S5 nach kauf nur probleme!!
Hallo! ich finde leider kein passendes thema hier auf dem forum deswegen erstell ich ein neues sorry!
ich habe vor knapp 2 monaten einen gebrauchten audi s5 bj 2010 98t km bei einem audi händler gekauft ( 550km weit weg ) der wagen soll unfallfrei sein es wurde nur die heckklappe und die stoßstange hinten lackiert ich dachte damit kann man ja eigentlcih nix falsch machen jetzt vor kurzem hab ich 2x festgestellt das es in die heckklappe reintropft und diese undicht ist! und man sieht auch das sie nicht gerade gut lackiert wurde. 2 . problem mein lenkrad flattert bei 95 -105 kmh dank diesem forum hab ich rausgefunden das es der querlenker ist und es nicht an den felgen / reifen liegen kann ich habe auch schon 3 verschiedene felgen und reifen getestet die ab werk auf dem auto waren (19zoll)fast runtergefahren hatten auch bordsteinschäden dachte ich erst es liegt daran habe diese verkauft und übergangsweise die winterreifen (18zoll) draufgezogen auch bei denen war es das problem dann habe ich mir 20 zoll flegen gekauft natürhlich alle original audi felgen und bei denen war es auch! ich habe das auto mit ( 1 hand ) gekauft aber im brief stehen 2 halter aber mit gleicher adresse nur der name ist anders das straßenverkehrsamt hat es als 2 vorbsitzer angesehen also 2 hand und nicht erste hand ! jetzt meine frage wer bezahlt den ganzen scheiss jetzt ? ich sehe nicht ein die kosten zu tragen es kann nicht sein das sowas bei einem auto der preisklasse passiert und niemand dafür gerade stehen möchte mein audi partner meinte ich soll dem händler die pistole auf die brust setzten und das auto wieder darüber fahren und alles auf denen ihre kosten reparieren lassen und ein leihwagen bekommen oder ganz vom kaufzurück treten ! ist das soeinfach möglich? bitte um hilfe weiss wirkich nicht mehr weiter .. das ist der dank dafür das ich bis jetzt nur audi gefahren bin ( a3 , a4 ,s5 )
🙁
Beste Antwort im Thema
Da gibt es nichts früher zu melden. Der Händler hat nach §474 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf eine minimale Sachmängelhaftung, je nach Vertrag, von einem Jahr. Die ersten 6 Monate nach dem Kauf hat er sogar die Beweislast. Sprich er muss beweisen das dieser Mangel zum Verkaufszeitpunkt nicht vorhanden war, bzw. du von diesem Mangel gewusst hast. Nach diesem Zeitpunkt von 6 Monaten dreht sich die Beweislast, er haftet jedoch immer noch für Sachmängel. Das gilt übrigens auch beim Kauf von Gebrauchtwagen. Alles andere ist Rechtswidrig.
Sollte er dir, wie so viele, mit dem Gewährleistungsausschluss kommen, droh mit dem Anwalt. Dieser Ausschluss stellt eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungsvorschrift dar, sofern es sich dabei um keinen Privatverkauf gehandelt hat.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von k1xlowy
wenn es keinen unterschied macht warum steht dann im brief 2 und nicht 1 ?
Deine Frage ist jetzt aber nicht dein Ernst???😁