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S60 R Servolenkung platt

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 12:40

Hallo Zusammen!

Bin vor ein paar Tagen bei meinem Freundlichen von einem S60 2,4 2001 auf einen S60R 2005 umgestiegen - soweit alles hübsch. Gestern heulte dann mal kurz bei vollem Lenkeinschlag die Servopumpe, danach war Ruhe. Die Lenkung war dabei unauffällig. Jetzt hab ich heute mal in den Behälter für die Servoflüssigkeit geschaut, der dementsprechend fast leer war - Problem scheint hier die altbekannte Schlauchschelle unter dem Behälter zu sein, an der es ordentlich rauschwitzt.

Dementsprechend werde ich morgen früh mal etwas unfreundlich zum Freundlichen werden und ihm den Wagen zwecks Ausbesserung auf den Hof stellen. Da ich aber nicht genau weiss, inwieweit das eine Nummer für die Gebrauchtwagenkulanz wird, würde ich natürlich nur ungern die Servopumpe mutwillig "fressen lassen" (kostet ja auch n paar Euronen) - der Händler ist ca. 10km entfernt. Würdet Ihr da jetzt nochmal was draufschütten? Wenn ja, was? Kann ich da überhaupt noch auf eigener Achse hin, oder brauch ich n Schlepper? Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2009 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von pseudo R

Da der Fehler ja nicht von dir verursacht wurde und du dem Händler nicht vorwerfen kannst, er habe die Schelle übersehen, kannst du eigentlich nur versuchen dich mit dem Händler zu einigen. So eine Schelle wird nicht unbedingt geprüft. Das ist genauso wie man nicht in einen Motor reingucken kann und eventuell einen Kolbenfresser vorhersehen kann. Das ist halt einfach Pech...!!!

Oha, da ist es wieder, das dünne rechtliche Eis ;) Aber, dem kann ja abgeholfen werden :D

Gemäß § 433 BGB muss eine Sache ohne Sachmängel verschafft (also, übergeben) werden. Das heißt, es kommt auf den Zeitpunkt der Übergabe an (Gefahrübergang). Was ein Sachmangel ist, definiert § 434 BGB. Wenn ein Sachmangel vorliegt (Schuld oder nicht spielt hier keine Rolle!), dann regelt § 437 BGB, was der Käufer für Rechte hat.

Also, damit man diese Rechte hat, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

1) Es muss überhaupt ein Sachmangel vorliegen.

2) Dieser Sachmangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben.

So. Jetzt kommen wir zu der Besonderheit des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB). Hier gilt für die ersten sechs Monate die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB). Damit wird einem Verbraucher die Aufgabe genommen Punkt 2 nachzuweisen. Im Gegenteil, innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel erst nach dem Gefahrübergang aufgetreten ist. (Punkt 1 bleibt aber weiter beim Käufer.)

"Pech" gibt's im Recht nicht - hier schon gar nicht :D So Pi mal Daumen: Sachmangel liegt wohl vor. Verkäufer kann vermutlich nicht nachweisen, dass die lockere Schlauchschelle erst nach der Übergabe aufgetreten ist? Dann hast Du rechtlich gute Karten. Dennoch, unabhängig von der rechtlichen Seite: Freundlichkeit und Höflichkeit führen auf jeden Fall am Weitesten.

Gruß

xc90er

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11 Antworten
am 7. Juni 2009 um 12:54

Darf ich dir zum Thema 'unfreundlich' einen Tipp geben?!?!?

Mit Freundlichkeit und Verständnis für den kurzfristig auftretenden Fehler, für den ja keiner was kann, erreichst du unter Umständen mehr...

Und wenn du friedlich bleibst, wird der Händler dir garantiert entgegenkommen so dass du von der Misere nichts mitbekommst... ;)

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 15:38

Hallo pseudo R!

sehr wahrscheinlich hast Du recht - ist auf alle Fälle die cleverere Alternative. Find es nur echt n bisschen ärgerlich, dass die Jungs von der Firma nicht auf die allg. bekannten Schwachstellen des Musters achten (grade bei nem "Neuverkauf" an einen Kunden) => dann wäre die Schlauchschelle auch ordentlich aufgesetzt und ich müsste mir jetzt keine Gedanken um die Überlebensprognose meiner Servopumpe machen. Klassischer Fall von kleiner Fehler - grosse Wirkung. Ich werde mal sehen, wie die Herren mir morgen entgegenkommen können...

Trotz alledem muss ich da morgen ja auch erstmal hin - Vorschläge?

am 7. Juni 2009 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von rescueharry

Vorschläge?

Ja: Morgen anrufen und fragen, wie Du es machen sollst.

"Gebrauchtwagenkulanz"??? Ei, ei, ei. Da müsste ja erstmal der Fall vorliegen, dass die Gewährleistung für den Gebrauchtwagen (aus welchen Gründen auch immer) nicht zieht. "Vor ein paar Tagen....": Dann hast doch sogar die für Dich günstige Beweislastumkehr. Hmm, vielleicht muss mir erstmal jemand das Problem erläutern - ich sehe noch keins ;)

Gruß

xc90er

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 17:29

Danke für die Antwort - ich werde die Freundlichen auf alle Fälle mal kontaktieren, bevor ich mich in Bewegung setze. Da bin ich trotzdemn erstmal beruhigt, dass ich da finanziell nicht selbst "auf dünnes Eis" muss - jetzt gehts nur noch darum, möglichst wenig Folgeschäden anzurichten, ergo die Servopumpe nicht zu demolieren... aber ich werd`morgen mal den netten Volvo-Onkel fragen

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 17:33

danke schön!!!

 

grüsse

rescueharry

am 7. Juni 2009 um 17:33

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist wegen der Schelle das Servoöl ausgelaufen und nun ist die Pumpe hin...

Da der Fehler ja nicht von dir verursacht wurde und du dem Händler nicht vorwerfen kannst, er habe die Schelle übersehen, kannst du eigentlich nur versuchen dich mit dem Händler zu einigen. So eine Schelle wird nicht unbedingt geprüft. Das ist genauso wie man nicht in einen Motor reingucken kann und eventuell einen Kolbenfresser vorhersehen kann. Das ist halt einfach Pech...!!!

Nebenbei bemerkt hätte ich so einen S60R nicht ohne Gebrauchtwagengarantie gekauft, auch wenn sie ein paar Euro mehr kostet.

Ich würde da morgen mit einem leichten Grinsen im Gesicht hinfahren und auf charmante Art und Weise eine Reparatur rausschlagen. Eine Servopumpe kostet den Händler vielleicht 250€ im EK und der Einbau ist eben mal schnell gemacht. Dann nen 10er in die Kaffeekasse und du bist fein raus.

Wenn du den Wagen jetzt erst gekauft hast, könnte es ihm sogar peinlich sein, dass ein eben vom Hof gerollter Volvo schon an der nächsten Ecke stehen bleibt.

Fährst du da hin mit hoch rotem Kopf, so nach dem Motto '...was haben sie mir denn da für ne Schei... verkauft', denke ich mal macht der Händler zu und einen Rechtsstreit wegen ner Servopumpe wäre mir zu teuer. Dann würde ich mir den lieber selber reparieren.

Entweder der Händler will einen Kunden weiter behalten oder du drohst mit Abwanderung zu einem anderen Händler. Das hat bei mir auch schon gewirkt. Aber auf die ruhige und bestimmte Art. Man glaubt garnicht, was man damit alles erreichen kann. ;)

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 17:56

Gebrauchtwagenkulanz war vielleicht blöde von mir ausgedrückt - ich hab natürlich auch eine Gebrauchtwagengarantie, dementsprechend wird das - wie der xc90er schon sagte, wohl finanziell für mich kein Problem - ich hoffe, das die Servopumpe noch nicht im Eimer ist - habe den Wagen jetzt fast neu und grade Urlaub, ergo: will fahren ;-) Dementsprechend ist jetzt oberste Devise: Material schonen! Aber ich werde die Volvo-Onkels mal fragen. Danke für den support.

am 7. Juni 2009 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von pseudo R

Da der Fehler ja nicht von dir verursacht wurde und du dem Händler nicht vorwerfen kannst, er habe die Schelle übersehen, kannst du eigentlich nur versuchen dich mit dem Händler zu einigen. So eine Schelle wird nicht unbedingt geprüft. Das ist genauso wie man nicht in einen Motor reingucken kann und eventuell einen Kolbenfresser vorhersehen kann. Das ist halt einfach Pech...!!!

Oha, da ist es wieder, das dünne rechtliche Eis ;) Aber, dem kann ja abgeholfen werden :D

Gemäß § 433 BGB muss eine Sache ohne Sachmängel verschafft (also, übergeben) werden. Das heißt, es kommt auf den Zeitpunkt der Übergabe an (Gefahrübergang). Was ein Sachmangel ist, definiert § 434 BGB. Wenn ein Sachmangel vorliegt (Schuld oder nicht spielt hier keine Rolle!), dann regelt § 437 BGB, was der Käufer für Rechte hat.

Also, damit man diese Rechte hat, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

1) Es muss überhaupt ein Sachmangel vorliegen.

2) Dieser Sachmangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben.

So. Jetzt kommen wir zu der Besonderheit des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB). Hier gilt für die ersten sechs Monate die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB). Damit wird einem Verbraucher die Aufgabe genommen Punkt 2 nachzuweisen. Im Gegenteil, innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel erst nach dem Gefahrübergang aufgetreten ist. (Punkt 1 bleibt aber weiter beim Käufer.)

"Pech" gibt's im Recht nicht - hier schon gar nicht :D So Pi mal Daumen: Sachmangel liegt wohl vor. Verkäufer kann vermutlich nicht nachweisen, dass die lockere Schlauchschelle erst nach der Übergabe aufgetreten ist? Dann hast Du rechtlich gute Karten. Dennoch, unabhängig von der rechtlichen Seite: Freundlichkeit und Höflichkeit führen auf jeden Fall am Weitesten.

Gruß

xc90er

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 18:33

Vielen Dank für die juristisch versierte Antwort. Jetzt weiss ich schon mal, wie es rechtlich funktioniert - sieht ja gut für mich aus.

Trotzdem hoffe ich, dass an dem :-) schönen Wagen :-) möglichst wenig kaputtgegangen ist und - wird. Wenn Interesse besteht, werde ich berichten, wie es ausgegangen ist.

grüsse

rescueharry

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 12:16

Hallo!

War heute beim Freundlichen und es ist alles gut gelaufen - die Pumpe lebt noch, der Defekt war schnell behoben und n kleines Frühstückchen gabs zur Wartezeitüberbrückung auch noch dazu. Vielen Dank für Eure Tips!

grüsse

rescueharry

am 8. Juni 2009 um 14:33

Na also...

Hätte ich dir gleich sagen können... ;)

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