Sachmängel beim Gebrauchten
Hallo,
nachdem ich jetzt den Fehlerspeicher habe auslesen lassen, musste ich feststellen,
dass in meinem "neuen" Touran, lt. Protokoll, defekte Teile schlummern.
Nun will ich von dem Händler (nicht VW) eine kostenlose Reparatur im Rahmen seiner Sachmängelhaftung.
Nicht über die Garantie, die er mir mitverkauft hat. Dann müsste ich 60% der Matreialkosten selber tragen.
Brief ist schon fertig. Muster habe ich mir bei der Verbraucherberatung gezogen.
Das Fehlerprotokoll schicke ich mit.
Zeit drängt noch nicht, habe das Auto erst vor 2 1/2 Wochen gekauft, also Beweislast liegt nicht bei mir, sollte aber auch kein Problem sein, da der Fehlerspeicher ja die Kilometer mitschreibt.
Nun ein paar Fragen an die juristischen Experten und Leute, die so ein Spiel schon hinter sich haben.
Dass man das schriftlich machen muss, habe ich schon gelesen.
Muss man den Brief aber unbedingt per Einschreiben mit Rückantwort schicken?
Gibt es irgendwelche Formulierungen, die aus formaljuristischen Gründen in dem Schreiben stehen sollten, bzw. auf keinen Fall?
Der Händler ist 70km entfernt. Ich kann das Auto also nicht mal eben dort vorbei bringen.
Wie sieht es aus mit Anspruch auf Spritkosten, Kilometergeld und Ersatzfahrzeug?
Kann ich verlangen, dass das Auto bei VW repariert wird, bzw. Original VW Ersatzteile eingebaut werden?
Grüße
18 Antworten
es ist ja schade, das du mit deinem neuen ärger hast, ich hoffe, es ist nichts wirklich ernstes, falls doch, würde ich einen anwalt zu rate ziehen, eine beratung ist sooo teuer auch nicht (und auf jeden fall besser, als einen "teuren" fehler zu machen).
hier ist ja kein rechtsberatungsforum, im regelfall hörst du hier meinungen, aber nicht rechtsverbindliches.
zum problem - einschreiben mit rückschein ist nicht so gut, wenn der brief nicht abgeholt wird, gilt er als nicht geschrieben, einwurf-einschreiben gilt dagegen als zugestellt, sollte also besser sein.
zur formulierung anwalt fragen, bzw. die mängel auflisten und um einen termin zur behebung der mängel bitten.
Zitat:
Der Händler ist 70km entfernt. Ich kann das Auto also nicht mal eben dort vorbei bringen.
Wie sieht es aus mit Anspruch auf Spritkosten, Kilometergeld und Ersatzfahrzeug?
Kann ich verlangen, dass das Auto bei VW repariert wird, bzw. Original VW Ersatzteile eingebaut werden?
der händler ist verpflichtet, dir ein mangelfreies auto hinzustellen, wie er das macht, ist seine sache (also keine original vw teile), ebenso hast du keinen anspruch auf die erstattung irgendwelcher kosten - nur auf ein fehlerfreies auto.
(und das ist nur meine meinung, sonst müsste ich dir eine rechnung schreiben... 😁)
Zitat:
ebenso hast du keinen anspruch auf die erstattung irgendwelcher kosten - nur auf ein fehlerfreies auto.
(und das ist nur meine meinung, sonst müsste ich dir eine rechnung schreiben... 😁)
Hallo,
du hast sehr wohl einen Anspruch auf die Erstattung aller deiner Kosten. Dies geht aus dem BGB §437 Absatz 3 hervor. Dort steht nämlich, dass der Käufer im Falle eines Sachmangels Schadensersatz geltend machen kann. Dies sind deine Kosten das mangelhafte Produkt (also dein Auto) zu liefern und wieder abzuholen, aber auch sonstige Kosten, wie z.B. Telefonkosten, Porto, etc.
Wichtig hierbei ist lediglich, dass du diesen Schaden nachweisen- ihn also belegen musst. Pauschale Beträge muss der Verkäufer nicht akzeptieren. Des weitern bist du verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ach ja, noch was. Weil ich weiss dass der nächste Satz gleich wieder auf Gegenstimmen stoßen wird:
Auch ein Leihwagen steht dir zu!
Es kann ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bestehen. Nutzungsausfall ist hierbei ein möglicher Schaden (BGHZ 92, 308), auch während der Nachbesserung (vergl. Ebert NJW 2004, 1761).
Ein Ersatzwagen fällt nicht grundsätzlich unter die Kostenfreiheit. Hier muss eine möglichst günstige Alternative (z.B. Kleinwagen) hingenommen werden, auch müssen die "Sowieso-Kosten" wie z.B. das verbrauchte Benzin selbst getragen werden.
Wegen der Schadensgeringhaltungspflicht sollte man zunächst den Händler zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges auffordern.
Kommt er dem nicht nach, hat man grundsätzlich das Recht, sich dieses Leihauto auch woanders zu besorgen. Diesen "Schaden" kann man aber sehr wohl geltend machen.
Gruß
mabo
Sporadische Fehler stehen immer wieder im Fehlerspeicher ! Welche Fehler hat er denn ?? Fehlerprotokoll ? Hat der Wagen Fehlfunktionen ??
Nenn doch mal einige Daten ....nicht das du noch mit Kanonen auf Spatzen schießt...
Glühkerze (Q12) Unterbrechung
Überhitzungsfühler Zuheizer Unterbrechung/Kurzschkuss nach Plus
Fehler GRA, ist bei mir gestern schon zweimal ausgefallen
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soviel zum thema meinungen... 😁
ruf den händler doch erst mal an, ein vernünftiges gespräch wirkt manchmal wunder...
Ja, das werde ich auch machen.
In seinen Geschäftsbedingungen steht, dass bei mündlicher Anzeige der Mängel dem Käufer
eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen ist.
Wenn der hier am Ort wäre, würde ich hingehen und mit ihm sprechen und mir dann die
Bestätigung geben lassen, aber bei 70km Entfernung muss ich das per Brief machen.
Werd aber erstmal das Einschreiben weg lassen, als normalen Brief schicken und
ihn dann anrufen und sagen, dass der Brief unterwegs ist, dann kann er sich auch den Fehlerspeicher ansehen.
Und dann werde ich weiter sehen.
Nochmal vielen Dank für eure Meinungen.
Grüße
Kanonen... Versuchs erstmal sachlich...Ne´n paar mehr Info´s wären nicht schlecht. Ich nehme mal an Diesel ! Baujahr?? Beim Händler gekauft ,..
Die GRA fällt gerne mal aus , oftmals nur der Hebel der defekt ist . Der Zuheizer fällt auch oft durch Kurzstreckenverkehr aus. Brennkammer "versulzt" gerne ,die Suche ist dein Freund ;-). Den Zuheizer kannst du entweder "freibrennen",oder ,aufwändiger , den zuheizer instandsetzen.
Deine Einwände sind berechtigt, aber ich würde die Kirche im Dorf lassen.
Es sind Mängel vorhanden , die sich sicher beheben lassen...auch ein Händler kann nicht alle Fehler erkennen...
Ich gebe dir Recht, aber die Fehler hätte er wissen können, wenn er bei
seinem Nachbar, ein VW Händler, den Speicher hätte auslesen lassen.
Die Fordfahrzeuge habe doch bestimmt auch einen Fehlerspeicher in der Elektronik.
Er weiß doch, dass er für Sachmängel haftet, dann sollte er doch auch sehen, dass das
Auto in Ordnung ist, wie es auch im Kaufvertrag drin steht.
Meinetwegen kann er das ja auch über die Gerbauchtwagengarantie abrechnen, nur
habe ich keine Lust die 60% Materialwert zu bezahlen, die soll er dann tragen.
Ich habe ja extra beim Händler gekauft um eine gewisse Sicherheit zu haben,
dass das Fahrzeig mängelfrei ist.
Die sichbaren Mängel, die der Touran noch hat, habe ich auch in Kauf mit vollem
Wissen in Kauf genommen.
Ich kenne das aber auch von meinem Sharan, wie das im Winter ist, wenn der Zuheizer
nicht geht und wie schön der Diesel anspringt, wenn eine Glühkerze defekt ist.
Über den GRA Schalter würde ich auch mit mir reden lassen, aber die beiden anderen Punkte
nicht. Ich denke mal, dass der zuheizer ein paar Teuro kostet.
Gruß
der zuheizer ist ja nicht kaputt - lass mit dir reden, er muss es nur heile machen - ohne zugeständnisse.
ja klar, wenn es nur den Sensor ist, oder ein Kabel, dann möchte
ich, dass das in Ordnung kommt.
Nur manchmal ist es besser, wenn man bestimmt Formalien einhält,
damit man im Streitfall, von dem ich jetzt nicht ausgehe, nicht den kürzeren
zieht.
Deine Einwände sind vollkommen berechtigt , du hast ein Anrecht auf die beseitigung aller Mängel, sprich deinen Händler persönlich an . Fixiere die Mängel am Fahrzeug schriftlich, ABER sachlich und weise ihn freundlich auf den Sachverhalt hin . Vergiss nicht deine Unannehmlichkeiten ,sachlich darzulegen , Ersatzwagen etc pp. Kannst ja auch auf den (😁 VW) Nachbarn hinweisen , falls der Händler nicht mit der Technik zurechtkommt. Dies würde ich aber nicht hervorheben sondern eher beiläufig bemerken. so nun viel Erfolg, kannst ja mal berichten ob alles zu deiner Zufriedenheit gelaufen ist...
Zitat:
Original geschrieben von mabo73
Hallo,Zitat:
ebenso hast du keinen anspruch auf die erstattung irgendwelcher kosten - nur auf ein fehlerfreies auto.
(und das ist nur meine meinung, sonst müsste ich dir eine rechnung schreiben... 😁)
du hast sehr wohl einen Anspruch auf die Erstattung aller deiner Kosten. Dies geht aus dem BGB §437 Absatz 3 hervor. Dort steht nämlich, dass der Käufer im Falle eines Sachmangels Schadensersatz geltend machen kann. Dies sind deine Kosten das mangelhafte Produkt (also dein Auto) zu liefern und wieder abzuholen, aber auch sonstige Kosten, wie z.B. Telefonkosten, Porto, etc.
Wichtig hierbei ist lediglich, dass du diesen Schaden nachweisen- ihn also belegen musst. Pauschale Beträge muss der Verkäufer nicht akzeptieren. Des weitern bist du verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ach ja, noch was. Weil ich weiss dass der nächste Satz gleich wieder auf Gegenstimmen stoßen wird:
Auch ein Leihwagen steht dir zu!
Es kann ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bestehen. Nutzungsausfall ist hierbei ein möglicher Schaden (BGHZ 92, 308), auch während der Nachbesserung (vergl. Ebert NJW 2004, 1761).
Ein Ersatzwagen fällt nicht grundsätzlich unter die Kostenfreiheit. Hier muss eine möglichst günstige Alternative (z.B. Kleinwagen) hingenommen werden, auch müssen die "Sowieso-Kosten" wie z.B. das verbrauchte Benzin selbst getragen werden.
Wegen der Schadensgeringhaltungspflicht sollte man zunächst den Händler zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges auffordern.
Kommt er dem nicht nach, hat man grundsätzlich das Recht, sich dieses Leihauto auch woanders zu besorgen. Diesen "Schaden" kann man aber sehr wohl geltend machen.
Gruß
mabo
Schadenerstaz neben der Leistung nach §437 steht dir zu, wenn
den Verkäufer nach §280 ein Verschulden trifft. Sprichwörtlich steht in diesem
Paragraph, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies ist
hier zumindest fragwürdig, ich kann ein direktes Verschulden nicht erkennen.
Tip an den Threadersteller: Konfrontiere den verkäufer mit den Tatsachen.
Wenn du die Fehler dokumentieren kannst, gibt es wohl keine Probleme.
Gruß
Weiterhin
Hallo
will mal einen Zwischenbericht geben.
Zunächst hatte ich den Händler angerufen und ihm vom Fehlerspeicher erzählt.
Er bat mich um die Zusendung des Fehlerprotokolls, habe ich in einem Brief mit dem Hinwies auf seine Sachmängelhaftung hin geschickt.
Daraufhin bat er mich zu einem VW Händler in meiner Nähe zu fahren und das überprüfen zu lassen.
Der VW Händler hat den Speicher gelöscht, um zu sehen, ob die Fehler wieder auftreten.
Nach zwei Wochen bin ich also wieder hin und siehe da, die Fehler waren alle wieder im Speicher.
- Übertemperatursensor Zuheizer - Kurzschluss nach + oder Kabelbruch
- Glühkerze 3. Zylinder - Unterbrechung dauerhaft
- sporadische Ausfall GRA
Ich: den Ford Händler angerufen und ihm das erzählt.
Er: dann soll VW sich mit ihm in Verbindung setzen und klären, was gemacht werden soll/muss.
Ich: zu VW und denen das so mitgeteilt, war jetzt am Montag.
VW: bis heute nicht bei Ford angerufen, nichts gemacht :-(
Heute ruft mich der Ford Händler an und meint, er habe mit einem VW Spezialisten gesproch, die Glühkerze werden sie tauschen, ist klarer Fall. In zwei Wochen muss ich da noch mal hin für eine 3000km Inspektion im Rahmen eine Gebrauchtwagen Garantie, Versicherung oder wie immer sich das schimpft.
Aber die Fehler vom Zuheizer und von GRA kämen daher, weil die Batterie mal abgeklemmt war und die Steuergeräte müssten jetzt erst wieder neu justiert werde.
Kann das sein? Ich kann es nicht glauben.
Das wollen die dann machen, wenn ich zu dieser 3000er Inspektion da bin.
Ich glaube der hat ja von nichts eine Ahnung.
Ich glaub Fords sind wohl noch mit Klappersteuerung ausgerüstet und von Elektronik haben die keinen Dunst.
Gruß
..da muß nichts justiert werden. Die Fehler wurden gelöscht um zu sehen ob sie wieder auftauchen . Fehler sind wieder aufgetaucht. Die GRA ist vermutlich der Hebel defekt . Der kann einfach gegen einen neuen getauscht werden. Glühkerze ist auch pillepalle. Haube auf , Abdeckung ab,Stecker von der 3.ten Kerze ab.Kerze rausschrauben tauschen.
Schwieriger wird das wechseln der Temperatursensoren, dazu muß die Heizung raus, also vorher Stoßstange und Radhausschale ab.Sensor tauschen und das sollte es dann sein. Verstehe nicht warum die so ein Problem draus machen.
Klär das nochmal mit dem VW Betrieb ab das die die defekten Teile nochmals prüfen und nach Rücksprache mit Ford reparieren. Schließlich verdient der VW Betreib dran und behält dich evtl. als Kunden. Ansonsten würde ich mit etwas Nachdruck dem Ford Händler ansprechen, weise ihn nochmals auf seine Gewährleistungspflichten hin . Ruhig aber sachlich bleiben.Setze ihm notfalls schriftlich eine Frist! Hilft das auch nicht würde ich Ford in Köln kontaktieren...und deinem Händler dies auch vorab signalisieren...
Viel Erfolg