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Gebrauchtwagen-Versicherung und mein Versicherungsfall mit der Klimaanlage

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 13:59

Hallo,

ich habe mir im März dieses Jahres einen Passat 3C Variant gebraucht von einem Händler (verkauft allgemein Leasing-Rückläufer) gekauft, von diesem habe ich gesetzlich verpflichtet auch eine einjährige Gebrauchtwagen-Garantie bekommen.

Im August stellte ich fest, dass meine Klimaanlage gar nicht kühlt, vermutlich auch nie gekühlt hat - außer halt mit dem Fahrtwind.

Ich habe das eingereicht und eine Freigabe auf die Reparatur (100%) und den Klimakompressor (40%) bekommen, den Rest kann ich mir hinter die Binde schmieren. Die Reparatur wurde wie angekündigt mit meiner Inspektion zusammen im September getätigt. Das Auto habe ich wieder bei mir, die Rechnung auch, nachdem ich alles bezahlt habe.

Die Rechnung läuft wie normal auf meinen Namen. Doch die Garantie-Versicherung verlangt eine Rechnung auf ihrem Namen mit ausgewiesener MwSt. Was ich natürlich nicht einsehe, da ich dafür noch mal hin und her gurken darf.

Darf die diese Versicherung das überhaupt so verlangen? Für mich sieht das ein bisschen wie Steuer-Betrug aus (ich zahle auf den vollen Betrag die MwSt.), bekomme meinen Teil mit der entsprechenden MwSt. zurück gezahlt und die Versicherung kann die Rechnung, da die ja dann auf sich selbst läuft, voll beim Finanzamt anrechnen.

Mein Geld möchte ich schon haben (ca. 350 Euro).

Was kann und sollte ich tun?

Beste Antwort im Thema

ich hätte das ganze auf Gewährleistung reparieren lassen.

Dann wär die Versicherung und du außen vor und der Händler hätte den vollen Betrag übernehmen dürfen.

Übrigends, ne gesetzliche Garantie gibt es nicht.

MFG

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ich hätte das ganze auf Gewährleistung reparieren lassen.

Dann wär die Versicherung und du außen vor und der Händler hätte den vollen Betrag übernehmen dürfen.

Übrigends, ne gesetzliche Garantie gibt es nicht.

MFG

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von sailor701

ich hätte das ganze auf Gewährleistung reparieren lassen.

Dann wär die Versicherung und du außen vor und der Händler hätte den vollen Betrag übernehmen dürfen.

Übrigends, ne gesetzliche Garantie gibt es nicht.

MFG

der Händler repariert nicht, könnte er auch nicht

daher die Gebrauchtwagen-Garantie (Gewährleistung, was auch immer, der Schaden ist da und wird reguliert - Sinn und Zweck dieser Geschichte erfüllt)

es ist ja nicht so, dass die nicht bezahlen wollen, sie stellen nur die Forderung, dass die Rechnung, die auf meinen Namen läuft, auf ihren ausgeschrieben werden soll

Zitat:

Original geschrieben von DannyL

von diesem habe ich gesetzlich verpflichtet auch eine einjährige Gebrauchtwagen-Garantie bekommen.

gesetzlich verpflichtet ist der händler dir eine einjährige "gewährleistung" zu geben..."garantie" ist etwas anderes!

und selbst die gewährleistung greift eigentlich nur ein halbes jahr ab kaufdatum...

Zitat:

Darf die diese Versicherung das überhaupt so verlangen?

ja...

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 14:35

nagut, dann muss ich mal sehen, ob ich die Rechnung auf einen anderen Namen umstellen lassen kann - für mich ist es halt trotzdem etwas merkwürdig, dass eine Versicherung solche Sachen verlangen kann, vor allem, weil sie nur einen Teil der Reparatur bezahlt

der Versicherungsanbieter wirbt mit seiner "Gebrauchtwagengarantie" - entschuldigt also meine Wortwahl im ersten Post - das ist für sich verwirrend genug

der Händler ist seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen, in dem er mir eine solche Gebrauchtwagengarantie mit dem Auto verkauft hat, die sich um solche Fälle kümmern muss

Zitat:

Original geschrieben von DannyL

 

der Händler ist seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen, in dem er mir eine solche Gebrauchtwagengarantie mit dem Auto verkauft hat, die sich um solche Fälle kümmern muss

Wenn jedoch die Gebrauchtwagengarantie nicht alle Reparaturkosten übernimmt, muss der Händler den Rest bezahlen. Auf jeden Fall in den ersten sechs Monaten; danach wird es komplizierter, da die Beweislastumkehr nicht mehr gilt.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von DannyL

 

Der Händler ist seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen, in dem er mir eine solche Gebrauchtwagengarantie mit dem Auto verkauft hat, die sich um solche Fälle kümmern muss

Das sehe ich aber anders. Du hast dafür bezahlt, dass der Händler betreffend seiner Pflicht entlastet ist.

Selbst ohne Versicherung hätte er die Reparatur selber zahlen müssen.

Also warum bezahlt er nicht die Versicherung und trägt die Kosten, die von der Versicherung nicht abgedeckt sind?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Also warum bezahlt er nicht die Versicherung und trägt die Kosten, die von der Versicherung nicht abgedeckt sind?

weil dazu der te, dem händler zweifelsfrei und wasserdicht nachweisen müsste, das die klima bereits beim fahrzeugkauf defekt war....

am 9. Oktober 2012 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

weil dazu der te, dem händler zweifelsfrei und wasserdicht nachweisen müsste, das die klima bereits beim fahrzeugkauf defekt war....

Wenn der TE den Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Kauf reklamiert hat, dann ist die Aussage nicht richtig, dann haftet der Händler.

Mein Posting bezog sich auf März bis September.

Sind ca 6 Monate und somit sind mir bei der Gewährleistung ohne Beweislastumkehr.

Und nochmals, ne Gebrauchtwagengarantie hat mit einer Gewährleistung überhaupt nichts zu tun.

MFG

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 8:14

Ich habe netterweise ein Gebrauchtwagengutachten vom TÜV, da steht die Klimaanlage als i.O. drin. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein richtiger Test gemacht wurde, geschweige denn die fehlende Kühlleistung im März hätte festgestellt werden konnte. Die Temperaturen waren selten über 20° C.

Durch dieses GA bzw. diese Bescheinigung, wird dir aller Wahrscheinlichkeit nach ein Richter sagen, die Klima hat doch lt. diesem Wisch funktioniert und nun musst du wieder beweisen, dass es nicht so war...

Also mal die Gewährleistung als prinzipiellen Freifahrtschein für alle Schäden (so wird sie ja hier und am Stammtisch gern und oft dargestellt) in den Raum zu werfen, bringt nicht (immer) wirklich viel, meine Meinung...

da stimme ich 100% zu.

Meine Überlegung ist dabei etwas anders:

Nachdem der Händler ja mehr oder weniger alles über die Garantie abwickeln will und dies mit einem Selbstbehalt verbunden ist, hätte ich ihm im ersten Moment mit Gewährleistung geantwortet, auch etwas hartnäckiger.

Ziel hierbei - ob machbar oder nicht sei mal dahingestellt - ev. eine Kostenteilung.

Auch im Hinblick auf ev. Kundenbindung.

MFG

So würde ich es auch machen :)

Zitat:

Original geschrieben von manu51

 

Wenn der TE den Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Kauf reklamiert hat, dann ist die Aussage nicht richtig, dann haftet der Händler,

sofern er nicht nachweisen kann, dass der Fehler bei Verkauf noch nicht vorlag.

 

O.

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