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Sachmängelhaftung Klimaanlage

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 9:40

Hallo zusammen,

Wir haben Anfang des Jahres einen gebrauchten Mini (EZ2010, ~100tkm) ohne bekannte Mängel und mit dem Versprechen eines Gebrauchtwagengutachtens bei einem Händler gekauft. Bei letzterem handelte es sich aber nur um eine oberflächliche Begutachtung, explizit ohne Probefahrt und Hebebühne.

Zum Problem: Die Klimaanlage kühlt nicht.

Ein lokaler Werkstattbesuch ergab dass kein Kühlmittel mehr in der Anlage war. Bei einem Drucktest mit Stickstoff wurden Undichtigkeiten am Kondensator gefunden (Kostenvoranschlag rund 500€).

Als wir den Wagen als Leihen begutachteten waren Probefahren Coronabedingt nicht möglich, deshalb würde uns das og. Gutachten in Aussicht gestellt. Zur Zeit unserer Besichtigung lagen Eis und Schnee auf den Straßen, was auch auf den Fotos des Gutachtens zu sehen ist.

Das die Klimaanlage nicht kühlte viel bei den ersten sehr Sonnigen Tagen etwa 6-8 Wochen nach dem Kauf auf.

Wenige Tage nach feststellen des Problems setzen wir uns mit den Händler in Verbindung und schilderten den Werkstattbefund. Zunächst weigerte sich der Händler das Problem anzuerkennen. Er besteht darauf dass die Kühlung bei Kauf funktionierte. Fragen, wie er die Funktion im tiefsten Winter prüfen könnte wurden ausweichend mit Verweis auf das Gutachten nicht beantwortet. Im Gutachten werden keinerlei Funktionsprüfungen erwähnt, nur Fotos von außen wie: Gummi der Schraubantenne porös, Zierleisten mit MINI Schriftzug auf der Fahrerseite lose, Schminkspiegelabdeckung defekt, etc... Einige Telefonate später und nach Verweis auf die Sachmängelhaftung bot er an das Defekte Teil zu tauschen wenn wir es besorgen würden (200-250€).

Da der Vorgänger des Mini ebenfalls eine defekte Klimaanlage hatte fürchteten wir hohe Folgekosten, lehnten ab und bestanden auf eine Instandsetzung. (Beim Vorgänger wurden erst Löcher in Schlauch A vermutet. A getauscht, 190€. Das war es plötzlich auch Schlauch B, nochmal 200€, dann doch noch der Kondensator mit mehreren hundert Euro und schlussendlich der Kompressor der den Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht hätte).

Eine per Einschreiben zugestellte Aufforderung zur Instandsetzung mit einer Frist von zwei Wochen ist nun verstrichen, der nächste Schritt wäre vermutlich das Gespräch mit einem Anwalt, daher die Frage wie ihr die Situation einschätzt.

 

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63 Antworten

also, dass ist aber jetzt wirklich an der Realität vorbei.

Kein gewerblicher Händler verkauft ein 10 jahre alten Gebrauchtwagen an Privatpersonen und wenn dann mit Tricks (zum Beispiel Gebrauchtwagengarantie)

Und wenn er das macht, dann verkauft er an einen Gewerbetreibenden um die Gewährleitung zu umgehen.

Das sind sonst immer Kommisionsgeschäfte.

Und jeder, der nur halbwegs mit offenen Augen durch die Welt geht, der weiß, das die Autos bei einem Fähnchenhändler bestenfalls sauber geputzt werden und allenfalls Investitionen getätigt werden, welche dem Verkauf dienlich sind. Da werden keine aufwändigen "technischen Untersuchungen" vorgenommen, der Wagen geht nicht "durch die Werkstatt" (weil nicht vorhanden oder zu aufwändig und teuer).

Und wenn der Preis bei einem solchen Händler nicht in die Welt passt, dann versucht der einen dummen zu finden (jeden Tag steht so einer auf :D) oder er passt im laufe der Standzeit seine Preise marktüblich an.

 

Kann man im übrigen gut an den Standzeiten bei mobile sehen. Im übrigen sind diese Offerten keine Verkaufspreise.

keiner dieser Händler verkauft ein Auto zu höheren Preisen, weil er "Händler" ist und die Kundschaft deswegen bereit ist mehr zu zahlen.

Das mag auf richtige Autohäuser zutreffen, da sind die Fahrzeuge aber ganz bestimmt nicht in der Klasse angesiedelt, wie das hier zu Diskussion stehenden Fahrzeug, dass sollte eingentlich jedem klar sein.......

Ist leider nicht jedem klar. Viele schreien sofort nach "Sachmängelhaftung" und zitieren Paragraphen aus dem BGB.

Das Problem des TE ist, das er keine Probefahrt machen konnte, dazu ein "Versprechen eines Gebrauchtwagengutachtens" (was soll das überhaupt sein??) bekam und somit die Katze im Sack kaufte. Sowas ist doch ein gefundenes Fressen für jeden Gebrauchtwagenverkäufer und eine große Teilschuld trifft den TE leider selber.

Wenn aber die Klima das einzige Problem ist und der Wagen sonst OK ist es doch trotzdem ein guter Kauf.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 12. Juni 2021 um 15:32:16 Uhr:

Ob da noch was kommt? Registriert seit dem 9.6.2021 und erster Beitrag.

Doch, kommt noch was!

Ist nur alles, wie befürchtet, sehr zäh. Ich wollte euch eigentlich Berichten, wenn die Geschichte ein Ende gefunden hat, aber das dauert wohl noch. Daher ein sehr kurzes was bisher geschah:

Ich habe mit den Anwälten des ADAC Telefoniert und ihnen den Fall möglichst umfassend geschildert. Für den ADAC war der Fall klar, das Gutachten könne sich der Händler "in die Haare schmieren". (War ein überraschend angenehmes Gespräch mit einem Urigen Bayern der, meiner Meinung nach sehr kundig, die Sachlage erklärt hat).

Über Mundpropaganda bin ich dann an einen Örtlichen Anwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht geraten. Dieser sagt mir das gleiche wie der ADAC. Da wir schon einen Schrieb per Einschreiben und Frist gesendet hatten hat dieser nun unser Mandat übernommen, den Briefwechsel bekommen wir weitergeleitet. Zunächst hatte der Händler selbst scheinbar keinen Anwalt und so verstrich auch die Frist die unser Anwalt setzte.

Jetzt hat er einen und es geht zumindest, wenn auch nicht so wie ich es mir wünschen würde und wirklich maximal langsam (immer ende der Frist = Poststempel), voran.

Versteht mich nicht falsch, natürlich erwarte ich bei einem Gebrauchten Auto keine Jahreswagen oder gar Neuwagen Qualität, die hat der Mini auch nicht. Aber ich erwarte, gerade wenn ich bei einem Händler kaufe, eine gute - dem alter angemessene - Qualität und vor allem dass das vereinbarte auch geliefert wird.

Wäre die Klima zB. nach einem Jahr kaputt gegangen, dann wäre das eben so. Aber hier hat sie offensichtlich nie funktioniert. Auch hat das Auto wohl einen passablen Wartungsstau, zusammen mit dem gebaren rund um das Gutachten und dem verhalten in Schriftwechseln (Privat/Anwalt) fühle ich mich einfach etwas veräppelt.

Welchen Sinn hätte es überhaupt bei einem Händler ein Auto zu kaufen, wenn diese in die Angebote schreiben könnte was sie wolle ohne Konsequenzen zu befürchten? Wo ist dann der Unterschied zu einem Privatkauf (abgesehen vom Händleraufschlag)? Grundsätzlich ist das keine gute Werbung für alle seriösen Autohändler.

Gruß

Inge

 

PS: Jupp, heute ist man definitiv schlauer. Hoffentlich ist man das nächste mal auch gescheiter...

Derzeit kannst du im Auto jedenfalls gut schwitzen. Wenn am Ende der Vorschlag vom Händler noch stehen sollte, ich bezweifle das aber, dann nimm ihn an. Der nächste Sommer kommt bestimmt. ;)

Inzwischen wäre auch eine Rückabwickelung für mich absolut okay... :)

 

Gruß

Inge

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 9. Juni 2021 um 22:09:07 Uhr:

Das ist zwar doof, dass Ihr das Fahrzeug erst gekauft habt, aber warum verkaufen Leute ihr 11 Jahre altes Auto denn?

Jeder gekaufte Gebrauchtwagen ist ein Wagen, den zuvor jemand los werden wollte.

Aus welchen Gründen auch immer.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 12. Juni 2021 um 08:30:14 Uhr:

 

Aber dann ist doch die Gewährleistung doch auch nur Augenwischerei, wenn alle Teile als verschlissen bzw. als Verschleissteil deklarieren kann, wenn das Auto 10+Jahre alt ist...

Nein, ist sie nicht.

Aber man muß unterscheiden:

Viele Käufer sehen die gesetzl. Gewährleistung als eine rundum - sorglos - Garantie.

Und das ist sie auch nicht.

gelöscht

@Holger-TDI schrieb am 5. August 2021 um 10:23:42 Uhr:

Zitat:

@Matsches schrieb am 5. August 2021 um 10:03:24 Uhr:

 

Jeder gekaufte Gebrauchtwagen ist ein Wagen, den zuvor jemand los werden wollte.

Aus welchen Gründen auch immer.

Deshalb sollte einem klar sein, dass nach 11 Jahren alle Teile am Ende ihrer Lebenszeit sind oder sein können und man mit Reparaturen rechnen muss. Dafür zahlt man aber auch nur einen Bruchteil des Neupreises.

Im aktuellen Fall hat sich der Händler ja schon kulant gezeigt und hätte die Teile eingebaut, wenn der TE die Teile besorgt oder bezahlt (Kosten 200-250€). Für diese "geringen" Kosten wäre der Fall aus der Welt geschafft. Stattdessen werden jetzt Anwälte beauftragt mit meiner Meinung nach völlig ungewissen Ausgang und wo mal wohl selber dann auf den Anwaltskosten sitzenbleiben wird und wo die gesetzlich Gewährleistung sowieso nicht zu 100% greift. Das ganze ist Zeit- und Geldverschwendung, nur nicht für den Anwalt.

Die Fehler wurden zum großen Teil schon beim Kauf begangen und jetzt kommt das große Jammern und alle Händler sind doof.

@TE

Hände weg vom Gebrauchtwagenkauf oder jemand dabei haben, der sich auskennt.

 

 

 

Sehe ich etwas anders, das der Wagen technisch nicht mehr taufrisch ist sollte klar sein . Habe ich als Händler eine Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten an der Backe , sitze ich das aber nicht auf Kosten der Kunden aus . Wird aber gerne so gemacht , weil mit den 200-250€ an Kosten / Teilen , hätte der Kunde ja den Schaden beglichen...dann braucht es auch keine Sachmängelhaftung.

Selber gerade erlebt Gebrauchtwagen knapp 5J alt , wenig Kilometer , Wischwasserpumpe defekt, Austausch wg. Ausbau Innenkotflügel etc pp in der Werkstatt ca 150-200€. Sachmängelhaftung greift noch, Verkäufer dekllareirt selber als Verschleissteil. Angefragter Markenhändler sagt kein verschleissteil, kann vorkommen aber nicht üblich. Habe ich selber auch noch nicht erlebt. Ende vom Lied Anfrage Anwalt über RS , letztlich anfallende Kosten höher als selber zahlen...Honorar Anwalt / Streitwert /Erfolgsaussichten =0

Und nicht jeder hat einen Profi beim Gebrauchtwagenkauf mit dabei...

Eigentlich totaler Irrsinn.

Anstatt einen Kompromiss einzugehen, streitet man und schwitzt mindestens 1 Sommer in dem Auto.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 11. August 2021 um 16:12:33 Uhr:

Eigentlich totaler Irrsinn.

Anstatt einen Kompromiss einzugehen, streitet man und schwitzt mindestens 1 Sommer in dem Auto.

Natürlich ist das meiner Meinung nach kompletter Blödsinn. Meist geht es auch nicht um Kompromisse sondern um Recht haben.

@Sushis

Du sprichst von einem 5 Jahren alten Auto, das des TE ist aber 11 Jahre alt. Das ist schon mal ein riesiger Unterschied, gerade in Bezug auf den Faktor Verschleiß. Aber sicherlich kann man wegen 200/250€ alle Hebel in Bewegung setzen und dann mit dem Richter die Verschleiß-Diskussion weiter führen.

Das "Recht haben", so es denn ein Richter bestätigt, dauert aber.

Umso unverständlicher, daß hier der TE nicht auf das Entgegenkommen des Händlers eingegangen ist.

Aber hier ging es vielleicht auch vorrangig darum, den eigenen Kopf durchzusetzen. Dagegen kommt man mit Logik selten an und das ist nicht persönlich gemeint.

Nachdem der TE hier von Rückabwicklung spricht, gehts ihm vielleicht um etwas ganz anderes als um seine Klimaanlage.

So gesehen, lag sein Interesse vielleicht gar nicht darin, für einen kleinen Eigenbeitrag eine Reparatur zu bekommen.

Dann guckt sich vom Gericht bestellter Sachverständiger Auto an, Kondensator hat Steinschlag, Steinschlag sieht nicht sooo alt aus -> vermutlich nach dem Kauf -> keine Gewährleistung -> Pech.

Warten wir mal ab, aber nicht jammern wenn das ewig dauert und mit Pech in die Hose geht. Defekter Kompressor wäre was anderes, aber ein Kondensator der immer schön im Wind/Dreck/Streusalz/steinschlaggefährdetem Bereich sitzt wird das spannend was da vor Gericht herauskommt.

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