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Garantie Sachmängelhaftung oder selbst Zahlen ?

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 6:21

Hallo zusammen ! Ich benötge dringend Hilfe im Bezug auf Sachmängelhaftung / Garantie / Gewährleistung .

Folgendes ist Passiert: Im November 2006 habe ich einen V40 gebraucht beim Händler gekauft. Der Wagen hatte 175900 Km gelaufen und ist Bj 11/98. Nach ca. drei Tagen fiel mir ein merkwürdiges Knacken beim Lenken auf( wenn ich den Wagen im 2. gang bergab laufen lies ) Das meldete ich dem Händler und er machte mit mir eine Probefahrt. Bei dieser Probefahrt hörte man das Knacken nur ganz ganz leicht und er sagte mir das ist nichts.

Nach einer weiteren Woche fing auch noch die Kupplung an zu knacken beim heruntertreten und loslassen

Als mir am Samstag die gesamten Bremsilchter ausfielen rief ich am Montag erneut bei ihm an. Heute war ich zum Termin da.

er hat HEUTE folgendes festgestellt:

1.Gummis an der Antriebswelle sind ausgeschlagen

2.Der Zylinder der Kupplung sei defekt

3.Eine Birne von der Bremse defekt

4.Eine Sicherung der Bremse defekt (Die habe ich aber überprüft und die war ganz)

5.Es sei nochwas an der schaltung nicht IO (was genau habe ich mir nicht merken können.

Ich habe das Fahrzeug nun ca. 8 000 KM gefahren und der will mir weis machen es sei Verschleiss.

Was kann ich machen ?

Soll ich die Reparaturen in Auftrag geben und sie selbst Bezahlen ??

Oder sollte ich ohne Auftrag einen Anwalt hinzuziehen ??

Habe CarGarantie abgeschlossen + 1 Jahr Sachmängehaftung

Danke

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17 Antworten

Du bist hier im Unterforum Versicherung gelandet!

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 7:26

UND ???

Kann hier keiner helfen ???

am 15. Februar 2007 um 7:57

NÖm hier kennt sich keiner mit Sachmängelhaftung / Garantie / Gewährleistung aus.

Wir haben nur SF, Rabatte, Gutachter, HUK und Co. im Kopf.

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 8:11

Na dann

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

NÖm hier kennt sich keiner mit Sachmängelhaftung / Garantie / Gewährleistung aus.

Wir haben nur SF, Rabatte, Gutachter, HUK und Co. im Kopf.

:D

Zitat:

Original geschrieben von BulliAuge

UND ???

Kann hier keiner helfen ???

bei der Laufleistung und diesen beschriebenen Mängeln kannst du aber von Verschleiß ausgehen. Da wird dir wohl auch die Garantieversicherung nicht helfen können

am 15. Februar 2007 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

bei der Laufleistung und diesen beschriebenen Mängeln kannst du aber von Verschleiß ausgehen. Da wird dir wohl auch die Garantieversicherung nicht helfen können

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.

Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht, also z.B. eine fehlerhafte Gummimischung beim Autoreifen; dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.

Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen.

wenn eine Sache oder ein Ersatzteil nach normaler Abnutzung nicht mehr Ihren Zweck efüllen kann ist sie Mangelhaft.

Im übrigen sollte man den TE das so erklären, dass er es auch versteht. Juristendeutsch ist da wohl fehl am Platz.

Also mal von vorn. Jeder der eine gebrauchte Sache von einem Händler kauft hat 24 Monate Sachmangelhaftung. Im Regelfall reduziert der Händler dies auf 12 Monate durch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (Rückseite vom Vertrag). Um sich als Händler selbst zu schützen schließt der eine Gebrauchtwagengarantie ab. (Die den Händler vor zu hohen Kosten schützen soll). Weiterhin besteht in den ersten 6 Monaten die sog. Beweißlastumklehr (Der Händler muß nachweisen, dass die Mängel schon vorher bekannt waren???)

Kompliziert....

nicht wirklich

Das alles weiß auch der Händler. Um Ärger zu vermeiden wird (bzw. Sollte er sich kulant zeigen). Problem hierbei deine tolle GW Garantie bezahlt keine 100 % , d.h. der Händler muß dazu bezahlen. Ein Anwalt kann nicht schlecht sein. Aber versuchs erstmal ohne.

Viel Spaß

am 15. Februar 2007 um 20:00

Zitat:

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.

Die Frage ist nur was ist ein Sachmangel. Wichtig ist was ist der vertragsgemäße Zustand. Vercshlissen bremsbeläge, kaputtgehende Glühbirnen und abgefahrene Reifen sind sicher bei einem Fahrzeug mit 170000km hinunehmen. Spröde Manschetten auch.

Über den kupplungsgeber lässt sich streiten. Wenn dieser normalerweise einem Verschleiß unterliegt ist auch ein Abug neu gegen ant möglich.

am 15. Februar 2007 um 21:37

Zitat:

er hat HEUTE folgendes festgestellt:

1.Gummis an der Antriebswelle sind ausgeschlagen

2.Der Zylinder der Kupplung sei defekt

3.Eine Birne von der Bremse defekt

4.Eine Sicherung der Bremse defekt (Die habe ich aber überprüft und die war ganz)

5.Es sei nochwas an der schaltung nicht IO (was genau habe ich mir nicht merken können.

Ich habe das Fahrzeug nun ca. 8 000 KM gefahren und der will mir weis machen es sei Verschleiss.

Die Frage ist doch sicherlich von den Technikern hier leicht zu beantworten: Wenn der TE von einem Händler ein einwandfreies Gebrauchtfahrzeug gekauft hatte, ist es dann üblich bzw. normal, das nach 3 Monaten und 8.000 km 1) die Gummis der Antriebswelle ausgeschlagen sind 2) der Zylinder der Kupplung defekt ist und 3) die Schaltung nicht mehr einwandfrei funktioniert ? Über eine defekte Glühbirne und Sicherung braucht man sicherlich nicht zu diskutieren.

am 16. Februar 2007 um 10:09

Ausgeschlage Gummies der Antriebswelle können! vertragsgemäßer Zustand sein. Das kann den verkehrsüblichen Zustand eines Fahrzeugs mit 170000km entsprechen. Es ist keineswegs so dass ein Fahrzeug keine verschlissenen Teile haben darf. Es ist zwischen technischem Mangel (verschleißbedingt) und rechtlichem Mangel zu unterscheiden. Ist das so schwer zu verstehen?

Es kommt also darauf an ob ein Gummiteil nach 178Tkm ausgeschlagen sein darf oedr nicht. Schließlich hat er keinen neuwagen gekauft, daher müssen auch keine Gummilager in NEUWERTIGEM Zustand sein.

Aus genau diesem Grund muss bei Beseitigung eines Magels auch NICHT der NEUWERT ersetzt werden.

 

"wenn eine Sache oder ein Ersatzteil nach normaler Abnutzung nicht mehr Ihren Zweck efüllen kann ist sie Mangelhaft".

Falsch! Eine Sache ist mangelhaft wenn sie bei Übergabe nicht dem vetraglich zugesicherten Zustand entspricht.

Das Gesetz regelt, dass ein Mangel dann vorliegt, wenn

- die Sache die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat

- die Sache sich nicht für den nach dem Vertrag vorausgesetzt

Verwendung eignet

- Die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Ich habe noch nie Gehört, dass ein Bauteil halb heile oder halb kaputt sein soll.

Entweder es erfüllt seinen Zweck, dann ist es heile (natürlich auch in dem Alter entsprechender Zustand) oder es ist halt defekt.

Ein „ausgeschlagenes Gummi“ kann man daher wohl kaum als heile bezeichnen.

Und wer bitte soll den festlegen, in welchen Zustand sich z.b. die Gummibuchse nach 170.000 Km zu befinden haben soll?

Man kann hier lediglich den Ist Zustand feststellen i.O. oder nicht i.O.

Alles andere wären reine Mutmaßungen.

Und mein Beitrag bezog sich lediglich darauf, dass hier die Garantieversicherung wohl nicht bezahlen wird, da die Verschleißteile in der Regel (Außnahmen natürlich nicht ausgeschlossen) nicht erstattet werden.

am 19. Februar 2007 um 12:43

Das Problem bei der Juristerei ist nunmal die Interpretation.

Ein gummiteil das nach 8000km kaputtgeht kann durchaus für seine bestimmungsgemäße Verwendung geeignet sein.

Beispiel:

In der Luftfahrt sind Motore auf eine bestimmte laufzeit zertifiziert (anders als beim Auto). Sagen wir hier 1200h

Im privaten Bereich sind diese bei Uls NICHT bindend)

Angenommen ich kaufe ein Ultraleichtflugzeug von einer Flugschule mit 1100h auf der Uhr (entsprechend billig, gewöhnlich halten dei motore locker 2000). Jetzt bin ich so begeistert dass ich in einem Monat 100h fliege. In der 101.h verreckt der Motor, ich finde keinen Landeplatz und ziehe die Rettung, Resultat: mir nix passiert, Flieger Müll.

Frech fordere ich von dem gewerblichen Anbieter (Flugschule) auf Gewähreleistung einen neuen Motor (muss ja vorher kaputt gewesen sein, denn bestimmungsgemäß muss er laufen) oder besser ein NEUES Flugzeug, weil das ja unmittelbar durch den defekt zerstört wurde.

Ob das wohl klappt,...

Wohl kaum. was fliegt der Depp auch einen motor außerhalb der lebensdauer, selber Schuld, oder?

genauso sieht es hier aus. Wenn gummiteile nach 10 jahren und 180000km gewöhnlich hin sind ist ein 8000km nach dem kauf (bei 170000) km kaputtes Teil KEIN Gewähreleistungsfall sondern vertragsgemäßer Zustand.

WENN er es auf Gewähleistung abwickeln würde stünde Ihm 1/18 des Neupreises zu, soweit so klar?

Aus genau deisem Grund sind Gebrauchtwagen billiger als Neufahrzeuge.

 

Möge der threaersteller DEINEN Weg gehen. ich vermute nur er wird teuer.

Feststellbar ist nur ob das Gummiteil bei bestimmunggemäßer Verwendung nach 178000km den Geist aufgegeben haben darf. Ich vermute stark ja.

Du willst mir doch nicht erzählen der TE habe ein VERSCHLEIßFREIS Fahrzeug gekauft. Wenn ja will ich auch eins :-)

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