geld gespart. Ohne Rechtsanwalt bekommt man aber leider keine Akteneinsicht. Und der RA kostet Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Sportler-69


Dann hast Du Deine Blitzer Knöllchen immer alle freiwillig bezahlt? Ich habe dadurch schon viel Geld gespart. Ohne Rechtsanwalt bekommt man aber leider keine Akteneinsicht. Und der RA kostet Geld.

Nö, ich zahle nicht alles freiwillig.

Ich mache es mir da sehr einfach: Ich schaue mir an, was mir zur Last geworfen wird. Wenn der Vorwerfende recht hat und ich fühl mich schuldig, dann bezahle ich das auch.

Wer scheiße baut, kann dafür auch gerade stehen. also auch ich.

Und wenn ich nicht bezahlen will, dann bin ich schlau genug um selber für mein recht zu kämpfen, ich brauche da keinen Anwalt.

... hab gerade wieder einen Blitzerbescheid in die Verjährung gebracht - es war das Auto meiner Freundin, das Bild war sehr gut - nur eine Frage der Zeit, wann sie mich herausfinden. Aber 3 Monate sind nun abgelaufen 😁
Geblitzt werden in Autos von Freunden - meine Spezialität, da zahle ich nie 😁

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von lncognito



Zitat:

Original geschrieben von Sportler-69


Dann hast Du Deine Blitzer Knöllchen immer alle freiwillig bezahlt? Ich habe dadurch schon viel Geld gespart. Ohne Rechtsanwalt bekommt man aber leider keine Akteneinsicht. Und der RA kostet Geld.
Nö, ich zahle nicht alles freiwillig.

Ich mache es mir da sehr einfach: Ich schaue mir an, was mir zur Last geworfen wird. Wenn der Vorwerfende recht hat und ich fühl mich schuldig, dann bezahle ich das auch.

Wer scheiße baut, kann dafür auch gerade stehen. also auch ich.

Und wenn ich nicht bezahlen will, dann bin ich schlau genug um selber für mein recht zu kämpfen, ich brauche da keinen Anwalt.

... hab gerade wieder einen Blitzerbescheid in die Verjährung gebracht - es war das Auto meiner Freundin, das Bild war sehr gut - nur eine Frage der Zeit, wann sie mich herausfinden. Aber 3 Monate sind nun abgelaufen 😁
Geblitzt werden in Autos von Freunden - meine Spezialität, da zahle ich nie 😁

Gruß, Frank

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung zahle ich nie freiwillig, ist doch alles Abzocke. Mein Auto ist auch zum Glück nicht auf mich zugelassen. Bin neulich noch mit 140 Außerhalb in die Blitze. Die 3 Monate waren schnell vorbei. So was kann man sich natürlich nicht öfters erlauben sonst gibt es Fahrtenbuch. Mit Anwalt ist das aber alles relaxter, ich bin dann nach der Androhung mit Polizeilichen Ermittlungen erst mal zum Anwalt. Der hat dann nach Akteneinsicht ein Blitzprotokoll gefordert , da waren es nur noch 3 Wochen bis Verjährung.

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