Sachmängelhaftung: Klima-Anlage, Überhöhter Öl-Verbrauch
Hallo,
habe vor mir einen gebrauchten Seat Ibiza (6L) zu kaufen. Bei der Probefahrt hat die Klima-Anlage nicht funktioniert, laut Händler war sie leer und wurde nun aufgefüllt. Nun ist es so, dass bei dieser Generation das Problem mit der Klima-Anlage ja kein unbeschriebenes Blatt ist.
Gehe ich denn Recht in der Annahme, dass wenn ich nun nach dem Kauf weitere Mängel festgestellt werden (z.B. Kühlflüssigkeit wird zu schnell leer da undicht oder Klimakompressor oder -ventil defekt), der Händler dann doch (zumindest innerhalb der ersten 6 Monate) dafür haften bzw. nachbessern müsste?
Und wie verhält es sich mit überhöhtem Ölverbrauch? Bei diesen Baujahren soll es öfters vorkommen dass extremer Öl-Verbrauch (z.B. 1L auf 1tkm) vorkommen soll, z.B durch verschlissene Kolbenringe.
Da ich direkt nach dem Kauf in 2 Wochen rund 2,5tkm fahren werde, könnte ich das relativ schnell feststellen. Müsste dann auch der Händler dafür haften? Zwar ist ist der Kolbenring ein Verschleisteil, jedoch könnte man ja nach 2 Wochen schon sagen, dass dieser Mangel beim Kauf schon vorlag?
Danke
murda187
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@murda187 schrieb am 22. August 2016 um 15:09:07 Uhr:
...
Das man Kühlmittel nachfüllen muss, ist ja auch nichts aussergewöhnliches. Aber jetzt habe ich halt gelesen, dass es öfter probleme mit der Klima gibt. Deswegen wollte ich mich absichern.
Wie kommst du darauf, dass es normal ist, Kühlmittel nachzufüllen?
Eine intakte Motorkühlung verliert kein Kühlmittel.
Eine Klimaanlage verliert zwar im Laufe der Jahre etwas Kühlmittel, das ist aber so wenig, dass es, sofern die vorgeschriebenen Wartungen eingehalten werden, nicht zur Funktionsuntüchtigkeit führt.
Bei unzureichendem Kühlmittelstand kann die Klimaanlage dauerhafte Schäden erleiden.
Ich vermute, dass das Fahrzeug unzureichend gewartet wurde und würde daher die Finger davon lassen.
33 Antworten
Die beste Gewährleistung ist die, die man nicht in Anspruch nehmen muss.
Wenn du schon vorher Bedenken hast, dann lass dir Finger von dem Fahrzeug.
Über Gewährleistungsansprüche kann man lange streiten und eine verbindliche Entscheidung fällt nur ein Gericht.
I. d. R. handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen.
Was sagt denn die Betriebsanleitung zur Höhe des Ölverbrauchs?
Wenn du vielleicht auch bei einer Gewährleistung gute Karten hättest ... Der Rechtsstreit wäre es mir nicht im geringsten wert.
Wenn du schon vor dem Kauf zweifelst...schau dir lieber einen anderen Wagen an...
Meine Meinung. ..
Hi
erstmal schonmal Danke für die Antworten.
also ansich habe ich bei dem Auto ein sehr gutes Gefühl, sonst würde ich es ja nicht kaufen wollen.
Das man Kühlmittel nachfüllen muss, ist ja auch nichts aussergewöhnliches. Aber jetzt habe ich halt gelesen, dass es öfter probleme mit der Klima gibt. Deswegen wollte ich mich absichern. Eigentlich hätte ich das Recht i.d.F. ja auf meiner Seite oder nicht?
Frag nach einer Händlergarantie für die Bauteile, die für Dich von besonderem Interesse sind und lass die alle in den Kaufvertrag auch als von der Garantie umfasst reinschreiben. Car-Sharing wäre für den Anfang evtl. keine schlechte Alternative.
Ähnliche Themen
Zitat:
@murda187 schrieb am 22. August 2016 um 15:09:07 Uhr:
...
Das man Kühlmittel nachfüllen muss, ist ja auch nichts aussergewöhnliches. Aber jetzt habe ich halt gelesen, dass es öfter probleme mit der Klima gibt. Deswegen wollte ich mich absichern.
Wie kommst du darauf, dass es normal ist, Kühlmittel nachzufüllen?
Eine intakte Motorkühlung verliert kein Kühlmittel.
Eine Klimaanlage verliert zwar im Laufe der Jahre etwas Kühlmittel, das ist aber so wenig, dass es, sofern die vorgeschriebenen Wartungen eingehalten werden, nicht zur Funktionsuntüchtigkeit führt.
Bei unzureichendem Kühlmittelstand kann die Klimaanlage dauerhafte Schäden erleiden.
Ich vermute, dass das Fahrzeug unzureichend gewartet wurde und würde daher die Finger davon lassen.
Mal ganz ehrlich ... wielange steht der Wagen schon beim Händler? Es ist seit x Monaten Sommer (ok zumindest wärmer). Entweder steht der Wagen schone wig da (beim Ankauf wars Winter).
Ich verlanke keine komplette Überprüfung, aber eine Runde um den Block mit Testen einiger Details erwarte ich vom Händler schon.
Zitat:
@murda187 schrieb am 22. August 2016 um 15:09:07 Uhr:
Das man Kühlmittel nachfüllen muss, ist ja auch nichts aussergewöhnliches. Aber jetzt habe ich halt gelesen, dass es öfter probleme mit der Klima gibt. Deswegen wollte ich mich absichern. Eigentlich hätte ich das Recht i.d.F. ja auf meiner Seite oder nicht?
Das siehst du völlig falsch. Kühlwasser muss nie nachgefüllt werden, wenn das Auto in Ordnung ist. Die letzten Fahrzeuge mit einem primitiven offenen Kühlsystem sind Mitte der 1980er Jahre aufs Abstellgleis gefahren (Mercedes W123 war einer davon).
Hi alle
danke für eure zahlreichen antworten, ist sehr aufschlussreich für mich
Zitat:
@Knergy schrieb am 22. August 2016 um 16:43:25 Uhr:
Mal ganz ehrlich ... wielange steht der Wagen schon beim Händler? Es ist seit x Monaten Sommer (ok zumindest wärmer). Entweder steht der Wagen schone wig da (beim Ankauf wars Winter).Ich verlanke keine komplette Überprüfung, aber eine Runde um den Block mit Testen einiger Details erwarte ich vom Händler schon.
laut Händler hatte er den Wagen zum Besichtigungszeitpunkt erst 3 wochen da. Kann aber sein, dass er vorher schon länger stand, da er bei EZ 2005 nur ~85tkm aufm buckel hat.
Find es auch Komisch. Er hätte das ja bemerken müssen? Und dass in 3 Wochen plötzlich die Kühlmittel verdampfen... passt nicht so.
Das ganze macht mich jetzt echt stutzig, ich habe ihm quasi schon zugesagt (aber noch nicht 100%) nachdem er mir versichert hat, dass die klima wieder in ordnung ist.. weil sonst eig. alles stimmt...
zahnriemen wasserpumpe etc erneuert er alles...
kann ich vor dem Kauf irgendwie in der Werkstatt zweifelsfrei feststellen lassen, ob Irgendwas mit der Klima nicht stimmt?
Den Vorschlag mit dem Car-Sharing meinte ich durchaus ernst. Du scheinst technisch nicht so bewandert zu sein. Ein so altes Fahrzeug ist aber immer eine Wundertüte und kann ganz schnell viel Geld kosten, wenn man nicht selbst was dran machen kann (dazu müsste man aber was davon verstehen). Und einfacher Verschleiß ist nicht von der Gewährleistung des Händlers gedeckt. Brauchbare Garantien gibt es in aller Regel nur beim Neuwagenkauf. Du machst da ein Lotteriespiel. Das kann gut gehen. Aber auch das Gegenteil kann eintreten. Beim Car-Sharing bezahlst Du nur bei Nutzung und hast weder mit der Anschaffung noch mit dem Unterhalt des Autos etwas zu tun (Sprit, Benzin usw. ist alles im Preis inkl.).
Hi Berlin-Paul,
Car-Sharing habe ich noch nie gehört und werde ich auf jeden auschecken wenn das mit dem Auto nichts wird, dachte auch schon über leasing nach aber das geht ja erst ab 2 jahren... Brauchen das Auto auch für Fahrten ins Ausland etc weiss nicht inwiefern das mit Car-Sharing möglich/finanzierbar ist
aber Die Ursprüngliche Frage war ja, ob die Klimaanlage unter Gewährleistung fällt... Beweislast liegt ja im ersten halben jahr beim Händler
und ich habe mich schon ein bisschen informiert, verglichen usw und kaufe auch nicht beim erstbesten händler falls du das denkst...trzdem danke für den input.
wollte es in der Werkstatt durchchecken lassen aber da er den TÜV beim Verkauf neu macht dachte ich das würde reichen ?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. August 2016 um 16:41:27 Uhr:
Eine Klimaanlage verliert zwar im Laufe der Jahre etwas Kühlmittel, das ist aber so wenig, dass es, sofern die vorgeschriebenen Wartungen eingehalten werden, nicht zur Funktionsuntüchtigkeit führt.
Welcher Hersteller schreibt denn Wartungen der Klima
- ausgenommen des Luftfilters -vor?
Zitat:
@murda187 schrieb am 22. August 2016 um 17:11:11 Uhr:
wollte es in der Werkstatt durchchecken lassen aber da er den TÜV beim Verkauf neu macht dachte ich das würde reichen ?
Der TÜV prüft lediglich ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung den Sicherheitsvorschriften entspricht...
Die Klima, oder ob die Karre nen Liter Öl verbrennt juckt den TÜV nicht im geringsten solange hinten keine Rußflocken aus dem Auspuff kommen.
Gewährleistung = Mängel sind zu beseitigen, wenn sie schon bei Übergabe vorhanden waren + in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der jeweilige Mangel nicht vorlag als er das Auto an den Käufer übergeben hat.
Garantie = die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit wird für einen bestimmten Zeitraum zugesichert und wenn in dieser Zeit was kaputt geht, dann repariert das der Händler (bzw. bezahlt das)
Ein so altes Auto bietet der seriöse Kfz-Handel in aller Regel nicht mehr an. Da wird dann "im Kundenauftrag" ein Privatverkauf konstruiert und die Gewährleistung ausgeschlossen. Da sollte man sehr überlegen, ob man für eventuelle Reparaturen auch genug in der Kriegskasse behält.
Ausschließen, dass was kaputt gehen könnte, das kann niemand.
Um die Klima auf Dichtheit zu prüfen, müsste der Motorraum frisch und sehr gründlich gewaschen sein, die Klimaanlage evakuiert und beim Wiederbefüllen mit Kontrastmittelzusatz versehen werden (ca. 80,- / 100,- €). Dann würde nach einer längeren Betriebsdauer bei einer Untersuchung mit einer UV-Lampe eine Chance bestehen, ein etwaiges Leck zu entdecken. Das ist aber auch keine Garantie dafür, dass es keine Leckage gibt. Man kann oft nicht ohne größere Demontagearbeiten an alle Teile ran. Und manche Defekte am Kondensator der Klima findet man selbst so nicht.
Ein Auto fährt aber oft auch mit einer defekten Klima weiter.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. August 2016 um 17:20:58 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. August 2016 um 16:41:27 Uhr:
Eine Klimaanlage verliert zwar im Laufe der Jahre etwas Kühlmittel, das ist aber so wenig, dass es, sofern die vorgeschriebenen Wartungen eingehalten werden, nicht zur Funktionsuntüchtigkeit führt.
Welcher Hersteller schreibt denn Wartungen der Klima - ausgenommen des Luftfilters - vor?
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. August 2016 um 17:20:58 Uhr:
Zitat:
@murda187 schrieb am 22. August 2016 um 17:11:11 Uhr:
wollte es in der Werkstatt durchchecken lassen aber da er den TÜV beim Verkauf neu macht dachte ich das würde reichen ?
Der TÜV prüft lediglich ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung den Sicherheitsvorschriften entspricht...Die Klima, oder ob die Karre nen Liter Öl verbrennt juckt den TÜV nicht im geringsten solange hinten keine Rußflocken aus dem Auspuff kommen.
Hi,
ist mir auch klar, dass der TÜV nicht den Ölverbrauch misst (wie denn auch) und die Funktion der Klimaanlage überprüft...
Aber über denn allgemeinen Zustand des Fahrzeuges ist ein neuer TÜV ja schon aussagekräftig
Was jetzt für mich wichtig wäre zu wissen:
Kann ich in die Werkstatt gehen und das überprüfen lassen?
und wie aufwendig bzw. kostspielig ist das
Ford hat die Klimafunktionsprüfung im Wartungsheft.