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Sachmängelhaftung Klimaanlage

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 9:40

Hallo zusammen,

Wir haben Anfang des Jahres einen gebrauchten Mini (EZ2010, ~100tkm) ohne bekannte Mängel und mit dem Versprechen eines Gebrauchtwagengutachtens bei einem Händler gekauft. Bei letzterem handelte es sich aber nur um eine oberflächliche Begutachtung, explizit ohne Probefahrt und Hebebühne.

Zum Problem: Die Klimaanlage kühlt nicht.

Ein lokaler Werkstattbesuch ergab dass kein Kühlmittel mehr in der Anlage war. Bei einem Drucktest mit Stickstoff wurden Undichtigkeiten am Kondensator gefunden (Kostenvoranschlag rund 500€).

Als wir den Wagen als Leihen begutachteten waren Probefahren Coronabedingt nicht möglich, deshalb würde uns das og. Gutachten in Aussicht gestellt. Zur Zeit unserer Besichtigung lagen Eis und Schnee auf den Straßen, was auch auf den Fotos des Gutachtens zu sehen ist.

Das die Klimaanlage nicht kühlte viel bei den ersten sehr Sonnigen Tagen etwa 6-8 Wochen nach dem Kauf auf.

Wenige Tage nach feststellen des Problems setzen wir uns mit den Händler in Verbindung und schilderten den Werkstattbefund. Zunächst weigerte sich der Händler das Problem anzuerkennen. Er besteht darauf dass die Kühlung bei Kauf funktionierte. Fragen, wie er die Funktion im tiefsten Winter prüfen könnte wurden ausweichend mit Verweis auf das Gutachten nicht beantwortet. Im Gutachten werden keinerlei Funktionsprüfungen erwähnt, nur Fotos von außen wie: Gummi der Schraubantenne porös, Zierleisten mit MINI Schriftzug auf der Fahrerseite lose, Schminkspiegelabdeckung defekt, etc... Einige Telefonate später und nach Verweis auf die Sachmängelhaftung bot er an das Defekte Teil zu tauschen wenn wir es besorgen würden (200-250€).

Da der Vorgänger des Mini ebenfalls eine defekte Klimaanlage hatte fürchteten wir hohe Folgekosten, lehnten ab und bestanden auf eine Instandsetzung. (Beim Vorgänger wurden erst Löcher in Schlauch A vermutet. A getauscht, 190€. Das war es plötzlich auch Schlauch B, nochmal 200€, dann doch noch der Kondensator mit mehreren hundert Euro und schlussendlich der Kompressor der den Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht hätte).

Eine per Einschreiben zugestellte Aufforderung zur Instandsetzung mit einer Frist von zwei Wochen ist nun verstrichen, der nächste Schritt wäre vermutlich das Gespräch mit einem Anwalt, daher die Frage wie ihr die Situation einschätzt.

 

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63 Antworten

Außerdem ist die Chance, dass die Schraderventile am Über-/Niederdruckanschluss nach dem Test undicht sind, recht hoch, besonders wenn die schon recht alt sind. Die tauscht man beim Befüllen gleich mit (wenn es sachkundig gemacht wird) und die paar cent für die beiden Ventile fallen nicht ins Gewicht.

Für den Verkäufer im Rahmen des tollen "Gutachtens". Er hat ja offensichtlich eine Werkstatt und hat angeboten das zu reparieren, also hat er auch die Hardware dazu da.

Hallo TE,

wichtig zu wissen ist, ob Du das Fahrzeug von einem Händler direkt oder als mögliches Agenturfahrzeug, d.h. im Auftrag des Vorbesitzers beim Händler gekauft hast.

Im ersteren Fall kommt die 6-monatige Gewährleistungspflicht zum Tragen: (Zitat)

"Tritt nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auf, dürfen Sie laut Gesetz davon ausgehen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Sie müssen dem Händler nichts beweisen, denn der reine Umstand, dass der Mangel vorhanden ist, verpflichtet ihn zur Abhilfe."

Das heißt für Dich, der Händler muss den Schaden auf seine Kosten reparieren. Sollte er dies nicht tun, kannst Du das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises minus einer möglichen Minderung durch die bereits gefahrenen Kilometer zurück geben.

Im Falle eines Agenturkaufes hast Du leider Pech gehabt.

@HCING

Im ersteren Fall kommt die 6-monatige Gewährleistungspflicht zum Tragen: (Zitat)

"Tritt nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auf, dürfen Sie laut Gesetz davon ausgehen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Sie müssen dem Händler nichts beweisen, denn der reine Umstand, dass der Mangel vorhanden ist, verpflichtet ihn zur Abhilfe."

nochmal: Unterscheid zwischen Mangel und Verschleiß beachten und verifizieren

Wenn alles so einfach wäre, bräuchten wir keine Anwälte und Gerichte. Dein Zitat ist leider nur die halbe Wahrheit und muss etwas differenzierter betrachtet werden.

Gewisse Verschleißerscheinungen sind je nach Fahrzeugalter üblich und zumutbar und stellen keinen Sachmangel dar. Ein defekter Kondensator oder Trockner ist nach 11 Jahren meiner Meinung 100%iger Verscheiß. Berlin-Paul hats ja schon erklärt. Man kann auch anderer Meinung sein, es hilft dann aber nichts, wenn sich der Verkäufer darauf beruft. Also ab zum RA und dann Gericht?

Und der Verkäufer muss beim Tauschen der Teile auch keine Neuteile verwenden. Er kann dem Alter entsprechende Gebrauchteile verwenden, nur funktionieren müsssen sie. Wenn es dumm läuift, baut er dir einen genauso alten Kondensator vom Schrott ein, der dann noch 6 Monate hält. Dann ist der Käufer definitiv der Dumme.

Bei einem 11 Jahren alten Auto kann man eben viele Probleme mehr oder weniger auf Verschleiß schieben. Und wenn dann der Verkäufer einem entgegen kommt und die kostenlose Reparatur der mitgebrachten Teile anbietet, sollte man dringlich zuschlagen.

Im Netz gibt es genug Infos und Urteile wo der Richter dann gegen den Käufer entschieden hat.

Bei einem 11 Jahre alten Auto mit 100000 km wird da schon Verschleiß unterstellt werden.

Zitat:

@biaaas schrieb am 10. Juni 2021 um 11:28:27 Uhr:

Ein Drucktest der Klimaanlage dauert keine 5min.

Deshalb taugt er auch nix

Was meint denn der TE nun zu alldem?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 10. Juni 2021 um 08:28:43 Uhr:

Natürlich kann man sich ein 11 Jahre altes Auto kaufen. Jedem sollte aber klar sein, dass im dem Alter bei allen Teilen der Verschleiß entsprechend fortgeschritten ist und man trotz Gebrauchtwagengutachtens, gesetzlicher Gewährleistung und Gebrauchtwagengarantie NIE hoffen kann, dass man keine weiteren Kosten hat. Ein Teilung der Kosten in der Gewährleistung (Handler zahlt Einbau, ich die Teile) ist gebräuchliche Praxis und aus meiner Sicht auch mehr als fair. Der Händler kann den Schrauber zum internen Satz abrechnen und ich kann noch die Qualtiät der Teile bestimmen. Selbst die Gebrauchtwagenganrantie ist bei dem Alter auch nur bedingt hilfreich.

Das im dem Fall des TE die Klima aufgrund der Temperaturen nicht getestet werden komnte, ist blöd gelaufen. Dafür kann ich aber auch nicht zu 100% den Händler verantwortlich machen.

Man kann sich mal überlegen, warum "Premium"-Händler Autos im dem Alter kaum noch verkaufen. Der Hauptgrund dürfte die Gewährleistung mit dem damit verbundenen Ärger sein.

Aber dann ist doch die Gewährleistung doch auch nur Augenwischerei, wenn alle Teile als verschlissen bzw. als Verschleissteil deklarieren kann, wenn das Auto 10+Jahre alt ist...

In den ersten 6 Monaten steht der Händler dafür grade.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 12. Juni 2021 um 08:30:14 Uhr:

 

Aber dann ist doch die Gewährleistung doch auch nur Augenwischerei, wenn alle Teile als verschlissen bzw. als Verschleissteil deklarieren kann, wenn das Auto 10+Jahre alt ist...

Nein, ist keine Augenwischerei. Man muss immer das Alter betrachen. Bei 10+ läuft es deswegen meist auf eine Teilung der Kosten hinaus, wie schon erwähnt. Manchmal bekommst man auch gar nicht.

Du kannst doch nicht von einem 10+ Jahre alten Auto erwarten, dass du vom Hof fährst und dann 6 Monate sorgenfrei rumfährst und dir der Händler jede Reparatur bezahlt. Wie soll die Rechnung aufgehen. Der Wagen kosten 2000€ und der Händler steckt dann noch mal 2000€ rein. Merkste selber, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Und selbst wenn er repariert, muss er nur gleichwertige gebrauchte Teile einbauen. Auf Neuteile hast du kein Recht.

Google man nach dem Thema. Letztenendes muss aber jeder Fall betrachtet werden, ob es nun ein Sachmangel oder Verschleiß ist.

https://www.adac.de/.../default.aspx

https://www.haendlerbund.de/de/wissen/gewaehrleistung-autoteile

Wenn du sorgenfrei fahren willst, kauf dir einen Neuwagen oder Jahreswagen. Damit fährst du sorgenfrei. Und wenn du dir eine alte Mähre kaufst, solltest du immer noch ein paar Taler auf der Hinterhand haben. Entweder für den Rechtsanwalt oder für Reparaturen.

Zitat:

In den ersten 6 Monaten steht der Händler dafür grade.

Nein

Nein auch in den ersten 6 Monaten fallen Verschleißteile nicht unter die Sachmängelhaftung. Auch nicht bei einem Neuwagen.

Auch geht die Sonne in den ersten 6 Monaten nicht früher auf.

Der Kondensator liegt ungeschützt im Steinschlagbereich, kann jederzeit beschädigt werden und nach 11 Jahren einfach mal durch = verschlissen sein.

Wäre ich der Händler, würde ich genauso verfahren wie dieser hier: Dem Kunden ein sehr kulantes Angebot unterbreiten. Falls der -wie der TE- dies nicht annimmt und weiter herumnervt lass ich den ins Leere laufen. In einen Papierkorb passen jede Menge Einschreiben und Briefe auch von Rechtsanwälten.

Auf den einen im gelben Umschlag vom Amtsgericht warte ich dann.

@Inge

Wie ist nun der Stand der Dinge?

Die meisten hier raten Dir dazu das Angebot vom Händler anzunehmen?

Machst Du das. Hält er es überhaupt noch aufrecht?

Gruß Paul

Ob da noch was kommt? Registriert seit dem 9.6.2021 und erster Beitrag.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 12. Juni 2021 um 10:52:41 Uhr:

Nein, ist keine Augenwischerei. Man muss immer das Alter betrachen. Bei 10+ läuft es deswegen meist auf eine Teilung der Kosten hinaus, wie schon erwähnt. Manchmal bekommst man auch gar nicht.

Du kannst doch nicht von einem 10+ Jahre alten Auto erwarten, dass du vom Hof fährst und dann 6 Monate sorgenfrei rumfährst und dir der Händler jede Reparatur bezahlt.

Doch, genau das... Irgendwo muss der Mehrpreis gegenüber einem Kauf von Privat ja seine Berechtigung haben..

Das Gebrauchtwagengutachten was der TE erhalten hat, scheint mir wie eine einfache Checkliste aus dem Internet zu sein.

Also warum soll der Wagen mehr Kosten dürfen, wenn die Gewährleistung sich maximal nur Anteilig an den Kosten beteiligt?

[qoute]

Wenn du sorgenfrei fahren willst, kauf dir einen Neuwagen oder Jahreswagen. Damit fährst du sorgenfrei. Und wenn du dir eine alte Mähre kaufst, solltest du immer noch ein paar Taler auf der Hinterhand haben. Entweder für den Rechtsanwalt oder für Reparaturen.

Wenn der Händler mir aber kein Gefühl der Sicherheit vermitteln kann, sehe ich seine Daseinsberechtigung nicht mehr.. wie oben bereits geschrieben, da kann ich mir eine Checkliste aus dem Internet besorgen und von Privat kaufen..

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