Sachmängelhaftung Klimaanlage
Hallo zusammen,
Wir haben Anfang des Jahres einen gebrauchten Mini (EZ2010, ~100tkm) ohne bekannte Mängel und mit dem Versprechen eines Gebrauchtwagengutachtens bei einem Händler gekauft. Bei letzterem handelte es sich aber nur um eine oberflächliche Begutachtung, explizit ohne Probefahrt und Hebebühne.
Zum Problem: Die Klimaanlage kühlt nicht.
Ein lokaler Werkstattbesuch ergab dass kein Kühlmittel mehr in der Anlage war. Bei einem Drucktest mit Stickstoff wurden Undichtigkeiten am Kondensator gefunden (Kostenvoranschlag rund 500€).
Als wir den Wagen als Leihen begutachteten waren Probefahren Coronabedingt nicht möglich, deshalb würde uns das og. Gutachten in Aussicht gestellt. Zur Zeit unserer Besichtigung lagen Eis und Schnee auf den Straßen, was auch auf den Fotos des Gutachtens zu sehen ist.
Das die Klimaanlage nicht kühlte viel bei den ersten sehr Sonnigen Tagen etwa 6-8 Wochen nach dem Kauf auf.
Wenige Tage nach feststellen des Problems setzen wir uns mit den Händler in Verbindung und schilderten den Werkstattbefund. Zunächst weigerte sich der Händler das Problem anzuerkennen. Er besteht darauf dass die Kühlung bei Kauf funktionierte. Fragen, wie er die Funktion im tiefsten Winter prüfen könnte wurden ausweichend mit Verweis auf das Gutachten nicht beantwortet. Im Gutachten werden keinerlei Funktionsprüfungen erwähnt, nur Fotos von außen wie: Gummi der Schraubantenne porös, Zierleisten mit MINI Schriftzug auf der Fahrerseite lose, Schminkspiegelabdeckung defekt, etc... Einige Telefonate später und nach Verweis auf die Sachmängelhaftung bot er an das Defekte Teil zu tauschen wenn wir es besorgen würden (200-250€).
Da der Vorgänger des Mini ebenfalls eine defekte Klimaanlage hatte fürchteten wir hohe Folgekosten, lehnten ab und bestanden auf eine Instandsetzung. (Beim Vorgänger wurden erst Löcher in Schlauch A vermutet. A getauscht, 190€. Das war es plötzlich auch Schlauch B, nochmal 200€, dann doch noch der Kondensator mit mehreren hundert Euro und schlussendlich der Kompressor der den Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht hätte).
Eine per Einschreiben zugestellte Aufforderung zur Instandsetzung mit einer Frist von zwei Wochen ist nun verstrichen, der nächste Schritt wäre vermutlich das Gespräch mit einem Anwalt, daher die Frage wie ihr die Situation einschätzt.
63 Antworten
Ich kenne Senioren, denen würde ich ihr Fahrzeug keineswegs abkaufen. Ähnliche Gründe wie oben genannt. Da wäre mir der ordentlich gewartete Außendienst 3er lieber.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 17. August 2021 um 08:38:23 Uhr:
Warum nicht beim Händler kaufen. Meinst du der Privatverkauf geht seriöser über die Bühne.Für die sogenannten "Kiesplatzhändler" ist der Gebrauchtwagenverkauf die einzeige Einnahmequelle. Also muss der Umsatz stimmen. Da wird dem Käufer natürlich nicht die volle Wahrheit verkauft, sondern teilweise so gelogen, dass sich die Balken biegen.
Nur sind doch die "Kiesplatzhändler" die einzigen Händler, die noch 11 Jahre alte Fahrzeuge verkaufen.
Es gibt kein Grund dafür beim Händler solch ein Fahrzeug zu erwerben. Es gibt allerdings auch keinen per se dagegen.
Mit Vertrauen sollte man beim Gebrauchtwagenkauf immer gut geizen. Mit Ahnung haben hingegen nicht.
Wer allerdings einen 11 Jahre alten Gebrauchten ungesehen kauft, der ist in der Tat, noch eine ganze Nummer härter. Das sollte man nicht einmal beim Jahreswagen tun.
Das Problem bei der ganzen Gebrauchtwagendiskussion ist halt, dass die Vertriebswege mit zunehmenden Alter der Fahrzeuge immer subtiler werden.
Neu, Jahres und GW bis 3 Jahre bekommt man beim großen Glaspalast
teilweise auch noch bis 6, 7 Jahre
Der große, freie GW-Händler verkauft alles ab 2-10 Jahre
Wer nun aber nur 1,2 oder 3 T€ ausgeben will, der sieht eine Fülle an Angeboten von Export-Ali, Küchentisch-Peter, einigen kleinen Händlern und die Privatangebote. Die Angebote unterscheiden sich oft um 100-200% im Preis und noch viel wesentlicher in der Qualität. So wie es die Geiz-ist-geil-Mentalität vorgibt, schaut man natürlich erst zu den Günstigsten.............. Wobei in der Verbrauchtwagenecke halt nicht gilt "Billig = Schrott" und "Teuer = Sehr gut ohne jeglichen Wartungsstau"😉
Hmm, ihr seid doch mittlerweile weit weg vom eigentlichen Thema.
Grüße
Steini