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Sachmängelhaftung bei gebrauchtem PKW? (Golf 6 1.4TSI - Steuerkette)

Themenstarteram 12. März 2015 um 19:49

Hallo,

ich habe mir am 02.09.14 einen gebrauchten Golf 6 1.4TSI BJ 01.2010 gekauft. Nun hatte ich am 06.03.15 einen Fehler, der mich bis heute begleitet. Meine Abgaskontrolleuchte ging an. Also habe ich den Wagen am 07.03. zum Händler gebracht, der den Fehler zurückgesetzt hat. Hierbei handelt es sich um den Fehler "Nockenwelle / Kurbelwelle - Verhältnis unplausibel". Damit schickte er mich weider weg. Einen Tag später das gleiche Problem. Da ich einen netten ADAC-Kollegen zufällig auf dem Parkplatz neben mir hatte hatte ich den Fehler ausgelesen und mir geraten schnell die Steuerkette zu wechseln, da man den Fehler nicht sofort hört. Wenn man ihn hört, dann ist der Motor komplett kaputt und es würde noch teurer werden. Also habe ich ihn beim Händler abgegeben. Es wurden alle Sensoren gewechselt, der Fehler zurückgesetzt, eine Testfahrt gemacht und mir dann der Wagen wieder übergeben. Am 11.03., also wieder einen Tag später kam der Fehler wieder. Nun wussten die Mechaniker nicht weiter, da er komplett rund sowie leise lief und kamen zu dem Entschluss, dass es die Steuerkette und Nockenwellenspanner sein müssen - das bedeutet Motor öffnen.

Sofort sagte ich, dass ich den Wagen gerade einmal ein halbes Jahr habe und das doch noch in die Garantie fallen muss. Da lachte der Chef und fragte mich ob ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe. Natürlich hatte ich keine. Er erklärte mir, dass er nur 1 Jahr für Schäden an der Elektronik haften müsse und alles andere wären meine Kosten.

Daraufhin teilte mir der Mechaniker mit, dass ich mit mindestens 700-800€ rechnen kann.

Nun frage ich mich ob dies nicht in die Sachmängelhaftung mit einfließt und der Verkäufer die Kosten zu tragen hat?

 

Ich bitte um Hilfe! :(

 

 

EDIT: Als die Sensoren erneuert wurden, wurde mir gesagt, dass sie Steuerkette gut ist und keine Anzeichen von Verschleiß sind - daher waren sie so verdutzt als cih wieder dastand. ABER - Sachmängelhaftung greift doch nur NICHT bei Verschleißteilen. Hier wurde mir ja gesagt, dass es keinen offensichtlichen Verschleiß gab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. März 2015 um 00:08:59 Uhr:

Der TE ist ein (von vielen Opfern, welches in der nahen Zukunft die Gebrauchtwagenkäufern sein wird) ein typisches Gebrauchtwagendownsizingopfer.

herzlichen Glückwunsch zum dümmsten Spruch der Monats :rolleyes::rolleyes:

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Das hier ist das Versicherungsforum und nicht das Rechtsberatungsforum!

Zur Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen allgemein:

Diese gilt ein Jahr ab Kauf, jedoch nur für Mängel, die bereits bei Kaufabschluss vorgelegen haben.

In den ersten 6 Monaten ab Kauf trägt der Verkäufer die Beweislast, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war.

Nach Ablauf dieser 6 Monate liegt jedoch die Beweislast beim Käufer.

 

Also: Entweder kannst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat, oder du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben, da die 6 Monate beim erstmaligen Auftreten des Mangels bereits abgelaufen waren.

Was der Chef da erzählt ist natürlich Mumpitz, sofern er das dann auch genau so gesagt hat.

Die Sachmängelhaftung tritt aber nur für Schäden ein, die bei Fahrzeugübergabe bereits vorhanden waren.

Da mehr als ein halbes Jahr vergangen ist musst du beweisen, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war.

Das dürfte dir schwer fallen.

Wie viele Kilometer bist du mit dem Fahrzeug gefahren?

machen wir es kurz: egal was der der gewerbliche verkäufer dir erzählt - er muss nur die ersten 6 monate nach dem kauf für auftretende mängel haften...

...kannst du nicht zweifelsfrei nachweisen (und das kannst du nicht) dass dieser schaden bereits beim kauf bestand, bleibst du auf den kosten sitzen!

Steuerkette ist ein alt bekanntes Problem bei dem 1.4 TSI

deswegen hatte ich meinen nach 2 Jahren gleich wieder abgegeben.

Das ist den Händlern auch bekannt

Klar ist das Problem den Händlern bekannt - und nicht nur denen.......

Das ändert jedoch letztlich nichts an der Beweislage - und die ist im vorliegenden Fall mehr als mau für den Fragesteller.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 12. März 2015 um 21:14:50 Uhr:

machen wir es kurz: egal was der der gewerbliche verkäufer dir erzählt - er muss nur die ersten 6 monate nach dem kauf für auftretende mängel haften...

Das stimmt nicht.

Er haftet 1 Jahr für Schäden, die bereits beim Verkauf vorhanden waren.

Für Schäden die nach dem Kauf auftreten und die bei Übergabe noch nicht vorhanden waren, haftet er gar nicht.

Es ändert sich nach 6 Monaten nur die Beweispflicht.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 12. März 2015 um 21:25:41 Uhr:

Es ändert sich nach 6 Monaten nur die Beweispflicht.

soweit die theorie, in der praxis kommt dies aber dem ende der gewährleistungspflicht gleich...

am 12. März 2015 um 21:12

Fakt ist: Du bist in der Beweispflicht. Dies wird dir nicht gelingen.

Also, bleibt dir nur eine sinnvolle ALternative. Wenn bei deinem Golf VI alle Inspektionen eingehalten wurden, übernimmt VW direkt bis zu 100% der Kosten auf Kulanz!

Ich habe vor ca. einem 3/4 Jahr einen Golf VI 1.4TSI an einen Kunden verkauft. Prompt ein halbes Jahr später steht er vor mir und erzählt mir, dass in einer VW Werkstatt, die defekte Steuerkette moniert wurde. Es ist rechtzeitig, also vor einem Totalausfall bemerkt worden.

Im nächsten Schritt habe ich mich mit dem VW Autohaus in Verbindung gesetzt, dieser wollte von mir Rechnungsbelege der von mir durchgeführten Inspektion (Ich bin kein VW Händler) und prompt hat VW Wolfsburg das Problem über Kulanz geregelt.

Also: Setz dich mit einem VW Händler hin, lass ihn eine Kulanzanfrage stellen, lass den Schaden reparieren, und schreibe über den Drecksack von Händler, der einen solch miesen Service anbietet ein paar negative Rezessionen im Netz.

Themenstarteram 12. März 2015 um 21:13

Ja... ich liege leider 4 Tage über dem halben Jahr - mehr als ärgerlich! Er hatte bei Kauf 92.000 runter und jetzt 98.800 rund. Ich merke schon dass ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben werde aber ich frage mich hierbei ob ich danach nicht Steuerketten-technisch aus dem Schneider bin, da diese ja mit Fehlern produziert wurden bis 2010. Es scheint ja der Hauptfehler bei den (< BJ 02.2010) 1.4 TSI Modell zu sein, vor der sich jeder Besitzer fürchtet und ihn bereits erwartet.

Wenn es dazu kommt - so sagte mir der ADAC-Mann - dann würde ich die neuere "Version" der Steuerkette bekommen, die von einem anderen Zulieferer sei und diese hält dann (....hoffen wir es)

 

EDIT: Das Auto ist bereits beim Händler und wird bereits Repariert :(

am 12. März 2015 um 21:14

nur eine idee bzw. frage an die spezies hier.

kann man feststellen / auslesen, wann eine Fehlerart erstmalig abgespeichert wurde?

dann wäre die beweislase zumindest besser.

alles andere wurde bereits gesagt.

phaeti

Kommt auf den Fehler an. Nach einer gewissen Zahl X von Anlassvorgängen werden die Fehler gelöscht.

Ansonsten sehr guter Hinweis, aber leider nicht realisierbar.

Themenstarteram 12. März 2015 um 21:25

Mein Problem ist nur, dass er bereits in der Werkstatt zur Reparatur ist. Serviceheft ist auch Lückenlos wie in dem obrigen Fall. Kann mein Händler nach der Reparatur noch einen Kulanzantrag stellen? Kann er das überhaupt als nicht reiner vw-händler?

am 12. März 2015 um 21:29

Theoretisch kann das auch der nicht VW Händler. Aber die größeren Chancen hat der VW Händler. Deiner müsste ja auch seine Kalkulation offen legen :-( .

Aber warum lässt du das bei dem Vogel machen???

Die Steuerkette macht eigentlich lange bevor sie übersetzt mit Geräuschen auf sich aufmerksam

Bei meiner Tochter hat das Ding ohne Ende gerattert.Übergesprungen ist sie aber nicht

Ich hätte versucht bei VW etwas über Kulanz zu regeln.Bist ja noch unter 100Tkm.Aber jetzt ist es wohl zu spät dafür

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