S6 LEDÂŽs verboten?
sers,
war heut in noch mal in Neckarsulm um mich beim ASW audi zentrum zu bedanken weil die sich am Mittwoch/Donnerstag fĂŒr mich den Arsch aufgerissen haben, naja kurz vorm Autohaus hatte ich die Rennleitung vor mir und weil die so langsam getan haben hab ich nur drauf gewartet das oben BITTE FOLGEN erscheint, tja keine 10m weiter wars soweit, meinte wo ich herkomm und obs da bodennebel gegeben hĂ€tte und was weiĂ ich no alles, kurzum er meinte er wird sich erkundigen ob es erlaubt sei die S6 an einem A3 zu befestigen. Ich konnt nimmer, hier fahren so viele mit selbstgebauten oder auch S6 leds rum und selbst bei ner kontrolle hat das bis jetzt noch keiner bemĂ€ngelt und etz in ner Audi Stadt werd ich angehalten und meine Tagfahrleuchten werden bemĂ€ngelt, irgendwo lachhaft.
Was sagt ihr dazu? Sind die an einem A3 verboten, denn selbst der TĂŒv hat gesagt solange die abdimmen ist es ok.
gruĂ
35 Antworten
Bundespolizei đ
BMI = Bundesministerium des Innern
Im Sinne der StVO ist die Bundespolizei z.B. keine Polizei, auch im Sinne des Versammlungsrechtes ist die Bundespolizei keine Polizei, so dass sie dortige Aufgaben nicht wahrnehmen darf (vergl. Art 20 III), auĂer bei Gefahr im Verzug und im Wege der Amtshilfe.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ein Bundespolizist, der hier gegen mich einen Verwaltungs- oder gar Realakt durchdrĂŒcken wollte, wĂŒrde sich vor Gericht nicht wiederfinden.
es steht dem bundespolizei'ler aber jederzeit frei dich anzuhalten und die sache an die regulĂ€re "polizei" zu ĂŒbergeben.... ^^
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es steht dem bundespolizei'ler aber jederzeit frei dich anzuhalten und die sache an die regulĂ€re "polizei" zu ĂŒbergeben.... ^^Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ein Bundespolizist, der hier gegen mich einen Verwaltungs- oder gar Realakt durchdrĂŒcken wollte, wĂŒrde sich vor Gericht nicht wiederfinden.
Völlig richtig. Gleiche Befugnis haben auch Zoll und Bundeswehr.
Letztendlich ist fĂŒr das Einhalten der StVZO die zustĂ€ndige StraĂenverkehrsbehörde (i.d.R. die LandkreisĂ€mter) zustĂ€ndig. Diese erteilen und entziehen die Betriebserlaubnis fĂŒr KFZ (und können auch Ausnahmegenehmigungen von der StVZO erteilen!). Die Landespolizei muss fĂŒr diese Behörde zur Gefahrenabwehr tĂ€tig werden.
Ein solches Recht hat die Bundespolizei nicht (das hat sie nur fĂŒr Straftaten).
Ăbrigens, ein Anzeigerecht hat jeder BĂŒrger in dem Bereich đ.
Zitat:
Original geschrieben von DerNachtfalke09
Hallo zusammen.Zitat:
Original geschrieben von patrickx
Bundespolizei hat auch nix zu sagen bei dem Thema đ
leider muss ich euch bei dieser Aussage verbessern.
Die Bundespolizei hat mehr zu sagen als die Landespolizei.
Eigentlich wird die BPOL bei solchen Sachen kaum tĂ€tig, da Sie mit anderen Aufgaben betraut sind, und so kleinigkeiten der Landespolizei ĂŒberlassen.
Wenn aber die kontrolierten Personen der BPOL zu frech oder blöd kommen, gehen auch BPOL Beamte an das Fahrzeug und seine Umbauten, auch hier gibt es Leute die sich auskennen, bzw. die Foren durch lesen usw......
GruĂ
Die ist da vor allem nicht tĂ€tig, weil das LĂ€ndersache ist und die Bpol wie der Name schon sagt fĂŒr den Bund tĂ€tig ist und entsprechend nur bei Angelegenheiten tĂ€tig wird, die dem Bund obliegen đ So ist das in unserem Föderalismus đ
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es steht dem bundespolizei'ler aber jederzeit frei dich anzuhalten und die sache an die regulĂ€re "polizei" zu ĂŒbergeben.... ^^Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ein Bundespolizist, der hier gegen mich einen Verwaltungs- oder gar Realakt durchdrĂŒcken wollte, wĂŒrde sich vor Gericht nicht wiederfinden.
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Wird aber nie vorkommen das Dich ein Bundes.Pol. wegen S6 Tagfahrlichtern anhĂ€lt und die Ărtliche Polizei ruft!
hm auĂer es ist an einem nicht audi verbaut und sieht einfach zu grĂ€Ălich aus, so arg das die polizei eingreifen muss đđ